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Bei ca. 160 auf der BAB von rechts überholt mit Unfallfolge

Themenstarteram 29. Mai 2019 um 20:28

Hallo,

bin heute mit meinem Auto (A) auf der BAB33 auf dem linken von 3 Fahrstreifen unterwegs gewesen. Tempo geschätzt 160 - 170. Das Rechtsfahrgebot wurde beachtet.

Auf der mittleren Spur überholte mich plötzlich ein Auto (B) und wollte vor mir auf die linke Spur. Das klappte nicht und er fuhr mir leicht in die rechte Seite. Zum Vorausfahrenden hatte ich zu diesem Zeitpunkt etwas weniger als 1/2 Tacho. Die Lücke war also nicht zum Einscheren geeignet.

Wir sind dann hintereinander her auf den nächsten Rastplatz. Hinter uns kam noch ein 3. Auto (C) auf den Rastplatz. Der Fahrer hatte den Vorgang gesehen und stellte sich als Zeuge zur Verfügung.

Die gerufene Polizei erstellte einen Unfallbericht (A als Geschädigter, B als Verursacher).

Ich habe jetzt einmal gegoogeld, was auf B zukommt. Das erschreckende Ergebnis: 145 € Bußgeld und 1 Punkt. 145 € Bußgeld und 1 Punkt dafür, dass er mehrere Menschenleben riskiert hat?

B zeigte sich auch 0 einsichtig. Weder gegenüber der Polizei noch ein "sorry, ich habe Sie nicht gesehen" mir gegenüber.

Ich war mit einem 540d unterwegs, B im Golf 1.6. Aufgrund der Verkehrssituation gingen mit Vernunft nicht mehr als 160 - 170. Ansonsten wäre ich 180 - 200 gefahren, aber vor mir war halt voll. Es gab also keinen Grund oder Sinn, mich rechts zu überholen.

Meine Frage: Kann ich B wegen versuchter Körperverletzung o.ä. anzeigen? Der Mann hat u.a. mein Leben riskiert. Ich sehe eigentlich nicht ein, dass er mit 145 € aus der Sache rauskommt.

Beste Antwort im Thema

Hi,

wenn jemand es schafft dich mit einem Golf 1,6 bei 160-170 rechts zu überholen ist das mit der Einhaltung des Rechtsfahrgebots wohl nicht so weit her gewesen ;)

Soll kein Vorwurf sein ich weiß auch wie die Realität auf der Straße aussieht und das dies wohl eine völlig schwachsinnige Aktion deines Unfallgegners war.

Aber wie schon geschrieben da noch zusätzlich selbst aktiv zu werden bringt wahrscheinlich nicht viel, guck das dein Schaden korrekt behoben wird und glücklich sein das niemandem mehr passiert ist. Ein Unfall bei diesen Geschwindigkeiten kann auch böse enden.

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Zitat:

@A4_TDI schrieb am 29. Mai 2019 um 22:28:32 Uhr:

Meine Frage: Kann ich B wegen versuchter Körperverletzung o.ä. anzeigen?

Keine Chance.

Die Intention von B war der Überholvorgang, nicht die Absicht, dich zu schädigen.

Themenstarteram 29. Mai 2019 um 20:41

Zitat:

@Drahkke schrieb am 29. Mai 2019 um 22:33:42 Uhr:

Zitat:

@A4_TDI schrieb am 29. Mai 2019 um 22:28:32 Uhr:

Meine Frage: Kann ich B wegen versuchter Körperverletzung o.ä. anzeigen?

Keine Chance.

Die Intention von B war der Überholvorgang, nicht die Absicht, dich zu schädigen.

Das stimmt natürlich. Aber er hat einen Unfall zumindest billigend in Kauf genommen.

Sicherlich.

Ist zwar ärgerlich, aber mir ist nicht bekannt, daß unser StGB da etwas Passendes hergibt außer der Verkehrsgefährdung.

@A4_TDI

Hat zwar nichts mit deiner Frage zur Anzeige zu tun, aber hast du B mal gefragt warum er dich rechts überholt hat?

Obwohl es vor dir auch nicht schneller vorwärts ging?

Es käme eine Strafbarkeit nach §315c Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b StGB in Frage.

Wenn die Situation entsprechend ist würde ich aber annehmen, dass die Polizei selbst eine Strafanzeige vorlegt. Was ist denn oben auf dem Unfallbogen angekreuzt?

Themenstarteram 29. Mai 2019 um 20:50

Zitat:

@manvo schrieb am 29. Mai 2019 um 22:44:24 Uhr:

@A4_TDI

Hat zwar nichts mit deiner Frage zur Anzeige zu tun, aber hast du B mal gefragt warum er dich rechts überholt hat?

Obwohl es vor dir auch nicht schneller vorwärts ging?

Nein, habe ich nicht. Er stieg aus und fing direkt an, wirres Zeug zu reden. "Sie hätten mich lassen müssen! Sie haben noch extra Gas gegeben!" usw.

§§ 315 b, 315 c StGB sind als Offizialdelikte von Amts wegen zu verfolgen. Ggf. nochmal mit dem Sachbearbeiter telefonieren.

Wie schon geschrieben:

Erstmal auf die Unfallmitteilung schauen. In NRW gibt es unterschiedliche Felder zum Ankreuzen für "Straftatbestand" und "Bußgeldtatbestand", das wird auch in Niedersachsen nicht unbedingt völlig anders sein?

Themenstarteram 29. Mai 2019 um 20:57

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Mai 2019 um 22:52:37 Uhr:

§§ 315 b, 315 c StGB sind als Offizialdelikte von Amts wegen zu verfolgen. Ggf. nochmal mit dem Sachbearbeiter telefonieren.

Danke dir. Das klingt schon mal anders als 145€.

Vorsichtshalber aber noch der Hinweis, dass eine strafrechtliche Verfolgung des Unfallverursachers die Schadenregulierung möglicherweise erheblich verzögern wird...

Themenstarteram 29. Mai 2019 um 21:04

Hier der Kopf der Unfallmitteilung.

Unfallmitteilung

Zitat:

@A4_TDI schrieb am 29. Mai 2019 um 22:28:32 Uhr:

Ich habe jetzt einmal gegoogeld, was auf B zukommt. Das erschreckende Ergebnis: 145 € Bußgeld und 1 Punkt. 145 € Bußgeld und 1 Punkt dafür, dass er mehrere Menschenleben riskiert hat?

Es kommt ja noch mehr auf ihn zu: Selbstbeteiligungen bei der Versicherung und eine Rückstufung. Wenn er Pech hat, wird das Rechts überholen als grobe Fahrlässigkeit gewertet, so dass der Kasko-Schutz entfällt und evtl. die Haftpflicht ihn in Regress nimmt. Zusätzlich hat er noch Rennerei sein Auto reparieren zu lassen, die du leider auch hast.

Hallo, A4T_DI,

theoretisch wäre hier eine Anzeige wegen einer Straßenverkehrsgefährdung denkbar.

Es ist allerdings gut möglich, dass der Polizeibeamte, der den Unfall aufgenommen hat, so erfahren ist, dass er anhand der Schilderungen aller Beteiligten, anhand der Beschädigungen und den örtlichen Gegebenheiten zu dem Schluss gekommen ist, dass es nicht für den Vorwurf einer Straßenverkehrsgefährdung reicht.

Möglicherweise hat er sogar von der Unfallstelle aus mit dem zuständigen Staatsanwalt telefoniert und abgeklärt, ob er eine Unfallanzeige nach § 315c StGB oder doch eine Verkehrsowi nach § 5 StVO vorlegen soll und dass der Staatsanwalt (oder der Beamte selber) lieber den sicheren Weg gegangen sind.

Du möchtest, dass der Unfallverursacher für sein Handeln bestraft wird.

Dann solltest Du eins bedenken: Wird er wegen einer Straßenverkehrsgefährdung im Zusammenhang mit dem Unfall zur Anzeige gebracht, ist damit zu rechnen, dass er ganz sicher einen Anwalt einschaltet und dass sich durch Akteneinsichtsersuchen, Einsprüche, Gutachter usw. das Verfahren problemlos ein halbes Jahr oder länger hinziehen kann.

Nicht nur, dass dies dazu führen kann, dass Du Deine Reparaturkosten erst sehr spät erstattet bekommst, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass im Endeffekt das Verfahren wegen dieser Straftat eingestellt wird und dass die Verkehrsordnungswidrigkeit zu diesem Zeitpunkt auch verjährt ist.

Alles in Allem könnte es sein, dass der Unfallgegner dann sogar straffrei davon kommt.

Wäre es Dir da nicht lieber, dass er wegen der Verkehrsowi belangt wird und neben dem Bußgeld auch noch einen Flens - Punkt bekommt?

Fahrer wie dieser sorgen nicht selten durch fleißiges sammeln schon selber dafür, dass sie irgendwann den Schein bzw. die Plastikkarte abgeben müssen.

Wie heißt es so schön: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.

Viele Grüße,

Uhu110

Hi,

wenn jemand es schafft dich mit einem Golf 1,6 bei 160-170 rechts zu überholen ist das mit der Einhaltung des Rechtsfahrgebots wohl nicht so weit her gewesen ;)

Soll kein Vorwurf sein ich weiß auch wie die Realität auf der Straße aussieht und das dies wohl eine völlig schwachsinnige Aktion deines Unfallgegners war.

Aber wie schon geschrieben da noch zusätzlich selbst aktiv zu werden bringt wahrscheinlich nicht viel, guck das dein Schaden korrekt behoben wird und glücklich sein das niemandem mehr passiert ist. Ein Unfall bei diesen Geschwindigkeiten kann auch böse enden.

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