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Bei Ebay gekauftes Auto

Themenstarteram 13. Februar 2008 um 19:55

Hallo habe über ebay ein Auto gekauft. Kan es aber nicht bezahlen was kann der Verkäufer von mir einklagen?

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32 Antworten

erstens sollte man nachdenken was man macht. Ja kann dich durchaus was kosten (Gerichts Anwaltskosten falls es soweit kommt) oder vielleicht 10-20% Prozent vom Kaufpreis.

Themenstarteram 13. Februar 2008 um 20:07

Was sind den einklarkbar?

am 13. Februar 2008 um 20:07

hör zu - am günstigsten und stressfreisten kommst du weg wenn du ihm jetz gleich ehrlich und direkt sagst wie es aussieht und ihm anbietest die kompletten kosten für die auktion zu zahlen.

LOS!

Themenstarteram 13. Februar 2008 um 20:08

auto ersteigert für 1400 habe ihm schon 200 Euro angeboten

Zitat:

Original geschrieben von kickman223

Hallo habe über ebay ein Auto gekauft. Kan es aber nicht bezahlen was kann der Verkäufer von mir einklagen?

wenns meine auktion wäre, wäre ich vermutlich sehr sehr sauer.

ich versteh nicht so ganz, wieso du dir nicht zuerst deine schmerzgrenze überlegst, und dann biedest.

red mit dem verkäufer, evtl. sieht er von einer klage ab. Ansonsten wird er schon einen gewissen anteil von dir einklagen können, schließlich hast du mit deinem gebot einen gültigen kaufvertrag abgeschlossen.

Du hast einen Vertrag abgeschlossen.

Also kann er darauf bestehen das der Vertrag eingehalten wird.

Also mit 200€ kommst du nur weg wenn der Verkäufer gnädig ist.

Wenn der Verkäufer klagt wird es mit allen Nebenkosten teurer als der Wagen.

Gruß,

Joschi

Aha du bist also auch einer von diesen Typen... ;)

Ist leider absolut alltäglich bei ebay...ich hab da mal ein Moped vertickt. Guter Preis, aber das waren insgesamt 3 oder 4 Anläufe.

Ich würd dem Käufer vorschlagen, er soll das Auto dem Bieter mit dem zweithöchsten Gebot anbieten und du trägst die Differenz, wenn er von dem weniger bekommt. Wäre imho die eleganteste Lösung.

In dieser Preisklasse macht es für den Verkäufer auch keinen großen Sinn da groß zum Anwalt zu rennen. Was willst klagen, wenn bei dem Typen nix zu holen is. :D

Stellt's halt wieder ein und gut. So würd's ich zumindest machen. Kommt halt drauf an wie der Mann drauf is.

am 13. Februar 2008 um 21:26

Zitat:

Original geschrieben von kickman223

Hallo habe über ebay ein Auto gekauft. Kan es aber nicht bezahlen was kann der Verkäufer von mir einklagen?

Sorry,

 

 

was für Antworten erwartest Du hier von Usern, die selbst E-Bay Mitglieder sind?

 

Ich persönlich würde dich als Spaßbieter melden.

 

 

 

Grüße

 

globalwalker

Zitat:

Original geschrieben von kickman223

was kann der Verkäufer von mir einklagen?

der verkäufer kann wenn er will den kompletten fz-wert nebst anwaltskosten (wenn du dich querstellst) sowie die zinsausfälle die ihm entstanden sind, weil er von dir noch kein geld hatte einklagen....alles in allem werden so aus den 1400€ fahrzeugwert locker flockig mal 1700-1800€...

 

 

un warum zum geier hast du soviel geboten????

 

sag jetz nich "falscher betrag eingegeben", "oma hat kein weihnachtsgeld gehabt" oder "papi hat mir nur die hälfte zum geburtstag bezahlt".

 

 

genau DIESE 3 ausreden habe ich allein in 3 monaten gehört, und mus sagen: solche menschen regen mich auf!

 

ich würd dich verklagen nach strich un faden (ausser es gibt einen GUTEN nachweisbaren grund)

Warum bietest du auf ein Auto, was du nicht bezahlen kannst ?

Das erklär uns bitte mal !!!

Zitat:

Original geschrieben von enginejunk

ausser es gibt einen GUTEN nachweisbaren grund

der max. 1h vor auktionsende (also dem zeitpunkt, wo man das gebot noch zurückziehen kann) eingetreten ist......(oder hat sich da wieder was geändert?)

 

am 13. Februar 2008 um 22:20

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Du hast einen Vertrag abgeschlossen.

Also kann er darauf bestehen das der Vertrag eingehalten wird.

Abgesehen davon dass ich das auch nicht nett finde- versichtig gesagt, muss er das nicht. Er muss allerdings sehr wohl Schadensersatz zahlen (bemühe mal BGB wegen "unmöglicher Leistung"...). Viel mehr als die 200€ wird das aber nicht sein, der Verkäufer sollte das meiner Meinung nach annehmen. Mehr kriegt er auch am Ende nicht, kann nur den Käufer mit Gerichtskosten und Auslagen ärgern. Aber auch nur bedingt wegen der Pfändungsfreigrenzen.

Ich denke 200€ dafür dass er das neu reinstellt, sind schon ausreichend Schadensersatz.

Aber nun na ja, ich kenne die Hintergründe nicht, womöglich war das kein Spass sondern der Käufer hatte unerwartete Geldsorgen etc. Man sollte nicht immer gleich Betrug oder so annehmen.

ja gut, kann ja sein er hat genau 1 tag NACH der auktion seinen job verloren, bzw. etwas ähnliches.

 

 

 

wäre en dummer zufall, aber liegt im rahmen des möglichen.

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