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Bei Finanzierung zu wenig gefahrene Kilometer was tun?
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe über eine sogenannte 3-Wege-Finanzierung einen schönen VW-Beetle die letzten 4 Jahre komplett abbezahlt. Ich hätte den Wagen jetzt behalten können, war aber von einem neuen Beetle Cabrio so angetan, dass ich eine neue 4-jährige Finanzierung begonnen habe. Den abbezahlten Beetle hat das Autohaus in Zahlung genommen.
Nun steht im Vertrag des alten Wagens, dass ich in den 4 Jahren maximal 60.000 km hätte fahren dürfen. Wenn die Kilometerleistung überschritten worden wäre, hätte ich 6,66 Ct pro km mehr zahlen müssen. Wenn die Kilomertleistung hingegen unterschritten wird, würde sich der Rückkaufpreis um 4,05 Ct pro km erhöhen. Jetzt bin ich viel weniger gefahren, nämlich in den letzten vier Jahren nur rund 10.000 km. Das heißt doch, dass ich für ca. 45.000 nicht gefahrene km noch einiges an Geld zurückbekommen müsste.
Das Autohaus hat bisher meine Anfragen ignoriert. Es hat mir nur den vereinbarten Rückkaufspreis bestätigt, ohne irgendwelche Abzüge wegen Mängel oder Schäden zu berechnen, weil der Wagen in einem Topzustand war.
Wie beurteilt ihr die Lage? Wie soll ich mich verhalten?
danke
Tonio4
Beste Antwort im Thema
Jetzt mal zum mitmeißeln:
Der vereinbarte Rückkaufpreis gilt meines Erachtens nur für den Fall, dass Du die Ratenphase beendet hast und den Wagen dann an den Händler zurückgeben möchtest. Der Händler hat sich verpflichtet, den Wagen zum vereinbarten Preis (in Höhe der Schlussrate) zurückzunehmen. Hierbei finden dann auch die Mehr- und Minderkilometer Anwendung.
Nun schreibst Du aber, dass Du den Wagen komplett bezahlt hast (also auch die Schlussrate). Damit gehört der Wagen Dir und Du hast ihn beim Händler zu einem frei verhandelbaren Preis in Zahlung gegeben.
Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Gruß, Pistensau
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10 Antworten
Jetzt mal zum mitmeißeln:
Der vereinbarte Rückkaufpreis gilt meines Erachtens nur für den Fall, dass Du die Ratenphase beendet hast und den Wagen dann an den Händler zurückgeben möchtest. Der Händler hat sich verpflichtet, den Wagen zum vereinbarten Preis (in Höhe der Schlussrate) zurückzunehmen. Hierbei finden dann auch die Mehr- und Minderkilometer Anwendung.
Nun schreibst Du aber, dass Du den Wagen komplett bezahlt hast (also auch die Schlussrate). Damit gehört der Wagen Dir und Du hast ihn beim Händler zu einem frei verhandelbaren Preis in Zahlung gegeben.
Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Gruß, Pistensau
Was heisst das Autohaus hat den abbezahlten Beetle in Zahlung genommen bzw. was hast du zum Inzahlungnahmepreis/Rückkaufpreis des Beetle unterschrieben als du das Cabrio gekauft hast?
Da musst du ja was zur Höhe des Inzahlungnahmepreises deines "alten" Beetle schriftlich vereinbart haben.
Zitat:
@Pistensau1 schrieb am 7. Februar 2017 um 21:40:00 Uhr:
Jetzt mal zum mitmeißeln:
Der vereinbarte Rückkaufpreis gilt meines Erachtens nur für den Fall, dass Du die Ratenphase beendet hast und den Wagen dann an den Händler zurückgeben möchtest. Der Händler hat sich verpflichtet, den Wagen zum vereinbarten Preis (in Höhe der Schlussrate) zurückzunehmen. Hierbei finden dann auch die Mehr- und Minderkilometer Anwendung.
Nun schreibst Du aber, dass Du den Wagen komplett bezahlt hast (also auch die Schlussrate). Damit gehört der Wagen Dir und Du hast ihn beim Händler zu einem frei verhandelbaren Preis in Zahlung gegeben.
Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Gruß, Pistensau
So habe ich das auch verstanden.
Die Kilometergrenze kommt bei kompletter Bezahlung nicht zur Anwendung.
Frank
Ich würde sagen das das Autohaus hier einen Schnapp gemacht hat. Die haben das Fahrzeug zu dem bei einer Laufleistung von 60 000 km errechneten Rückkaufpreis "angekauft". Die erheblich weniger gefahrenen Kilometer, die sich ja Wertsteigernd auswirken, wurden nicht berücksichtigt. Ob sich das nachverhandeln oder Rückgängig machen lässt ist vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängig. Wenn die Rücktrittsfrist überschritten ist glaub ich nicht daran.
Der Wagen gehörte doch dir. Der Leasingvertrag war beendet.
Er wurde zum frei verhandelten Marktpreis in Zahlung genommen. Was ist der Marktpreis für ein 4 Jahre altes Auto was 10tkm gefahren wurde ? Oder sollte das Autohaus den Wagen völlig falsch bewertet haben ? Wir reden hier immerhin über 2000€ die für die weniger gefahrenen km gut zu schreiben wären.
Jetzt müsste man das Auto bewerten und den Rücknahmepreis kennen, um beurteilen zu können, ob du einen fairen Rücknahmepreis erhalten hast.
Danke für die hilfreichen Kommentare.
Folgendes: Der vereinbarte Rückkaufpreis für den Beetle war 5000 €. Dabei gab`s die Bedingung, bei zu viel gefahrenen km 6,66 Ct Aufschlag pro km,, bei weniger gefahrenen km 4,05 Ct Gutschrift pro km. Vereinbarte km-Leistung für 4 Jahre: 60.000km.
Nun habe ich die 5000 € - Schlussrate - selbst bezahlt und den Beetle für vereinbarte 9000 € dem Autohaus als Anzahlung für den neuen Beetle Cabrio gegeben. Die Vereinbarung hatten wir vor ca. 1/2 Jahr getroffen. Solange hat die Lieferzeit für den neuen Wagen gedauert. Ich wurde darauf hingewiesen, dass "Mängel oder Schäden in Abzug gebracht" würden. Letzte Woche habe ich den alten Beetle im Autohaus (anderes Bundesland) abgegeben und den neuen bekommen. Dass der alte Wagen keinerlei Mängel oder Schäden hatte, war sofort klar. Man wollte mich per Mail über alles Weitere informieren. Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass mir die weniger gefahrenen Kilometer bei diesem Deal auch angerechnet würden.
Liege ich da schief?
Du hast die Schlussrate gezahlt, damit gehört das Auto Dir und das Rücknahmerecht ist verwirkt. Danach hat ihn der Händler Dir für 9.000 abgekauft. Das sollte doch hoffentlich dem Marktwert entsprechen, also ist doch alles gut.
Gruß, Pistensau
Du hast recht. Das ist von der Logik her verständlich. Ich war mir halt nicht sicher und man hat ja heute schnell das Gefühl, man wird übers Ohr gehauen.
Danke
Tonio4
@Pistensau1 schrieb am 8. Februar 2017 um 23:40:23 Uhr:
Du hast die Schlussrate gezahlt, damit gehört das Auto Dir und das Rücknahmerecht ist verwirkt. Danach hat ihn der Händler Dir für 9.000 abgekauft. Das sollte doch hoffentlich dem Marktwert entsprechen, also ist doch alles gut.
Gruß, Pistensau
Zitat:
@weikar schrieb am 8. Februar 2017 um 08:13:19 Uhr:
Ich würde sagen das das Autohaus hier einen Schnapp gemacht hat. Die haben das Fahrzeug zu dem bei einer Laufleistung von 60 000 km errechneten Rückkaufpreis "angekauft". Die erheblich weniger gefahrenen Kilometer, die sich ja Wertsteigernd auswirken, wurden nicht berücksichtigt. Ob sich das nachverhandeln oder Rückgängig machen lässt ist vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängig. Wenn die Rücktrittsfrist überschritten ist glaub ich nicht daran.
nö, nix schnapper für´s Autohaus, weil der Aufkaufpreis von 5.000 EUR für den Kunden höher gewesen wäre, wenn die Minderkilometer wirksam geworden wären. Das hätte man dann schon so gedreht, dass das, was der Kunde erstattet bekommen hätte, auf den Aufkaufpreis wieder drauf gerechnet hätte. Der Händler hat da eh nix mit zu tun, sondern die finanzierende Bank. Der Händler hat nur was mit der Inzahlungnahme von 9.000 EUR zu tun, die dementsprechend widerum die geringe Laufleistung zugunsten des Kunden berücksichtigt.
Die Inzahlungsnahme für die 9000 Euro war aber im Eingangspost net beschrieben sondern nur als Rückkaufsumme bezeichnet. So wie sich das jetzt darstellt ist das schon alles richtig gelaufen. Die wenigen Kilometer hätten vom Besitzer gegenüber dem Autohaus höchstens als Trumpf bei der Verhandlung des Ankaufpreises genutzt werden müssen.