1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Bei kurzem Auffahren 2 Monate und 400 Euro? Mit Beweisfoto

Bei kurzem Auffahren 2 Monate und 400 Euro? Mit Beweisfoto

Themenstarteram 17. Juli 2023 um 6:45

Hallo zusammen,

schaut Euch mal das Beweisfoto an.

Das soll eine Strafe von 2 Monaten Fahrverbot und knapp 400 Euro geben.

Das sieht mir doch so aus als ob der Mit in die Spur fährt oder gerade nach rechts wechselt.

Ich frage mich ob das gerechtfertigt ist. Das war doch kein Drängeln? (Mache ich auch in der Regel nicht)

Ist ja auch nur 1 sec gemessen

Ähnliche Themen
54 Antworten

Die vorhergehenden Bilder werden wohl zeigen, dass er zuvor ganz links war und vor dir auf die mittlere Spur ausgewichen ist. Sonst wäre es tatsächlich kein Verstoß.

 

Lass den Film über einen Anwalt anfordern.

Zitat:

@marcelrevfide schrieb am 17. Juli 2023 um 08:45:47 Uhr:

...

Ich frage mich ob das gerechtfertigt ist. Das war doch kein Drängeln? (Mache ich auch in der Regel nicht)

...

Dann ist das hier vielleicht die Ausnahme der Regel ;)

Wenn es nach mir gehen würde, würde ich das schon als Nötigung ansehen mit entsprechenden Konsequenzen.

Ich frage mich, wie man auf die Idee kommt, bei über 160km/h auf 12 Meter auf den Vordermann aufzufahren. Ob der in mittig fährt oder gerade die Spur wechselt, ist doch völlig egal.

Der Film wird mit Sicherheit vorhanden sein, wo der ganze Schwachsinn dokumentiert ist.

Wie schon geschrieben bei Abstandsverstößen gibt es nicht nur ein Foto sondern ein Video das verdeutlich im Allgemeinen die Tat besser als so ein einzelnes Foto.

Ob sich ein Einspruch lohnt musst du selbst wissen, verursacht ja unter umständen zusätzliche Kosten.

Wenn du dich halt gar nicht mehr an die Situation erinnern kannst wird es schwierig abzuschätzen ob es sich lohnt.

Hi

Wenn dir einer in die Spur fährt ( in dem Messbereich ) gibt es kein

Abstandsverstoß wie im Bild und du wirst nicht dafür belangt.

Wenn der vor dir aus deiner Spur fährt, hast du einen Abstandsverstoß begangen

und die Strafe dafür ist mehr als rechtens.

Nimm es so hin

Tom

Vermutlich hat der Porsche den Benz von der linken Spur gepustet.

@TE

Wenn Du das Video sehen möchtest, musst Du gegen den Bußgeldbescheid mit Hilfe eines Anwalts angehen.

Aber Du wirst Dich an das parkende Taxi auf der Überholspur sicherlich erinnern können, insbesondere da Du nach selbstauskunft ja in der Regel nicht so dicht auffährst.

Von diesem einen Standbild ausgehend - kann es aber auch sein, dass der Vordere von der links außen Spur in die Mitte wechselt, weil von hinten ein Drängler kam. Das weiß aber nur der Fahrer und geht aus diesem Foto nicht unzweifelhaft hervor :-)

Wenn der TE das so darstellt, dann sollte man das doch zunächst mal glauben. Ich verstehe nicht, warum grundsätzlich mal die Aussage des TE in Frage stellt... das ist hier schon fast Programm auf MT.

Ich hatte mal so eine Situation, die du dir erhoffst. Da ist mir jemand direkt vor der Brücke, wo sie gemessen haben, vors Auto rausgezogen, Abstand war dadurch dramatisch unterschritten. In dem Moment hab ich dann auch die Kamera auf der Brücke gesehen und mich gefragt, ob ich jetzt am A**** bin, da das auch im Fahrverbotsbereich gewesen wäre. Dabei halte ich immer ausreichend Abstand.

Gekommen ist dann aber nie was, wäre ja auch nicht haltbar gewesen. Da wäre dann ja auch direkt der Einspruch von mir gekommen. Gehe also stark davon aus, dass die schon wissen, wem sie jetzt das Knöllchen schicken können und wem nicht.

Auf dem Bild gibt es ja keinen Grund, warum der Daimler links hätte rüber ziehen sollen, besonders bei der Geschwindigkeit. Daher gehe ich davon aus, dass das Bild den letzten Zeitpunkt abbildet, zu dem der Vordermann noch auf deiner Spur war und der Abstand entsprechend am Geringsten war - daher ist das eben der konkrete Vorwurf.

Vielleicht ist ja bei den 2 Monaten Fahrverbot ein entsprechender Lerneffekt da, sodass aus "in der Regel mach ich das nicht" ein "ich mache das nicht" wird. Nur zur Einordnung: bei der Geschwindigkeit dauert es selbst bei bester Reaktionsfähigkeit schon 13,5 Meter, bei normaler Reaktionszeit 45 Meter, bis du überhaupt reagieren kannst. D.h. im schlimmsten Fall fährst du dem mit deinem Abstand hinten rein ohne überhaupt gebremst zu haben.

@keksemann Der TE weiß es ja selbst nicht, aber es gibt ja den Vorwurf, der mit Beweisen untermauert wird. Insofern ist es naheliegend, dass der TE hier den Vorwurf auch begangen hat.

Hier wurde vom TS eine sachliche Frage gestellt und die Hypermoralisten suhlen sich im Fehler des TS.

Es existiert ein Video des vorgeworfenen Verstoßes, das Foto ist lediglich ein Schnappschuß aus diesem Video.

In Bayern z. B. startet die Aufzeichnung bereits 500 m vorher, um auszuschließen, dass jemand auf die Überholspur gewechselt hat und das schnellere Kfz zu einer Notbremsung genötigt hat und danach der Abstand wiederhergestellt wurde.

Akteneinsicht bzw. das Video und Messprotokoll erhält nur ein Anwalt.

Ich hoffe ein Verkehrsrechtschutz ist vorhanden, dann sollltest Du unverzüglich einen versierten Verkehrsrechtsanwalt konsultieren, ein Familienanwalt ist in der Regel damit überfordert.

Im besten Fall entdeckt der Anwalt einen Fehler beim Messvorgang und der Fall wird eingestellt.

Gelingt dies nicht, kann der Anwalt versuchen die Geldstrafe zu verdoppeln und das Fahrverbot wird aufgehoben.

Das ist aber eher die Ausnahme als die Regel, wenn man nicht beweisen kann, dass die berufliche Existenz vom Führerschein abhängt wird es schwer. Selbst Außendienstler scheitern oft, weil der Richter meint, dass man Urlaub nehmen kann bzw. im Innendienst eingesetzt werden kann.

Ich wünsche Dir viel Glück, Du kannst es brauchen.

Abstand weniger als ein Zehntel bzw. 2 Sekunden

https://www.adac.de/.../?...

12/14 m bei dem Tempo :rolleyes:

fest steht für mich: der Abstand des Porsche war zu gering, das muss sich der TE erstmal ankreiden lassen. Man müsste halt wissen, wo der Mercedes ein paar Sekunden vorher war. Ist er einfach auf links rübergezogen? Dann würde das den geringen Abstand erklären. Glaub ich aber nicht, das hätte uns der TE sicher brühwarm erzählt. Also bleibt ersteres.

Damit ist für mich die Sache klar.

Und diese lächerliche Schönrederei mit der "einen Sekunde" zeigt mal wieder die vollkommene Ahnungslosigkeit.. manche sollten sich mal klarmachen wieviel Weg sie bei 168 km/h in einer Sekunde plus Reaktionszeit zurücklegen.

Da sind 12m Abstand garnichts.

Dazu die nette Bemerkung

Zitat:

Das war doch kein Drängeln? (Mache ich auch in der Regel nicht)

die für mich entlarvend ist.

Na klar, wir wissen doch alle, dass Fahrer von 480 PS-Fahrzeugen von süddeutschen Herstellern lammfromme, defensive Zeitgenossen sind, denen Drängeln nie in den Sinn käme ;)

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 17. Juli 2023 um 09:10:53 Uhr:

Wenn es nach mir gehen würde, würde ich das schon als Nötigung ansehen mit entsprechenden Konsequenzen.

Ich frage mich, wie man auf die Idee kommt, bei über 160km/h auf 12 Meter auf den Vordermann aufzufahren.

...

Auf so eine Idee kann man nur kommen, wenn man 100 % sicher ist, dass der Vordermann keinen "Fehler" macht. Sollte der sich das nach rechts ausweichen kurzfristig wegen der sich von ihm ändernden Verkehrslage anders überlegen und zurück auf die linke Spur fahren, dann hast Du verschissen und Dein Porsche geht in die Schrottpresse.

Merke: Eine Autobahn ist keine Formel1 Rennstrecke und die Autofahrer haben in der Regel keine Rennlizenz.

Das so zu machen ergibt für Dich einen Zeitgewinn von 0,01 Sekunde und ein Mal einen Bremseneinsatz gespart. In diesem Fall hier jetzt ein Negativgeschäft.

Folgende Bemerkung ohne Bezug zum beschriebenen Vorfall, sondern ganz allgemin formuliert:

Ich kenne diese Situation aus der Position des Vorausfahrenden, wenn von hinten einer angeflogen kommt. Das ist absolut unschön, v.a. dann, wenn man selbst gerade auch überholt und zu recht links fährt.

Ich finde das besonders dann sehr ärgerlich, wenn es in Kombination mit Lichthupe und Linksblinker passiert.

(Dann gehe ich immer ganz schnell runter vom Gas ohne zu bremsen, [man macht ja keine "beweisbaren" Fehler] und achte auf genügend Sicherheitsabstand vor dem Einscheren nach rechts.

Da wäre das Drängeln für "Dich" kein Zeitgewinn mehr, sondern das dauert und dauert und dauert...)

 

 

Zitat:

@marcelrevfide schrieb am 17. Juli 2023 um 08:45:47 Uhr:

Ich frage mich ob das gerechtfertigt ist. Das war doch kein Drängeln? (Mache ich auch in der Regel nicht)

Vllt. nimmt man das auch selbst so nicht war?! Sorry.

Wenn der weiß in der Situation dabei war nach rechts zu ziehen ist das (für mich) schon Nötigung.

Wäre er in dem Moment (zügig) nach Links gezogen wäre vermutlich gar nichts erst gekommen da die Auswerter das ja im Videovorlauf gesehen hätten.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit