Bei Leasing auch Kaufvertrag unterschreiben?
Hallo,
sehe gerade die Unterlagen von meinem Vater durch. Er hat für sein geleastes Fahrzeug für dasselbe Fahrzeug auch einen Kaufvertrag unterschreiben.
Im Netz habe ich dazu auch was gefunden. Scheinbar ist das das "Einsteigemodell" bzw. "Bestelleintritt".
Hat dieses Modell auch irgendwelche Nachteile?
Oder ist das die gängige Praxis bei KFZ-Leasing?
Danke
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21 Antworten
Ich kenne es nur so, dass man einen Kaufvertrag unterschreibt in dem aber angemerkt ist, dass er im Zusammenhang mit einem Leasingvertrag steht.
Den Kaufvertrag schließt man mit dem Händler ab, den Leasingvertrag mit der Bank.
Wie soll das denn auch sonst gehen ?
Das Fahrzeug ist ganz normal beim Händler gekauft.
Dieser rechnet dann mit der Leasing ab und bekommt von dort sein Geld
Habe gerade festgestellt, dass ich neben einem Leasingantrag an die BMW-Bank auch eine "Bestellung für den Kauf eines neuen Fahrzeugs" unterschrieben habe, die aber beinhaltet:
"Mit dem Abschluss eines Leasingvertrags zwischen dem Kunden und dem Leasinggeber ... tritt der Leasinggeber an Stelle des Kunden in den bestehenden Kaufvertrag ein. Der Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und dem Kunden tritt in diesem Verhältnis an die Stelle des Kaufvertrages".
Scheint also gängige Praxis zu sein. Suche mal in den Unterlagen deines Vaters nach entsprechenden Sätzen.
Danke schon mal.
Könnte nicht auch der Händler das Kfz kaufen oder die Leasing-Bank.
Landläufige Meinung ist doch, dass man beim Leasing nicht Eigentümer wird, aber warum sollte man dann doch einen Kaufvertrag unterschreiben. Warum dieser Umweg?
In irgendeinem Ratgeber, habe ich auch gelesen, dass man beim Leasing keinen Kaufvertrag unterschreibt...
Warum wird dieses Modell gewählt?
Man wird beim Leasing ja auch Halter und steht im Fahrzeugbrief. Ich verstehe Dein Problem nicht.
Bei Bestellfahrzeugen ist das die durchaus gängige Vorgehensweise.
Du wirst auch nicht Eigentümer, steht auch so im Vertrag. Du zahlst auch den Zins für den kompletten Wert des Autos, nicht nur für den Teil den du bis Zeitpunkt X „schuldest“.
Warum der Händler das Auto nicht kauft, ist doch auch logisch. Er ist Händler und kein Autovermieter. Zumal dann nochmal eine dritte Partei involviert hättest.
Du bestellst deine Wunschkonfiguration, gibst somit die Bestellung auf, die Leasing bezahlt die Rechnung an den Hersteller und stellt dir dafür die monatliche Rate + Zinsanteil für die Restschuld (komplett, nicht nur die Leasingverbindlichkeit) in Rechnung.
Steht denn im Kaufvertrag das Wort „Kaufvertrag“ oder „Bestellung“?
Ist im Leasingvertrag eine Ausstattungsliste? Wenn nein wie ist denn geregelt welche Ausstattung dein Vater haben will?
Es muss immer zu einem Leasingvertrag auch eine Bestellung geben, in der auf irgendeine Art und Weise beschrieben ist, dass das Fahrzeug über die Bank XY geleast wird.
Es steht "Kaufvertrag" da.
Es handelt sich ja um einen bestehenden Vertrag.
Es gibt einen Kaufvertrag und einen Leasingvertrag.
Wenn im Kaufvertrag nichts vom anschließenden Leasing steht, dann könnte der Händler doch die Bezahlung und Abnahme des Fahrzeuges verlangen...
Der Leasingnehmer sucht sich ein Auto aus und bestellt / kauf das Fahrzeug.
Danach steigt der Leasinggeber in die ausgehandelte Bestellung ein. Er übernimmt somit den Kauf eins zu eins, zu den ausgehandelten und vereinbarten Konditionen.
Zitat:
@mag2123 schrieb am 19. Mai 2021 um 11:14:05 Uhr:
Es steht "Kaufvertrag" da.
Es handelt sich ja um einen bestehenden Vertrag.
Es gibt einen Kaufvertrag und einen Leasingvertrag.
Wenn im Kaufvertrag nichts vom anschließenden Leasing steht, dann könnte der Händler doch die Bezahlung und Abnahme des Fahrzeuges verlangen...
Bei solchen Bedenken ist vielleicht in Zukunft ein Barkauf die bessere Alternative. Der Rest ist oben mehr als ausreichend erklärt.
Lass dir doch auf dem
Kaufvertrag schriftlich bei den Vereinbarungen/Zahlungsbedingungen vermerken: Leasing gemäß beiliegendem Leasingvertrag.
Das kann ja so schwer nicht sein...
Zitat:
@mag2123 schrieb am 19. Mai 2021 um 11:14:05 Uhr:
Wenn im Kaufvertrag nichts vom anschließenden Leasing steht, dann könnte der Händler doch die Bezahlung und Abnahme des Fahrzeuges verlangen...
Steht im Kaufvertrag wirklich kein Wort von Leasing? Dann gibt es immer noch den Leasingvertrag, der einen vor der Kaufverpflichtung rettet.
Einen Leasing-Kunden wider Erwarten zum Kauf zu zwingen, das kann sich ein Händler nicht oft leisten. Da hätte er ruckzuck den Hof voller Autos und hohe ausstehende Forderungen, die er erst gerichtlich durchsetzen müsste (mit fraglichen Erfolgsaussichten).
Es bleibt für mich ein seltsames Konstrukt, was hier beschrieben wird. Hab jetzt schon eltiche Leasing-Wagen gehabt, alles Neufahrzeuge, aber kein einziges Mal kam jemand auf die Idee, mir einen Kaufvertrag zur Unterzeichnung vorzulegen.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 21. Mai 2021 um 13:15:00 Uhr:
Es bleibt für mich ein seltsames Konstrukt, was hier beschrieben wird. Hab jetzt schon eltiche Leasing-Wagen gehabt, alles Neufahrzeuge, aber kein einziges Mal kam jemand auf die Idee, mir einen Kaufvertrag zur Unterzeichnung vorzulegen.
Das war bei Volvo Ganz normal und ist es meines Wissens auch noch.