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Bei mehreren Verstößen von Videowagen rausgezogen

Themenstarteram 7. Januar 2017 um 16:16

Hallo Leute,

ich war bis jetzt nur der passive Leser. Nun möchte ich eine Frage an euch stellen. Folgendes ist passiert:

Ich war gestern auf der Autobahn unterwegs. Musste nach Hochwasser das Auto "freiblasen". Auf A1 war dann ein Streckenabschnitt mit der Geschwindigkeitbegrenzung 120 km/h. Da es nicht so viel Verkehr war, habe ich Gas in den Boden rein und gib ihm gemacht. (Ich weiß, es gibt bessere Strecken zum Freifahren und es müsste echt nicht unbedingt sein). Laut Tachonadel war ich zum Teil bis 200 km/h unterwegs. Irgendwann war mehr Verkehr und ich habe das Gas losgelassen. Ein Hobbypolizist mit seinem VW Touran wollte mir anscheinend Lektion verpassen und scherte vor mir ein und bremste mich extra bei erlaubten 120 auf 70 runter, ohne dafür ersichtlichen Grund. Ich habe mich leider von ihm provozieren lassen. Er hat angefangen Gas zu geben und ich konnte die ganze Zeit mithalten. Nun sind wir beide hintereinander mit circa 160 km/h geflogen. Da er mir extrem auf den Sack ging, verringerte ich den Abstand (hätte auch nicht sein müssen) auf circa 2 Meter und habe ihm durch deutliche Licht- und Soundsignale klar gemacht, er möge bitte die Spur räumen. Passierte nichts. Ich hab dann zum Rechtsüberholen eingesetzt, hat geklappt. Später kam er wieder an, wo ich in der Mittelspur Hindernis hatte und hat Tempo gleich gehalten, so dass ich abbremsen muss. Das hat mich wieder noch mal sehr stark provoziert. Ich hab abgebremst, dann links rüber. Er drückte voll aufs Gas, ich auch. Allerdings konnte er nur bis 190 fahren. Die ganze Zeit "klebbte" ich sozusagen bei ihm im Kofferraum. Als er dann nicht mehr konnte, hat er die Spur frei gemacht, und ich Idiot musste natürlich vor ihm - zur Belehrung - in die Eisen gehen. Da er die Ausfahrt genommen hat, habe ich mir dabei nichts mehr gedacht, wieder Gas in den Boden und los gehts. Da war mittlerweile keine Begrenzung. Bei 210 km/h überholt mich ein schwarzer Opel Vectra und da kam "Bitte folgen!". Es war ein Videowagen, der alles gefilmt hat.

Mir wurde das ganze Video zwei Mal vorgeführt mit der entsprechenden Belehrung.

Nun ist meine Frage: Werden dann alle Verstöße zusammen gezählt oder wird nur das Teuerste behandelt?

Die Beamten konnten mir leider keine Antwort geben.

Vielen Dank im voraus und schönes Wochenende an alle! :)

Beste Antwort im Thema

Sorry für die unsachliche Antwort: Aber ich hoffe du musst deinen Führerschein sehr sehr lange abgeben, da du Top 3 der asozialsten Verhaltensweisen im Verkehr in Tateinheit begangen hast.

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Sorry für die unsachliche Antwort: Aber ich hoffe du musst deinen Führerschein sehr sehr lange abgeben, da du Top 3 der asozialsten Verhaltensweisen im Verkehr in Tateinheit begangen hast.

am 7. Januar 2017 um 16:23

Gegen dich wird vermutlich ein Strafverfahren eröffnet.

Am Ende wird es dann auf Einzug der Fahrerlaubnis mit Sperre für mindestens 6 Monate, mitllerer 4-Stelliger Geldbetrag und Eintrag ins Vorstrafenregister hinauslaufen.

Alles richtig gemacht würde ich sagen :D

Das wird insgesamt als eine Tat (mehrere Delikte in Tateinheit) verfolgt, wenn sich der Tatort auf nur eine BAB beschränkt. Den Owi-Bereich hast Du anscheinend übertreten. Das dürfte als Straftat verfolgt werden. Wenn das alles so auf dem Video drauf ist, steht auch der Fahrerlaubnisentzug im Raum. Ein Gang zum Anwalt ist empfehlenswert.

Themenstarteram 7. Januar 2017 um 16:29

Ok, das mit dem Strafverfahren ist echt bitter. Ich meine, es wäre bestimmt besser, wenn der VW Fahrer raus gezogen wäre, aber an mir kann man ja mehr Geld einnehmen, durch die Palette an Verstößen. Das sehe ich irgendwie noch ein.

Aber was ist mit Owi-Bereich gemeint? Warum ist es übertreten? Das verstehe ich bisschen nicht.

Danke schon mal im Voraus für die Erklärung.

Abwarten, Tee trinken.

2 Doofe unterwegs, zum Glück is (außer Videoaufnahme, die seh ich in dem Fall als Nichtbetroffener aber eher positiv) nix passiert.

Mein Mitleid hält sich deswegen sehr in Grenzen . . .

Das Verständnis wird Ihnen die Behörde und der Richter noch beibringen. Auch wenn es nichts nutzt, Hauptsache es schadet nicht.

am 7. Januar 2017 um 16:32

OWI ist für Kleinigkeit.

Die Feststellung der Nichteignung, ein motorisiertes Fahrzeug zu führen. geht darüber hinaus.

Hoffentlich konnte alles gerichtsfest dokumentiert werden.

Ich mag die ganze Story nicht glauben.

Das wird Dir der Richter sagen. Die Frage ist, ob dabei Tateinheit oder Tatmehrheit angenommen wird.

Bei Tateinheit würde nur die "schlimmste" und somit sanktionsstärkste Tat gewertet. Bei Tatmehrheit werden die Einzeltaten auch einzeln gewertet und die Sanktionen erfolgen je Tat. Aber das ist Auslegungssache.

Meiner Meinung nach waren Deine Vergehen NICHT in Tateinheit, denn Du hättest jederzeit nach jedem Vergehen vom nächsten Abstand nehmen können.

Auf jeden Fall wird man Dir Vorsatz unterstellen. Und ich denke, das gilt für ALLE Einzelvergehen NACH der ersten Aktion......und das wird nochmals zusätzlich sanktioniert.

Was der VW gemacht hat, ist für deine Strafe relativ egal.

Was mit dem Verlassen des Owi-Bereiches gemeint ist ist, dass Du mehrfach verschiedene Straftatbestände des StGB realisiert hast. Das wird also nicht mit einem billigen Bußgeldbescheid abzuhandeln sein. Vielmehr kannst Du dem Anwalt die Füße küssen, wenn er es schafft, die Sache - statt einer Anklage mit Hauptverhandlung und dezent schmerzhaftem Urteil - auf einen relativ günstigen Strafbefehl mit geringer Sperrzeit für die Erteilung eines neuen FS runter zu dealen. ;)

Zitat:

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 52 Tateinheit

(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.

(2) Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Sie darf nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen.

(3) Geldstrafe kann das Gericht unter den Voraussetzungen des § 41 neben Freiheitsstrafe gesondert verhängen.

(4) Läßt eines der anwendbaren Gesetze die Vermögensstrafe zu, so kann das Gericht auf sie neben einer lebenslangen oder einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren gesondert erkennen. Im übrigen muß oder kann auf Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) erkannt werden, wenn eines der anwendbaren Gesetze sie vorschreibt oder zuläßt.

Du hattest den Bereich der Ordnungwidrigkeiten verlassen und warst deutlich im Bereich einer Straftat unterwegs. Eine Nötigung, wie du sie begangen hast, wird auch gern mal mit Freiheitsstrafe geahndet. Aber im Knast brauchst du ja eh keinen Führerschein …

Themenstarteram 7. Januar 2017 um 16:41

Erst mal danke an alle für die Erklärung.

Ok es ist also schlimmer, als ich gedacht habe. Die meinten, es muss alles noch ausgewertet werden auf dem Video. Das Problem ist leider noch, dass ich letzte 3 Monate mit zu starkem Geschwindigkeitüberschuss geblitzt wurde. Keine Ahnung, ob das bei der Auswertung eine Rolle spielt.

Berlin-Paul, leider habe ich da noch eine kleine Verständnisfrage. Was hat das denn alles mit Strafgesetzbuch zu tun?

Mir meinten die Beamten, dass sie nach der Auswertung den Fahrzeughalter von VW finden werden und ihn dann wegen Nötigung anzeigen wollen. Ob die es wirklich machen, ist für mich fraglich. Wozu, wenn man von mir schon eine neue Ampel finanzieren lassen kann.

Zitat:

@hwilexusfahrer schrieb am 7. Januar 2017 um 17:29:50 Uhr:

Ich meine, es wäre bestimmt besser, wenn der VW Fahrer raus gezogen wäre, aber an mir kann man ja mehr Geld einnehmen, durch die Palette an Verstößen.

Warum wäre das besser gewesen? Du hast ausreichend Anlass gegeben, dich rauszuziehen. Da die Polizei nur sehr schwierig zwei Fahrzeuge gleichzeitig von der Autobahn holen kannst, haben sie sich für einen von beiden entschieden. Richtig war es bei beiden. Von daher gibt es keinen Grund, sich zu beschweren.

Der Satz "der andere hat aber angefangen" oder "der andere war aber viel schlimmer" passt in den Kindergarten - und selbst da spielt es keine Rolle.

Themenstarteram 7. Januar 2017 um 16:45

Sehe ich ein, klar spielt der Satz "Der andere hat angefangen" keine Rolle und ich muss zu meinen Taten gerade stehen. Ärgerlich ist es aber trotzdem.

Zitat:

@hwilexusfahrer schrieb am 7. Januar 2017 um 17:41:45 Uhr:

… leider habe ich da noch eine kleine Verständnisfrage. Was hat das denn alles mit Strafgesetzbuch zu tun? …

Deine Taten fallen in den Bereich des Strafrechts und sind keine Ordnungswidrigkeiten mehr. Bei Vorsatz kann dir wie schon gesagt auch eine Gefängnisstrafe drohen, beim ersten Mal wahrscheinlich mit Bewährung. Aber das wird dir der Richter alles fein säuberlich erläutern.

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