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Bei pauschaler 0.25% Regel Stromkosten ansetzen?

Themenstarteram 16. Juli 2024 um 8:19

Moin.

Hab mir nen Stromer geholt, der pauschal auf 0.25% laufen wird.

Wie schaut es denn nun aus mit der monatlichen Rechnung vom Stromanbieter über die Ladevorgänge an den Schnellladesäulen? Kann ich die als Kosten zu 100% in meiner GuV als Freiberufler ansetzen?

Danke

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16 Antworten

Frage Deinen Steuerberater.

Hier werden Fragen und Antworten zum Thema Autofinanzierung und Auto-Kredit diskutiert.

Themenstarteram 16. Juli 2024 um 8:27

Frage: Hallo, ich will meine Bremsen neu machen. Wie geht das?

Antwort: Am besten gehst du damit in die Fachwerkstatt!

So wurde beiden sehr geholfen: Eine win-win-Situation...

Ja die Rechnungen sind Teil der Betriebskosten, alle in die EÜR/GUV einbringen.

Dein Privatspaß (Geldwerter Vorteil) wird über die Pauschalversteuerung berücksichtigt.

Alles richtig so.

Wenn man sehr wenig privat fährt, lohnt es sich zu prüfen, ob ein Fahrtenbuch nicht besser wäre (statt Pauschale).

Aber das kommt auf den Einzelfall an und man muss sich glaube ich einmal für eines von beiden entscheiden.

Ein Wechsel der Methode ist für ein Fahrzeug nicht vorgesehen, beim nächsten Wagen steht die Entscheidung wieder frei.

Themenstarteram 16. Juli 2024 um 9:05

Methode passt schon so. EÜR ist natürlich richtig.

OK, dann wird mir klar, warum man von Dienstwagenprivileg spricht.

Zitat:

@CLK_mr1968 schrieb am 16. Juli 2024 um 11:02:25 Uhr:

 

Ein Wechsel der Methode ist für ein Fahrzeug nicht vorgesehen, beim nächsten Wagen steht die Entscheidung wieder frei.

Man kann für jedes Jahr neu entscheiden.

Zitat:

@CLK_mr1968 schrieb am 16. Juli 2024 um 11:02:25 Uhr:

 

Wenn man sehr wenig privat fährt, lohnt es sich zu prüfen, ob ein Fahrtenbuch nicht besser wäre (statt Pauschale).

Das dürfte sich beim mit 0,25 % versteuerten BEV praktisch nie rechnen.

Zitat:

Ein Wechsel der Methode ist für ein Fahrzeug nicht vorgesehen, beim nächsten Wagen steht die Entscheidung wieder frei.

Das ist Unsinn. Zum Jahreswechsel kannst Du die Methode immer wechseln. Innerhalb des Jahres kannst Du nur wechseln, wenn Du das Fahrzeug wechselt. Habe ich 2021 gemacht, als ich im Juni vom Sharan zum Enyaq gewechselt habe.

Vor X Jahren war es mal so, dass nach dem Wechsel zur Pauschalversteuerung kein Weg mehr zurück war.

Habe ich vielleicht auch falsch in Erinnerung, aber gilt in der Tat nicht mehr.

Haben wir ja jetzt 2x festgestellt.

Fragt sich wo "sehr wenig fahren" anfängt und was für ein Auto man hat.

0,25% beim 100k EV-Auto sind 250 Euro im Monat, 3000 Eur im Jahr (zu versteuern).

Grob gerechnet 30 Cent pro Km wären 10.000 km pro Jahr, bis wohin das Fahrtenbuch günstiger wäre.

Beim 50k Auto ist bei ca 5.000 km die Grenze.

"Praktisch nie rechnen" sieht anders aus.

@clk_mr1968

Deine Rechnerei kann ich nicht nachvollziehen.

Aber meine:

Firmenwagen: Skoda Enyaq BJ. 21, LP 51.200 €, Arbeitsweg: 14 km.

Versteuert pauschal: 128 € + 53,76 € = 181,76 € geldwerter Vorteil.

Jahreskilometer: 35.000 km, Anteil Privatkilometer ca. 1/3. Fahrzeugkosten in 2023: 12.401,46 €

Ansatz Fahrtenbuch: 1/3 * 12.401,46 € / 12 = 344,49 € geldwerter Vorteil.

Fazit: rechnet sich nicht!

Erst bei einem Anteil der Privatfahrten unter 18 % käme die Versteuerung nach Fahrtenbuch günstiger als die Pauschalbesteuerung.

Und dann den Aufwand gegengerechnet für ein paar Euro - och nö, oder …

Themenstarteram 17. Juli 2024 um 10:02

Welcher Aufwand jetzt genau?? Ist doch eben keiner bei pauschalem Ansatz. Das dann noch mitm Stromer und die Sach is fein!

Aber das Fahrtenbuch.

@Hannes1971

Deine Rechnung ist die gleiche wie meine, habe nur Pauschalwerte genommen.

Wenn Du nur 6000 km privat fahren würdest (statt 12000) kämest Du per Fahrtenbuch auf 170 Euro im Monat.

170 < 182, oder?

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 17. Juli 2024 um 12:03:34 Uhr:

Aber das Fahrtenbuch.

Der Aufwand ist mit einem elektronischen Fahrtenbuch vernachlässigbar.

Zitat:

@CLK_mr1968 schrieb am 17. Juli 2024 um 12:12:39 Uhr:

@Hannes1971

Deine Rechnung ist die gleiche wie meine, habe nur Pauschalwerte genommen.

Wenn Du nur 6000 km privat fahren würdest (statt 12000) kämest Du per Fahrtenbuch auf 170 Euro im Monat.

170 < 182, oder?

Das wäre aber schon sehr wenig. Außerdem müsste ich dann noch die 250 € / a für VIMCar (elektronisches Fahrtenbuch) dazu addieren, ca. 21 € / Monat. Ok, das kann man auch absetzen, verbleiben ca. 10 - 12 € im Monat. Und schon sind wir wieder pari...

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