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- Bei Quattro Antrieb - unterschiedlicher Abrollumfang von 5mm VA zu HA erlaubt/möglich/fahrbar???
Bei Quattro Antrieb - unterschiedlicher Abrollumfang von 5mm VA zu HA erlaubt/möglich/fahrbar???
Ich habe folgende Felgen für meinen B7 Avant ersteigert:
Breyton Avalanche
Die Felgen für die VA haben die Dimensionen 8,5x18...
Die Felgen für die HA haben die Dimensionen 9,5x18...
Ich bin im Thema Felgen/Reifenkombinationen nicht so bewandert wie einige Cracks hier, daher bitte ich um Nachsicht und darum um sachlich zu bleiben und nicht ausfallend zu werden. Dafür Danke!!
Nun steht im GA u. a. folgendes:
... für Allradantrieb müßen gleiche Abrollumfänge genommen werden... (das verstehe ich!)
... es wurden für das GA nur Reifen von Dunlop verwendet...
... bei anderen Reifen muß auf die Freigängigkeit geachtet werden...
... folgende Reifendimensionen sind erlaubt: VA/HA 225/40/18 zu 245/35/18 oder
VA/HA 225/40/18 zu 255/35/18
Nun hat laut GA der Reifen für die VA einen Abrollumfang von 1940mm, der 245er 1945mm und der 255er 1935mm. Also haben beide Reifen für die HA 5mm mehr und/oder weniger als der Reifen für die VA an Abrollumfang.
1. Ist dies nun vernachlässigbar?
2. Wenn nicht, was soll ich tun? Was kann ich tun?
3. Wer weiß Rat oder hat eine Lösung des vllt-Problems?
4. Ich habe jetzt auf den 8x17" Serienfelgen, 225/45/17" Reifen drauf. ET ist 35! Muß ich Distanzscheiben nehmen?
Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar!
Gruß
Beste Antwort im Thema
Es wurde nichts eingetragen!
Ich informiere euch hier so gut wie es geht.
Ich habe folgende Institutionen antelefoniert bzw. angeschrieben:
Audi,
Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. Bonn,
Michelin,
Continental,
Dekra,
Yokohama,
Bridgestone,
Hankook,
Pirelli,
Da wir alle an einer ehrlichen Antwort interessiert sind, werde ich hier die Mailantworten 1zu1 reinkopieren! Ist ja ein offizielles Statement der einzelnen Parteien.
- Audi sagt an der Hotline 08002834737: Mit einem sehr netten Herrn Tietze oder Tietsche habe ich gesprochen und wurde sogar zurückgerufen. Dieser sagte das bei Quattro ein Profiltiefenunterschied VA zu HA von 2mm in Ordnung sind! Natürlich mit dem Hinweis, das kein Profieltiefenunterschied zu bevorzugen sei. Die Kombination VA 225/40 und HA 255/35 sei zu bevorzugen und würde diesbezüglich in der Toleranz von unter 1% im Unterscheid zum Abrollumfang liegen. Trotzdem muß eine Freigabe des Reifenherstellers gegeben sein. Das sagte auch der TÜV!
- Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. Bonn sagt:
Sehr geehrter [Entfernt durch MOTOR-TALK],
grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Auflagen im Rad-GA zu erfüllen sind, das betrifft die dort freigegebenen Rad-/Reifenkominationen (hier die Reifendimensionen) und der Hinweis zur Verwendung von Reifen (in den genannten Reifendimensionen) mit gleichen Abrollumfang auf Vorder- und Hinterachse, insbesondere eben bei der Verwendung unterschiedlicher Rad-Reifenkombinationen auf Vorder- und Hinterachse. Dabei nützt Ihnen der s.g. Abrollumfangsrechner im Internet eigentlich nichts, da hier nur Normabrollumfänge verglichen werden und nicht die tatsächlichen, d.h. die zulässige Fertigungstoleranz von +1,5%/-2,5% nicht berücksichtigt ist. Den tatsächlichen Abrollumfang kann man nur beim betreffenden Reifenhersteller selbst in Erfahrung bringen. Ihr Reifenfachhändler vor Ort hilft Ihnen sicherlich dabei.
- Michelin war Top in der Beantwortung und Hilfestellung in der Situation. Sie habe auch als einziger angeschriebener Reifenhersteller ordentlich und ausführlich kommuniziert. Wenn mal ein Reifen, für mich nur noch von Michelin, denn wenn man mal Probleme hat, ich bin mir sicher, da werden Sie geholfen ;-) :
1. Mail am 27.10.2014 geschrieben...
Guten Tag,
Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen und wurde an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Diese wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA
2. Mail von Michelin am 28.10.2014...
Sehr geehrter [Entfernt durch MOTOR-TALK],
wir bearbeiten Ihre Anfrage unter dem Zeichen 1-5432284XX.
Die einzig mögliche Reifenkombination aus unserem Hause wäre 225/40 ZR 18 PILOT SPORT 3 EL TL (92Y) mit 255/35 ZR 18 PILOT SPORT 3 EL TL 94Y. Der Abrollumfangunterschied Vorderachse zu Hinterachse wäre in diesem Fall 1943 mm zu 1937 mm = 6 mm bzw. 0,3%. Erfahrungsgemäß ist eine Abweichung von bis zu 1% problemlos möglich.
Zur Erstellung einer entsprechenden Freigabe benötige ich Ihre komplette Anschrift.
Wir stehen Ihnen zur Beantwortung Ihrer Frage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards / Sincères salutations
i.A. [Entfernt durch MOTOR-TALK]
Michelin Service-Center
Deutschland/Österreich/Schweiz
Service Produkttechnik PKW
Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA
3.Mail von Michelin am 28.10. ...
Sehr geehrter [Entfernt durch MOTOR-TALK],
wir bearbeiten Ihre Anfrage unter dem Zeichen 1-5432284XX.
Der Pilot Sport 3 ist ein Reifen der aktuellen Generation. Die technischen Daten unserer Reifen können Sie der anhängenden Betriebsanleitung entnehmen.
Die Freigabe habe ich Ihnen in einer gesonderten mail gesandt.
Wir stehen Ihnen zur Beantwortung Ihrer Frage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards / Sincères salutations
[Entfernt durch MOTOR-TALK]
Michelin Service-Center
Deutschland/Österreich/Schweiz
Service Produkttechnik PKW
Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA
4. mail am 28.10. von Michelin...
Sehr geehrter Michelin Kunde,
als Anlage erhalten Sie die von Ihnen angefragte Herstellerbescheinigung.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den in der Bescheinigung angegebenen Kundendienstberater.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards / Sincères salutations
[Entfernt durch MOTOR-TALK]
Michelin Service-Center Deutschland/Österreich/Schweiz
Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA
-----------------------------------------------
Michelinstraße 4 - 76185 Karlsruhe - Postfach 210951 - 76159 Karlsruhe
E-Mail service.produkttechnikpkw@de.michelin.com
Hier der Inhalt der Pdf Datei von Michelin:
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorgangsnr. 39XXX
[Entfernt durch MOTOR-TALK]
XXXXXXstraße 15
10000 Berlin
Telefon:
Telefax:
EMail: XXXXX [Entfernt durch MOTOR-TALK]
Tel: 0800 / 0 11 11 80
Fax: 0800 / 0 11 11 81
Karlsruhe, den 28.10.2014
kostenfrei; Mobilfunktarife können hiervon abweichen
Bescheinigung für den Eintrag von MICHELIN Reifen
Technische Daten
(auf der Messfelge)
Breite max.: VA/HA=239 mm/270 mm
Außendurchmesser max.: VA/HA=645 mm/643 mm
Abrollumfang : VA/HA=1943 mm/1937 mm
Statischer Halbmesser: VA/HA=299 mm/298 mm
Folgende MICHELIN Reifen entsprechen den Anforderungen des Audi, A4, 8E:
Vorderachse: 225/40ZR 18 (92Y) XL Pilot Sport 3
Hinterachse: 255/35ZR 18 94Y XL Pilot Sport 3
Vorderachse: 1230kg
Hinterachse: 1140kg
Höchstgeschwindigkeit: 229 (zuzüglich Toleranz) km/h
Sturz max. Vorderachse: 2.0
Sturz max. Hinterachse: 2.0
hinsichtlich Tragfähigkeit und Höchstgeschwindigkeit. Ihre Verwendung in Verbindung mit der Felge
Vorderachse: 7½ bis 9 x 18 / Messfelge 8 Hinterachse: 8½ bis 10 x 18 / Messfelge 9
ist prinzipiell möglich. Eventuelle andere Auflagen der jeweiligen Rad - ABE bzw. des entsprechenden TÜVPrüfberichtes
sind zu beachten, die erforderliche Freigängigkeit muss gewährleistet sein.
Bei diesen Achsbelastungen und Sturzwerten beträgt der rechnerisch ermittelte Mindestfülldruck:
Bei Höchstgeschwindigkeit: Vorderachse: 3.0 bar, Hinterachse: 2.5 bar
Bis max. 210 km/h: Vorderachse: 2.8 bar, Hinterachse: 2.4 bar
[Entfernt durch MOTOR-TALK]
Produkttechnik
[Entfernt durch MOTOR-TALK]
Sitz: Karlsruhe, Eingetragen beim Registergericht Mannheim unter HRB 101879
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Klaus Neb
Pers. haftende Gesellschafterin: Michelin Finanz Gesellschaft für Beteiligungen AG & Co. OHG,
HRA 103905, Sitz Karlsruhe, deren geschäftsführende Gesellschafterin: Michelin Finanz Gesellschaft für Beteiligungen
AG, Granges-Paccot (Schweiz), Handelsregister Freiburg (Schweiz) Nr. CH-217-0136156-7,
Präsident des Verwaltungsrats: Christophe Mazel
Deutsche Bank Karlsruhe, Kto.-Nr. 0 210 534 (BLZ 660 700 04)
IBAN: DE 77 6607 0004 0021 0534 00, BIC: DEUT DE SM 660, USt.-Ident-Nr.: DE811131903
Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA
Michelinstrasse 4, 76185 Karlsruhe
Postfach 21 09 51, 76159 Karlsruhe
Telefon 0721 / 530 - 0
Telefax 0721 / 530 - 12 90
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Das ist Service am Kunden!!!
Continental hat am 28.10.2014 meine Daten angefragt, die ich denen auch zur Verfügung gestellt habe, aber bis heute kam keine Antwort!
Die Dekra, hat wie folgt geantwortet:
Sehr geehrter [Entfernt durch MOTOR-TALK],
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Das von Ihnen angesprochne Gutachten liegt uns leider nicht vor, so können wir darauf
nur indirekt Bezug nehmen. Wir kennen somit auch nicht die Art des Gutachtens.
Wenn die gewünschte Rad-/Reifenkombination nicht in den FZ-Papiere eingetragen
bzw. nicht mit der ABE/Typgenehmigung des Fahrzeuges genehmigt ist, darf sie nicht
ohne weiteres verwendet werden.
Die zulässigen Rad-/Reifenkombinationen finden Sie i.d.R. in der Betriebsanleitung
des Fahrzeugs, in der die zulässigen Reifengrößen mit dazugehörenden Rädern
aufgelistet sind.
Zubehörräder oder abweichende Größen sind zunächst unzulässig und müssen
hinsichtlich der Verwendbarkeit geprüft sein und ggf. deren Anbau abgenommen
werden.
Wenn dafür ein Prüfzeugnis (ABE bzw. Teilegutachten) vorliegt, das als Grundlage für
eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO verwendet werden kann und der darin
aufgeführte Verwendungsbereich und ggf. vorhandene Auflagen eingehalten werden,
ist eine Änderungsabnahme in jeder DEKRA Prüfstelle möglich.
Eine vorhandene ABE oder ein anderes o.g. Prüfzeugnis kann von einer Abnahme
freistellen, wenn Ihr Fahrzeug in deren Verwendungsbereich aufgeführt ist und die
Auflagen eingehalten werden. Im Dokument ist dann explizit vermerkt, dass eine
Abnahme für nicht erforderlich gehalten wird. Es gilt dann die Mitführpflicht.
Bei Teilegutachten ist dieses jedoch unüblich, so dass eine Abnahme erfolgen
muss.
I.d.R. sind die in den Prüfzeugnissen genannten und freigegebenen Rad-/Reifenkom-
bination geprüft. Die Auflage "gleiche Abrollumfänge" würde diesem widersprechen.
Auch wenn die Abweichungen nur gering sind, sind es nicht die "gleichen".
Häufig können Abweichungen von 1 % toleriert werden. Selbst innerhalb einer
Reifengröße sind m.W. bis 3 % Fertigungstoleranz möglich.
Für die von Ihnen genannten Reifenkombinationen stellt tatsächlich die Variante
vorn 225/40/18 mit hinten 255/35/18 die geringste Abweichung dar. Auch in
Bezug auf die Serienreifen 225/45R17 ist die Differenz der Abrollumfänge unter 1%.
Prüfergebnisse oder Erfahrungen zu diesen Kombinationen liegen uns nicht vor.
Sicherheitshalber könnten Sie beim Fz-Hersteller nachfragen bis zu welcher
Toleranz Abweichungen des Abrollumfangs vorn zu hinten zulässig sind bzw.
akzeptiert werden können.
Bei Verwendung von 2 unterschiedlichen Reifendimensionen wird häufig empfohlen:
"Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die
der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt.
Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen."
Bei Abweichungen von vorgegebenen Prüfzeugnissen ist eine Einzelabnahme nach
§ 19 Abs. 2 StVZO i.V.m. § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erforderlich.
Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundesländern der TÜV
und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA beauftragt.
Wir empfehlen, vor der Änderung Rücksprache mit dem amtlich anerkannten
Sachverständigen zu halten, der letztendlich die Abnahme durchführen wird und mit
diesem auch die Kostenfrage zu erörtern, da diese Prüfungen aufwandsabhängig
abgerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
[Entfernt durch MOTOR-TALK]
--------------------------------------------------------------------------------
DEKRA Automobil GmbH
HV-0370 Stuttgart * Abt.: AP7
Handwerkstr. 15 * 70565 Stuttgart
pruefwesen@dekra.com * http://www.dekra.com
--------------------------------------------------------------------------------
DEKRA Automobil GmbH
Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, HRB-Nr. 21039
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Stefan Kölbl
Geschäftsführer:
Clemens Klinke (Vorsitzender)
Guido Kutschera
Wolfgang Linsenmaier
Dr. Gerd Neumann
Bridgestone war auch noch gut...:
1. Mail am 31.10.2014...
Sehr geehrter [Entfernt durch MOTOR-TALK],
vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an unseren Produkten.
Bedauerlicherweise ist die Differenz zwischen VA und HA Ihrer Wunschdimensionen nicht vernachlässigbar.
Gerade bei Allrad Antrieb empfehlen wir die gleiche Dimensionen auf VA und HA einzusetzen.
Eine Änderung des Abrollumfangs zwischen Alt- und Neubereifung ist dagegen bei kleiner Differenz akzeptabel.
Deswegen würden wir Vorschlagen einen Reifen in der Dimension 255/35 R18 auf VA und HA zu montieren.
Falls Sie hierfür eine Herstellerbescheinigung benötigen, senden wir Ihnen diese gerne, nach Angabe Ihres Wunschprofils, zu.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
[Entfernt durch MOTOR-TALK]
Beschreibung: bridgestone klein
Bridgestone Deutschland GmbH
Produkt Service, Technik
Justus-von-Liebig-Strasse 1
D-61352 Bad Homburg v.d.H.
( +49 (0) 6172 - 408 428
+ timo.kaminsky@bridgestone.eu
Bridgestone Deutschland GmbH
Geschäftsführer:
Gerard Duffy, Warren Mitchell
Sitz der Gesellschaft : Bad Homburg
Amtsgericht Bad Homburg
Handelsregister-Nr.: HRB 5728
UST-ID: DE118642697
Deutsche Bank, BLZ: 50070010, Kto: 091486100
2. Mail am 3.11.2014 von Bridgestone...
Sehr geehrter [Entfernt durch MOTOR-TALK],
anbei senden wir Ihnen die gewünschte Herstellerbescheinigung, welche anhand Ihrer eingereichten Daten erstellt wurde.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir unterschiedliche Dimensionen bei einem Fahrzeug mit permanent Allrad Antrieb nicht empfehlen.
Des Weiteren, sollten Audi zufolge ausschließlich Reifen gleicher Bauart, Größe und möglichst gleicher Profilausführung verwendet werden. Die Abweichung des Radabrollumfangs sollte lt. Audi maximal bei 2 mm liegen.
Technisch und nach wdk Richtlinien, ist diese Bereifung dennoch zulässig. Siehe hierzu folgenden LINK.
Bitte verweisen Sie bei evtl. aufkommenden Problemen, Ihren Händler auf das Urteil der BRV-Schiedsstelle.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage schnellstmöglich zu Ihrer Zufriedenheit beantworten. Weiterhin stehe ich Ihnen gerne bei Rückfragen zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Entfernt durch MOTOR-TALK]
P. S.: Die anbei gesendete Datei kann ich nicht kopieren und hier einfügen. Diese Datei ist wohl auf einem Kopierer kopiert worden oder eingescannt. Daher kann ich dies nicht kopieren. Der Inhalt hilft aber wie bei Michelin, weiter.
3. Mail von Bridgestone am 3.11. ...
Sehr geehrter [Entfernt durch MOTOR-TALK],
wie in der Herstellerbescheinigung angegeben, gilt diese nur für das Profil Potenza S001.
Sollten Sie ein anderes Profil in beiden Dimensionen vorliegen haben, erstellen wir Ihnen gerne, unter Angabe des Profils, eine weitere Herstellerbescheinigung.
Eine allg., für alle Profile, gültige Freigabe können wir bedauerlicherweise nicht erstellen. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
[Entfernt durch MOTOR-TALK]
Yokohama=Yokodrama, schrieb am 3.11.2014...
Sehr geehrter [Entfernt durch MOTOR-TALK],
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider können wir Ihnen aus unserem aktuellen Portfolio keine Reifenkombination anbieten, die auf Grund identischer Abrollumfänge eine Freigabe für Allradsysteme erhalten würde.
Grundsätzlich empfehlen wir bei Quattro-Systemen die Verwendung gleicher Reifengrößen an VA und HA.
Sollten Sie Rückfragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Yokohama Technik
Tel.: 0211 / 52 94 - 20
Fax: 0211 / 59 34 81
Yokohama Reifen GmbH
Monschauer Straße 12
D-40549 Düsseldorf
Registergericht Düsseldorf, HRB 23033
Geschäftsführer: Takayuki Atsumi, Takaharu Fushimi, Kazuyoshi Hosoi, Osamu Mikami, Fumihiro Nishi
Andere habe nicht geantwortet!
Ich habe mir gebrauchte Felgen gekauft und ich halte es so, das ich ebenso wie immer gute gebrauchte Reifen kaufe. Am bestem "DEMO"-Reifen.
Nur ist es in diesem Fall überhaupt nicht einfach, da ich 1. eine Freigabe für die Reifen für den Quattro brauche und 2. ich habe das Geld einfach nicht für nigelnagelneue Reifen in diesem Fall!
Warum?
Der Verkäufer hat mir die Felgen als einwandfrei verkauft, aber was ist, sollten die Felgen doch einen Schlag haben, oder ähnliches?
Dann habe ich teure Reifen gekauft und doppelt Verlust, davor habe ich Angst. zusätzlich kommt ja noch die Eintragung etc...
Das sollte man verstehen. Die Felgen sehen Top aus und ich würde diese zu gern behalten, aber ich habe Angst, vor der großen Unbekannten...
Daher gehen die Felgen hier weg:
http://www.ebay.de/itm/131336278196?...
Ich hoffe einigen von euch geholfen zu haben. Also goldener Tipp, worauf ich nicht achtete:
Am besten bei Quattro, gebrauchte Felgen mit gleichen Dimensionen für die VA/HA kaufen. Da gibt es weniger Probleme.
Happy weekend!
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16 Antworten
Nein! Audi verbietet das! schäden am verteilgetriebe können die folge sein
Ich muß direkt noch etwas bemerken. Im GA wird die genannte Reifen-/Felgen Kombination ja sogar vorgeschrieben!
Diese Kombinationen wurden natürlich auch getestet und freigegeben. Dann müßte das doch erlaubt sein, oder ist das ein Fehler vom Hersteller?
Was kann ich an Reifen nehmen, das es doch passt?
Eigentlich einen 245/40/18 oder 255/40/18 oder?!
Aber der steht nicht in dieser Kombination zur Verfügung! :-(
Zitat:
@daszentrumdeswissens schrieb am 19. Oktober 2014 um 23:57:38 Uhr:
Ich muß direkt noch etwas bemerken. Im GA wird die genannte Reifen-/Felgen Kombination ja sogar vorgeschrieben!
Diese Kombinationen wurden natürlich auch getestet und freigegeben. Dann müßte das doch erlaubt sein, oder ist das ein Fehler vom Hersteller?
Hallo das ist kein Fehler; weder vom Hersteller noch vom TÜV-Gutachtenersteller.
Die geprüften Rad-Reifen-Kombi´s
VA 225/40 - HA 245/35 bzw. 255/35
bewegen sich im Bereich U 1935 (U=Abrollumfang)
siehe im GA unter 4.3. Kombination A2,A3
Da es diese Reifenprofile jedoch nicht mehr gibt,
benötigst Du von Dunlop oder einem anderen Reifenhersteller
die Freigabe zur Nutzung dieser Rad-Reifen-Kombi´s
-unter Angabe Deiner Fahrzeugdaten- auf Deinem Quattro.
Muster anbei
http://www.dunlop.eu/dunlop_dede/footer/herstellerbescheinigung/
Gibt es irgendwo eine Liste mit Reifen- Felgen Kombinationen für Allradler?
Der eine Kollege schreibt, keine tolleranz! Du schreibst: die Kombination bewegt sich im Rahmen. Was bedeutet das?
Doch erlaubt?
wenn ich Reifen beim Allradantrieb fahre die z.B. noch 4,5 mm Profil an der Vorderachse und 6 mm an der Hinterachse haben (was ja durchaus vorkommt) , dann habe ich auch eine Differenz beim Abrollumfang von (1,5mm+1,5mm)x3,14= 9,5 mm.
Gruß Bebberl
Zitat:
@daszentrumdeswissens schrieb am 20. Oktober 2014 um 16:24:23 Uhr:
Gibt es irgendwo eine Liste mit Reifen- Felgen Kombinationen für Allradler?
Der eine Kollege schreibt, keine tolleranz! Du schreibst: die Kombination bewegt sich im Rahmen. Was bedeutet das?
Doch erlaubt?
Ja, natürlich erlaubt, da die Reifenabrollumfänge VA zu HA unter 1% liegen;
ansonsten gäb´s diese Kombinationen nicht im Teilegutachten für Deinen Fahrzeugtyp
und wie bereits gepostet, hol´Dir die Reifenherstellerfreigabe.
Zitat:
Ja, natürlich erlaubt, da die Reifenabrollumfänge VA zu HA unter 1% liegen;
ansonsten gäb´s diese Kombinationen nicht im Teilegutachten für Deinen Fahrzeugtyp
und wie bereits gepostet, hol´Dir die Reifenherstellerfreigabe.
Beispielsweise ich will mir Bridgstone draufziehen, dann muß ich bei Bridgstone die Freigabe anfordern, für diese Felge??? Oder wie sieht die Freigabe aus. Wie muß ich fragen? Oder was genau?
Zitat:
@daszentrumdeswissens schrieb am 20. Oktober 2014 um 20:19:25 Uhr:
Zitat:
Ja, natürlich erlaubt, da die Reifenabrollumfänge VA zu HA unter 1% liegen;
ansonsten gäb´s diese Kombinationen nicht im Teilegutachten für Deinen Fahrzeugtyp
und wie bereits gepostet, hol´Dir die Reifenherstellerfreigabe.
Beispielsweise ich will mir Bridgstone draufziehen, dann muß ich bei Bridgstone die Freigabe anfordern, für diese Felge??? Oder wie sieht die Freigabe aus. Wie muß ich fragen? Oder was genau?
Bridgestone wickelt diese Freigaben über den lokalen Reifenfachhandel ab.
Hier findest Du einige im Raum Castrop-Rauxel
http://www.bridgestone.de/pkw-4x4-und-transporter/dealer-locator/
http://www.continental-reifen.de/.../umruesttipps_formulare_de.html
Ich war heute beim TÜV. Der sagte das ich beim jeweiligen Reifen Hersteller für meinen Audi und diese Rad-Felgenkombination, eine Freigabe erhalten muß. Und Audi erlaube wirklich nahe Null% Toleranz!
Mist!! Ich dachte ich hab jetzt Felgen..., Reifen drauf und gut!
Mist...
Zitat:
@daszentrumdeswissens schrieb am 21. Oktober 2014 um 19:53:59 Uhr:
http://www.continental-reifen.de/.../umruesttipps_formulare_de.html
Ich war heute beim TÜV. Der sagte das ich beim jeweiligen Reifen Hersteller für meinen Audi und diese Rad-Felgenkombination, eine Freigabe erhalten muß. Und Audi erlaube wirklich nahe Null% Toleranz!
Mist!! Ich dachte ich hab jetzt Felgen..., Reifen drauf und gut!
Mist...
Warum "Mist"
Im Link von Conti und die Aussage des TÜV-Prüfer´s decken sich doch
mit meinen 3 Beiträgen.
Beschaff´Dir für beide Kombinationen vom Reifenhersteller die Freigabe
und....
wenn aufgrund von zulässigen Fertigungstoleranzen
der Abrollumfang zwischen VA und HA
beim Reifenhersteller X mehr als 1% ist
beschaffst Dir die Freigabe von Hersteller Y usw.usw.
Gemäß dem Teilegutachten waren zumindest die damaligen Profile
von Dunlop und Conti geprüft und zugelassen.
Nach den heutigen, aktuellen "ETRTO-Normen"
ist die Differenz der Abrollumfänge der Kombination-> A3 lt. Teilgeutachten
= VA 225/40 1943 mm
= HA 255/35 1937 mm
weit unter 1%.
Aber, wie gesagt, der einzelne Reifenhersteller kann seine verschiedenen Profile
mit unterschiedlichen Toleranzen fertigen.
Deshalb die Auflage > Reifenherstellerfreigabe
225/40/18 und 255/35/18 ist am B6 bedingungslos fahrbar und auch eintragbar!! Ich habs bei mir eingetragen, denn ich hatte mal Kerscher CS drauf mit diesen Dimensionen. Keine Probleme.
Zitat:
@Kartomatic schrieb am 22. Oktober 2014 um 21:56:03 Uhr:
225/40/18 und 255/35/18 ist am B6 bedingungslos fahrbar und auch eintragbar!! Ich habs bei mir eingetragen, denn ich hatte mal Kerscher CS drauf mit diesen Dimensionen. Keine Probleme.
1. Ist B6 nicht B7!
2. Welche Reifen waren das? Fabrikat und genaue Bezeichnung bitte?
3. Standen diese schon im GA, oder musstest du dir eine Genehmigung vom Reifen Hersteller für deinen B6 holen?
4. War das ein B6 Quattro?
Was ist rausgekommen ? Wurde es eignetragen ?
Es wurde nichts eingetragen!
Ich informiere euch hier so gut wie es geht.
Ich habe folgende Institutionen antelefoniert bzw. angeschrieben:
Audi,
Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. Bonn,
Michelin,
Continental,
Dekra,
Yokohama,
Bridgestone,
Hankook,
Pirelli,
Da wir alle an einer ehrlichen Antwort interessiert sind, werde ich hier die Mailantworten 1zu1 reinkopieren! Ist ja ein offizielles Statement der einzelnen Parteien.
- Audi sagt an der Hotline 08002834737: Mit einem sehr netten Herrn Tietze oder Tietsche habe ich gesprochen und wurde sogar zurückgerufen. Dieser sagte das bei Quattro ein Profiltiefenunterschied VA zu HA von 2mm in Ordnung sind! Natürlich mit dem Hinweis, das kein Profieltiefenunterschied zu bevorzugen sei. Die Kombination VA 225/40 und HA 255/35 sei zu bevorzugen und würde diesbezüglich in der Toleranz von unter 1% im Unterscheid zum Abrollumfang liegen. Trotzdem muß eine Freigabe des Reifenherstellers gegeben sein. Das sagte auch der TÜV!
- Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. Bonn sagt:
Sehr geehrter [Entfernt durch MOTOR-TALK],
grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Auflagen im Rad-GA zu erfüllen sind, das betrifft die dort freigegebenen Rad-/Reifenkominationen (hier die Reifendimensionen) und der Hinweis zur Verwendung von Reifen (in den genannten Reifendimensionen) mit gleichen Abrollumfang auf Vorder- und Hinterachse, insbesondere eben bei der Verwendung unterschiedlicher Rad-Reifenkombinationen auf Vorder- und Hinterachse. Dabei nützt Ihnen der s.g. Abrollumfangsrechner im Internet eigentlich nichts, da hier nur Normabrollumfänge verglichen werden und nicht die tatsächlichen, d.h. die zulässige Fertigungstoleranz von +1,5%/-2,5% nicht berücksichtigt ist. Den tatsächlichen Abrollumfang kann man nur beim betreffenden Reifenhersteller selbst in Erfahrung bringen. Ihr Reifenfachhändler vor Ort hilft Ihnen sicherlich dabei.
- Michelin war Top in der Beantwortung und Hilfestellung in der Situation. Sie habe auch als einziger angeschriebener Reifenhersteller ordentlich und ausführlich kommuniziert. Wenn mal ein Reifen, für mich nur noch von Michelin, denn wenn man mal Probleme hat, ich bin mir sicher, da werden Sie geholfen ;-) :
1. Mail am 27.10.2014 geschrieben...
Guten Tag,
Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen und wurde an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Diese wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA
2. Mail von Michelin am 28.10.2014...
Sehr geehrter [Entfernt durch MOTOR-TALK],
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Die einzig mögliche Reifenkombination aus unserem Hause wäre 225/40 ZR 18 PILOT SPORT 3 EL TL (92Y) mit 255/35 ZR 18 PILOT SPORT 3 EL TL 94Y. Der Abrollumfangunterschied Vorderachse zu Hinterachse wäre in diesem Fall 1943 mm zu 1937 mm = 6 mm bzw. 0,3%. Erfahrungsgemäß ist eine Abweichung von bis zu 1% problemlos möglich.
Zur Erstellung einer entsprechenden Freigabe benötige ich Ihre komplette Anschrift.
Wir stehen Ihnen zur Beantwortung Ihrer Frage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards / Sincères salutations
i.A. [Entfernt durch MOTOR-TALK]
Michelin Service-Center
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3.Mail von Michelin am 28.10. ...
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Die Freigabe habe ich Ihnen in einer gesonderten mail gesandt.
Wir stehen Ihnen zur Beantwortung Ihrer Frage gerne zur Verfügung.
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4. mail am 28.10. von Michelin...
Sehr geehrter Michelin Kunde,
als Anlage erhalten Sie die von Ihnen angefragte Herstellerbescheinigung.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den in der Bescheinigung angegebenen Kundendienstberater.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards / Sincères salutations
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Michelinstraße 4 - 76185 Karlsruhe - Postfach 210951 - 76159 Karlsruhe
E-Mail service.produkttechnikpkw@de.michelin.com
Hier der Inhalt der Pdf Datei von Michelin:
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Vorgangsnr. 39XXX
[Entfernt durch MOTOR-TALK]
XXXXXXstraße 15
10000 Berlin
Telefon:
Telefax:
EMail: XXXXX [Entfernt durch MOTOR-TALK]
Tel: 0800 / 0 11 11 80
Fax: 0800 / 0 11 11 81
Karlsruhe, den 28.10.2014
kostenfrei; Mobilfunktarife können hiervon abweichen
Bescheinigung für den Eintrag von MICHELIN Reifen
Technische Daten
(auf der Messfelge)
Breite max.: VA/HA=239 mm/270 mm
Außendurchmesser max.: VA/HA=645 mm/643 mm
Abrollumfang : VA/HA=1943 mm/1937 mm
Statischer Halbmesser: VA/HA=299 mm/298 mm
Folgende MICHELIN Reifen entsprechen den Anforderungen des Audi, A4, 8E:
Vorderachse: 225/40ZR 18 (92Y) XL Pilot Sport 3
Hinterachse: 255/35ZR 18 94Y XL Pilot Sport 3
Vorderachse: 1230kg
Hinterachse: 1140kg
Höchstgeschwindigkeit: 229 (zuzüglich Toleranz) km/h
Sturz max. Vorderachse: 2.0
Sturz max. Hinterachse: 2.0
hinsichtlich Tragfähigkeit und Höchstgeschwindigkeit. Ihre Verwendung in Verbindung mit der Felge
Vorderachse: 7½ bis 9 x 18 / Messfelge 8 Hinterachse: 8½ bis 10 x 18 / Messfelge 9
ist prinzipiell möglich. Eventuelle andere Auflagen der jeweiligen Rad - ABE bzw. des entsprechenden TÜVPrüfberichtes
sind zu beachten, die erforderliche Freigängigkeit muss gewährleistet sein.
Bei diesen Achsbelastungen und Sturzwerten beträgt der rechnerisch ermittelte Mindestfülldruck:
Bei Höchstgeschwindigkeit: Vorderachse: 3.0 bar, Hinterachse: 2.5 bar
Bis max. 210 km/h: Vorderachse: 2.8 bar, Hinterachse: 2.4 bar
[Entfernt durch MOTOR-TALK]
Produkttechnik
[Entfernt durch MOTOR-TALK]
Sitz: Karlsruhe, Eingetragen beim Registergericht Mannheim unter HRB 101879
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Klaus Neb
Pers. haftende Gesellschafterin: Michelin Finanz Gesellschaft für Beteiligungen AG & Co. OHG,
HRA 103905, Sitz Karlsruhe, deren geschäftsführende Gesellschafterin: Michelin Finanz Gesellschaft für Beteiligungen
AG, Granges-Paccot (Schweiz), Handelsregister Freiburg (Schweiz) Nr. CH-217-0136156-7,
Präsident des Verwaltungsrats: Christophe Mazel
Deutsche Bank Karlsruhe, Kto.-Nr. 0 210 534 (BLZ 660 700 04)
IBAN: DE 77 6607 0004 0021 0534 00, BIC: DEUT DE SM 660, USt.-Ident-Nr.: DE811131903
Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA
Michelinstrasse 4, 76185 Karlsruhe
Postfach 21 09 51, 76159 Karlsruhe
Telefon 0721 / 530 - 0
Telefax 0721 / 530 - 12 90
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Das ist Service am Kunden!!!
Continental hat am 28.10.2014 meine Daten angefragt, die ich denen auch zur Verfügung gestellt habe, aber bis heute kam keine Antwort!
Die Dekra, hat wie folgt geantwortet:
Sehr geehrter [Entfernt durch MOTOR-TALK],
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Das von Ihnen angesprochne Gutachten liegt uns leider nicht vor, so können wir darauf
nur indirekt Bezug nehmen. Wir kennen somit auch nicht die Art des Gutachtens.
Wenn die gewünschte Rad-/Reifenkombination nicht in den FZ-Papiere eingetragen
bzw. nicht mit der ABE/Typgenehmigung des Fahrzeuges genehmigt ist, darf sie nicht
ohne weiteres verwendet werden.
Die zulässigen Rad-/Reifenkombinationen finden Sie i.d.R. in der Betriebsanleitung
des Fahrzeugs, in der die zulässigen Reifengrößen mit dazugehörenden Rädern
aufgelistet sind.
Zubehörräder oder abweichende Größen sind zunächst unzulässig und müssen
hinsichtlich der Verwendbarkeit geprüft sein und ggf. deren Anbau abgenommen
werden.
Wenn dafür ein Prüfzeugnis (ABE bzw. Teilegutachten) vorliegt, das als Grundlage für
eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO verwendet werden kann und der darin
aufgeführte Verwendungsbereich und ggf. vorhandene Auflagen eingehalten werden,
ist eine Änderungsabnahme in jeder DEKRA Prüfstelle möglich.
Eine vorhandene ABE oder ein anderes o.g. Prüfzeugnis kann von einer Abnahme
freistellen, wenn Ihr Fahrzeug in deren Verwendungsbereich aufgeführt ist und die
Auflagen eingehalten werden. Im Dokument ist dann explizit vermerkt, dass eine
Abnahme für nicht erforderlich gehalten wird. Es gilt dann die Mitführpflicht.
Bei Teilegutachten ist dieses jedoch unüblich, so dass eine Abnahme erfolgen
muss.
I.d.R. sind die in den Prüfzeugnissen genannten und freigegebenen Rad-/Reifenkom-
bination geprüft. Die Auflage "gleiche Abrollumfänge" würde diesem widersprechen.
Auch wenn die Abweichungen nur gering sind, sind es nicht die "gleichen".
Häufig können Abweichungen von 1 % toleriert werden. Selbst innerhalb einer
Reifengröße sind m.W. bis 3 % Fertigungstoleranz möglich.
Für die von Ihnen genannten Reifenkombinationen stellt tatsächlich die Variante
vorn 225/40/18 mit hinten 255/35/18 die geringste Abweichung dar. Auch in
Bezug auf die Serienreifen 225/45R17 ist die Differenz der Abrollumfänge unter 1%.
Prüfergebnisse oder Erfahrungen zu diesen Kombinationen liegen uns nicht vor.
Sicherheitshalber könnten Sie beim Fz-Hersteller nachfragen bis zu welcher
Toleranz Abweichungen des Abrollumfangs vorn zu hinten zulässig sind bzw.
akzeptiert werden können.
Bei Verwendung von 2 unterschiedlichen Reifendimensionen wird häufig empfohlen:
"Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die
der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt.
Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen."
Bei Abweichungen von vorgegebenen Prüfzeugnissen ist eine Einzelabnahme nach
§ 19 Abs. 2 StVZO i.V.m. § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erforderlich.
Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundesländern der TÜV
und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA beauftragt.
Wir empfehlen, vor der Änderung Rücksprache mit dem amtlich anerkannten
Sachverständigen zu halten, der letztendlich die Abnahme durchführen wird und mit
diesem auch die Kostenfrage zu erörtern, da diese Prüfungen aufwandsabhängig
abgerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
[Entfernt durch MOTOR-TALK]
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DEKRA Automobil GmbH
HV-0370 Stuttgart * Abt.: AP7
Handwerkstr. 15 * 70565 Stuttgart
pruefwesen@dekra.com * http://www.dekra.com
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DEKRA Automobil GmbH
Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, HRB-Nr. 21039
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Stefan Kölbl
Geschäftsführer:
Clemens Klinke (Vorsitzender)
Guido Kutschera
Wolfgang Linsenmaier
Dr. Gerd Neumann
Bridgestone war auch noch gut...:
1. Mail am 31.10.2014...
Sehr geehrter [Entfernt durch MOTOR-TALK],
vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an unseren Produkten.
Bedauerlicherweise ist die Differenz zwischen VA und HA Ihrer Wunschdimensionen nicht vernachlässigbar.
Gerade bei Allrad Antrieb empfehlen wir die gleiche Dimensionen auf VA und HA einzusetzen.
Eine Änderung des Abrollumfangs zwischen Alt- und Neubereifung ist dagegen bei kleiner Differenz akzeptabel.
Deswegen würden wir Vorschlagen einen Reifen in der Dimension 255/35 R18 auf VA und HA zu montieren.
Falls Sie hierfür eine Herstellerbescheinigung benötigen, senden wir Ihnen diese gerne, nach Angabe Ihres Wunschprofils, zu.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
[Entfernt durch MOTOR-TALK]
Beschreibung: bridgestone klein
Bridgestone Deutschland GmbH
Produkt Service, Technik
Justus-von-Liebig-Strasse 1
D-61352 Bad Homburg v.d.H.
( +49 (0) 6172 - 408 428
+ timo.kaminsky@bridgestone.eu
Bridgestone Deutschland GmbH
Geschäftsführer:
Gerard Duffy, Warren Mitchell
Sitz der Gesellschaft : Bad Homburg
Amtsgericht Bad Homburg
Handelsregister-Nr.: HRB 5728
UST-ID: DE118642697
Deutsche Bank, BLZ: 50070010, Kto: 091486100
2. Mail am 3.11.2014 von Bridgestone...
Sehr geehrter [Entfernt durch MOTOR-TALK],
anbei senden wir Ihnen die gewünschte Herstellerbescheinigung, welche anhand Ihrer eingereichten Daten erstellt wurde.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir unterschiedliche Dimensionen bei einem Fahrzeug mit permanent Allrad Antrieb nicht empfehlen.
Des Weiteren, sollten Audi zufolge ausschließlich Reifen gleicher Bauart, Größe und möglichst gleicher Profilausführung verwendet werden. Die Abweichung des Radabrollumfangs sollte lt. Audi maximal bei 2 mm liegen.
Technisch und nach wdk Richtlinien, ist diese Bereifung dennoch zulässig. Siehe hierzu folgenden LINK.
Bitte verweisen Sie bei evtl. aufkommenden Problemen, Ihren Händler auf das Urteil der BRV-Schiedsstelle.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage schnellstmöglich zu Ihrer Zufriedenheit beantworten. Weiterhin stehe ich Ihnen gerne bei Rückfragen zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Entfernt durch MOTOR-TALK]
P. S.: Die anbei gesendete Datei kann ich nicht kopieren und hier einfügen. Diese Datei ist wohl auf einem Kopierer kopiert worden oder eingescannt. Daher kann ich dies nicht kopieren. Der Inhalt hilft aber wie bei Michelin, weiter.
3. Mail von Bridgestone am 3.11. ...
Sehr geehrter [Entfernt durch MOTOR-TALK],
wie in der Herstellerbescheinigung angegeben, gilt diese nur für das Profil Potenza S001.
Sollten Sie ein anderes Profil in beiden Dimensionen vorliegen haben, erstellen wir Ihnen gerne, unter Angabe des Profils, eine weitere Herstellerbescheinigung.
Eine allg., für alle Profile, gültige Freigabe können wir bedauerlicherweise nicht erstellen. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
[Entfernt durch MOTOR-TALK]
Yokohama=Yokodrama, schrieb am 3.11.2014...
Sehr geehrter [Entfernt durch MOTOR-TALK],
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider können wir Ihnen aus unserem aktuellen Portfolio keine Reifenkombination anbieten, die auf Grund identischer Abrollumfänge eine Freigabe für Allradsysteme erhalten würde.
Grundsätzlich empfehlen wir bei Quattro-Systemen die Verwendung gleicher Reifengrößen an VA und HA.
Sollten Sie Rückfragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Yokohama Technik
Tel.: 0211 / 52 94 - 20
Fax: 0211 / 59 34 81
Yokohama Reifen GmbH
Monschauer Straße 12
D-40549 Düsseldorf
Registergericht Düsseldorf, HRB 23033
Geschäftsführer: Takayuki Atsumi, Takaharu Fushimi, Kazuyoshi Hosoi, Osamu Mikami, Fumihiro Nishi
Andere habe nicht geantwortet!
Ich habe mir gebrauchte Felgen gekauft und ich halte es so, das ich ebenso wie immer gute gebrauchte Reifen kaufe. Am bestem "DEMO"-Reifen.
Nur ist es in diesem Fall überhaupt nicht einfach, da ich 1. eine Freigabe für die Reifen für den Quattro brauche und 2. ich habe das Geld einfach nicht für nigelnagelneue Reifen in diesem Fall!
Warum?
Der Verkäufer hat mir die Felgen als einwandfrei verkauft, aber was ist, sollten die Felgen doch einen Schlag haben, oder ähnliches?
Dann habe ich teure Reifen gekauft und doppelt Verlust, davor habe ich Angst. zusätzlich kommt ja noch die Eintragung etc...
Das sollte man verstehen. Die Felgen sehen Top aus und ich würde diese zu gern behalten, aber ich habe Angst, vor der großen Unbekannten...
Daher gehen die Felgen hier weg:
http://www.ebay.de/itm/131336278196?...
Ich hoffe einigen von euch geholfen zu haben. Also goldener Tipp, worauf ich nicht achtete:
Am besten bei Quattro, gebrauchte Felgen mit gleichen Dimensionen für die VA/HA kaufen. Da gibt es weniger Probleme.
Happy weekend!