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Bei Rot geblitzt bei Schnee und Glatteis
Neulich fuhr ich, bei sehr winterlichen Wetterbedingungen (Schnee + Glatteis), auf eine Kreuzung zu und der Ampel ist kurz vor der Haltelinie auf ROT gesprungen. Weil es Glatteis und Rutschgefahr war habe ich nicht mehr gebremst und es hat dann zwei mal geblitzt. Wenn ich gebremst hätte, würde ich vielleicht irgendwo draufgefahren oder mitten auf der Kreuzung zum Stehen gekommen.
Nun meine Fragen:
- Wenn ich Post bekomme, könnte ich wegen den winterlichen Gegebenheiten widerspruch einlegen? Hätte ich damit ein Chance?
- Wie hoch wäre der Bußgeld?
Danke!
Beste Antwort im Thema
*kluscheißmodus an*
Du hast den Verhältnissen angepasst zu fahren, kannst du vor einer roten Ampel nicht rechtzeitig stehen bleiben, war das nicht angepasst. Ergo dein Bier.
*kluscheißmodus aus*
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17 Antworten
*kluscheißmodus an*
Du hast den Verhältnissen angepasst zu fahren, kannst du vor einer roten Ampel nicht rechtzeitig stehen bleiben, war das nicht angepasst. Ergo dein Bier.
*kluscheißmodus aus*
Auch wenn es der Klugscheissmodus von Qarks war, so ist dies korrekt.
Sobald du Einspruch gegen die Strafe erhebst wirst du dich mit dem Vorwurf der nicht an die Witterungsverhältnisse angepassten fahrens konfrontiert sehen. Eine Ausnahme wären nicht vorhersehbare nachweisbare Umstände wie zum Beispiel Blitzeis. Da hättest du dann aber wohl andere Probleme (Laternenmast im Auto o.Ä).
Des weiteren: Wenn du schon merkst, dass die Bremsleistung des Autos durch den Zustand der Straße deutlich verschlechtert wird solltest du auch im Sinne deines Geldbeutels vom Gas gehen. Wenn z.B: jemand aus einer Parklücke fährt, du aber wegen nicht angepasster Fahrweise diesem hineinfährts kannst du durchaus eine Teilschuld erhalten.
Naja aber manchmal sind da die Behörden schon einsichtig, man kann ja sagen vorher waren die Strassenverhältnisse soweit ok, nur da gab es halt eine Glatteisplatte, was ja sogar sein kann.... weiss man ja nicht.
Was ich empfehlen würde, ruf einfach beschriebe den Sachverhalt und fühle mal am Telefon vor, denke dann bekommst Du ja ungefähr ein Gefühl wie der / die Sachbearbeiter/in das sieht, dann kannst ja immer noch überlegen ob Du einen schriftlichen Einwand machst oder nicht, mit etwas Glück klappt das schon, verlieren kannst Du dabei ja nichts.
Die meisten Mitarbeiter von Behörden sind sogar ganz nett, wenn man selbst mal persönlich nett anfragt, habe da bisher eigentlich nur gute Erfahrungen gemacht, schlimmer wird es dadurch jedenfalls nicht, maximal ist man halt dann der reuige Sünder und erkennt das an
Ein Ampel springt nicht plötzlich auf Rot !
Es blitzt 2 mal und hättest gebremmst, so währe es auf den Bildern auch zu erkennen.
Gerade im Winter muss man mit längerem Bremsweg rechnen.
Wenn du also bei gelb noch keinerlei Bremsversuche unternommen hast, so kann man schon fast von Vorsatz ausgehen.
Angepasste Geschwindigkeit ist Vorraussetzung.
Probier einfach einen Einspruch, damit es dann richtig teuer wird
Zitat:
Original geschrieben von astrag43
Hätte ich damit ein Chance?
imho nein, sie wollen eh nur deine $$
Als in Düsseldorf im Rheinufertunnel die Blitzkisten aufgestellt wurden (schwarzer Blitz), da haben die Stadtväter nur mit geprahlt, wie viel sie schon eingenommen haben und wie schnell sich die Anlage amortisieren wird und ab wann sie Gewinn "fahren" würden.
Ob sich die Sicherheit im Tunnel gebessert hat, Unfälle vermieden würden, hat doch keine Sau interessiert
Es wird vorausgesetzt, daß man jederzeit zum anhalten kommen muß und den Witterungsverhältnissen entsprechend fährt, also Null-Chance.
Du solltest eher hoffen, dass du weniger als eine Sekunde nach Rotschaltung der Ampel geblitzt wurdest, sonst gehst du nämlich einen Monat zu Fuss.
ist doch immer wieder das gleiche
die Ampel sprang urplötzlich vor der Haltelinie auf Rot - anscheinend ist die gelbe Birne wohl schon durchgebrant - dann hilt ich es aufgrund des Wetters nicht mehr für nötig noch zu bremsen - genau, wenn man bremst fährt man ja irgendwo unter Umständen auf
Leider werden solche Hirnergüsse nicht bei der Bemessung der Fahrverbote mit eingerechnet
Dagegen angehen? dass du zu blöde bist deine Geschwindigkeit anzupassen? na viel erfolg
was das Bußgeld angeht:
4 Punkte
200,-€
ein Monat laufen
ich denke mal a-karte.
wärst du aufgrund des schnees in die kreuzung gerutscht, hätteste wohl ne chance...aber "durchziehen" weil es glatt ist wird wohl eher gegen dich verwendet werden.
Zitat:
Original geschrieben von WHornung
Naja aber manchmal sind da die Behörden schon einsichtig, man kann ja sagen vorher waren die Strassenverhältnisse soweit ok, nur da gab es halt eine Glatteisplatte, was ja sogar sein kann.... weiss man ja nicht.
Was ich empfehlen würde, ruf einfach beschriebe den Sachverhalt und fühle mal am Telefon vor, denke dann bekommst Du ja ungefähr ein Gefühl wie der / die Sachbearbeiter/in das sieht, dann kannst ja immer noch überlegen ob Du einen schriftlichen Einwand machst oder nicht, mit etwas Glück klappt das schon, verlieren kannst Du dabei ja nichts.
Die meisten Mitarbeiter von Behörden sind sogar ganz nett, wenn man selbst mal persönlich nett anfragt, habe da bisher eigentlich nur gute Erfahrungen gemacht, schlimmer wird es dadurch jedenfalls nicht, maximal ist man halt dann der reuige Sünder und erkennt das an
Dem Sachbearbeiter hilft es aber sicherlich, wenn zu der Zeit plötzlich viele "drüber" gerutscht sind. Ansonsten hält er sowas nicht für wirklich glaubwürdig.
0 Chance. Stichwort angepaßte Geschwindigkeit. Man sollte immer rechtzeitig zum Stehen kommen. Erst recht bei einer Ampel. Da bekommst Du mit Sicherheit kein Recht.
Hallole zusammen
Wenn an diesem Tag aussergewöhnlich viele
drübergerauscht sind ,( in ermangelung der
Streupflicht der Stadtverwaltung)
die Umschaltzeiten vieleicht etwas kürzer wie
bei anderen Ampeln sind hast Du eine reele Chance.
Schlecht wird es allerdings und das ist der Knackpunkt,
wenn das nun keine Ampel sondern ein gebrechlicher
Mensch gewesen währe, Hättest Du den dann auch
abgeräumt?
Die meisten hier haben Recht , Du wirst für Deine
Verwundete Seele hier keine Absolution bekommen.
Lerne aus dem Vorgang und ändere Dein Verhalten,
ohne den Oberlehrer rauszulassen denn wer von Euch
Allen ... mich eingeschlossen hat noch nie bei Hellgelb
oder Dunkelgelb eine Ampel überfahren.
Ist mir erst letztens Passiert , morgens um Drei Uhr, Strasse
leer kein Schwein auf der Piste und Schneeverwehungen
das es graust, Sicht unter 20 Meter und dann eine Ampel
ohne das ich es vorher registriert hätte das die eingeschaltet
ist ( bei dem Wetter schaut man erstmal auf die Fahrbahn , das Umfeld und Dann auf Ampeln...) fünf meter davor und den Verhältnissen entsprechend zu schnell wird das Teil Gelb..
Ok nix passiert und es gibt auch genügend Anlagen die mit Verkehrsreglung nix zu tun haben sondern Nur der Abzocke
dienen aber die Kennt man ja schnell. Jol.
Immer dieses Rumgeheule. Du wirst Post bekommen und das zu Recht. So eine Ampel wird nicht plötzlich rot, sondern es ist eine Gelbe Lampe vorgeschaltet.
Und dann Schnee und Glatteis!!!!!!!!!! oh Wunder???????? Mann, es ist WINTER. Den ganzen Januar durch schiebt eine Katastrophenmeldung die andere durch die Presse.
Widerspruch würd ich lassen. Sein ein Mann und zahle. Du hast es dir Verdient! Der Sachbearbeiter sollte bei Widerspruch mit Schnee und Eis als Begründung gleich ne MPU vorschlagen.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von astrag43
Neulich fuhr ich, bei sehr winterlichen Wetterbedingungen (Schnee + Glatteis), auf eine Kreuzung zu und der Ampel ist kurz vor der Haltelinie auf ROT gesprungen. Weil es Glatteis und Rutschgefahr war habe ich nicht mehr gebremst und es hat dann zwei mal geblitzt. Wenn ich gebremst hätte, würde ich vielleicht irgendwo draufgefahren oder mitten auf der Kreuzung zum Stehen gekommen.
Nun meine Fragen:
- Wenn ich Post bekomme, könnte ich wegen den winterlichen Gegebenheiten widerspruch einlegen? Hätte ich damit ein Chance?
- Wie hoch wäre der Bußgeld?
Danke!
1. Anstrich: Nein (Sei froh, dass es nicht geknallt hat und dass kein schneller Fußgänger auf deiner Kühlerhaube gelandet ist)
2. Anstrich: Wenn du Glück hast 90€ + Bearbeitungsgebühr + 3 Punkte, wenn du Pech hast 200€ + Bearbeitungsgebühr + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot (ich hoffe, ich habe den aktuellen Katalog erwischt)
Michael