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Bei Rot geblizt - Direkt Zeugenfragebogen erhalten

Themenstarteram 29. Juli 2017 um 12:04

Hallo,

ich (auch Halter des Fahrzeuges) wurde vor ca. 10 Tagen nachts beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt. Anstelle eines Bußgeldbescheids habe ich nun lediglich einen Zeugenfragebogen erhalten. Auf diesem ist ein Foto von mir zu sehen, sowie Tatbestand und Tatzeit. Zudem auf der Rückseite der Zeugenfragebogen.

Mich wundert nun ,dass ich nur diesen Zeugenfragebogen erhalten habe. Wie würdet ihr weiter vorgehen? Ich tendiere dazu diesen nicht zu beantworten und auf eine Verjährung zu hoffen, bin mir dabei jedoch recht unsicher. Würden dabei zusätzliche Kosten auf mich zukommen?

Kurz zu der Tat an sich: Ich weiß das dies ein Fehler von mir war und stehe im Grunde genommen auch dazu. Zur Tatzeit wollte ich jedoch unbedingt nachhause. Ich war totmüde, auf den Straßen weit und breit kein Auto zusehen, da es mitten in der Nacht war. Ich habe mir wegen den blitzen schon genug Gedanken gemacht und sowas wird in Zukunft garantiert nicht mehr vorkommen.

VG Stefan

Beste Antwort im Thema

Hallo, Koester,

Zitat:

@Koester schrieb am 30. Juli 2017 um 09:36:36 Uhr:

Die Begründung" war ja nichts los, da bin ich dann eben gefahren" würde ich auf jeden Fall angeben, da man sich ja neuerdings die STVO so hinbiegen kann, wie man möchte ???

mal ganz ehrlich: Bist Du schon mal als Fußgänger bei Rot losgegangen?

Hast Du schon mal mitten in der Nacht an einer komplett übersichtlichen Kreuzung als einziges Fahrzeug gestanden und hast Du Dich da nicht selber gefragt, warum die Ampel jetzt an ist und ob es nicht gerechtfertigt wäre, einfach mal loszufahren?

Ein Fußgänger, der bei laufendem Verkehr bei Rot über die Straße läuft, gefährdet sich und andere unter Umständen wesentlich mehr als jemand, der an einer völlig leeren Kreuzung und auch weit und breit keine anderen Fahrzeuge in Sichtweite vorsichtig die Kreuzung bei Rot passiert und trotzdem sind die Sanktionen hier wesentlich höher.

Der TE hat hier ganz sicher nicht richtig gehandelt, denn es ist ganz richtig, dass die rote Ampel immer zu beachten ist und er wird für seinen Fehler zu recht sanktioniert werden.

Nichtsdestotrotz finde ich es unangemessen, ihn jetzt quasi als Verkehrsverbrecher hinzustellen, denn ich lese in seiner Schilderung nichts davon, dass es andere VT gegeben hat, die er in irgendeiner Weise gefährdet oder behindert hat.

Viele Grüße,

Uhu110

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Wieso willst du auf eine Verjährung hoffen?

Ich bin kein Fachmann, aber die haben DICH bereits angeschrieben, DU warst der Fahrer und DU bist der Halter. Wenn du nun nicht antwortest, werden die in absehbarer Zeit dir entweder einen Bußgeldbescheid zuschicken oder vorher mal jemanden vorbeischicken, um einen Fotoabgleich zu machen.

So einfach stelle ich mir das vor.

Ohne eine Reaktion wirst du aus der Sache nicht rauskommen. Selbst mit Reaktion wird´s wohl eher schwierig, wobei ich da nun auch gar keinen Tipp für dich habe... jede falsche Reaktion wird so viel bringen wie keine, nämlich nichts.

Hallo, Metallzahn,

es ist ganz normal, dass der Halter zunächst einen Zeugenanhörbogen erhält, denn es ist ja meist nicht gesichert, ob der Fahrer mit dem Halter übereinstimmt.

Antwortest Du nicht, ist davon auszugehen, dass man z. B. beim Einwohnermeldeamt einen Passbildabgleich macht und Dir dann einen Bußgeldbescheid zuschickt.

Da es sich nach Deiner Beschreibung vermutlich sogar um einen qualifizierten Rotlichtverstoß mit einem Fahrverbot handelt, wird die Bußgeldstelle die Owi sicher nicht verjähren lassen.

Viele Grüße,

Uhu110

Hier im forum sind schon leute mit einer komischen einstellung unterwegs. Du bist über rot gefahren, also rechne auch mit konsequenzen (strafe)

Wahnsinn. Das nächste mal schaust halt etwas aufmerksamer bei der windschutzscheibe raus und machst dir keinen stress beim fahren. Dann musst du dir auch keine gedanken machen wie du straffrei wegkommst

am 29. Juli 2017 um 12:29

Zitat:

@Metallzahn schrieb am 29. Juli 2017 um 14:04:00 Uhr:

Ich tendiere dazu diesen nicht zu beantworten und auf eine Verjährung zu hoffen, bin mir dabei jedoch recht unsicher. Würden dabei zusätzliche Kosten auf mich zukommen?

Es hätte sich sicher rumgesprochen, wenn man sich so einfach drücken könnte. Kann man natürlich nicht.

Lies das hier.

am 29. Juli 2017 um 12:41

Rot fahren ist (soweit ich weiß) kein Kavaliersdelikt. Der Katalog ist da ziemlich hart. Ist nicht wie 5kmh zu schnell.

 

 

Aber um deine Frage zu beantworten, da man hier (hoffentlich) keine Tipps für Straftaten oder der gleichen geben darf, rate ich dir einfach nur dazu zustehen.

 

Könnte zwar teuer werden und nicht nur bei Geldstrafe bleiben, aber rot fahren ist keine Kleinigkeit. Bei sowas sterben Menschen.

Themenstarteram 29. Juli 2017 um 12:41

Die Sache ist, dass ich keine Anhörungsbogen sonder einen Zeugenfragebogen bekommen habe. Auf diesem steht keine Strafe oder oder ein zu zahlender Betrag. Ich soll jetzt also auf dem mir zugeschickten Zeugenfragebogen den Täter nennen, damit der von mir genannte Täter dann das Bußgeldbescheid zugeschickt bekommt. Der Täter wäre in diesem Fall ich selber. Meines Wissens nach muss ich mich aber nicht selbst belasten, ohne das ich irgendeinen Nachteil zu erwarten habe.

Darum meine Frage nach dem Vorgehen.

Deine Idee, nichts zu tun und zu hoffen, ist schon die richtige, auch wenn die Chancen nicht so groß sind.

am 29. Juli 2017 um 12:47

Ja dass ist oft so. Kann ja sein dass jemand anders es war.

 

Aber wenn du nicht selber belastest oder garnicht sagst, machen die dich anders ausfindig. Und (ich hoffe) komm nicht auf die Idee dir dafür einen Anwalt zu nehmen.

 

Wird nur teurer und es ist doch klar dass du es warst.

 

Und der Katalog ist das ziemlich streng.

 

Allein das überfahren Punkte und 90 euro.

Wenn es dann noch nachweislich später als eine Sekunde geht es schon um 200 und Punkte und Fahrverbot.

 

Wenn dann noch gefährdung vorliegt wird es noch teurer...

 

Hier geht es nicht um eine Kleinigkeit.

am 29. Juli 2017 um 14:23

@TE: Du hast den Link wohl nicht geöffnet. Da stehen die Möglichkeiten, Empfehlungen und Konsequenzen doch gut verständlich drin. Warum antwortet man überhaupt?

Zitat:

@Metallzahn schrieb am 29. Juli 2017 um 14:41:50 Uhr:

Die Sache ist, dass ich keine Anhörungsbogen sonder einen Zeugenfragebogen bekommen habe. Auf diesem steht keine Strafe oder oder ein zu zahlender Betrag. Ich soll jetzt also auf dem mir zugeschickten Zeugenfragebogen den Täter nennen, damit der von mir genannte Täter dann das Bußgeldbescheid zugeschickt bekommt. Der Täter wäre in diesem Fall ich selber. Meines Wissens nach muss ich mich aber nicht selbst belasten, ohne das ich irgendeinen Nachteil zu erwarten habe.

Darum meine Frage nach dem Vorgehen.

Das ist richtig, dich selbst oder Angehörige belasten musst du nicht. Auf das Anschreiben nicht zu reagieren verursacht also erstmal keinen Nachteil. Aber wie schon anderweitig gesagt - die werden dir schon rechtzeitig einen Anhörungsbogen schicken. Versuchen kann man's, aber die Chancen auf Verjährung durch Behördenfehler stehen wohl eher schlecht.

am 29. Juli 2017 um 15:50

Nichts tun und auf Verjährung hoffen ist eine, wenn auch verschwindend kleine Möglichkeit.

Einen anderen Fahrer angeben, wie es von Stammtischen empfohlen wird, ist strafbar und fällt auf, wenn mit dem Passbild vom Einwohnermeldeamt abgeglichen wird. Dann gibt's die volle Härte des Gesetzes zu spüren.

Das Spielchen was grosse Firmen treiben, die Firmenwagen und viele Fahrer haben, bei denen sich die Sekretärin versieht und einen falschen Fahrer nennt, funktioniert eben nur bei Grossfirmen.

Das kann funktionieren wenn die Bussgeldstelle überlastet ist und der angegebene Fahrer grade in Urlaub ist und der Anhörungsbogen mit dem Vermerk - das ist aber gar nicht mein Fahrzeug - deswegen zu spät zurückgeschickt wird. Das hat sich aber bei den Bussgeldstellen auch rumgesprochen und die achten in diesen Fällen genau auf die Verjährung.

am 29. Juli 2017 um 16:57

Rote Ampel nach mehr als einer Sekunde dürfte ein Fahrverbot mit sich bringen.

Ich denke, das beste ist, zu der Tat zu stehen. Eine bewusst falsche Angabe zum Fahrer wird ganz sicher entlarvt. Notfalls kommt die Polizei zu dir nach Hause, um die Personalien und die Übereinstimmung mit deiner Person festzustellen.

Nach dem, was man unausgesprochen aus deiner Tatbeschreibung entnehmen kann, bist du womöglich bewusst, vor allem aber nachdem es schon längere Zeit rot war, über die Kreuzung gefahren. Das bedeutet, dass du dich wohl auf ein Fahrverbot einstellen musst.

Wenn du gegen den entsprechenden Bußgeld/ Strafbescheid Widerspruch einlegst, geht das Verfahren vor Gericht. Evtl. gibt es eine (sehr kleine) Chance auf einen milden Richter, insbesondere wenn das Fahrverbot in deinem Fall eine unverhältnismäßige Härte darstellen würde. Ob das zutreffen kann, ist bei dem Wissensstand nicht zu beurteilen.

Nun mal nicht mehr Stress als nötig. Der TE hat ja erstmal nur um Rat für die aktuelle Situation erbeten, nachdem etwas für ihn Unerwartetes geschehen ist (Zeugenbefragungs- statt Anhörungsbogen).

Was er tun soll, wenn dann am Ende doch der Bußgeldbescheid kommt, ist eine ganz andere Frage. Der TE macht aber eher den Eindruck, dass er seine Kosten minimieren als um jeden Preis das Fahrverbot umgehen will. Ausnahmsweise kein Fahrverbot verhängen wäre ja im Prinzip möglich, aber nur in Ausnahmefällen (dringend beruflich auf FS angewiesen etc - wobei "sonst muss ich 2 Stunden früher raus um den Bus zu kriegen" nicht als dringender Bedarf zählen würde) - außerdem würde es ja die Strafe erhöhen und Gerichtskosten kämen auch noch dazu.

Ich mag mich irren, aber so wie ich den TE einschätze, würde er wohl, wenn der Bußgeldbescheid dann doch da ist, eher die Strafe akzeptieren (dürfte Geldbuße + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot werden). Zumal er den Zeitpunkt seines Fahrverbots wohl in einem Zeitfenster von 6 Monaten selbst festlegen dürfte, zumindest falls es sein erstes Fahrverbot ist.

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