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Bei Rückwärtsfahren anderes Auto im absoluten Halteverbot übersehen

Themenstarteram 16. August 2021 um 8:15

Hätte mal eine Frage zu folgender Sachlage. Vielleicht weiß ja jemand wie hier die ungefähre Rechtslage ist.

Beim Rückwärtsausparken, in unter Schrittgeschwindigkeit, wurde ein anderes Auto übersehen, und dessen Türe leicht beschädigt.

Das geschädigte Auto stand im absoluten Halteverbot.

Hat dies einen Einfluss darauf wie die Versicherung, falls der Schaden überhaupt gemeldet wird, entscheidet, oder wie würde die Polizei hier im ersten Moment urteilen.

Ich denke das hier wohl die Sorgfaltspflicht ins Gewicht fällt, das man z.Bsp. beim rückwärts Ausparken auf Hindernisse zu achten hat.

Aber vielleicht schlägt hier ja das absolute Halteverbot mehr zu Buche.

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16 Antworten

Der Rückwärtsfahrende hat besondere Sorgfalt zu walten. Da fällt das absolute Halteverbot nicht ins Gewicht.

Btw., die Polizei urteilt nicht. :)

Nein, tut es nicht. Wenn es die Polizei aufnimmt gibts für den Falschparker ein Knöllchen. Das war’s. Der Schaden wird voll ersetzt von der Versicherung des Verursachers. So war das bei unserem im Halteverbot geparkten Wagen als von einem Bus angefahren wurde.

Hi,

ich würde sagen die besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärts fahren schlägt hier voll zu.

Ich weiß das ist ein Klischee aber :

" was wenn da ein Kind gestanden hätte statt des Autos"

Ich denke daher 100% Schuld beim ausparkenden.

Themenstarteram 16. August 2021 um 8:42

Hab gerade mit der Polizei telefoniert.

Der nette Beamte meinte, das dies, wie ihr hier auch sagt, Versicherungssache ist.

Er meinte das der Halteverbotsparker eine Teilschuld bekommt. In welcher Höhe entscheiden die Versicherer.

Hier sehe ich nicht einmal eine Teilschuld, wenn das andere Auto unbeweglich stand.

Mithaftung des parkenden Halters käme in Betracht, wenn ein anderer, den er verkehswidrig verdeckt hat, zu Schaden käme. Ist hier nicht gegeben.

Themenstarteram 16. August 2021 um 9:12

Vielen Dank für Eure Infos und Ratschläge.

Der Unfallgegner ist sehr kooperativ und ich denke das wir das unter uns regeln.

Rechtlich hat das absolute Halteverbot keinerlei relativierende oder schuldminderer Wirkung, so auch meine persönl. Erfahrung.

 

1995 habe ich im zarten Alter von 23 Jahren einen im absoluten Halteverbot geparkten Opel Omega des Berliner Wasserwirtschaftsamtes durch heckseitige Kaltverformung rund 20 cm tiefergelegt.

Als perfektes "Werkzeug" für die fahrlässige Glanzleistung erwies sich ein Starrdeichselanhänger nebst 10 Tonnen Stahlprofile (selbstverständlich vor ein entsprechendes Zugfahrzeug gespannt).

 

Polizei und Versicherung - wie übrigens auch meinem damaligen Boss als Eigentümer des LKW-Zugs - waren mein zarter Verweis aufs absolute Halteverbot herzlich gleichgültig. Zudem kommentierte Cheffi die drohende Veränderung in der Haftpflichtprämie recht humorlos - und ich kündigte infolge in beidseitigem Einvernehmen.

Ist mir auch schon passiert - allerdings war ich damals der Falschparker (Jugendsünde, erstes Auto, kam auch nie wieder vor!) Da stand ich auch im absoluten Halteverbot und ein ausparkendes Fahrzeug hat mich übersehen. Fahrertüre und Kotflügel beschädigt. Derjenige meinte auch, ich sei schuld bzw. ich hätte auf jeden Fall eine Teilschuld. Hat nen riesen Terz gemacht und auch noch die Polizei gerufen, damit die das festellt. Hat mich damals vor Ort zwar die Strafe fürs Halten im absoluten Halteverbot gekostet, der Verursacher musste trotzdem voll zahlen - da war nix mit Teilschuld... sah auch dessen Versicherung so.

Themenstarteram 16. August 2021 um 9:45

Ok - das war schon mal sehr aufschlussreich.

Wie gesagt, wir werden denn Schaden ohne viel Aufhebens begleichen.

Ist ja nur eine kleine Delle, und wenn ich das alles so lese bringt das Halteverbot schlichtweg gar nichts.

Wir werden darauf auch nicht rumreiten.

Naja was heißt gar nichts. Es ist zumindest nicht dafür da, Dir die Sorgfalt beim Rangieren abzunehmen. ;)

Da stand einfach nur ein Auto im Halteverbot. Warum kann man nicht einfach mal dazu stehen, dass man Mist gebaut hat und sucht immer die Schuld bei anderen?

Wenn man in Mithaftung gezogen werden würde, würde man sich wohl einmal mehr Gedanken machen ob man scheisse parkt….

Zitat:

@Tody77 schrieb am 17. August 2021 um 14:15:03 Uhr:

Da stand einfach nur ein Auto im Halteverbot. Warum kann man nicht einfach mal dazu stehen, dass man Mist gebaut hat und sucht immer die Schuld bei anderen?

Er steht doch dazu.

Aber er wird sich doch informieren dürfen, ob es nicht doch einen Weg gibt. Völlig legitim und nachvollziehbar.

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