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Bei Sturm Baum aufs Auto gestürtzt - Totalschaden...

Themenstarteram 13. Juli 2010 um 10:40

Hallo zusammen,

meiner Schwester ist auf dem parkplatz eines krankenhauses ein Baum in ihren kia gestürzt - Ursache war der Sturm.

Der Wagen ist in der Werkstatt und wird als Totalschaden vom Meister eingeschätzt. Der gutachter ist unterwegs.

 

Mich interessiert, wer hier haftet. Ich gehe von der TK aus (Huk24), da Sturmschaden?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Hach, immer diese Sch...egal-Einstellung :D

Also nochmal auf Anfang:

Vieleicht findet sich ja hier ein Sachbearbeiter, der mal was dazu schreiben mag.

 

Mfg Zille

:D:D man muss Arbeiten auch mal Delegieren können....:cool:

 

Gruß

 

Delle

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Zitat:

Original geschrieben von FighterOne

Hallo zusammen,

meiner Schwester ist auf dem parkplatz eines krankenhauses ein Baum in ihren kia gestürzt - Ursache war der Sturm.

Der Wagen ist in der Werkstatt und wird als Totalschaden vom Meister eingeschätzt. Der gutachter ist unterwegs.

Mich interessiert, wer hier haftet. Ich gehe von der TK aus (Huk24), da Sturmschaden?

TK haftet im regelfall erst ab windstärke 8.

genaueres kann man in der police nachlesen.

Bei dem Wetter gestern sollte Windstärke 8 vielerorts locker gegeben sein.....

Dann greift, wie schon vermutet, die TK.

Gruß, Jens

am 13. Juli 2010 um 12:06

Das Sicherheitshalber vom Wetterdienst  o. ä Behörde bestätigen lassen.

Themenstarteram 13. Juli 2010 um 14:59

danke, ich warte mal ab was versicherung und gutachter jetzt zeitnah sagen! 

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Das Sicherheitshalber vom Wetterdienst  o. ä Behörde bestätigen lassen.

Schneller und einfacher:

- Gehe zu www.wetter.com

- Gib Deinen Wohnort ein

- Drücke Rückblick

- Stelle Datum ein

 

Stundenverlauf der Windstärke an Deinem Ort wird angezeigt.

 

O.

Blödsinn. Kein Gutachter der Welt und schon gar keine Versicherung wird irgendwelche Werte von Online-Wetterdiensten akzeptieren.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Blödsinn. Kein Gutachter der Welt und schon gar keine Versicherung wird irgendwelche Werte von Online-Wetterdiensten akzeptieren.

Da bin ich mir nicht so sicher. Der Grad der geforderten Verlässlichkeit der Informationen hängt doch wohl auch ab von Schadenshöhe und davon, ob man sich im Grenzbereich der Windstärke acht bewegt.

 

Darüberhinaus gibt es dem TE die Möglichkeit zu prüfen, ob Windstärke überhaupt ein Argument sein könnte.

 

O.

Schade,

dass mir kein Baum aufs Auto fällt!!

Wenn ich meinen Mondeo verkaufen will bekomme ich wesentlich weniger, als von der Versicherung.

Wenn er mir gestohlen würde, wäre natürlich noch besser. ;-)

 

Alex

am 13. Juli 2010 um 18:29

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Blödsinn. Kein Gutachter der Welt und schon gar keine Versicherung wird irgendwelche Werte von Online-Wetterdiensten akzeptieren.

Und wieso sollten sie das nicht tun?

Was glaubst du denn, wo die 8 großen Onlineportale ihre Daten herbekommen? Überraschung! Die Nutzen dieselben Wetterstationen wie der deutsche Wetterdienst. Von diesem bekommen die nämlich ihre Daten.

Ich hoffe du bist jetzt nicht zu sehr enttäuscht, dass dein Bild vom Wünschelrutengänger, der für wetter.com durch Deutschland wandert und dabei einen Frosch auf ner Leiter mit sich führt, nun zerstört ist.

Klar wird ein Gutachter nicht blindlings jedem Ausdruck glauben, den ein Geschädigter anschleppt. Aber warum sollte er die Quelle Internet ungenutzt lassen?

Vieleicht findet sich ja hier ein Gutachter, der mal was dazu schreiben mag.

Mfg Zille

PS:

Wenn man sich die Windgeschwindigkeiten der letzten Tage so anschaut, die an den Wetterstationen über ganz Deutschland verteilt gemessen wurden, wird es schon fast schwierig einen Ort zu finden der nicht mind. Windstärke 10 zu ertragen hatte. Die durschnittlichen Maximalwerte lagen bei Windstärke 12 bis 14.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Vieleicht findet sich ja hier ein Gutachter, der mal was dazu schreiben mag.

Mädels, dem Gutachter ist so etwas Sch...egal......:D

 

Der stellt nur den Schaden fest. (Muss natürlich zum Ereignis passen :cool:)

 

Fragen zur Plausibilität zum Schadenereignis klärt der Sachbearbeiter, das ist seine Baustelle........:)

 

Gruß

 

Delle

am 13. Juli 2010 um 18:57

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Mädels, dem Gutachter ist so etwas Sch...egal......:D

Hach, immer diese Sch...egal-Einstellung :D

Also nochmal auf Anfang:

Vieleicht findet sich ja hier ein Sachbearbeiter, der mal was dazu schreiben mag.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Hach, immer diese Sch...egal-Einstellung :D

Also nochmal auf Anfang:

Vieleicht findet sich ja hier ein Sachbearbeiter, der mal was dazu schreiben mag.

 

Mfg Zille

:D:D man muss Arbeiten auch mal Delegieren können....:cool:

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Blödsinn. Kein Gutachter der Welt und schon gar keine Versicherung wird irgendwelche Werte von Online-Wetterdiensten akzeptieren.

...in meinen VS Bedingungen steht sogar drin,das der Nachweis z.b. per Wetterdienst über die Sturmstärke am Schadenstag vom Geschädigten erbracht werden muss/soll.

Gruß

Normalerweise meldet der Kunde, dass sein Fahrzeug durch ein Sturmereignis beschädigt wurde. Der Versicherer fragt dann bei einem der diversen Wetterdienste die ortsgenauen Winddaten ab. Die sind mit den öffentlich zugänglichen in keiner Weise vergleichbar, da viel genauer abgefragt werden kann (wenn ich bei Wetter.com die PLZ 41061  (Mönchengladbach Innenstadt) angebe, bekommen ich Werte für das 30 km entfernte Düsseldorf. Das ist für die Füße.)

 

Wurde Windstärke 8 erreicht, wird reguliert, sonst nicht. Da gibt es auch kein "fast" Sturm oder "ein bisschen" Surm: hop oder top.

 

Hafi

 

 

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