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Bei TK Schaden wird die MwSt gezahlt??

Themenstarteram 24. Januar 2005 um 2:11

hallo,

mein TK schaden wurde berechnet und nun hab ich ne fragen.

 

zahlt die versicherung den betrag des gutachters abzüglich der SB oder wird da noch die 16% mwst abgezogen??

 

glaube ab august 2002 wurde die reglung eingeführt, aber mein wagen ist seit 01/2003 bei der versicherung angemeldet, also trifft es mich dann sowieso zu.

es war ein diebstahlschaden wo einige dinge entwendet wurden und einiges in verbindung zerstört.

 

gruss murat

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36 Antworten

Bei einem (Teil-)Kaskoschaden zahlt die Versicherung den Gutachter nur, wenn die Versicherung diesen auch bestellt hat. In aller Regel landet die Rechnung dann bei der Versicherung und nicht bei Dir.

Die MwSt für den Gutachter wird gezahlt, da die MwSt nachweisbar angefallen ist. Gilt nur, soweit der Gutachter erstattungsfähig ist (s.o.).

Die SB wird pro Schaden einmal berechnet.

Also nicht einmal für den Gutachter und einmal für den Schaden.

am 24. Januar 2005 um 8:42

Gutachter - siehe Madcruiser

Der Teilkaskoschaden wird normalerweise nur in Höhe der Rechnung ( per Gutachten oder Kostenvoranschlag geht meist nicht ) ausgezahlt. Wenn die Versicherung es doch macht netto, Steuer nach Neukauf der Teile gegen Nachweis.

Wann der Vertrag gemacht wurde ist egal, die Regelung gilt für alle Verträge.

 

Christo

Christo irrt in den Punkten 2 und 3.

1. Die Erstattung ist auch ohne Rechnung der Wiederinstandsetzung möglich (sonst würde die MwSt-Klausel der AKB 2002 keinen Sinn geben).

2. Es ist keinesfalls egal, wann der Vertrag geschlossen wurde. Anders als bei der Haftpflicht gibt es für die Kasko keine gesetzliche Regelung (Schuldrechtsreform 2002) und daher kann die MwSt nur abgezogen werden, soweit in den AKB vereinbart.

Nachzulesen in den jeweiligen AKB, meist §§ 12 bis 15.

am 24. Januar 2005 um 11:06

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Christo irrt in den Punkten 2 und 3.

1. Die Erstattung ist auch ohne Rechnung der Wiederinstandsetzung möglich (sonst würde die MwSt-Klausel der AKB 2002 keinen Sinn geben).

2. Es ist keinesfalls egal, wann der Vertrag geschlossen wurde. Anders als bei der Haftpflicht gibt es für die Kasko keine gesetzliche Regelung (Schuldrechtsreform 2002) und daher kann die MwSt nur abgezogen werden, soweit in den AKB vereinbart.

Nachzulesen in den jeweiligen AKB, meist §§ 12 bis 15.

1. Es reicht langsam !

2. Es wird bei TK bei meiner Gesellschaft immer nach der Rechnung gefragt. Wenn kein Totalschaden.

3. §13 Abs. 5 letzter Satz " Die Mwst. ersetzt der Versicherer nur, wenn der Versicherungsnehmer diese tatsächlich bezahlt hat. "

Es gibt hunderte von Versicherern, ich kenne nicht alle Versicherungsbed., sondern nur die meiner Gesellschaft.

Aber du bist wahrscheinlich allwissend.

Christo

Themenstarteram 24. Januar 2005 um 11:51

hahaha löse gerade wohl ein streit aus :D

 

das mitd em gutachter ist von der versicherung der geht mich nichts an ;)

wollte doch nur genau wissen ob nun mit 16% steuer oder nicht.

also dem nach nicht.

werde mich überraschen lassen.

 

gruss murat

Wenn DU helfen wollst, so richte Dich nach der Fragestellung.

1. Stand hier nichts über eine Gesellschaft (also auch nicht die, bei der Du arbeitest). Somit kann bestenfalls eine allgemeine Auskunft gegeben werden und auf das spezielle Bedingungswerk verwiesen werden.

2. Die Praxis mag bei Deiner Gesellschaft (und anderen auch) funktionieren, entscheidend ist dennoch das Bedingungswerk (=Regeln). Praxis und Bedingungswerk stimmen oft überein, manchmal nicht.

3. §13 Abs. 5 hast Du richtig zitiert.

Allerdings gibt es bei fast jeder Gesellschaft alle 12 bis 24 Monate neue Bedingungen. Hat der VN noch Regelungen ohne den MwSt-Zusatz (und das sind meist Regelungen bei Vertragsabschluß vor 2002), so kann die MwSt keinesfalls abgezogen werden.

4. Arbeiten Makler zwangsweise mit mehr Bedingungen als Agenten. Und ältere haben mehr Erfahrung als jüngere.

Wie immer gilt "Ausnahmen bestätigen die Regel."

Ein junger und guter Agent kann also auch mal besser arbeiten als ein alter und schlechter Makler.

5. Nimm es nicht persönlich, sondern arbeite an Dir.

am 24. Januar 2005 um 12:31

Ja Christo - aber wirklich - arbeite an dir, tu Buße und geh in seine Vorlesungen ;)

Grüße

Schreddi

am 24. Januar 2005 um 12:31

Na wenigstens habe ich auf die Frage geantwortet und nicht wie du das Thema verfehlt.

Es ging schliesslich um die Mwst. des Schadens und nicht um die der Gutachterrechnung.

zu 1.

Wir sind hier in einem Forum, d.h. es wird nach persönlichen Erfahrungen gefragt. Das diese keine allg. Gültigkeit haben ist jedem klar. Wenn er es genau wissen will, kannst auch du mit deinem achso tollen Bedingungswissen nicht helfen, dann muß er halt zum Anwalt gehen oder die Bedingungen lesen.

zu 2.

Das Zitat ist aus meinem Bedingungswerk. Wir halten uns also an die Regeln.

Ansonsten verstehe ich die Äußerung nicht so ganz.

zu 3.

Danke, dass du mir das lesen und schreiben noch zutraust. Ich gehe darauf nicht weiter ein, weil ich das so leicht nicht mehr nachprüfen kann. Murats Vertrag ist aus 01/2003.

zu 4.

Weise Worte, d.h. jeder kann sich auch mal irren.

AUCH du ?

zu 5.

Dito.

Christo

am 24. Januar 2005 um 12:33

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Ja Christo - aber wirklich - arbeite an dir, tu Buße und geh in seine Vorlesungen ;)

Grüße

Schreddi

Du wechselst die Seite ? :D

Wie unfair.

Gelsenkirchen is mir zu weit weg.

Christo

am 24. Januar 2005 um 12:34

Aber natürlich

*madcruiser-Fanschal-strick*

Ich bin konvertiert ;)

Grüße

Schreddi

PS: Ich würd schon wegen Schalke nicht nach GE fahren ;) (und weil da Duisburg in der Nähe ist *grr* *gg*)

am 24. Januar 2005 um 12:35

Zitat:

Original geschrieben von MuratKreuzberg

hahaha löse gerade wohl ein streit aus :D

Nö, das ist der Ost/ Westkonflikt, Jung gegen Älter, Praxis gegen Theorie.

@madcruiser

Wie alt bist du eigentlich?

Christo

am 24. Januar 2005 um 12:36

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

PS: Ich würd schon wegen Schalke nicht nach GE fahren ;) (und weil da Duisburg in der Nähe ist *grr* *gg*)

Aber Meister dürfen die Knappen werden, lieber als Bayern.

Christo

Themenstarteram 24. Januar 2005 um 12:39

Zitat:

Original geschrieben von Gott78

zu 1.

Wir sind hier in einem Forum, d.h. es wird nach persönlichen Erfahrungen gefragt. Das diese keine allg. Gültigkeit haben ist jedem klar. Wenn er es genau wissen will, kannst auch du mit deinem achso tollen Bedingungswissen nicht helfen, dann muß er halt zum Anwalt gehen oder die Bedingungen lesen.

oder einfach mal seine versicherung anrufen und nachfragen wie es so steht und auch zwischen durch die kleine frage in den höhrer schmeissen ;)

am 24. Januar 2005 um 12:41

Zitat:

Original geschrieben von MuratKreuzberg

oder einfach mal seine versicherung anrufen und nachfragen wie es so steht und auch zwischen durch die kleine frage in den höhrer schmeissen ;)

achja, Telefon gibts auch noch. ;)

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