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Bei Unfall: Sanität anfordern oder nicht?
In einem engen gewundenen Tal in Süddeutschland wurde ich mit dem PW von einer schnellen Motorradgruppe überholt. Weil einer der Motoradfahrer frontal in eine Felswand fuhr, holte ich diese nach wenigen Minuten wieder ein. Nach meinem Ermessen, war der Bewegungsablauf des verunfallten Motoradfahrers gestört.
Da im Tal kein Handyempfang möglich war, bot ich an, aus dem Tal zu fahren und eine Ambulanz anzufordern. Die Motorradkollegen lehnten dies vehement ab und machten auch keine Anstalten selber die Ambulanz zu rufen (was vermutlich auch mit einem Motorrad schneller gewesen wäre (Offroad)).
Am nächsten Tag las ich in der Zeitung, dass der Motorradfahrer noch am Unfallort verstorben ist, was mich anschliessend längere Zeit in Gedanken beschäftigte.
Letzten Monat bin ich in Deutschland selber zu Fuss verunfallt und es bestand Verdacht auf Schädel- und Wirbelsäulenverletzung. Die Ambulanz wurde ohne Rückfrage durch Dritte sofort angefordert. Ich wurde anschliessend diesbezüglich informiert.
Die Abklärung durch die Sanitäter zeigte, dass ich zwar verletzt war, aber keinen Transport ins Spital benötigte, sondern nur eine Ueberwachung des Zustandes durch eine weitere Person während 24 Stunden und den Weitertransport durch ein Taxi.
Was war mit den Kosten der Sanität?
Man erklärte mir, dass eine begründete Anforderung der Sanität ohne anschliessenden Transport in Deutschland kostenfrei sei. (Ob das immer so ist, habe ich nicht überprüft.)
Dies würde bedeuten, es besteht keinerlei Anlass aus Kostengründen das Aufbieten der Sanität zu verzögern oder darauf zu verzichten.
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22 Antworten
Für in D gesetzlich krankenversicherte Personen ist der Transport mit "Rettungswesen" gedeckelt auf einen Eigenanteil, egal wer das veranlasst hat. Hast Du das selbst veranlasst und dann aber keinen "Lust" einen Transport anzunehmen, wirst Du wohl voll aus eigener Tasche bezahlen müssen
Nichts tun kann als unterlassene Hilfeleistung ausgelegt werden. Das muss man abwägen. Ein geprellter Finger ist wohl kein Grund, die Rettung zu alarmieren, sind dagegen kognitive Störungen erkennbar, schon.
Das Problem ist manchmal, dass verunfallte Personen unter Drogen stehen und dann derartige Verhaltensstörungen zeigen. Die wollen dann meist selbst nicht, dass die Rettung kommt.
Ist zwar gefühlt hundert Jahre her, aber als ich einmal mit einem Migräneanfall (damals noch nicht diagnostiziert) mit dem Kopf aus der Fahrertür mich übergeben habe, hat sehr schnell jemand einen Krankenwagen alarmiert, der mich ins Krankenhaus brachte. Und ich hab keinen Pfennig dazu bezahlt...
Nachtrag - dafür haben die mich im Krankenhaus gleich drei Wochen auf Herz und Nieren untersucht. Vielleicht war der Krankenwagen da Natural-Rabatt.
Die müssen nicht unbedingt unter Drogen stehen. Oft reicht der Schock aus, nicht mehr zurechnungsfähig zu sein.
Ist natürlich eine Scheiss Situation für dich. Mehr könntest du allerdings auch nicht machen.
Zitat:
@Steppke2021 schrieb am 9. Februar 2024 um 13:42:45 Uhr:
Für in D gesetzlich krankenversicherte Personen ist der Transport mit "Rettungswesen" gedeckelt auf einen Eigenanteil, egal wer das veranlasst hat. Hast Du das selbst veranlasst und dann aber keinen "Lust" einen Transport anzunehmen, wirst Du wohl voll aus eigener Tasche bezahlen müssen
Die Rettungsdienstgesetze sind Ländersache und können abweichen.
doch: wie oben schon beschrieben "unterlassene Hilfeleistung" - in so einem Fall (wenn ich von schweren Verletzungen ausgehen muss) hätte ich auf alle Fälle die "Rettung" alarmiert - egal was die "Moppedfreunde" dazu meinen
Zitat:
@NockesKarre schrieb am 9. Februar 2024 um 14:34:03 Uhr:
Zitat:
@Steppke2021 schrieb am 9. Februar 2024 um 13:42:45 Uhr:
Für in D gesetzlich krankenversicherte Personen ist der Transport mit "Rettungswesen" gedeckelt auf einen Eigenanteil, egal wer das veranlasst hat. Hast Du das selbst veranlasst und dann aber keinen "Lust" einen Transport anzunehmen, wirst Du wohl voll aus eigener Tasche bezahlen müssen
Die Rettungsdienstgesetze sind Ländersache und können abweichen.
geht ja bei den Kosten um die Versicherung / Krankenkasse
Zitat:
@Steppke2021 schrieb am 9. Februar 2024 um 14:36:35 Uhr:
geht ja bei den Kosten um die Versicherung / Krankenkasse
Das hängt allerdings auch wieder vom Wohnort, bzw. Wohnstaat, ab. In der Schweiz bezahlen Schweizer im Normalfall (mit Krankenkasse, ohne Zusatzversicherung) Kosten von mehreren hundert Euro selber.
Bei meinem letzten Transport in der Schweiz von genau 14 km musste ich für 620 von insgesamt 770 Euro selber aufkommen.
Bei einem einfachen Umfaller oder Ausrutscher mit evt. leichten Prellungen muss kein Krankenwagen her.
Sobald der Helm irgendwo aufschlägt, Schleudertrauma, Rückenschmerzen aber auf jeden Fall, Kurzfristiger Bewusstseins Verlust, Erbrechen, starke Schmerzen, Schwellungen von Gliedmassen sowieso.
In etwa der Hälfte der Unfälle die wir hatten, wäre es vielleicht unnötig gewesen einen Krankenwagen zu rufen,
aber lieber einmal zu oft als einmal zu wenig.
Wir haben oft einen Arzt oder ausgebildeten Rettungssanitäter dabei, der kann das vor Ort einigermassen beurteilen.
Ansonsten kann ich nur empfehlen, zumindest einen erste Hilfe Kurs beim Roten Kreuz o.ä. mitzumachen und diesen
in regelmässigen Abständen aufzufrischen...aber das ist für die Beurteilung "Krankenwagen ja oder nein?" längst nicht genug. Wie gesagt, im Zweifelsfall Krankenwagen...
Ich habe vor einiger Zeit auf einer Motorradtour wegen Stechen im Brustbereich auf dem nächsten Parkplatz angehalten. Der Kreislauf war ebenfalls nicht o.k.. Meine Begleiter haben den Rettungsdienst/Notarzt gerufen. Vor Ort konnten die Vitalwerte wieder als normal getestet werden. Ich wurde dann trotzdem zur Sicherheit ins nah gelegene Krankenhaus verbracht.
Die Rechnung über die Zuzahlung/Eigenanteil (10,-€) als gesetzl. Versicherter habe ich erst 1 1/4 Jahr später von meiner KK erhalten.
Da das Ganze zum Glück nicht mehrere 100 sondern nur 40KM von daheim passiert ist, konnte meine Frau mit ihrer Maschine heimfahren und einer der Tourenkollegen ist dann zusammen mit dem Auto zu meinem Moped und mir zurückgekommen und wir wurden beide abgeholt. Er übernahm das Motorrad und meine bessere Hälfte mich
Im Zweifel immer die Rettung holen!!!
Zitat:
@Steppke2021 schrieb am 9. Februar 2024 um 14:36:35 Uhr:
Zitat:
@NockesKarre schrieb am 9. Februar 2024 um 14:34:03 Uhr:
Die Rettungsdienstgesetze sind Ländersache und können abweichen.
geht ja bei den Kosten um die Versicherung / Krankenkasse
Ja. Wird in Berlin zwischen den KV und der Berliner Feuerwehr verhandelt.
Vor einigen Jahren waren mein Vater und ich selbst Zeugen eines Motorradunfalls ohne Fremdbeteiligung. Der Motorradfahrer fuhr auf einer Ortsverbindungsstraße in einer scharfen Rechtskurve ungebremst geradeaus in einen holprigen Feldweg und überschlug sich mehrfach. Er war kurze Zeit bewusstlos, wachte dann aber auf, und wollte absolut nicht, dass bereits RTW oder gar Polizei alarmiert waren.
Nachdem er entsprechende Schmerzen und auch eingenässt hatte, stand lt. Notarzt der Verdacht zumindest einer Beckenfraktur nebst u.U. weiterer innerer Verletzungen im Raum.
Der Motorradfahrer weigerte sich strikt, im RTW ins Krankenhaus verbracht zu werden. Die Wendung kam nach einem kurzen Gespräch zwischen Notarzt und Polizei. Da auch der Verdacht auf Alkoholeinfluss vorlag, wurde eine Blutentnahme im Krankenhaus angeordnet. So konnte der Motorradfahrer dann auch ohne größere Gegenwehr abtransportiert werden.
Später erfuhr ich dann bei der Zeugenanhörung und hauptsächlich auch aus der Zeitung noch weitere Einzelheiten:
- Der Motorradschlüssel und damit das Motorrad war beim Frühschoppen einem Freund entwendet worden
- Der Fahrer hatte keine Fahrerlaubnis für Motorräder
- Es wurden über 1,8 Promille festgestellt
- Die Zeitung sprach zudem von schweren Verletzungen und einer Notoperation
Alarmierung von Polizei und Rettungsdienst inklusive der Erstversorgung vor Ort kostet in Deutschland generell nichts. Also weder den Alarmierenden, noch den Verunfallten. Erst bei einem Transport ins Krankenhaus fällt ggf. eine Eigenbeteiligung durch den Verunfallten an. Auch ein Feuerwehreinsatz, z.B. um bei einem Unfall ausgelaufene, kleinere Mengen an Betriebsstoffen zu binden, ist kostenfrei. Selbstverständlich können auf den Unfallverursacher, je nach Sachlage, ggf. entsprechende Verwarn- oder Bussgelder zukommen.
LG
NoGolf
Ich denke genau da Hakts, wenn die Kollegen genau wissen dass sie auf den Sack bekommen weil sie es übertrieben haben, neigen sie dazu alles unter den Tisch kehren zu wollen. Ist bei den Live Unfällen die ich bisher erlebt habe immer so gewesen.
Zitat:
@urspeter schrieb am 9. Februar 2024 um 13:16:54 Uhr:
In einem engen gewundenen Tal in Süddeutschland wurde ich mit dem PW von einer schnellen Motorradgruppe überholt. Weil einer der Motoradfahrer frontal in eine Felswand fuhr, holte ich diese nach wenigen Minuten wieder ein. Nach meinem Ermessen, war der Bewegungsablauf des verunfallten Motoradfahrers gestört.
Da im Tal kein Handyempfang möglich war, bot ich an, aus dem Tal zu fahren und eine Ambulanz anzufordern. Die Motorradkollegen lehnten dies vehement ab und machten auch keine Anstalten selber die Ambulanz zu rufen (was vermutlich auch mit einem Motorrad schneller gewesen wäre (Offroad)).
Am nächsten Tag las ich in der Zeitung, dass der Motorradfahrer noch am Unfallort verstorben ist, was mich anschliessend längere Zeit in Gedanken beschäftigte.
Es ist verständlich, dass Du Dir Gedanken machst, aber bitte mach Dir keine Vorwürfe. Du hast Hilfe angeboten, die Hilfe wurde abgelehnt. Jeder darf für sich selbst entscheiden, im Zweifelsfall sind die Motorradkollegen die Entscheider, da ihnen der mutmaßliche Wille des Betroffenen aufgrund der Bekanntschaft eher bekannt ist als Dir - einem völlig Fremden und Unbeteiligten. Unter diesem Aspekt der freien Willensentscheidung ist die Aussage
Zitat:
@Steppke2021 schrieb am 9. Februar 2024 um 14:35:15 Uhr:
doch: wie oben schon beschrieben "unterlassene Hilfeleistung" - in so einem Fall (wenn ich von schweren Verletzungen ausgehen muss) hätte ich auf alle Fälle die "Rettung" alarmiert - egal was die "Moppedfreunde" dazu meinen
unhaltbar. Jeder Mensch darf frei entscheiden, ob medizinische Hilfe gewünscht oder eben nicht gewünscht ist. Du hast Hilfe angeboten, diese wurde abgelehnt - Fall abgeschlossen. Wenn ich medizinische Handlungen an einem Menschen gegen seinen Willen vornehme, mache ich mich im Gegenteil der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig