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Bei welchem Fahrzeug sind AHK-Fahrradträger für 4 Fahrräder freigegeben?
Hallo zusammen und noch ein frohes Neues
Mich würde mal interessieren, bei welchen Fahrzeugen ein AHK-Fahrradträger für 4 Fahrräder freigegeben ist?!
Bei meinem Passat B8(FL) steht in der BA explizit drin, dass nur 3 Räder montiert werden dürfen. (siehe Auszug aus der BA im Anhang!) An der Stützlast liegt dies mMn nicht, die beträgt beim B8 schon ordentliche 90kg!
Dies scheint bei vielen (allen?) VAG-Fahrzeugen der Fall zu sein (sicher weiß ich dies vom Q3(8U), A6(4F) und A6(4G)).
Daher würde ich euch bitten mal bei Gelegenheit in eure BA zu gucken wie dies bei euch formuliert ist!
Danke im Voraus!
Gruß
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43 Antworten
Zitat:
@AnyTime schrieb am 4. Januar 2022 um 10:19:11 Uhr:
Hallo zusammen und noch ein frohes Neues
Mich würde mal interessieren, bei welchen Fahrzeugen ein AHK-Fahrradträger für 4 Fahrräder freigegeben ist?!
Bei meinem Passat B8(FL) steht in der BA explizit drin, dass nur 3 Räder montiert werden dürfen. (siehe Auszug aus der BA im Anhang!) An der Stützlast liegt dies mMn nicht, die beträgt beim B8 schon ordentliche 90kg!
Dies scheint bei vielen (allen?) VAG-Fahrzeugen der Fall zu sein (sicher weiß ich dies vom Q3(8U), A6(4F) und A6(4G)).
Daher würde ich euch bitten mal bei Gelegenheit in eure BA zu gucken wie dies bei euch formuliert ist!
Danke im Voraus!
Gruß
Bei nahezu allen aktuelleren Fz des VW-Konzerns liegt die absolute Grenze für Zubehör auf der AHK (also inkl. Träger) bei 75kg, auch dann wenn z.B. 100kg Stützlast vorhanden sein sollten.
Die Stützlast gilt nur für Anhänger.
Zudem ist der Abstand des Schwerpunktes der Gesamtzuladung zur Kugelmitte begrenzt und die maximale Länge der Ladung (horizontaler Abstand bis zur Mitte Kugel auch).
Ich glaube um die Gewichtsbegrenzung geht’s dem TE hier nicht, es stellt sich einfach die Frage warum in der BA auf die Anzahl „DREI“ Fahrrädern begrenzt wird und nicht irgendeine Gewichtsangabe / Fahrzeugabmessung oder der Querverweis auf die Angaben des Trägers.
Ist mir noch bisher nicht aufgefallen, werd mal in meiner BA nachschauen.
Was sagt die Anzahl der Fahrräder aus wenn wie üblich das maximale Gewicht auf der Anhängerkugel ausschlaggeben ist. So können zwei E - Fahrräder schon die maximale Stützlast (Kg) erreichen mit vier Rennrädern z.B. a` 16 kg aber noch lange nicht.
Mfg kheinz
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 4. Januar 2022 um 11:31:56 Uhr:
Ich glaube um die Gewichtsbegrenzung geht’s dem TE hier nicht, es stellt sich einfach die Frage warum in der BA auf DREI Fahrrädern begrenzt wird und nicht irgendeine sinnvolle Gewichtsangabe oder der Querverweis auf die Angaben des Trägers.
Ist mir noch bisher nicht aufgefallen.
Die 75kg-Gewichtsbegrenzung, die Schwerpunktabstandbegrenzung und die zulässige Länge der Ladung sind halt in Summe der Grund, weswegen in einigen BAs von Fz des VW-Konzerns konkret drin steht, dass maximal 3 Räder transportiert werden dürfen.
Besonders die Diskrepanz zwischen den zulässigen 75kg und den vorhandenen 90kg Stützlast, lösen ja das Unverständnis des TE aus.
Der TE ist/war laut seinem Text offenbar der Meinung, dass er die 90kg ausnutzen darf.
(Daran kann es nicht liegen....)
Die Beschränkung auf 3 Räder macht es für den normalen Fahrer relativ sicher, die oben genannten techn. Daten ein zu halten. Der Konzern muss sich eben absichern.
Gibt ansonsten bestimmt einige Leute, die locker 4 normale 28er-Tourenräder (vielleicht sogar E-Bikes...) auf dem Träger platzieren würden, wenn dort stehen würde, dass der Transport von bis zu 4 Rädern zulässig ist. Solche Leute achten i.d.R. auch nicht zusätzlich auf das, was in der BA zum Träger steht.....
Einen Querverweis zu Angaben des Trägers habe ich bewusst nicht gemacht. Die Einschränkungen durch den Träger kommen natürlich eventuell noch hinzu, haben nur mit der Fz-BA direkt nichts zu tun.
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 4. Januar 2022 um 11:31:56 Uhr:
Ich glaube um die Gewichtsbegrenzung geht’s dem TE hier nicht, es stellt sich einfach die Frage warum in der BA auf die Anzahl „DREI“ Fahrrädern begrenzt wird und nicht irgendeine Gewichtsangabe / Fahrzeugabmessung oder der Querverweis auf die Angaben des Trägers.
Ist mir noch bisher nicht aufgefallen, werd mal in meiner BA nachschauen.
Ja, das mit der Anzahl von 3 Rädern steht in meiner BA auch drin.
In meiner Zulassung steht eine zulässige Stützlast von 100kg.
Allerdings in der BA eben eine maximale Fahrradträger Traglast an der Kupplung von „nur“ 75kg
Weiter auch ein Hinweis auf die maximale „Stützweite“ von 300mm bis zum Schwerpunkt des Fahrradträgers.
Aus den 75kg und dem „Hebel“ von 300mm ergibt sich dann wohl das maximal Drehmoment das am Kugelkopf noch sicher gehalten werden kann ohne das der Fahrradträger sich „verdreht“
Aus der Erinnerung heraus gab es bei meinem A8 D2 von 2002 keine Begrenzung. Für den Fahrradträger gab es jedoch ein zusätzliches Halteband, welches man an der Heckklappe einhakten konnte (sollte).
Zitat:
@PeterBH schrieb am 4. Januar 2022 um 20:41:33 Uhr:
Aus der Erinnerung heraus gab es bei meinem A8 D2 von 2002 keine Begrenzung. Für den Fahrradträger gab es jedoch ein zusätzliches Halteband, welches man an der Heckklappe einhakten konnte (sollte).
Das war bei meinem Erweiterungssatz von 2 auf 4 Räder auch mit dabei. Ist aber kriminiell, ich mache das immer an der Dachrehling fest und hacke da nix am Kofferraumdeckel ein.
PS. Die im Fahrzeug angegebene Stützlast ist rechtlich irrelevant. Selbst ohne eingetragene Stützlast (war bei mir der Fall) darf der Träger genutzt werden. Die Anhängerkupplung gilt dann rechtlich als Adapter für Gepäckträger.
Die Kupplung muß das natürlich trotzdem aushalten (also nicht übertreiben). Vermutlich geht es dem Anleitungsschreiber da aber, wie gesagt, um das Biegemoment auf die Kupplung.
Ich habe bis jetzt zwei mal Kupplungen nachgerüstet, dann den Träger draufgepackt und dazu noch meine 120kg bei wippender Bewegung (das muß das Boot, ähh die Kupplung abkönnen).
Gruß Metalhead
Ich hab das Teil ohne das zusätzliche Halteband benutzt, funktionierte genauso gut. Fahrräder wurden dann nach Gewicht sortiert.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 4. Januar 2022 um 21:15:31 Uhr:
Ich hab das Teil ohne das zusätzliche Halteband benutzt, funktionierte genauso gut. Fahrräder wurden dann nach Gewicht sortiert.
Ja, aber da ist dann schon Hebelwirkung drin, bei 4 großen Rädern würde ich das schon ran machen.
Ich mach da aber auch generell noch Spanngurte um die Räder damit da noch zusätzlich was dran ist (sicher ist sicher).
Gruß Metalhead
Erst ein 28" Rad, dann ein 28" Alurad, dann zwei Kinderräder, da hielt sich das Gewicht in Grenzen.
Kommt auf die Kinderräder an (wenn das Alter mal zweistellig wird, werden auch die Räder schwerer).
Da ist dann schon Tetrisfertigkeit gefragt beim beladen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 4. Januar 2022 um 15:25:11 Uhr:
Ja, das mit der Anzahl von 3 Rädern steht in meiner BA auch drin.
In meiner Zulassung steht eine zulässige Stützlast von 100kg.
Allerdings in der BA eben eine maximale Fahrradträger Traglast an der Kupplung von „nur“ 75kg
Weiter auch ein Hinweis auf die maximale „Stützweite“ von 300mm bis zum Schwerpunkt des Fahrradträgers.
Aus den 75kg und dem „Hebel“ von 300mm ergibt sich dann wohl das maximal Drehmoment das am Kugelkopf noch sicher gehalten werden kann ohne das der Fahrradträger sich „verdreht“
Kann gut sein, dass die Kugelkopfstange nur ein bestimmtes Moment abkann. Sind diese nicht sogar aus Alu gefertigt und nehmen einen Kugelkopf aus Stahl auf? Diese Verbindung kann hier das schwächste Glied in der Kette sein.
75 kg bezogen auf den zusätzlichen Hebelarm von 300 mm bewirken eventuell das gleiche "Einspannmoment", welches auf die Fahrzeugstruktur übertragen wird, wie 100 kg Punktlast auf Höhe des Kugelkopfs.
Und um das zu verhindern, gab es wohl bei meinem Träger den zusätzlichen Haltegurt.
Dies BA dienen nur der Absicherung der Hersteller, sind aber nicht zwingend bindend für den Nutzer.