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Beifahrer Airbag - wie groß ist der eigendlich?

Sammel 850, S70, V70/XC70 I, C70 I
Themenstarteram 16. November 2011 um 19:29

moin,

ich hatte ja schonmal gefragt wegen des deaktivierens, was halt nicht möglich scheint in D. nun habe ich doch ne zusatzsitzbank gekauft, eigendlich will ich den volvo ja nicht weggeben.

nun ging mir heute aber durch den kopf, auch wenn volvo kinderrückhalteeinrichtungen auf dem beifahrersitz mit airbag nicht erlaubt, ob man es trotzdem wagen sollte, weil das kind dort ja vielleicht sicherer sitzt als hinten im kofferraum. es ginge halt um ein großes kind, was auch auf einer einfachen sitzerhöhung (also diese kissen ohne rückenlehne) sitzen dürfte, aber wegen des seitenaufprallschutzes mit rückenlehne fährt.

nun war ich heute mal bei der polizei, ich wollte ja wissen was mir "blüht" wenn ich mich einfach über dieses verbot hinwegsetze. der erste hatte keine ahnung, er wußte gar nicht das manche autohersteller solche verbote erteilen. die stvo verbietet vorwärts gerichtete sitze im zusammenhang mit dem airbag ja nicht. der zweite meinte, gefährlich wäre es nur wenn das kind zu nah vor dem airbag sitzt und volvo würde sich da nur vor möglichen klagen absichern und deshalb stünde das wohl darin. er wüßte aber eben auhc nicht, wie weit der airbag raus kommt und ob man das kind, durch das nach hinten schieben des beifahrersitzes aus der gefahrenzone bringen könnte. es könnte ja auch sein, das da so ein riesen airbag verbaut ist, das man das kind gar nicht weit genug nach hinten schieben kann. er schlug mir vor zum tüv zu fahren und zu fragen ob die abmessungen zum airbag haben und ob die meinen der airbag könnte das kind erwischen.

nun hatte der tüv aber schon zu und ich will das gerne wissen. hat also einer von euch ne ahnung bis wo der airbag reicht? also wieviel abstand zwischen amaturenbrett und kind sein müßten?

bei einer allgemeinen verkehrskontrolle würde das gar nicht bemängelt werden meinte er, es wäre eher problematisch wenn das kind hinten im kofferraum ohne kindersitz sitzt (die bank wäre ja der kindersitz und extra einen draufstellen darf man ja laut volvo nicht). und von volvo deutschland werde ich ja vermutlich keine antwort kriegen, ausser das sie es nicht erlauben.

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27 Antworten

Es wurden bereits Rettungskräfte beim Retten von Verletzten aus verunfallten PKWs z.B. beim Öffenen des Gurts durch nachträglich auslösende Airbags GETÖTET!

 

Ich glaubs einfach nicht ... möchtest DU das wirklich mit Deinen Kindern austesten???

 

Sorry, aber allein das Ansinnen halte ich für schlichtweg verantwortungslos.

 

Der statistisch sicherste Platz (auch für Kids) ist übrigens der hinter dem Beifahrer.

 

Gruß

NoGolf

Hi,

wenns Dir helfen würde, ich habe hier einen ausgebauten und ausgelösten Original- Airbag vom 850er zu liegen. Der stammt vom 850er vom Junior, der wollte die Dinger einfach mal sehen. Den kannst Du gerne haben wenn Du willst. Damit könntest Du mal " Maß nehmen "....

Die Bedenken von Joachim (NoGolf) teile ich zwar aus eigener Erfahrung, sehe das Ganze aber auch nicht sooooo verbissen.....

Gruß der Sachsenelch

Themenstarteram 16. November 2011 um 20:35

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

Es wurden bereits Rettungskräfte beim Retten von Verletzten aus verunfallten PKWs z.B. beim Öffenen des Gurts durch nachträglich auslösende Airbags GETÖTET!

Ich glaubs einfach nicht ... möchtest DU das wirklich mit Deinen Kindern austesten???

Sorry, aber allein das Ansinnen halte ich für schlichtweg verantwortungslos.

Der statistisch sicherste Platz (auch für Kids) ist übrigens der hinter dem Beifahrer.

Gruß

NoGolf

ich kann aber nicht 4 kinder hinter den beifahrer setzen! der sicherste platz wäre aber auch hinten in der mitte, weil zu allen seiten die größte knautschzone da ist. hinter dem beifahrer wird empfohlen, weil das kind dann auf der gehwegseite aussteigt (was beim sitzen in der mitte aber ja auch möglich ist).

und nein ich will es nicht austesten, ich will es abgeklärt haben, grundsätzlich spricht aber ja nix dagegen kinder in vorwärts gerichteten kindersitzen auf dem beifahrersitz zu fahren auch bei aktivem airbag, die stvo sieht da kein verbot vor und wenn das kind sich nicht direkt im airbag bereich befindet, ist es auch nicht gefährlich (sie adac, die haben da eine testreihe durchgeführt). die frage die zu klären ist, kann man das kind im volvo aus dem airbagbereich bringen oder nicht? ist dieses verbot im handbuch nur eine absicherung für volvo, eben weil denen der hinweis, beifahrersitz ganz nach hinten und dann erst kindersitz einbauen (wie viele andere hersteller es ins handbuch schreiben) nicht ausreichend ist (es könnte ja jemand falsch machen) oder ist es eben wirklich notwendig? ohne diese fragen eindeutig geklärt zu haben würde ich das nicht machen.

ich frage mich halt ernsthaft, wo das kind mehr gefährdet ist, hinten im kofferraum auf der zusatzrückbank, ohne seitenaufprallschutz (da kindersitz verboten) oder eben vorne auf dem beifahrersitz (wenn diese airbagfrage geklärt ist und z.b. der tüv sagen würde in der und der position des beifahrersitzes kann der airbag das kind nicht erreichen).

außerdem frage ich mich halt wirklich, machen 20cm körpergröße beim airbag so einen unterschied? sobald das kind die kindersitzpflicht los wäre, dürfte es ja ganz offiziell und mit ok von seiten volvo auf dem beifahrersitz fahren. aber auch ein 1,50m großes kind wäre meilenweit von durchschnittsgewicht (75kg) für das ein airbag ausgelegt ist entfernt. wenn man danach geht dürfte ja eigendlich niemand der weniger als dieses durchschnittsgewicht wiegt vorne sitzen.

hätte ja sein können, das hier irgendwer ein dokument zur hand hat, wo maßangaben zum airbag stehen.

...ließ mal über Deinem Beitrag....

Gruß der Sachsenelch

Themenstarteram 16. November 2011 um 20:45

Zitat:

Original geschrieben von Sachsenelch

...ließ mal über Deinem Beitrag....

Gruß der Sachsenelch

jo den habe ich gerade erst gesehen *G*. keine ahnung ob ein bereits ausgelöster airbag da hilfreich ist, ich glaube ich frage morgen erstmal beim tüv, vielleicht haben die ja irgendwo daten zum fahrzeug und können mir da weiterhelfen. ach man, warum müssen in D die regelungen so kompliziert sein? airbag abschalten wäre so einfach, aber nein es ist ja nicht erlaubt, weil ein erwachsener zu schaden kommen könnte, aber kind ohne kindersitz im kofferraum transportieren ist ok... *grmpf*

Themenstarteram 16. November 2011 um 21:11

ach was mir bei der frage gerade noch durch den kopf geht, hat vielleicht jemand ein ausländischen handbuch zum baugleichen auto? wäre ja interessant zu wissen was da dann zum thema kindersitz und airbag drin steht. denn abschalten scheint man den airbag im ausland ja zu dürfen, nur eben in D nicht. vielleicht steht dann ja auch zu der frage was anderes drin.

ich würde mal den hersteller des airbags ausfindig machen und dem eine nette mail schreiben, die sollten wissen, wie groß ihr airbag wird.

alternativ suchst du nach testvideos, mit fahrzeugen, die denselben airbag verbaut haben, dann kann man das wohl einigermaßen abschätzen.

hier wird dir niemand sagen können, wie groß der airbag genau ist, denn im moment des auslösens guckt sich das keiner so genau an :D

Themenstarteram 16. November 2011 um 22:31

Zitat:

Original geschrieben von stuntmaennchen

ich würde mal den hersteller des airbags ausfindig machen und dem eine nette mail schreiben, die sollten wissen, wie groß ihr airbag wird.

alternativ suchst du nach testvideos, mit fahrzeugen, die denselben airbag verbaut haben, dann kann man das wohl einigermaßen abschätzen.

hier wird dir niemand sagen können, wie groß der airbag genau ist, denn im moment des auslösens guckt sich das keiner so genau an :D

ne wenn dann hätte ich ja auch irgendein dokument mit entsprechenden informationen gesucht, hätte ja sein können, das hier jemand sowas hat. warum auch immer.

aber den hersteller ausfindig machen und da anfragen wäre natürlich auch interessant, vorallem wenn der airbag dann vielleicht auch noch in anderen autos ist und deren autohersteller vielleicht gar kein verbot für kindersitze hat. aber wie findet man den hersteller raus, ohne das ding aufzumachen? weiß den hier vielleicht jemand?

am 17. November 2011 um 0:02

Moin,

 

ich habe hier eine Owners Manual von 1998 aus USA als PDF Datei. Ist aber 4 MB groß, weshalb ich sie Dir hier nicht anhängen kann. Schick mir mal eine PN mit Deiner E-MailAdresse, dann hänge ich Dir die Datei an eine Mail. Auf Seite 10 der Manual ist eine Abbildung davon zu sehen, wie weit der Airbag aufgeht. Vielleicht hilft Dir das.

 

Gruß

Paule

Hi,

hatte ja gesagt, dass ich ausgelöste und ausgebaute Airbags hier rumliegen habe, aus dem Schlachtelch. Zum Einen kann man dadurch die Größe des Airbags wunderbar sehen, zum Anderen sieht man das Branding des Herstellers: Elektrolux Automotive.....

Gruß der Sachsenelch

hallo

babyschale vorne ist klar - das geht nicht. aber alles andere - wo soll da das problem sein !?

hab ich noch nie gehört, dass dies nicht erlaubt sein soll.

hin und wieder sitzen meine kinder vorne - wenn es halt anders nicht geht. hinten ist mit sicherheit noch immer der beste platz für die kleinen.

und da macht es theoretisch keinen unterschied, ob der kleine mit 1.5 jahren oder die große mit 10 jahren vorne sitzt.

dass ein airbag für erwachsene personen konstruiert ist und auch da am besten klappt versteht sich aber von selbst. schließt aber für mich persönlich nicht aus, dass ich es halt hin und wieder machen muss - wenn hinten kein platz ist.

gruß

Zitat:

aber den hersteller ausfindig machen und da anfragen wäre natürlich auch interessant, vorallem wenn der airbag dann vielleicht auch noch in anderen autos ist und deren autohersteller vielleicht gar kein verbot für kindersitze hat. aber wie findet man den hersteller raus, ohne das ding aufzumachen? weiß den hier vielleicht jemand?

...mal noch dazu ein Gedanke, selbst wenn der Airbag in genau derselben Bauform noch in anderen Fabrikaten verbaut werden würde, nützt Dir die Aussage des Herstellers einen alten Ar***.

Die Nutzungsbedingungen legt jeder Hersteller des Gesamtproduktes (Auto, in dem Fall Volvo) für sich fest, dabei ist völlig unerheblich was andere Hersteller mit vielleicht identischen Fahrzeugkomponenten machen. Außerdem ist es auch immer noch eine Frage, wie ist die Sensorik des Systems gestrickt, d.h. wie erfolgt die Auslösung, wie ist das elektrische bzw. elektronische System des Fahrzeuges gestrickt (dazu gehört z.B. eben auch die Möglichkeit der Abschaltung ja oder nein). Die Anfrage könntest Du Dir aus meiner Sicht also sparen....

Gruß der Sachsenelch

Themenstarteram 17. November 2011 um 9:47

Zitat:

Original geschrieben von roorback

hallo

babyschale vorne ist klar - das geht nicht. aber alles andere - wo soll da das problem sein !?

hab ich noch nie gehört, dass dies nicht erlaubt sein soll.

hin und wieder sitzen meine kinder vorne - wenn es halt anders nicht geht. hinten ist mit sicherheit noch immer der beste platz für die kleinen.

und da macht es theoretisch keinen unterschied, ob der kleine mit 1.5 jahren oder die große mit 10 jahren vorne sitzt.

dass ein airbag für erwachsene personen konstruiert ist und auch da am besten klappt versteht sich aber von selbst. schließt aber für mich persönlich nicht aus, dass ich es halt hin und wieder machen muss - wenn hinten kein platz ist.

gruß

das ist eben die frage die es zu klären gilt.

volvo schreibt im handbuch das man keine kinderrückhalteeinrichtungen bei aktivem airbag verwenden darf. also egal ob vorwärts oder rückwärts, großes kind oder kleines kind. erst wenn das kind keinen kindersitz mehr braucht (also 12 jahre alt oder 1,50m groß ist) darf es im volvo also vorne sitzen. da hast du vermutlich noch nicht in das handbuch von deinem volvo geguckt, was diese frage angeht.

nach vollziehen kann kann ich das für kinder in gruppe 1 sitzen, also so bis 3 oder 4 jahre, ja schon, denn die sitzen deutlich höher als wenn man ohne kindersitz fährt und die beine sind ja auch noch nicht so lang, das sie in den fußraum runterhängen, sprich es besteht die gefahr, das der airbag die beine des kindes erwischt und diese dann hochdrückt.

 

sorry aber kann mir volvo vorschreiben, was bzw. wie ich mein auto benütze ?

NEIN - können sie nicht.

das ich das dann auf eigene gefahr mache ist klar. wir sind ja auch keine amis,

die dann einen autohersteller klagen; sogesehen ist es eine geschickte absicherung

von volvo

 

gruß

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