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beifahrer schlägt tür gegen laterne - privat- oder kfz haftpflicht? - fahrerflucht?

Themenstarteram 9. Oktober 2013 um 15:39

Hallo ihr lieben. Habe schon sehr viel in eurem forum gestöbert aber keine lösung für folgendes problem gefunden.

Mein bruder (21, eigener haushalt) ist mit meiner mutter einkaufen gewesen. Sie ist nicht mehr ganz fit und deshalb hilft er ihr ab und an bei solchen angelegenheiten, ist jedoch in dem fall nur beifahrer gewesen. Zuhause angekommen parkte meine mutter neben einer laterne, er hat wohl nicht aufgepasst und die beifahrertür mittelmäßig stark aufgeschwungen, beim aussteigen.

Ende vom lied ist dass das fahrzeug nun eine hässliche beule hat.

Er hat wohl seine privathaftpflicht angerufen und die verwiesen ihn an die kfz haftpflicht meines vater's.

Ich sehe zwei probleme:

A) die beiden haben das ganze nicht angezeigt und das sieht für mich nach "fahrerflucht" aus, oder irre ich mich? Zwar war an der laterne ein kaum sichtbarer abplatzer aber es ist ein meldepflichtiger unfall oder?

B) die privathaftpflicht hätte diesen schaden regulieren müssen, da er ja weder fahrzeug führer noch besitzer war/ist und auch nicht im selben haushalt lebt. Oder?

Würde mich über hilfe freuen denn ich denke wenn man schon teure verischerungen bezahlt sollten diese im fall der fälle auch greifen. Diese ablehnung erfolgte nur mündlich und wegen der steigenden prämien hat es meine mutter gleich abgeschrieben. Schaden ist jetzt eine woche her.

Liebe grüße aus Berlin :-)

Beste Antwort im Thema

Also, um hier mal die Tatsachen sprechen zu lassen:

In der privaten Haftpflichtversicherung ist die Verursachung von Schäden Dritten gegenüber abgesichert.

Da nicht jeder Fall über die PHV abgesichert sein kann / der entsprechende Beitrag nicht zahlbar wäre, gibt es in der privaten Haftpflichtversicherung Ausschlüsse. Unter anderem hat der ein oder andere sicher schonmal den Begriff Benzinklausel gehört, inhaltlich:

„Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden."

Wenn mir das Auto nicht gerade gehört, erfülle ich als Beifahrer keine dieser Eigenschaften, weder bin ich Besitzer, noch Führer oder Halter des Fahrzeugs.

In diesem Fall ist zum einen die Mutter der Dritte und zum anderen der Eigentümer der Straßenlaterne.

Da ein Geschädigter im Schadenfall besonders geschützt ist, kann dieser sich aussuchen, an wen er sich wendet, entweder an den KFZ-Halter - dann müsste der Schaden über die KFZ-Versicherung abgewickelt werden, oder der Geschädigte kommt auf dich als Beifahrer zu, dann hast du Glück und kannst den Schaden über die PHV abwickeln - hört sich komisch an, ist aber so !!!

Das zweite ist der Schaden am Fahrzeug.

Wir haben schonmal geklärt, dass die Benzinklausel als Ausschluss nicht greift.

Ein weiterer denkbarer Ausschluss wäre die Angehörigenklausel. Diese besagt:

Danach sind sowohl Ansprüche aus Schadenfällen von Angehörigen des VN, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben als auch die Ansprüche der zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen, ausgeschlossen.

Wie man der Schilderung nach sieht, trifft das nicht zu, es liegt keine häusliche Gemeinschaft vor. Wenn der Bruder also eine private Haftpflicht hat, KEIN PROBLEM...

 

Mfg

Ich

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7 Antworten
am 9. Oktober 2013 um 18:25

Welche teuere Versicherung? Eine PH teuer? Wohl kaum....

Aber ja, es ist definitiv ein Fall für seine PH.

Schaden schriftlich melden. Fertig.

Die PH zahlt Laterne und Auto.

Moin,

 

das ist mir in den 90er beim Aussteigen als Mitfahrer bei einem Nachbar passiert.

Meine PHV hat den Schaden an der Autotür übernommen.

 

Das gleiche wird wohl auch die PHV Deines Bruders übernehmen, nur mal per Mail und Foto eine Schadenmeldung einreichen.

 

Die Verwandtenklausel greift hier nicht, da Dein Bruder wohl nicht mehr zu Haus wohnt bzw eine eigene Wohnung hat. An Telefon kann man leicht Jemanden abwimmeln, vielleicht haben die die Angelegenheit auch falsch verstanden, die meinten wohl einen Schaden an der Laterne, in der Tat wäre dann die KFZ Haftplichtvers. zuständig.

 

Das ist ein Schaden für die Kfz-Kaskovers. und nicht PHV.

Wenn Du meinst, die Laterne ist beschädigt, ja es handelt sich um Fahrerflucht und Du kannst deinen Bruder bei der Polizei melden.

Der Kaskoversicherer könnte zwar dafür eintreten, aber dann Hochstufung + SB dann schlecht.

Der Kasko Versicherer würde sich wohl ein Teil seiner Kosten von der PHV des Bruders wiederholen.

 

Kasko wäre dumm, oder.

 

Also, um hier mal die Tatsachen sprechen zu lassen:

In der privaten Haftpflichtversicherung ist die Verursachung von Schäden Dritten gegenüber abgesichert.

Da nicht jeder Fall über die PHV abgesichert sein kann / der entsprechende Beitrag nicht zahlbar wäre, gibt es in der privaten Haftpflichtversicherung Ausschlüsse. Unter anderem hat der ein oder andere sicher schonmal den Begriff Benzinklausel gehört, inhaltlich:

„Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden."

Wenn mir das Auto nicht gerade gehört, erfülle ich als Beifahrer keine dieser Eigenschaften, weder bin ich Besitzer, noch Führer oder Halter des Fahrzeugs.

In diesem Fall ist zum einen die Mutter der Dritte und zum anderen der Eigentümer der Straßenlaterne.

Da ein Geschädigter im Schadenfall besonders geschützt ist, kann dieser sich aussuchen, an wen er sich wendet, entweder an den KFZ-Halter - dann müsste der Schaden über die KFZ-Versicherung abgewickelt werden, oder der Geschädigte kommt auf dich als Beifahrer zu, dann hast du Glück und kannst den Schaden über die PHV abwickeln - hört sich komisch an, ist aber so !!!

Das zweite ist der Schaden am Fahrzeug.

Wir haben schonmal geklärt, dass die Benzinklausel als Ausschluss nicht greift.

Ein weiterer denkbarer Ausschluss wäre die Angehörigenklausel. Diese besagt:

Danach sind sowohl Ansprüche aus Schadenfällen von Angehörigen des VN, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben als auch die Ansprüche der zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen, ausgeschlossen.

Wie man der Schilderung nach sieht, trifft das nicht zu, es liegt keine häusliche Gemeinschaft vor. Wenn der Bruder also eine private Haftpflicht hat, KEIN PROBLEM...

 

Mfg

Ich

am 9. Oktober 2013 um 20:17

Dem gibt es nichts hinzu zufügen.

Alles richtig.

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 9. Oktober 2013 um 21:11:25 Uhr:

Also, um hier mal die Tatsachen sprechen zu lassen:

In der privaten Haftpflichtversicherung ist die Verursachung von Schäden Dritten gegenüber abgesichert.

Da nicht jeder Fall über die PHV abgesichert sein kann / der entsprechende Beitrag nicht zahlbar wäre, gibt es in der privaten Haftpflichtversicherung Ausschlüsse. Unter anderem hat der ein oder andere sicher schonmal den Begriff Benzinklausel gehört, inhaltlich:

„Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden."

Wenn mir das Auto nicht gerade gehört, erfülle ich als Beifahrer keine dieser Eigenschaften, weder bin ich Besitzer, noch Führer oder Halter des Fahrzeugs.

In diesem Fall ist zum einen die Mutter der Dritte und zum anderen der Eigentümer der Straßenlaterne.

Da ein Geschädigter im Schadenfall besonders geschützt ist, kann dieser sich aussuchen, an wen er sich wendet, entweder an den KFZ-Halter - dann müsste der Schaden über die KFZ-Versicherung abgewickelt werden, oder der Geschädigte kommt auf dich als Beifahrer zu, dann hast du Glück und kannst den Schaden über die PHV abwickeln - hört sich komisch an, ist aber so !!!

Das zweite ist der Schaden am Fahrzeug.

Wir haben schonmal geklärt, dass die Benzinklausel als Ausschluss nicht greift.

Ein weiterer denkbarer Ausschluss wäre die Angehörigenklausel. Diese besagt:

Danach sind sowohl Ansprüche aus Schadenfällen von Angehörigen des VN, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben als auch die Ansprüche der zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen, ausgeschlossen.

Wie man der Schilderung nach sieht, trifft das nicht zu, es liegt keine häusliche Gemeinschaft vor. Wenn der Bruder also eine private Haftpflicht hat, KEIN PROBLEM...

 

Mfg

Ich

sehe ich das richtig, dass dann alle drei der verlinkten Fälle ein Fall für die Privathaftplicht wären?

http://www.motor-talk.de/.../...-benzinklauselausschluss-t5089637.html

 

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