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Beim Abeschleppen aufgefahren - Wer zahlt?!
Guten Abend!
Ich habe folgende Situation:
Eine Freundin von mir ist an einer unglücklichen Stelle in einer Kurve mit ihrem Auto liegen geblieben (Motor ausgegangen, springt nicht mehr an).
Da ich selbst ein wenig versiert im Schrauben bin rief sie mich an und bat um Hilfe.
Ich bin hingefahren und hab mir die Sache mal angeschaut. Da ich auf die Schnelle Nichts finden konnte und Starthilfe Nichts brachte entschloss ich mich das Auto erstmal aus der Kurve in Sicherheit zu bringen.
Also Abschleppseil ausgepackt und mit meinem Auto das Auto der Freundin weg gezogen, zuvor erklärte ich ihr noch ein paar Dinge (Bremse etc. wg. Bremskraftverstärker).
Nach ein paar Metern mit ca. 30km/h musste ich etwas bremsen, dies übersah sie allerdings scheinbar und ist mir hinten links ausgefahren.
Der Schaden ist nicht sehr groß (Lack am Stoßfänger gerissen, Kratzer, etc.).
Sie hat sich gleich entschuldigt und sagte, sie würde das über ihre Haftpflich regeln lassen.
Als ich wieder daheim war rief ich meinen Gutachter an und erzählte ihm davon... Dieser allerdings meinte gleich es kann sein, dass die Versicherung gar Nichts zahlt da es unter "Gefälligkeit" eingestuft wird. Genau kann er dies aber nicht sagen und er will morgen seinen Anwalt fragen wie die Lage ist.
Im Netz habe ich ein Urteil vom OLG Hamm gefunden in dem steht, dass der Unfall wie ein normaler Auffahrunfall gewertet wird wenn die Schuldfrage klar ist.
Die Schuldfrage ist klar, denke ich. Sie hat nicht aufgepasst und räumt auch alles freiwillig ein.
Da ich sonst nicht so gut schlafen kann frage ich schonmal Euch, vielleicht ist ja noch Jemand wach und kann mir zu der Situation etwas sagen.
Also:
Wer zahlt den Schaden an meinem Auto wenn mir beim Abschleppen der Geschleppte hinten drauf rollt?!
Ich danke Euch fürs Lesen dieses Romans!
Schöne Grüße,
Flo
Beste Antwort im Thema
So recht schlüssig finde ich das Verhalten übrigens auch nicht:
Auf der einen Seite heisst es es sei eine gute Freundin der man helfen wollte, auf der anderen Seite wird nun aber gleich das volle Programm mit Gutachten etc. durchgezogen anstatt sich auf dem kleinen Dienstweg zu einigen.
Edit:
Zitat:
Gibt aber immer mal wieder Bekannte die ich in meine kleine Werkstatt abschleppen muss...
Ah ja...
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18 Antworten
1. Gibts Gefälligkeitsschäden nur im Bereich der privaten Haftpflicht.
2. Sie hat dir also einen Gefallen getan, weil du sie Abschleppen durfstest?
Mit einer Abschleppstange wäre es wohl nicht passiert.
Hatte bisher nie so einen Schaden in Kundschaft, deshalb kann ich nicht schreiben, wie die Regulierung aussieht.
Moin!
Danke für die Antworten.
Ja, mit einer Stange wäre das das nicht passiert, das stiimmt... Die nächste Anschaffung ist definitiv eine solche... man weiß ja nie.
Mein Gutachter war mittlerweile auch da und beziffert den Schaden an meinem Auto auf ca. 800 Euro.
Allerdings sagte er auch, dass es höchstwahrscheinlich auf eine 50/50 Regelung hinauslaufen wird, ganz genau kann er es aber nicht sagen, da er einen solchen Fallauch noch nicht hatte.
Ich muss zugeben, regt mich ja schon ein bisschen auf die Sache Da will man helfen und wird am Ende noch bestraft dafür... *grmpf*
Naja, nächstes Mal bin ich schlauer, mit Seil schleppe ich kein Fahrzeug mehr ab
Der Gutachter macht die Unterlagen nun alle fertig und schickt sie zur Versicherung.
Ich halte Euch hier auf dem Laufenden wie die Geschichte weiter geht!
Schöne Grüße,
Flo
Richtig, das ist die neue gesetzliche Regelung, dass bei einem Unfall mit Anhänger der Schaden 50/50 reguliert wird (wenn ein Dritter geschädigt würd.
Kann aber nicht sagen wie es reguliert wird bei einem Gespann, wenn Teile des Gespannes beschädigt werden und dazu noch eine 2. Person die Geschicke des Anhängers beeinflussen kann.
Schreibe mal das Ergebnis.
Sofern dies auf Teilschuld hinausläuft, könnte die Abgeschleppte, wenn sie auch ein Schaden an Ihrem Fahrzeug hat, deine Haftpflicht gem der Teilschulquote auch in Anspruch nehmen.
Zitat:
@angers86c schrieb am 11. Dezember 2014 um 11:35:41 Uhr:
Ja, mit einer Stange wäre das das nicht passiert, das stiimmt... Die nächste Anschaffung ist definitiv eine solche... man weiß ja nie.
schonmal über einen schutzbrief nachgedacht?
Hier ein Fall mit gleicher Konstellation.
Auch hier hat der Geschleppte nicht rechtzeitig gebremst.
http://www.ksta.de/.../...nem-abschlepp-unfall-,15189524,12888510.html
O.
Da es eine Freundin ist wird sie den Schaden an Deinem Auto sicher einfach bezahlen und den an Ihrem auch.
Wenn eine Versicherung in Anspruch genommen wird kann man die regulierte Schadensumme der Versicherung überweisen und schon steht man mit reiner Weste da.
Dass ein Gutachter eingeschaltet wird, kostet ja auch, treibt die Kosten für Deine Freundin in diesem Fall höher als notwendig.
Also doch keine Freundin im Sinne der Bedeutung ?
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 11. Dezember 2014 um 12:48:33 Uhr:
Hier ein Fall mit gleicher Konstellation.
Auch hier hat der Geschleppte nicht rechtzeitig gebremst.
http://www.ksta.de/.../...nem-abschlepp-unfall-,15189524,12888510.html
O.
Ich kann hier genau die ersten dreieinhalb Zeilen lesen, für den Rest möchte der Kölner Stadtanzeiger Geld von mir haben (was er nicht bekommt).
@MagirusDeutzUlm:
Ich ja Ich bin, was das betrifft gut ausgestattet... Gibt aber immer mal wieder Bekannte die ich in meine kleine Werkstatt abschleppen muss... War bisher auch kein Problem da bisher immer ein Freund dabei war der das abgeschleppte Fahrzeug geführt hat und er somit wusste wie was wann zu funktionieren hat.
Mit Stange ist es aber im allgemeinen auch einfacher.
@go-4-golf:
Ja genau, dieses Urteil habe ich auch gefunden und dem entnehme ich eben, dass bei unklarer Schuldfrage die Sache auf 50/50 geregelt wird... Im Umkehrschluss bedeutet das doch: Schuldfrage klar, Schaden wird reguliert?! Frage: Wer klärt die Schuldfrage? Die Versicherung?
Gruß,
Flo
So recht schlüssig finde ich das Verhalten übrigens auch nicht:
Auf der einen Seite heisst es es sei eine gute Freundin der man helfen wollte, auf der anderen Seite wird nun aber gleich das volle Programm mit Gutachten etc. durchgezogen anstatt sich auf dem kleinen Dienstweg zu einigen.
Edit:
Zitat:
Gibt aber immer mal wieder Bekannte die ich in meine kleine Werkstatt abschleppen muss...
Ah ja...
@Matsches:
Ich konnte die Anzeige vollständig lesen ohne was zu bezahlen... Hmm. Weiß nicht ob es erlaubt ist sonst würde ich deren Inhalt mal hierher kopieren.
@rufus0608: Najaaaa.... Also eine Freundin mit der ich regelmäßig etwas unternehme und mich mit ihr treffe oder sowas eher weniger...
Vielleicht hätte "Bekannte" es etwas treffender beschrieben. Wir kennen uns durch nen Freund weil ich ihr Auto mal repariert habe...
Zudem hat sie auch gleich von sich aus angeboten den Schaden durch ihre Versicherung begleichen zu lassen... Klar würde sie das sicher auch privat bezahlen, kann sie aber nicht.
MfG Flo
Naja lieber wäre es mir auch so unkompliziert wie möglich...
Den Schaden kann ich aber selber nicht beheben da ich weder spachteln noch lackieren oder dergleichen kann.
Klar kann ich eine neue, fertig lackierte Stoßstange kaufen und ihr die Rechnung geben, sie hat das Geld aber nicht, was soll ich tun?!
Mit meine kleine Werkstatt meine ich übrigens wirklich eine "kleine" Werkstatt... Für mich halt, privat, normalerweise schraube ich dort an meinem GTI, ab und zu kommt aber mal Jemand der fragt ob ich mal was für ihn machen kann...
Hmpf.
/edit: Wenn wir schon dabei sind: Nirgends hab ich erwähnt, dass es eine "gute" Freundin wäre!
Mein Rat fürs nächste Mal wenn Du wieder ohne Helfer in der Werkstatt bist:
lege Dir doch Rufnummern von Automobilclubs parat die Du dann weiter gibst. Die/der Hilfesuchende kann sein Auto dann ja in Deine Werkstatt verbringen lassen. Die Helfer haben meines Wissens Mitgliederanträge bei und dann kostets nur den billigsten Jahresbeitrag.
Den nächsten den Du mit ner Stange ziehst macht auch irgend welche physikalischen Experimente, schiebt das Heck Deines PKW seitwärts an einen Laternenpfahl o.ä. ............., weiter schreib ich jetzt nicht.
Hoffentlich wird Dein jetziger Fall kein typischer: "...beim Geld da hört die Freundschaft auf..." -Fall.