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Beim Ausparken angekettetes Fahrrad berührt.
Mir ist heute irgendwie etwas blödes passiert. Das Fahrrad war an einer kleinen Baum Umzäunung angeschlossen (die ca 20 cm hoch sind). Das Vorderrad stand schon nah an der Fahrbahn. Jedenfalls habe ich beim Ausparken aus meinem Seitenspiegel festgestellt dass ich das Vorderrad berührt habe...
Ausgestiegen und festgestellt dass da ein Kratzer ist zudem ist das Rad leicht nach innen gebogen..Ich parkte dort 2 Stunden und übernahm den Platz eines anderen PKW.
Habe dann die Polizei gerufen, ich meine das wäre Fahrerflucht. Polizei kam, hat sich das angeguckt und sagte dass es aussieht als wäre das nicht von meinem Auto gewesen. Sie schrieben nichts auf und wünschten mir einen schönen Abend..
Meine Frage jetzt: Falls der Besitzer den Schaden bei der Polizei meldet (Bei der Nähe des Vorderreifens zur Fahrbahn hätten das viele sein können), kommt das auf mich erneut zurück oder wie verläuft das Ganze?
PS: Bin noch in der Probezeit und bei Fahrerflucht wäre das alles nur noch teurer. Ich muss aus beruflichen Gründen darauf achten, dass mein Führungszeugnis clean bleibt.
Beste Antwort im Thema
Deine offen gelebte Unkenntnis des Rechts sowie der betreffenden behördlichen und technischen Sachverhalte kann ich tolerieren. Aber warum textest Du mich überhaupt damit voll? Glaub ruhig an das was Du da ventilierst. Ich interessiere mich wirklich nicht dafür.
Im Übrigen hat der TE von der freundlichen Bestätigung der Richtigkeit dieses Vorgehens durch die Polizei berichtet. Wende Dich an den TE. Eventuell gibt er Dir die Kontaktdaten der betreffenden Polizeibehörde und dann kannst Du dort eine Fortbildungsveranstaltung anregen ... oder auch für Erheiterung sorgen.
Ich biete Dir aber gerne einen Tee an ...
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45 Antworten
Mit R16/A16 wird es nun nichts mehr.
Die Polizei hat einen Tagebucheintrag mit dem Einsatz angelegt. Das dürfte reichen.
Alles richtig gemacht.
Alles richtig, und woher soll der Radler wissen wer es nun wirklich war. Das du es nicht warst ist ja jetzt klar.
Mehr kann man von dir nicht verlangen.
Mach dir keine Sorgen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. März 2018 um 02:05:02 Uhr:
Mit R16/A16 wird es nun nichts mehr.
Die Polizei hat einen Tagebucheintrag mit dem Einsatz angelegt. Das dürfte reichen.
Die Besoldungsgruppe R endet bei R 10 - und wenn es dafür noch reicht, wurde wirklich alles richtig gemacht.
@Apfelminze: Du hast zwei Stunden, das sind mehr als den Umständen nach zu erwarten, gewartet. Dann hast du die Polizei angerufen und den Vorfall geschildert. Das ist so ziemlich alles, was § 142 StGB von dir erwartet. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kannst du also getrost knicken.
Den "Schmeilie" hast aber schon gesehen ...
Na klar, kenne dich auch schon lange genug. Trotzdem endet R bei 10, nicht dass sich hier jemand unberechtigt Hoffnungen macht.
@berlin-paul Falls also jemand mein Kennzeichen aufgeschrieben hat, kann die Polizei mit dem Tagebuch Eintrag Zurückverfolgen dass ich mich gemeldet habe ?
Korrekt.
Vermutlich waren das keine richtigen Polizisten; da hat sich jemand einen Spaß mit dir erlaubt.
Und dafür haben die die 110 abgehört ... eieieiei ....
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. März 2018 um 19:13:42 Uhr:
Und dafür haben die die 110 abgehört ... eieieiei ....
Die 110 ist dazu noch die komplett falsche Nummer für oben genannten Fall. Wird ja immer bunter hier.
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 8. März 2018 um 19:21:06 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. März 2018 um 19:13:42 Uhr:
Und dafür haben die die 110 abgehört ... eieieiei ....
Die 110 ist dazu noch die komplett falsche Nummer für oben genannten Fall. Wird ja immer bunter hier.
Nicht so ganz Dein Tag heute ...
@berlin-paul: Was ist denn an der Aussage falsch, dass die N o t r u f n u m m e r 110 nicht richtig ist für den Mini-Unfall? Oder war das Fahrrad schwerstverletzt? Dann aber bitte nicht erst zwei Stunden warten.