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Beim Auto beladen WSS geschrotet!!Privathaftpflicht??
Hallo!
ich hab meinem Schwager mein A4 Lim. geliehen weil er holz kaufen wollte, nun hat er das holz so eingelden, dass die Windschutzscheibe dabei kaputt gegangen ist!!!
Da ich keine Teilkasko habe, ist nun die frage ob er das über seine Privathaftpflicht laufen lassen kann??
Kennt sich da jemand aus???
Beste Antwort im Thema
und ihr wundert euch alle warum die kfz versicherungen wieder teurer werden
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21 Antworten
Bei einer Leihe wird das nichts. Zumindest nicht, wenn Du den Schadenshergang derart formulierst...
wie müsste man das denn formulieren?
Ganz normal beim Auto beladen. Also er hat was in dein Auto eingeladen.
Also mein Fall war mal folgender:
Habe nem Kumpel geholfen, Auto reparieren. (Genauer haben wir ne Audio-Anlage in sein Auto eingebaut).
Dabei bin ich mit nem Schraubenzieher abgerutscht, hab nen Kratzer in die Stoßstange gemacht. (Verkleidung wollte ich abbauen).
Habe das genau so meiner Privat-Haftpflicht gemeldet und die hat das akzeptiert.
Zitat:
Original geschrieben von nordbaden
Ganz normal beim Auto beladen. Also er hat was in dein Auto eingeladen.
Also mein Fall war mal folgender:
Habe nem Kumpel geholfen, Auto reparieren. (Genauer haben wir ne Audio-Anlage in sein Auto eingebaut).
Dabei bin ich mit nem Schraubenzieher abgerutscht, hab nen Kratzer in die Stoßstange gemacht. (Verkleidung wollte ich abbauen).
Habe das genau so meiner Privat-Haftpflicht gemeldet und die hat das akzeptiert.
Dann hast du die Gefälligkeitsschäden mit drin! Die sind Standardmäßig ausgeschlossen.
Zitat:
Original geschrieben von flog1860
Bei einer Leihe wird das nichts. Zumindest nicht, wenn Du den Schadenshergang derart formulierst...
Warum soll das nicht funktionieren? Für was ist die Privathaftlich sonst da und warum soll eine Leihe einer Regulierung entgegen stehen? (Gibt es irgendwelche Fakten, die Deine Aussage belegen?)
Die Privathaftpflicht ist doch für Schadensfälle im privaten Umfeld und nach meinem leihenhaften Verständnis liegt genau das hier vor.
Ansonsten einfach mal in die Bedingungen der Privathaftpflicht schauen.
Vielleicht kann mich / uns jemand mal aufklären...
Zitat:
nach meinem leihenhaften Verständnis l
könnte tatsächlich an deinem laienhaften Verständnis liegen.
Die meisten Privathaftpflichversicherungen schließen eine Haftung für geliehene Sachen eben aus. Aber näheres kann man tatsächlich eben erst sagen, wenn die Versicherungsbedingungen der Versicherung des Verursachers bekannt sind.
Also Beispiel:
Warum solltest du bei einem Leihwagen eine Vollkaskoversicherung abschließen, wenn die Privathaftpflicht dafür eintritt.
Oder auch der Kumpel hätte die Kiste zu Schrott gefahren, zahlt dann die Privathaftpflicht?
Zitat:
Original geschrieben von 1.9tdipd
könnte tatsächlich an deinem laienhaften Verständnis liegen.
DANKE
Also das Laie nicht geht, weiß ich auch aus meinem Verein. Da hatten wir mal nen Kühlschrank ausgeliehen, Haftung wurde verweigert. Der Versicherungsvertreter: "Warum habt ihr mich nicht vorher angerufen?"
wie sieht es aus wenn wir sagen er hat mir beim einladen geholfen und dabei die scheibe geschrotet????
beim be und entladen des wagens greift immer die kfz haftpflicht und für eigenschäden, zahlt nunmal keine haftpflicht was...weder die kfz noch die private etwas...
ich würde sagen, beim nächsten mal einfach schlauer sein und ladung sichern und versucht nicht unbedingt etwas zu fingieren... das geht in vielen fällen schief !
Erwartest du eine Anleitung zum Versicherungsbetrug? Was in dem Vertrag deines Schwagers steht weiss wohl nur er.
Bei meiner Privathaftpflicht sind grundsätzlich alle Sachen ausgeschlossen, die ich
(a) ausleihe oder
(b) mit dem Betrieb eines KFZ zu tun haben, dazu gehört auch das beladen.
Vertrag lesen, schauen wie die Klausel formuliert ist und im Zweifel mit dem Versicherungsvertreter Rücksprache halten.
Siehe http://archiv.jura.uni-saarland.de/sr/vi0201.htm bzw. http://www.kfz-experte.de/haftung
Zitat:
Zitat:
Die Antwort auf die Frage nach der eintrittspflichtigen Versicherung hängt vom Stichwort „Gebrauch“ eines Fahrzeugs ab. Schäden beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs sind nach § 10a AKB alt bzw. nach A.1.1 AKB neu der Kraftfahrtversicherung zugeordnet. Umgekehrt ist alles, was in den Umfang der Kraftfahrtversicherung gehört, in der Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt („Benzinklausel“). Überwiegend sagt die Rechtsprechung, es handele sich um Fälle des Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs, weil das Beladen der Beginn des Transportvorgangs sei (zum Beispiel LG Aachen, r+s 1990, 188; AG Bamberg, VersR 1992, 1480; LG Köln, VersR 1996, 50).
Etwas anderes wäre es, wenn er den Beladevorgang noch nicht begonnen hätte und dabei einen PKW beschädigt. In deinem Fall unmöglich einen Beladevorgang noch nicht begonnen zu haben und gleichzeitig die "eigene Scheibe" kaputtzumachen.
Einer Bekannten ist mal Ihr Fahrrad in mein Auto Gefallen, Beifahrerseite.
Es hat alles Ihre Private Haftpflicht Übernommen!
Hätte Sie keine Gehabt wäre Sie Arm Dran Gewesen!
Der Schaden den der Gutachter machte Belief sich auf 1420,-
Wegen 2 kleinen Beulen....den Rest darf ich nicht weitererzählen!
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Andere Sache:
Meine Frau Fuhr mit dem Rad, es Regnete, Sie Versuchte den Schirm Aufzuspannen und Blieb an einem Auto Hängen.....Eigentlich nichts weiter Großartig Passiert, am PKW ist ein Plastik Teil mit einem Wert von 16,- Abgeflogen!
Wir hatten es unserer Privaten Haftpflicht Gemeldet.
Der Geschädigte ließ in einer Werksstatt ein Kostenvoranschlag machen, sollte ihn um etwa 1600,- Bereichern!
Ich kann mir da kein Reim mehr drauf machen,.....Schlußlied war gewesen das der Geschädigte von unserer Versicherung "Nur" 240,- Bekam, wobei wir 80,- Selbst Übernehmen mussten.
und ihr wundert euch alle warum die kfz versicherungen wieder teurer werden
Die werden vor allem deshalb teurer, weil die Vertragswerkstätten bei der kleinsten Macke gleich alles komplett gegen Neuteile tauschen und diese Preise zzgl. Löhnen von über 100EUR/std aufrufen.
Ich verdiene selten 100EUR/h.... Und ich hab mehr als ne Lehre gemacht.