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Beim Autoverkauf betrogen... und nun..?

Themenstarteram 3. März 2019 um 9:53

Hallo zusammen...

Ich bin ganz frisch hier und hoffe auf euren Rat.

Und ja, ich weiß, ich bin dumm und naiv (deshalb auch mein Nickname).??

Ich fahre einen treuen Mitsubishi Space Star, der immer gute Dienste geleistet mit seinen 230.000 km auf der Uhr. Doch aufgrund einer defekten Zylinderkopfdichtung müssen wir uns doch trennen, da ich sehr viel Öl verliere.

Im Netz einen Passat Kombi gefunden.

Die Daten in der Anzeige klangen echt gut:

Bj. 99

1,6l

135.500 km

Tüv/Au neu

Zahnriemenwechsel bei 128.200 km

Auf Optik lege ich nicht so wirklich wert, die Technik muss funktionieren.

Hingefahren, angeschaut, lief ganz gut.

TÜV war 3 Tage vor Kauf gemacht worden.

Aufkleber für Zahnriemenwechsel vorhanden.

Auto gekauft mit Kaufvertrag, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.

Bis nach Hause bin ich gekommen, dann streikte das Zündschloß. Zündanlassschalter war gebrochen.

Ausgetauscht, lief aber trotzdem nicht: Anlasser defekt ??

Ausgetauscht, endlich lief er...

Dann habe ich mal in die Fahrzeugpapiere geschaut und gesehen, dass das Fahrzeug 1997 erstmalig zugelassen wurde. Bin da stutzig geworden. Ich weiß von Freunden, dass die ersten Passat komplett grüne Instrumente hatten.

Habe dann im Wagen zum ersten Mal Licht angemacht .

(Fahrzeug war ja nicht angemeldet und wurde bis dahin nicht gefahren)

Tacho leuchtet blau, alles andere grün, Airbagkontroll-Leuchte hatte keine Funktion.

Mir dämmerte es, dass wohl der Tacho ausgetauscht wurde.

Ein Freund von mir versuchte dann, das Fahrzeug auszulesen, kam aber nicht ins Motorsteuergerät, das Gerät spuckte nur eine ellenlange Fehlerliste aus, insbesondere Kurzschlüsse in allen Airbagsystemen und Wegfahrsperre.

Da wir mit dem MSG nicht weiterkamen, Vorbesitzer ausfindig gemacht.

Da fiel mir zum ersten Mal das Kinn runter.

Der Wagen hatte beim Verkauf weit über 200.000 km

runter.

Sofort bei VW die Historie checken lassen:

Beim letzten Besuch in einer VW-Werkstatt im Jahr 2016 hatte der Wagen eine Laufleistung von 212651 km auf der Uhr.

Ich habe den Verkäufer via E-Mail & WhatsApp über den Stand informiert und eine Rückabwicklung des Vertrags verlangt mit einer Frist. Ich möchte einfach nur mein Geld zurück.

Doch dieser reagiert darauf überhaupt nicht.

Der Wagen stand auf einem Gelände, wo viele, alte Gebrauchte zum Verkauf und zum Schlachten standen. Auf dem Kaufvertrag stand diese Adresse, doch scheint der Name auch nicht zu stimmen, es sei denn, die Eltern haben ihm einen weiblichen Vornamen gegeben. (Verkäufer war türkischer Bürger)

Im Netz verkauft er munter weitere Autos, allen mit frischem Zahnriemen, aufgeführt als gewerblicher Händler.

Nun meine Fragen:

Wie konnte das Auto mit defekter Airbagleuchte 3 Tage vorher Tüv bekommen.

Was kann ich nun tun, wenn die Identität eventuell nicht stimmt?

Was kann/muss ich jetzt tun..?

Der Kaufpreis war 1300 Euro, für viele Peanuts, für mich alles, was ich hatte.

Und ich weiß auch, ich bin an Dummheit nicht zu überbieten.

Entschuldigt meinen Roman... ich kann mich einfach nicht kurz halten.

Liebe Grüße

Michaela

 

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 4. März 2019 um 14:49

Hallo ihr Lieben...

War gerade 2 Stunden bei der Polizei... alles wurde aufgenommen und geht nun weiter an die Staatsanwaltschaft wegen Betrug.

Jetzt muss leider erst einmal die Identität festgestellt werden.

An alle, die hier geschrieben haben, dass das nichts bringen würde:

Wenn ich durch mein Handeln auch nur noch einen Einzigen davor schützen kann, ein unsicheres Fahrzeug bei diesem Menschen zu kaufen, hat es sich gelohnt.

Nicht jeder hat die Möglichkeit, in geprüften Autohäusern ihre Autos zu kaufen. Klar war ich doof, doch das weiß ich selber nur zu gut und habe Lehrgeld bezahlt.

Doch was wäre gewesen, wenn sich eine Familie mit Kindern den Passat gekauft hätte und irgendetwas wäre mit den Airbags gewesen.

Nicht auszudenken...

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Hast du von Privat oder von einem gewerblichen Händler gekauft?

Bei Zweiterem wäre die Klausel mit Ausschluss der Gewährleistung nicht wirksam.

Erstmal klären Lassen ob die HU überhaupt echt ist. Einfach bei der entsprechenden Organisation Anfragen.

Im Brief siehst du ja wann der Wagen auf den Verkäufer zugelassen wurde. Wenn das nach 2016 war (als er bei VW) war dann muss der Käufer das gewusst haben. Dann ggf. Anzeige wegen Betrug erstatten. Genauso wenn raus kommt das die HU gefälscht ist

am 3. März 2019 um 10:14

Ob privat oder Händler ist total egal.

Hier gehts um Tachodreh und das fällt

Glasklar unter Betrug, da spielt

es keine Geige ob da Gewähr drauf ist.

 

Hier ist die Dame leider Opfer ihrer

schlechten Menschenkenntnis geworden.

Bei den geschriebenen, läuten beim lesen

schon sämtliche Alarmglocken um die Wette.

 

Nun ist das Kind im Brunnen, also muss

versucht werden zu retten was noch zu retten ist.

Bester Hebel versuchen über den Tachodreh

was zu bewirken.

Ein Anwalt für Vertragsrecht ist da ein guter

Ansprechpartner, allein wirst du da kaum

was erreichen.

Themenstarteram 3. März 2019 um 10:14

Hallo wadriller,

Danke für deine schnelle Antwort.

Der Wagen war nie auf den Verkäufer zugelassen.

Anhand des Briefs konnte ich ja den Vorbesitzer ausfindig machen, dieser und dessen Mitarbeiter bestätigten eine Laufleistung von weit über 200.000 km.

Hat denn der Vorbesitzer evtl. Noch den Kaufvertrag als er den verkauft hat. Wenn da auch die Kilometer drin stehen ist das schonmal gut. Natürlich ist das Betrug. Man muss es aber erstmal nachweisen.

Hallo Michaela

Gehe zur Polizei und zeige den Verkäufer wegen Betruges an.

Ob die HU gefälscht ist,bekommst Du leicht ermittelt, Du hast ja hoffentlich ein Protokoll bekommen.

Ich hoffe Du hast die persönlichen Daten des Verkäufers mit seinem Ausweis überprüft,nicht dass es diesen gar nicht gibt.

 

Eine Frage muss aber erlaubt sein, wenn man wie Du selber sagst,null Ahnung von Autos hat,warum geht man dann alleine los und kauft eins?

Bei einem so alten Wagen und so geringer LaufLeistung sollte man schon vorher stutzig werden.

Jetzt hast Du die Arbeit Dir Dein Geld zurück zu holen. Wenn Dich der Verkäufer abblitzen lässt, gehe gleich zur Polizei.

Gruß Martin

Themenstarteram 3. März 2019 um 10:30

@Knecht ruprecht...

Ja, ich weiß... würde ich das so in einem Forum lesen, würde ich auch denken: Wie kann man nur so dumm sein...??

Der Vorbesitzer ist ein älterer Herr. Dieser bestätigte mir, dass an dem Fahrzeug im Jahre 2018 kein Zahnriemenwechsel bei ca.128 tkm vorgenommen hat. Wie auch, da hatte der Wagen schon weit mehr gelaufen. Habe die Schrift auf dem Aufkleber und dem Vertrag verglichen, sieht identisch aus. Gerade den Verkäufer angerufen, als er hörte, wer wir sind, hat er aufgelegt.

Themenstarteram 3. März 2019 um 10:37

Nochmal danke für die Antworten.

Ich werde morgen die Dekra-Stelle kontaktieren, wo das Fahrzeug TÜV bekommen hat.

Ich beiße mir selber so in den Popo, dass es wehtut...

Ich schätze, die Identität ist auch falsch.

Hilft es mir, dass ich Bilder von der roten Nummer habe, mit denen er seine Fahrzeuge anbietet.?

Dann ist doch alles klar. Er wird dir nicht offen gegenüberstehen. Vergiss weitere Versuche selbst zu unternehmen.

 

Beweise sichern, zum zum Anwalt gehen und wenn du kein Geld dafür hast hilft dir der Anwalt auch bei der Stellung entsprechender Anträge auf finanzielle Unterstützung für deine Rechtsberatung und -verfolgung.

Aufkleber für Zahnriemenwechsel gibt es bei eBay

https://www.ebay.de/i/282539796427?chn=ps

Zitat:

@Ichbindoof74 schrieb am 3. März 2019 um 11:37:46 Uhr:

 

Hilft es mir, dass ich Bilder von der roten Nummer habe, mit denen er seine Fahrzeuge anbietet.?

Selbstverständlich hilft das. Die roten Kennzeichen bekommt ja nur ein Gewerbetreibender. Wenn der Inhaber der roten Kennzeichen, die Person ist,der Dir den Wagen verkauft hat,dann kann er ja nicht von privat verkaufen.

Hattest Du Zeugen dabei?

Wende Dich gleich an die bei Euch zuständige Zentrale der Dekra. Sollte das Protokoll echt,aber aus "Gefälligkeit" trotz Mängeln als HU bestanden bewertet worden sein, da sind die Zuständigen in der Qualitätssicherung sehr dran interessiert.

Gruß M

Themenstarteram 3. März 2019 um 10:55

@windelexpress

Ja, beim Kauf war ein Freund von mir anwesend, der aber auch nicht viel Ahnung hat. Ich hab mich einlullen lassen, der Verkäufer hat noch von Vertrauen gesprochen, und mir gesagt, dass er nie ein unsicheres Auto verkaufen würde, da er selber zwei Kinder hat.

Eines hab ich gelernt. Vertraue niemandem... noch nicht mal dir selbst.

Erstatte mit allen Beweisen, am besten mit den Daten des Vorbesitzers, den Du als Zeugen benennen solltest, Anzeige bei der Polizei. Eine RS-Versicherung wäre hilfreich.

Themenstarteram 3. März 2019 um 11:02

Aus dem Kaufvertrag ist nicht zu ersehen, ob es ein Privat - oder gewerblicher Verkauf war. Ein Vertrag, wie man ihn überall ausdrucken kann.

Ich frage mich gerade, wie er als "Händler" das dem Finanzamt erklärt..??

Bei e-Kleinanzeigen wird er als gewerblicher Händler angezeigt.

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