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beim ka-kauf betrogen....

Themenstarteram 13. März 2008 um 14:44

so, nachdem ich einen ford ka bj 1997 mit 85tkm als winterauto für 2000eur gekauft habe (händler) und ich weitere 400eur in neue reifen und reparaturen stecken musste, habe ich beschlossen, das besagte auto also wieder zu verkaufen. gesagt, getan---die interessenten kamen, ua eine junge frau, die einen nachweis der originalkilometer wollte. ein scheckheft vom auto hatte ich nicht, und auch keine rechnungen, die älter als 2005 waren. man muss dazu sagen, dass das auto optisch einen sehr guten eindruck macht und auch wirklich gut fährt. ich nehme also den fahrzeugbrief und rufe den letzten besitzer an, frage ihn, ob er noch belegende rechnungen oder den verkaufvertrag habe. bei dem gespräch kommt raus, dass er das auto mit 170tkm für den export an einen händler verkauft hat für 700eur. ich bin also ummind 100.000km betrogen worden. im kaufvertrag steht "km stand: 84.000 abgelesene km" und nicht scheckheftgepflegt (ich denke, das scheckheft hat der händler verschwinden lassen, denn an ihm hätte man den originalkm-stand sehen können). ich habe also ergo 2000eur für ein fahrzeug bezahlt, dass vllt noch 300eur wert ist. beide vorbsitzer suchen nun für mich alte rechnungen und kaufverträge,tüv-gutachten usw, die den echten km-stand ans tageslicht bringen und beweisen können. ein vorbesitzer hat sich direkt als zeuge angeboten und ist aussagewillig. beim adac habe ich rechtsberatungsanspruch, muss aber noch auf einen termin beim anwalt warten. da ich denke, dass ich mit so einem problem vllt nicht die einzige bin, schreibe ich das hier rein und werde den verlauf der sache berichten.

ach so: aufgrund des guten zustandes des autos bin ich nie auf die idee gekommen, den km-stand von 85tkm anzuzweifeln, zumal er 7 jahre von einer frau gefahren worden ist. da ich nun aber die wahrheit kenne, will ich mein geld zurück, denn das auto kann man so nicht mehr verkaufen.

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43 Antworten

Ui,

na das ist ja wirklich mal ein starkes Stück! Sind dir keinerlei Verschleißerscheinungen ins Auge gefallen?? Abgenutzte Bedalen, Schaltknauf, Lenkrad, Motor, Sitze??

Ich jedenfalls drücke dir die Daumen das du dein Geld wieder bekommst!!

mfg Manuel

Themenstarteram 13. März 2008 um 15:29

nein, mir als laie ist in der richtung nichts aufgefallen. mein anwalt hat mir geraten, den händler im guten dazu zu überreden, mir den kaufpreis rückzuerstatten und wenn der nicht darauf eingeht,soll ich ihn einschalten. dumm ist halt, dass kein kaufvertrag besteht, weder zwischen 2. und 3. noch zwischen 3. und 4. besitzer---der 3. besitzer, der das auto an den händler verkauft hat, ist aber wenigstens aussagewillig.

Na wenn du schonmal einen Zeugen hast ist der Fall schon so gut wie gegessen. Würde das so auch dem Verkäufer sagen. Lass dir aber das Geld was du noch in den Ka gesteckt hast ersetzen. Daher denke ich es währe eventuell doch besser mit einem Anwalt vorzugehen ratsahm. Da das doch etwas mehr auf die Schuhe des Verkäufers drückt.

Themenstarteram 13. März 2008 um 18:10

inzwischen gestaltet sich die sache noch komplizierter...der letzte vorbesitzer hat den ka an einen händler verkauft (ohne kaufvertrag), der hat ihn dann dem händler verkauft, der ihm mir verkauft hat. jetzt will der letzte händler mir sagen, welcher der erste händler war (der nach meinen recherchen wohl das scheckheft hat verschwinden lassen). der letzte händler würde mir den ka für 1600eur abkaufen...aber das wäre verlust ohne ende. schließlich hatte ich interessenten mit 2200-2300eur!und der ka ist mit den realen 187tkm nun keine 700eur mehr wert...würde ich ihn für 1600eur weggeben, wäre ich ein auto knapp 3000km und weniger als ein halbes jahr gefahren, für das ich 2000eur bezahlt habe und in das ich 400eur gesteckt habe.

Warum wilst du das Auto denn jetzt unbedingt los werden, wenn du es jetzt repariert hast?

Dein Problem ist jetzt, den Nachweis zu erbringen, wer betrogen wurde. Ok, dass der Händler von dir den Wagen für 1600€ zurückkaufen will, finde ich komisch! Denn er weiß jetzt, dass die Karre eigendlich nichts wert ist.

Du kannst den Wagen jetzt nicht mehr mit Kilometerstand 87tkm verkaufen, ohne dich vorsätzlich Strafbar zu machen. Daher solltest du überlegen den Wagen zu behalten. (Oder hast du noch größere Probleme mit dem Wagen? Die mindern den Wert noch zusätzlich!)

Ich denke mal es ist nicht nachweißbar, wer betrogen hat. Denn dein Händler behauptet, er war es nicht. Der Zwischenhändler streitet alles ab (da ja kein Vertrag existiert ist das recht simpel für ihn!), und der 3. Besitzer der Einzige ist, der jetzt eine Eindeutige Aussage machen kann.

Wer war 4. Besitzer? Noch eine andere Person als einer der beiden Händler?

MfG

Themenstarteram 14. März 2008 um 11:37

nein der 4. besitzer bin ich. die händler gelten ja nicht als besitzer. ich wollte den wagen verkaufen, als ich noch dachte, dass er ori 87tkm hat. das ist ja jetzt aber nicht mehr möglich.ich würde das auch einfach vom gewissen her nicht machen! verkaufen wollte ich das auto, weil es nur ein winterauto sein sollte und ich im sommer auf das günstigere motorrad umsteigen will, wie ich es jedes jahr mache. ja der händler nimmt den halt für 1600eur und verkauft ihn dann dem nächsten dummen für 2300eur, ne. deshalb geb ich dem das auto ganz sicher nicht. ich werde erstmal abwarten, wen mir der letzte händler als vorherigen händler angibt und dann mit demjenigen reden. bringt das nichts, werd ich klagen und das auto halt weiterfahren, auch wenn mich das extrem ankotzt, denn ich brauche es jetzt nicht mehr und es bedeutet nur extreme mehrausgaben. nachdem es in den letzten jahresn von den vorbesitzern und von mir quasi grundüberholt worden ist, fährt es wirklich gut und zuverlässig. allerdings werden in den nächsten paar tausend kilometern sicherlich mal die querlenkerbuchsen gemacht werden müssen.

mein ziel ist es, den ersten händler ranzukriegen, da er derjenige war, der die information und das scheckheft hat unter den tisch fallen lassen. die zweite besitzerin, die den wagen über 6 jahre fuhr, sucht ja auch noch nach tüv-gutachten oder rechnungen für mich.

der letzte besitzer hat mir gestern noch gesagt, dass er für den wagen keinen tüv mehr bekommen hatte, weil die mechaniker gemeint hatten, das auto wäre nicht mehr verkehrssicher und die reparaturen würden den wert des autos übersteigen. daher hat er es zum export an einen türkischen händler für ein paar hundert euro übergeben.

nochmal zur übersicht:

1. besitzer 1997-1999

2. besitzer 1999-2005

3. besitzer 2005-2007

4. besitzer: ich seit 2007

das auto war ca 8 wochen im jahr 2007 in besitz der verschiedenen händler und hat in dieser zeit einige reparaturen wie zb die neue lenkung erhalten und tüv bekommen (wer weiß, wie...).

am 15. März 2008 um 8:33

war nicht beim ka bis 2003(?) (danach neues instrument mit digitaler anzeige) die kilometeranzeige nur 5stellig?

hab mal ein bild rausgesucht und da siehts zumindest so aus: http://www.kfzdemontage.de/ebay/2393.jpg

"km stand: 84.000 abgelesene km" klingt für mich also nach einer passenden formulierung um keine verantwortung übernehmen zu müssen ob das auto nun 84T 184T oder 284T kilometer runter hat

Zählt aber sicher nicht vor Gericht. Denn der Händler muss die Kilometer belegen können. Es ist nicht davon aus zu gehen, dass der Laie dies umbedingt erkennt. (Vorallem weiblichen Käufern wird diese Unwissenheit unterstellt!)

Daher muss der Autoprofi (Händler) sich gefallen lassen, dass man ihm diese Täuschung unterstellt.

Das beste wäre, wenn man noch eine alte Werbung für das Fahrzeug hat, wo diese Kilometerangabe drauf steht. Da steht sicher nicht bei "abgelesene", denn dann fragt jeder sofort nach!

Ich denke mal, der erste Händler an den das Auto übergeben wurde hat das Serviceheft verschwinden lassen. Ist ja die übliche Methode, wenn das Auto für den Export "vorgesehen" ist. Dieser wird aber sicher nicht reden bzw. nichts von dem Auto wissen. (Wenn man ihn überhaupt findet!)

MfG

Themenstarteram 22. März 2008 um 9:12

also im moment sieht es so aus, dass der zweite händler den namen des ersten händlers nicht rausrücken will. ich werde mir jetzt einen termin bei einem anwalt geben lassen.parallel dazu habe ich den ka nochmal mit den korrekten km-angaben inseriert, natürlich entsprechend hoch im preis, aber andere verkäufer verlangen für ihren super erahltenen ka, wie meiner einer aucvh ist, noch viel geld. sollte ihn also jemand so kaufen, ist es mir natürliuch recht und wenn nicht, wird man eben mit dem anwalt mal reden müssen.

und ja, im mobile-inserat hat damals nur 84tkm gestanden, nix von abgelesen oder sonstwas. haben die bei mobile denn archive?

am 7. April 2008 um 14:10

hallo

 

du weißt ja garnicht mit sicherheit welcher händler nun das scheckheft hat verschwinden lassen und abgelsener km stand bedeutet halt was da steht, schließlich kannst du ja nicht alle verklagen da es ja auch keinen nachweiß gibt, sicherlich wird der händler welchen auch immer du verklagen willst auch zeugen bringen egal ob sie es nun wirklich sind oder nicht

fazit du bist in der beweißpflicht und du wirst nicht beweisen können das jemand etwas wußte und der spaß wird dich mit einer klage usw noch viel mehr kosten als den verlust den du jetzt schon hast

es tut zwar weh aber laß es das bringt nichts

 

MFG: DIRK

am 9. April 2008 um 18:01

ich sags mal ganz platt. verkaufen oder behalten. der ganze rechtsstreit bringt nicht viel. ohne rechtsschutz schon garnicht. verklagen kann man nur den händler. während alle zeugen die wahrheit sagen müssen darf der beklagte lügen das sich die balken biegen. Und wie dann der richter entscheidet, steht in den sternen. bei der summe steht das in keinem vernünftigen verhältnis. von der zeit mal ganz abgesehen.

Nebenher gut zuwissen, das der ka auch die menge an km verträgt, ohne rostend hinzugammeln.

Erstatte einfach Strafanzeige wegen Betruges. Die Ermittlungsbehörden werden die Händlerkette herausbekommen.

Themenstarteram 13. April 2008 um 16:11

mein anwalt ist an der sache dran, wenns was neues gibt, schreib ich´s^^

Ich habe jetzt zwar nicht so viel Ahnung, aber wir hatten da letztens auch einen Fall von Betrug. Ob wir jetzt ein Auto gekauft ahebn oder nicht, sei mal dahin gestellt. Jedenfalls hat der Täter die KM zurück gestellt und soweit ich weiß, sollten an dem Kilometerzähler, der irgendwo im Motorraum verbaut ist, normalerweise keine Fingerabdrücke dran sein.

Solltet ihr rausbekommen, wer der Kerl ist, lasst dieses Gerät auf dessen Fingerabdrücke untersuchen. Also nur für den Fall, dass da vielleicht noch was gedreht wurde...

Wie schon gesagt hab ich nicht so viel Ahung davon. Ich weiß nur, dass der Täter dafür im Knast landen kann. Sollte ich irgendwie falsch leigen, korrigiert mich bitte. Haben nämlich auch noch mit jemand diesbezüglich ein Hühnchen zu rupfen und es ist immer gut, wenn man bescheid weiß.

Und vielleicht regelt sich das dann ja auch mit dem Geld.

lg

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