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Beim Rückwärts- aus der Einfahrt fahren, Auto berührt....
Hallo
Unsere Straße ist 4,7 Meter breit und gegenüber Unserer Hofeinfahrt, parkte ein Fahrzeug. Nachdem ich Recherchiert habe, müsste eine Mindestbreite von 3 Metern sein, um Gefahrlos an dem Parkenden Fahrzeug vorbei zu kommen. Ein Fahrzeug ist Normal etwa 2 Meter breit. Somit würde eine Rest Spur breite, von 2,7 Metern bleiben.
Unsere Straße ist eine 30er Zone.
Es sind keine Parkbuchten vorhanden.
Es sind keine Gekennzeichneten Flächen zum Parken vorhanden.
Das Fahrzeug Parkte auf der Fahrbahn, da auf der Seite, wo er parkte kein Gehweg vorhanden ist.
Und er parkte gegenüber Unserer Hofeinfahrt.
Erstmal ich habe das Fahrzeug nicht war genommen an dem Tag. Bin langsam aus Unserer Hofeinfahrt schräg ausgefahren. Plötzlich ging es nicht mehr weiter. Kein Schlag, oder Knall oder Ruckeln, nur mein Fahrzeug stoppte und ich wunderte mich das es nicht weiter fährt. Dann sah ich im Rückspiegel das andere Fahrzeug.
Fragt mich nicht warum, aber ich war in Gedanken und dort steht normal Nie ein Fahrzeug, weil es dort eben sehr Eng ist. Also Rechnete ich auch nicht damit, das dort ein Fahrzeug steht.
Egal ich fur wieder in Unseren Hof und begutachtete den Schaden. An meinem Fahrzeug war nichts zu sehen. Am anderen Fahrzeug, sah man eine kleine Einbuchtung im Seitenblech.
Ich ging also in das Nachbarhaus und Meldete den Unfall dem Besitzer des Fahrzeugs.
Meine Frage nun, kann ich Ihm eine Teilschuld geben, weil er dort Eigentlich Verkehrswidrig geparkt hat ?
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30 Antworten
Nö. 3 Spiegel am Auto und nix gesehen? Ist Parkverbotsschild für dort gestellt?
Hab ich ja gesagt ich war an dem Tag nicht ganz klar im Kopf. Also nicht Besoffen oder so, einfach Müde und in Gedanken.
Hab nur in beide Außenspiegel geschaut.
Parkverbot ? Gibts keines in der Straße. Es sind keine Schilder in der Straße, nur 30er Zone aufgemalt auf der Straße.
Nein, Dein Pech. Du mußt darauf achten, daß der Weg frei ist. Beim rückwärts fahren gilt nochmal erhöhte Sorgfaltspflicht. Selbst wenn an der Stelle ein Park-/Halteverbot wäre, ändert das nichts daran.
Was bringt das denn wenn er eine Teilschild bekommt?
Dann werden beide Versicherungen hochgestuft, falls über Versicherung abgerechnet wird.
Ich hatte früher mal einen Unfall, weil ein geparktes Fahrzeug vor einer Hofeinfahrt, mich gezwungen hat auf die Gegenfahrbahn zu fahren. Da gegenüber eine weitere Straße war ( quasi eine T Kreuzung im Wohngebiet ) und von Links aus der Straße, kam ein Fahrzeug, das in mich reingefahren ist und mich auf das Parkende Fahrzeug geschoben hat.
Damals bekam der Parkende eine Teilschuld, weil ich durch Ihn auf die Gegenfahrbahn musste. Daher meine Frage, ob der Parkende eine Mitschuld hat. War mir nicht ganz klar, die Situation.
Sehe nicht, dass eine Teilschuld hier in Frage käme. Das war Künstlerpech, und letztlich ist es ja noch glimpflich gelaufen, weil du nur ein Auto übersehen hast. Wäre es ein Mensch oder ein Tier gewesen....
Ich mache es auch mit 3 Spiegeln und 360°-Kamera immer noch so, dass ich mich umdrehe und dahin gucke, wohin ich fahren möchte. Frag dich nochmal selbst, ob du an deiner Rückwärts-Fahrpraktik was verbessern kannst.
Sowas passiert, ist halt normales Leben mit Unaufmerksamkeiten. Es gibt Berichte von Leuten, die trotz Rückfahrsensoren irgendwo dagegenkutschen.
Teilschuld wird wohl nur ein Richter festestellen, Du selbst kannst keine Schuld 'verteilen' ;-) .
Beim Richter sehe ich die Chancen vor dem Hintergrund, daß einem bei bloßem Fahrzeug bewegen schon eine Betriebsgefahr zugerechnet wird - und wenn dort ggü der Einfahrt kein Auto zu stehen hat - nicht gering. Aber vor Gericht und auf hoher See.... und es kostet alles auch Geld.
Hauptschuld klar bei Dir, weißt Du ja auch und hast es so gesagt.
Zitat:
@Peternita schrieb am 13. Februar 2025 um 08:19:21 Uhr:Was bringt das denn wenn er eine Teilschild bekommt?
Dann werden beide Versicherungen hochgestuft, falls über Versicherung abgerechnet wird.
Er könnte es beim anderen ja begleichen, wenn der Betrag erträglich ist. Da wären genaue Zahlen nötig, um das einzuschätzen. Und wenn _dann_ eine Teilschuld 500 Euro ausmacht, kann man es auch gleich lassen, soviel kostet der ganze Schmonzes mit Anwalt usw. Dazu mag eine Rechtsschutzversicherung mittlerweile auch nur noch wenige Fälle, dann sagt sie byebye.
Hört sich ja nicht gerade nach einem hohen Schaden an. Mund abputzen und nächstes Mal mehr drauf achten. Ist doch ne Kleinigkeit, wozu deswegen zum Anwalt rennen ...
Eigentlich ist ein normales Auto doch nur ca.1,70 m breit und nicht 2 m …
Von demher wäre die mindeste Strassenbreite von 3 m noch gegeben.
Mein, für damalige Verhältnisse schon sehr breiter und fetter Ford Granada von 1977 aus meinen Anfangsjahren als FS Inhaber war, so glaube ich mich zu erinnern auch lediglich 1,70 m breit.
Ausgenommen sind natürlich diese heutigen unsäglichen SUV Panzer…2 was für eine Art PKW war das der da geparkt hatte?
SUV sind IMHO nicht breiter als ihre Sedan-Pendants. Auf Autobahnen ist bekannt, daß 2,10 m Baustellen-Überholspuren für manche übliche Autos nicht genügen. Breite immer mit Spiegeln. Passat z.B. ohne glaube 1,86 m, mit 2,08 m.
Natürlich will ich hier kein Fass aufmachen und ich habe ganz klar selbst Schuld. Ich will auch keinen Anwalt usw und diese Lappalie Einklagen. Es geht hier um 400 Euro was es jetzt gekostet hat und ich Bezahle das selbst, weil es zu gering ist, das der Versicherung zu melden.
Mich hat nur die Rechtslage Interessiert, wie sowas heute Verhandelt wird.
Wie schon gesagt fahre ich aus Prinzip langsam und im Schritttempo aus der Einfahrt, alleine schon weil hier der Kindergarten in der Nähe ist und die Kinder auf dem Gehweg vor Unserer Einfahrt, dort hin laufen. Zudem ist die Rechte Seite durch eine Tuias Hecke verdeckt, die zum Nachbar Grundstück gehören. Also zusätzlich noch Sichtbehinderung.
Das Fahrzeug war ein Transporter. Also schon größer als ein Normaler PKW.
Und ja an dem Tag war ich wie gesagt nicht bei der Sache und bin Gedankenlos aus der Einfahrt gefahren. Kann jedem mal passieren. Warum ich nicht in den Rückspiegel geschaut habe, weiß ich heute nicht mehr.
Egal. Passiert und nur Blechschaden. Fertig. Bezahlen Ad Acta legen und in Zukunft besser aufpassen. Danke für Eure Antworten.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 13. Februar 2025 um 09:32:26 Uhr:
Ich mache es auch mit 3 Spiegeln und 360°-Kamera immer noch so, dass ich mich umdrehe und dahin gucke, wohin ich fahren möchte. Frag dich nochmal selbst, ob du an deiner Rückwärts-Fahrpraktik was verbessern kannst.
Mittlerweile fahre ich seit 33 Jahren aus dieser Einfahrt Rückwärts raus und bisher war meine Technik absolut ausreichend. Glaube kaum das ich da noch etwas verbessern kann. Außer meine Frau weißt mich raus aus der Einfahrt. :-)
Du darfst, egal ob vorwärts oder rückwärts nicht in stehende Autos fahren. Müsstest Dich bei einer unübersichtlichen Lage sogar einweisen lassen. Ich weiß, alles Theorie, aber der liebe Gesetzgeber sieht es so.
Zitat:
@Marc_67 schrieb am 13. Februar 2025 um 10:17:55 Uhr:Mittlerweile fahre ich seit 33 Jahren aus dieser Einfahrt Rückwärts raus und bisher war meine Technik absolut ausreichend. Glaube kaum das ich da noch etwas verbessern kann.
Zitat:
@Marc_67 schrieb am 13. Februar 2025 um 08:03:38 Uhr:ich war in Gedanken und dort steht normal Nie ein Fahrzeug
merkst Du selbst, was der Fehler ist? Geht da auch niemals ein Passant vorbei, sodass man blind ohne Acht auf irgendwas einfach raus fahren kann? Also ich sehe da durchaus erhebliches Verbesserungspotential, angefangen bei der Aufgabe der Haltung "dort steht normalerweise nie ein Fahrzeug".