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Beim Rückwärts einparken Unfall, wer hat Recht ? Welche Verkehrsregeln gelten?

Themenstarteram 2. September 2012 um 16:28

Thema : Beim Rückwärts einparken Unfall, wer hat Recht ? Welche Verkehrsregeln gelten?

Hi, ich habe mal eine Frage.

Ich stand blinkend auf dem Fahrstreifen. Ich wollte Rückwärts einparken.

Hinter mir sah ich ein Auto kommend.

Es hielt vorher an, weil Gegenverkehr kam.

Hätte er mich überholen wollen, hätte er defintiv den Mindestabstand von 1,5 M nicht einhalten können.

Der gegenverkehr hielt ebenfalls an.

Nun gut dann dachte ich Fahr ich schonmal rückwärts ein.

plötzlich fährt der, der hinter mir war weiter während ich rückwärts einpurk und wollte mich anscheinend überholen.

Doch er trifft meinen linken hinteren Kotflügel.

Was kann ich tun?

Ich hatte einen Zeugen bei mich, er nicht .

Der Fiat (weiss) gehört mir, da wo ich stand war die Parklücke.

Der Polo ist irgendwie nach dem unfall etwas zurück gefahren. Warum auch immer

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Kannst du das nicht lesen oder nicht verstehen?

Es handelt sich hier um einen Gesetzestext, den kann kein Mensch verstehen. Oder was meinst Du, warum man vor Gericht zwingend eines Rechtsbeistands bedarf, so ein Gerichtsverfahren sich über Jahre hinzieht, und man in den unterschiedlichen Instanzen die unterschiedlichsten Urteile erhält? Sicherlich nicht, weil die Gesetze verständlich formuliert sind...:p

Zitat:

Es heißt nichts anderes du darft nur rückwärts fahren wenn du keinen anderen gefährdest.

Das heißt aber auch nicht, daß man ein rückwärts fahrendes Fahrzeug straflos anfahren darf. Man muß sich nämlich immer so verhalten, daß man andere nicht gefährdet - egal ob rückwärts oder vorwärts.

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§ 9 StVO - Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

 

 

(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muss sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

Themenstarteram 2. September 2012 um 16:38

Ich verstehe das net, was heisst das jetzt ?

Bin ich eindeutig Schuld ?

Meine Vermutung: Du wirst die Schuld bekommen. Je nach Engagement Deines RA und der Laune des Richters sind vielleicht 25 % Mitschuld des Gegners drin (wg. § 1 und/oder Betriebsgefahr).

Sage ich als juristischer Laie. Genaueres sagt Dir Dein RA.

Zitat:

Original geschrieben von o2canDoBerlin

Ich verstehe das net, was heisst das jetzt ?

 

Bin ich eindeutig Schuld ?

Kannst du das nicht lesen oder nicht verstehen? Es heißt nichts anderes du darft nur rückwärts fahren wenn du keinen anderen gefährdest.

Themenstarteram 2. September 2012 um 16:42

und wie sieht es aus mit überholen ? Mindestabstand 1,5 M

 

Das hätte er weder auf der Linken sowie Rechten seite nicht.

 

Übersichtlich ist die Strasse auch nicht.

am 2. September 2012 um 16:44

Zitat:

Original geschrieben von o2canDoBerlin

und wie sieht es aus mit überholen ? Mindestabstand 1,5 M

 

Das hätte er weder auf der Linken sowie Rechten seite nicht.

 

Übersichtlich ist die Strasse auch nicht.

Berechtigt nicht gleich zum Rueckwaertsfahren.

Wo im Gesetz steht was von 1,5m Mindestabstand beim überholen? Die Besschädigung ( seitlich) an deinem Fahrzeug lässt vermuten das du bereits am Einparken warst.

Themenstarteram 2. September 2012 um 16:47

hmm schei... :( mein erster unfall und probezeit wäre nächste woche um :(((

 

was mach ich nun :((((

ich finde der ar... ist einfach schuld... ich wollte dochnur ganz normal einparken.

beide seiten blieben stehen. ich ging wirklich davon aus das die mich einparken lassen wollen.

am 2. September 2012 um 16:49

Zitat:

Original geschrieben von o2canDoBerlin

 

ich finde der arsch ist einfach schuld... ich wollte dochnur ganz normal einparken.

beide seiten blieben stehen. ich ging wirklich davon aus das die mich einparken lassen wollen.

Auch wenn er sich vielleicht so benommen hat, hilft es dir auch nicht ihn als ,,Arsch `` zu betiteln. Leider ist bei unfaellen meist der Rueckwaertsfahrende schuld. Du wirst noch sehr oft Menschen im Verkehr treffen auf die ,,Arsch`` passt ;) versuch das beste ueber einen Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Kannst du das nicht lesen oder nicht verstehen?

Es handelt sich hier um einen Gesetzestext, den kann kein Mensch verstehen. Oder was meinst Du, warum man vor Gericht zwingend eines Rechtsbeistands bedarf, so ein Gerichtsverfahren sich über Jahre hinzieht, und man in den unterschiedlichen Instanzen die unterschiedlichsten Urteile erhält? Sicherlich nicht, weil die Gesetze verständlich formuliert sind...:p

Zitat:

Es heißt nichts anderes du darft nur rückwärts fahren wenn du keinen anderen gefährdest.

Das heißt aber auch nicht, daß man ein rückwärts fahrendes Fahrzeug straflos anfahren darf. Man muß sich nämlich immer so verhalten, daß man andere nicht gefährdet - egal ob rückwärts oder vorwärts.

Themenstarteram 2. September 2012 um 16:52

das wird denke ich agr nicht gehen.

ich habe keinen verkehrsrechtschutz. und bin auszubildender .

das auto habe ich vor 4 monaten bekommen und kann mir nicht noch nen anwalt leisten.

:(((

Themenstarteram 2. September 2012 um 16:55

Zitat:

Original geschrieben von Vampirella

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Kannst du das nicht lesen oder nicht verstehen?

Es handelt sich hier um einen Gesetzestext, den kann kein Mensch verstehen. Oder was meinst Du, warum man vor Gericht zwingend eines Rechtsbeistands bedarf, so ein Gerichtsverfahren sich über Jahre hinzieht, und man in den unterschiedlichen Instanzen die unterschiedlichsten Urteile erhält? Sicherlich nicht, weil die Gesetze verständlich formuliert sind...:p

Zitat:

Original geschrieben von Vampirella

Zitat:

Es heißt nichts anderes du darft nur rückwärts fahren wenn du keinen anderen gefährdest.

Das heißt aber auch nicht, daß man ein rückwärts fahrendes Fahrzeug straflos anfahren darf. Man muß sich nämlich immer so verhalten, daß man andere nicht gefährdet - egal ob rückwärts oder vorwärts.

du machst mir etwas hoffnung :D hehehehe

am 2. September 2012 um 16:57

Zitat:

Original geschrieben von o2canDoBerlin

das wird denke ich agr nicht gehen.

ich habe keinen verkehrsrechtschutz. und bin auszubildender .

das auto habe ich vor 4 monaten bekommen und kann mir nicht noch nen anwalt leisten.

:(((

Kopf hoch! Der Versicherung den Schaden melden, den rest machen die. So schlimm wird das nicht. Klar steigst naechstes Jahr in der Versicherung. Aber bis dahin kannst vielleicht das Geld doch noch irgendwie aufbringen das du nicht steigst. Ob der Unfall auswirkungen auf die Probezeit hat weiss ich nicht. Ich hoffe nicht ;)

Themenstarteram 2. September 2012 um 16:57

Was ist mit dem Sicherheitsabstand von anfahrenden ?

Den hält der auch nicht ein

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