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Beinahe extra angefahren wurden - stinksauer, können wir was machen?

Themenstarteram 31. Oktober 2009 um 1:27

Hallo,

wir haben heute unseren letzten Urlaubs Tag genossen und wollten mit vollgepackten Koffer und vielen Tüten zum Auto.. unser Auto stand auf der anderen Straßenseite.. von sehr weit oben kam ein Autofahrer, wir natürlich los, da er sehr weit weg war. Wir hatten außerdem ein zügiges geh Tempo trotz der Sachen, die wir tragen mussten. Beim Gehen merkten wir das der Autofahrer (Jugendlicher) plötzlich schnell beschleunigte und ziemlich heftig von oben angeschossen kam. Noch ein kleines bisschen und es hätte uns erwischt.. dabei habe ich gemerkt, dass seine Freunde an der oberen Straßenseite standen und es recht amüsant fanden :eek::eek::eek:

Ich muss sagen das ich so was noch nie erlebt habe das einer Extra bei einer 50ziger Straße auf über 100 beschleunigt und versucht Leute anzufahren. Wir wren schon fast dabei sofort zur Polizei zu fahren und spielen immer noch mit den Gedanken.. schließlich wollen wir uns das nicht gefallen lassen.

Bevor wir diesen Schritt gehen.. hat es einen Sinn Anzeige zu erstatten? Oder muss es wie immer erst was passieren, bis solche Volldeppen einen auf den Deckel kriegen?

Hatte jemand schon solche Erfahrungen gemacht? Wir haben noch nie jemanden angezeigt, aber das was heute passierte war too much..

Viele Grüße

Mad

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Madness23

von sehr weit oben kam ein Autofahrer, wir natürlich los, da er sehr weit weg war.

plötzlich schnell beschleunigte und ziemlich heftig von oben angeschossen kam.

Ich muss sagen das ich so was noch nie erlebt habe das einer Extra bei einer 50ziger Straße auf über 100 beschleunigt

Mal zügig überschlagen: Mit einem durchschnittlichen Wagen wird man vermutlich ca. > 6-7 Sekunden brauchen um von 50 auf über 100 zu beschleunigen, plus 1 "Schrecksekunde" von euch sehen bis zur Reaktion Durchdrücken des Gaspedals. Wenn wir mal grob annehmen, dass (ganz grob) die Durchschnittsgeschwindigkeit des Autos über die gesamt gefahrene Strecke 80km/h war, dann hat er 22.2 Meter pro Sekunde zurückgelegt. Macht bei 7,5 Sekunden, also 166 Meter Entfernung als ihr auf die Strasse gegangen seid. Deckt sich ja auch mit dem "sehr weit weg".

Das Interessante finde ich aber, dass ihr somit 7,5 Sekunden für die vollständige Überquerung der Strasse gebraucht hat. Bei einer angenommenen Spurbreite von 4,5 Metern und einer Spur je Fahrtrichtung. habt ihr also in 7,5 Sekunden 9 Meter zurückgelegt, bzw. ihr hattet eine Geschwindigkeit von 1,2 Metern pro Sekunde, das entspricht 4,2 km/h. Eine kurze Google-Suche bestätigt, dass:

http://www.innovations-report.de/.../bericht-19249.html

Zitat:

Eine der bisher aufwändigsten Studien zur Untersuchung der Gehgeschwindigkeit in deutschen Städten zeigt, dass es beim Lebenstempo regionale Unterschiede gibt. Forscher der Professur Wirtschafts-, Organisations- und Sozialpsychologie der TU Chemnitz beobachteten etwa 6.000 Passanten in zwanzig Städten der Bundesrepublik.[...]

Die mittlere Gehgeschwindigkeit in den 20 untersuchten deutschen Städten beträgt:

1,49 m/s: Dresden, Hannover

1,48 m/s: Stuttgart

1,47 m/s: Jena, Göttingen, Oldenburg, München, Hamburg

1,46 m/s: Freiburg, Leipzig

1,45 m/s: Bremen

1,44 m/s: Chemnitz, Osnabrück, Augsburg

1,43 m/s: Halle

1,42 m/s: Frankfurt, Karlsruhe, Passau

1,39 m/s: Saarbrücken

1,38 m/s: Trier

Eo ipso, folgt, dass ihr mit euren 1,2 Metern pro Sekunde mitnichten "ein zügiges geh Tempo" hattet. Und motor-talk typisch die Binsenweisheit bestätigt ist, dass dort wo am lautesten über die anderen geschimpft wird in aller Regel 2 "Spezis" aufeinandergetroffen sind.

 

:D

Nicht ganz ernst nehmen bitten. ;)

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deine aussage darüber wird nichts ausrichten.

selbst wenn der nen polizisten fast übern haifen gefahren hätte würde dabei nix raus kommen.

ohne geeichte messung besteht kein beweis das er zu schnell gefahren ist,

eher noch ihr seid über die strasse und habt den verkehr vllt. behindert oder gefährdet, als das er was abbekommt.

ihr habt ja keinerlei beweise oder? ist ja nur allein eure subjektive Aussage, die zählt solange es keinen geschädigten gibt nicht viel.

Themenstarteram 31. Oktober 2009 um 3:01

ich danke für deine Antwort, so haben wir uns das auch schon gedacht.. solang nichts passiert.. kann man nichts machen.. wir sind zu zweit und es ist zum Glück nichts passiert.. so bleibt uns nur noch darüber ärgern und vergessen..

Hallole

Ich würde einfach die Augen offenhalten , den Vorfall mit Kennz? dokumentieren.

Es gibt immer wieder einige Bekloppte die Hollywood spielen wollen oder verkappte

möchtegern Stundman.

Derartige Vorgänge haben zwar Keine Strafrechtliche relvanz ( weil Beweispflicht)

aber es könnte doch sein was wahrscheinlicher ist,

das andere diesen Vorfall auch gesehen oder ähnlich erlebt haben.

Dann sieht die Sache anderst aus.

Des weiteren ist die Vorladung zur Vernehmung oft ein geeignetter Denkzettel,

könnte allerdings auch nach hinten losgehen. Das solltet Ihr selbst beurteilen können,

ein Leserbrief in der Regionalen Zeitung mach solches Vorkommniss zum Thema.

Auch das könnte helfen weitere Risiken auch für andere zu minnimieren.

Jol.

Mit 2 oder 3 Zeugen geht es. Vielleicht ist er schon öfter aufgefallen oder hat eine Menge Punkte. Mit der Anzeige (ist mit Aufwand verbunden) tut ihr etwas für andere. Ihr rettet vielleicht jemandem das Leben.

Ich würde spontan behaupten, dass die Autos auf ihrer Fahrbahn definitiv Vorrang haben sofern es keine Ausgewiesenen Fußgängerüberwege wie Zebrastreifen oder Ampeln gibt.

Bei uns in der Gegend passiert das oft, dass sich einige Fußgänger einfach das Recht herausnehmen über die Straße zu latschen und meinen alles würde nur wegen ihnen Anhalten. Mittlerweile hält hier fast keiner mehr ehrfürchtig an: Manche fahren Slalom um den Fußgänger herum, manche Hupen wie wild, nehmen eine Abkürzung über die Schienen oder den Bürgersteig. Ich verhalte mich natürlich vorbildlich und Stecke ein obwohl ich das nüscht müsste :p

Es gibt klare Vorfahrtsregeln...wenn sich jeder daran halten würde gäbe es keine Probleme im Straßenverkehr. Und da stehe ich 100% hinter - hinter der Einhaltung der STVO! Schließlich fahre ich ja auch nicht einfach durch eine Fußgängerzone durch und erwarte dass Alle zur Seite springen.

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009

Es gibt klare Vorfahrtsregeln...wenn sich jeder daran halten würde gäbe es keine Probleme im Straßenverkehr. Und da stehe ich 100% hinter - hinter der Einhaltung der STVO! Schließlich fahre ich ja auch nicht einfach durch eine Fußgängerzone durch und erwarte dass Alle zur Seite springen.

Es gibt auch klare Regeln zur Einhaltung der zulässigen Höchstegeschwindigkeit. Hätte der "Jugendliche" diese eingehalten, wäre das alles auch kein Problem gewesen ;)

Zitat:

Original geschrieben von Oldie65

Mit 2 oder 3 Zeugen geht es. Vielleicht ist er schon öfter aufgefallen oder hat eine Menge Punkte. Mit der Anzeige (ist mit Aufwand verbunden) tut ihr etwas für andere. Ihr rettet vielleicht jemandem das Leben.

Ich hätte in der beschriebenen Situation so gehandelt.

Zitat:

Original geschrieben von Oldie65

Mit 2 oder 3 Zeugen geht es.

so wie der te die sache schildert, hat die "zeugen" wohl der jugendliche auf seiner seite!

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009

Ich würde spontan behaupten, dass die Autos auf ihrer Fahrbahn definitiv Vorrang haben sofern es keine Ausgewiesenen Fußgängerüberwege wie Zebrastreifen oder Ampeln gibt.

vorrang haben sie....allerdings MUSS der autofahrer auf seinen vorrang ebenso wie auf die vorfahrt verzichten wenn er dadurch andere gefährdet!

Zitat:

und Stecke ein obwohl ich das nüscht müsste

dann fahr mal einen fußgänger dabei um! dein führerschein ist danach weg!

 

Wenn ich das Kennzeichen habe, hätte ich es gemacht - also angezeigt.

Vielleicht ist er ja schon bekannt bei der Polizei - und die warten nur darauf endlich das Fass aufzumachen.

Egal - er wirds irgendwann wieder tun - und irgendwann passiert dann auch mal was.

am 31. Oktober 2009 um 11:34

Wahrscheinlich schreibt der besagte Jugendliche hier und ist einer der "Recht-auf-Tempo-Tod-den-Schleichern"-Protagonisten! :D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

dann fahr mal einen fußgänger dabei um! dein führerschein ist danach weg!

Nicht wirklich.

100 Fussgänger werden über den Haufen gefahren, und du hast 100 verschiedene Urteile.

Und von Freispruch für den Autofahrer bis 100% Schuld ist alles vertreten.

So pauschal würde ich das also nicht sagen.

Die Staatsanwaltschaft sieht so ein Verhalten des Jugendlichen nicht als geringfügigen Delikt an. Ein Auto wird in diesem Fall als Waffe gewertet und eine Anklage vom Totschlag bis Mord ist möglich (wenn jemand verletzt oder getötet wird).

Vor ein paar Tagen hat hier in der Gegend ein geschiedener Mann zufällig seine Exfrau auf dem Gehweg gesehen. Er wollte sie umfahren und hat sie dabei verletzt. Der kam in Untersuchungshaft.

Naja man muss es auch so sehen eine Anzeige schadet nichts und kostet nichts - ausser etwas Zeit.

Von daher das schlechteste was passieren kann ist, dass man ein paar Minuten verliert und das Verfahren irgendwann eingestellt wird - aber aktenkundig bleiben auch eingestellte Verfahren, in der Gesamtheit sind solche aktenkundigen Einträge bei eventuellen späteren Verfahren eine durchaus grosse Motiviation für den Staatsanwalt :)

Aktenkundige Einträge werden zwar nicht zu Ungunsten in Verfahren ausgelegt aber sie haben natürlich Einfluss auf die Ermittlungsarbeit und wie intensiv dann ermittelt wird.

Man sollte sich auf jeden Fall gut überlegen, wie man weiter vorgeht. Nehmen wir an, ihr wart zu dritt und sagt der Polizei alle das Gleiche. Das Fahrer kann als Zeugen aber 6 seiner zuschauenden Kumpels aufweisen, die alle behaupten, er sei ganz gediegen gefahren und musste wegen euch ne Vollbremsung einleiten, weil ihr plötzlich über die Straße gesprungen seid.

Recht haben und Recht bekommen sind ja leider zwei unterschiedliche Dinge.

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