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Beinahe Wildunfall mit Folgen...TK möglich?

Themenstarteram 12. Februar 2008 um 9:24

Guten Morgen,

hatte gestern leider eine unerfreuliche Begnung mit einem Wildschwein o.Ä. hier der Hergang:

Ich fuhr Abends (ca. 18.00h) durch ein bewaldetes Gebiet und in einer Rechtskurve, unmittelbar vor mir, steht/springt o.g. Tier auf der/die Straße... ich war nicht ganz konzentriert da ich mit meinem Mitfahrer geplappert habe und hab´ in einem sog. Schreckmoment versucht auszuweichen... hätte ich mal schön bleiben lassen sollen... denn das Heck meines Autos brach aus und just in dem Moment kommt mir ein anderes Fahrzeug entgegen... da ich nun mehr oder weniger quer auf ihn zurutschte konnte ich gerade noch so gegenlenken und mich auf die andere, die richtige, Straßenseite retten... allerdings bin ich wohl mit dem Heck in den Graben auf der korrekten Fahrbahnseite gerutscht, was das ganze Auto dazu bewegte einen schönen Abflug zu machen... der Wagen hat regelrecht abgehoben.

Glück im Unglück, es ist keinem von uns etwas passiert... nur der Wagen hat etwas abbekommen. Wir sind zwischen zwei Bäumen hindurch... also wirklich extremes Glück gehabt.

Es hielt sofort ein netter Mitmensch an um mir aus der Patsche zu helfen, fuhr sogar nach Hause um ein geeignetes Abschleppseil zu holen, damit er mich aus dem Graben ziehen konnte... ferner fuhr er mir bis zur nächsten Tankstelle nach, um den Wagen bei besseren Lichtverhältnissen genau untersuchen zu können.

Ich bin sehr überrascht das es noch so tolle, hilfsbereite Mitmenschen gibt... hätte ich nicht gedacht. Sogar eine Aufwandsentschädigung meinerseits hat er sehr energisch zurückgewiesen. Absolut top der Mann!:)

Resultat des Unfalles: Stoßstange, Kotflügel, linker Hinterreifen samt Felge und Unterboden sind im Eimer... es ist aber noch alles dicht und die Achsen haben auch nichts abbekommen. Der Wagen fährt sich auch noch immer wie ne Eins!:)

Peinlich, peinlich... .

Was meint Ihr, lt. einem Anwalt könnte ich das evtl. noch als TK-Schaden verbuchen... was natürlich aus bekannten Gründen ganz toll wäre?

Ich denke in meinem Fall ist das Ausweichmanöver durch die Rettungspflicht gedeckt... und auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist gewahrt, da ja eine Kollision mit einem schweren Wildschwein erheblich "teurer" kommen könnte!?

 

Vielen Dank und beste Grüße

lessthancar

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14 Antworten

damit du das als tk unfall abrechnen könntets wären spuren vom wildschwein wichtig gewesen...da du das auto aber schon abgeschleppt hast, nciht die polizei das ganze gegutachtet hat sind deine chancen relativ gering, da muss sich die versicherung also auf zeugenaussagen berufen....wer hat das schwein noch gesehen außer dir?

Themenstarteram 12. Februar 2008 um 11:52

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

damit du das als tk unfall abrechnen könntets wären spuren vom wildschwein wichtig gewesen...da du das auto aber schon abgeschleppt hast, nciht die polizei das ganze gegutachtet hat sind deine chancen relativ gering, da muss sich die versicherung also auf zeugenaussagen berufen....wer hat das schwein noch gesehen außer dir?

Naja, ich habe das Schwein nicht getroffen (gut für´s Schwein, schlecht für mich - keine Spuren) mein Mitfahrer hat es auf jeden Fall gesehen, das nach der Kurve entgegenkommende Fahrzeug ist weiter gefahren... der Fahrer dessen könnte es evtl. auch noch gesehen haben... aber ich denke es wird unmöglich sein diesen ausfindig zu machen. Also einen Zeugen, den Mitfahrer, habe ich.

Danke für die Antwort!

am 12. Februar 2008 um 16:07

Vom Grundsatz her ist der geschilderte Fall kein über die Teilkasko versicherter Schaden, da ein Zusammenstoß mit Haarwild nicht stattgefunden hat.

 

Es könnte aber eine Verpflichtung des Versicherers zum Schadenersatz unter dem Gesichtspunkt der Rettungspflicht bestehen, vorausgesetzt, dass ein Zusammenstoßmit Haarwild unmittelbar bevorstand, wirtschaftlich angemessen war und der Vorfall nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

 

@leesthancar

So wie du den Vorfall bisher hier geschildert hast, habe ich meine gewissen Zweifel, ob dir Schadenersatz gewährt wird/werden kann. Entscheidend wird die Glaubwürdigkeit deines Mitfahrers sein.

 

 

Themenstarteram 12. Februar 2008 um 16:34

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

@leesthancar

So wie du den Vorfall bisher hier geschildert hast, habe ich meine gewissen Zweifel, ob dir Schadenersatz gewährt wird/werden kann. Entscheidend wird die Glaubwürdigkeit deines Mitfahrers sein.

Hallo,

d.h. ein zweiter Zeuge, bspw. der Fahrer eines Autos hinter mir oder auf der Gegenfahrbahn, wäre sehr vorteilhaft... naja, so einen Zeugen habe ich leider nicht.:rolleyes:

Ein Zusammenstoß wäre ohne Ausweichmanöver unvermeidbar gewesen... das herannahende Fahrzeug auf der Gegenspur konnte ich durch die Kurve nicht rechtzeitig sehen... sonst hätte ich evtl. "draufhalten" müssen, war eine Kurzschlussreaktion.

 

am 12. Februar 2008 um 20:06

ich denke mal das fast jeder aus reflex ausweicht. sprech mit deinem versicherungsfritz die sache mal durch. alles andere bringt nicht viel. aber grosse chancen wirst wahrscheinlich nicht haben, da du die polizei nicht geholt hast und die spuren vom wild auch fehlen.

 

gruss

am 12. Februar 2008 um 21:39

Zitat:

Original geschrieben von lessthancar

 

..... mit einem Wildschwein o.Ä.

 

.... in einer Rechtskurve, unmittelbar vor mir, steht/springt o.g. Tier auf der/die Straße... ich war nicht ganz konzentriert da ich mit meinem Mitfahrer geplappert habe und hab´ in einem sog. Schreckmoment versucht auszuweichen... 

 

..... mein Mitfahrer hat es auf jeden Fall gesehen ! ! !

 

lessthancar

Sehr viele Kriterien, die gegen Rettungskosten sprechen würden. Hängt viel von der Glaubwürdigkeit deines Zeugen ab.

 

Das die Polizei den Unfall nicht aufgenommen hat, ist kein k.o. Kriterium - wären als Zeugen ohnehin nicht viel wert, da sie beim Schaden ja auch nicht anwesend waren und eh nur Aussagen protokolliert hätten.

Themenstarteram 14. Februar 2008 um 8:16

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

Sehr viele Kriterien, die gegen Rettungskosten sprechen würden. Hängt viel von der Glaubwürdigkeit deines Zeugen ab.

Das die Polizei den Unfall nicht aufgenommen hat, ist kein k.o. Kriterium - wären als Zeugen ohnehin nicht viel wert, da sie beim Schaden ja auch nicht anwesend waren und eh nur Aussagen protokolliert hätten.

Hallo, vielen Dank für Deine/Eure Hinweise und Meinungen.

also mitlerweile kann ich, nach Rücksprache mit meinem Mitfahrer, definitiv aussagen, dass es sich um ein Wildschwein handelte... der Mitfahrer wird sein Statement zum Unfallhergang auf Papier bringen und ich werde das dann unserem hiesigen Versicherungsmann mal vortragen... er ist sehr fit und wird mich sicherlich auch noch mal ein wenig "briefen".

Im Übrigen: Eine Kollision mit dem Schwein wäre wohl wesentlich heftiger ausgegangen... ich hätte das Viech noch vorne rechts erwischt und hätte mich sicherlich ebenso gedreht und wäre gegen Baum oder entgegenkommendes Autos geprallt.

Bester Gruß

lessthancar

Ich weiss was die Versicherung sagen wird:

"Oh aeh welches Schwein denn? Zu schnell gefahren und von der Strasse abgekommen und jetzt auf pseudo-Wildunfall machen? Selber zahlen."

Hallo,

tja, es hängt von der "Kulanz" deiner Versicherung ab. Einen Beweis dafür, dass tatsächlich Wild auf der Straße stand, kannst du nicht erbringen, sondern lediglich eine Zeugenaussage deines Freundes.

Ich habe nahezu genau das gleiche Szenario als Beifahrer erlebt. Mein Kumpel hat den Schaden erstattet bekommen, nachdem wir beide schriftlich unsere Zeugenaussagen dem Versicherungsvertreter übergeben haben. Es kann also auch gut gehen.

Grüße

Flasher

Themenstarteram 16. Februar 2008 um 14:47

@ yo-chi

würde genauso reagieren, wenn mich Jmnd. nach so einer "Geschichte" zum Zahlen auffordert.:D:(

@Flasher@Vectra

na das macht ja Hoffnung, am Montag kommt mein Versicherungsmann aus´m Urlaub und dann berichte ich mal was er so meint.

am 16. Februar 2008 um 16:25

Zitat:

Original geschrieben von lessthancar

.... am Montag kommt mein Versicherungsmann aus´m Urlaub und dann berichte ich mal was er so meint.

Die Meinung deines Versicherungsberaters ist nicht entscheidend, sondern die Entscheidung der zuständigen Schadenabteilung.

 

Hast du den Schaden noch nicht gemeldet ?

Themenstarteram 19. Februar 2008 um 9:20

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

Die Meinung deines Versicherungsberaters ist nicht entscheidend, sondern die Entscheidung der zuständigen Schadenabteilung.

Hast du den Schaden noch nicht gemeldet ?

Hallo,

ich denke mir nur das er ein paar Tipps hätte, z.B. bezgl. Zeugenaussage... wie diese aussehen muss etc.. Damit meine ich keine Tipps für Betrügereien, sondern eher welche, die den Ablauf des Vorgangs etwas beschleunigen und ein evtl. vermeidbares Nachfragen der Versicherung vermeiden.

Äh ja, also Schaden wird erst heute Nachmittag gemeldet... ist das tragisch?:confused:

Bester Gruß

 

am 19. Februar 2008 um 9:32

Hallo,

nun.... Der Schaden muss bedingungsgemäß umgehend gemeldet werden --> wenn eine Woche nach Schadenereignis ne Meldung eintrudelt.....

Gib einfach die Schadenanzeige rein und gut. Wirst doch sehen was passiert.

Grüße

Schreddi

Lass dir vom förster bestätigen das es dorf Schweine gibt, und die dort wechseln.

sollte ausreichen. und immer schön erlichbleiben.

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