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Bekommt man durch Klasse D/DE mit Vorbesitz alt 3 (C1/C1E) auch die C//CE scheinbar JA :-)

Themenstarteram 28. Mai 2020 um 22:56

Hallo,

ich hatte durch meinen alten Führerschein in DDR die 3 und darum die C und CE in der Kombi unter 12tKg bekommen.

2016 hatte ich den D und DE gemacht und die Fahrerlaubnis wie Bild1 bekommen.

Da ich nun wegen Corona nicht mehr Reisebus fahren kann, habe ich die 95 auch für C/CE beantragt (Habe nur die 5 Module der Weiterbildung eingereicht um jetzt beruflich normalen LKW zu fahren).

Zu meinem Erstaunen habe ich jetzt uneingeschrängt nicht nur C sondern auch CE bekommen.

Frage: Bekomme ich durch den Erwerb der DE auch den CE? Anders herum ist das so.

Warum wurde Klasse Traktor T von 1992 auf 2016 verändert?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@alfonsxp schrieb am 29. Mai 2020 um 00:56:14 Uhr:

Frage: Bekomme ich durch den Erwerb der DE auch den CE? Anders herum ist das so.

Warum wurde Klasse Traktor T von 1992 auf 2016 verändert?

Nein,

DE beinhaltet eigentlich nur BE D1E und C1E.

 

Ich vermutet mal...Glück gehabt. :)

Laut FS darfst du jetzt 40Tonner fahren :)

 

Klasse CE beinhaltet meine ich automatisch ua Klasse T. Da du ja jetzt "richtig" CE "eingetragen bekommen hast" hast schätze ich wurde das Datum von Klasse T automatisch angepasst.

Aber es wurde auch falsch eingetragen ... Von daher....

 

Ich vermute mal für beide Fälle : Hier ist ein Sachbearbeiter Fehler passiert.

 

Kenne es nur anderes herum.

Ich hatte erst D, habe dann C/CE gemacht und DE wurde vergessen einzutragen.

 

Appell ans eigene Gewissen:

Was jetzt richtig ist entscheidest du für dich selber!

Ein gang zu deinem StVA wäre meiner Ansicht nach dann sicher ratsam, wenn ich mich mit meinen oben gemachten Aussagen nicht irre. :)

 

Cheers,

Platte

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Welche Klassen man bei der Umstellung bekommt steht ja eigentlich in der Anlage 3.

So recht passt das aber jetzt überhaupt nicht zu deinen Angaben; was für eine DDR Klasse hattest du denn und wann wurde die erteilt?

Zitat:

@alfonsxp schrieb am 29. Mai 2020 um 00:56:14 Uhr:

Frage: Bekomme ich durch den Erwerb der DE auch den CE? Anders herum ist das so.

Warum wurde Klasse Traktor T von 1992 auf 2016 verändert?

Nein,

DE beinhaltet eigentlich nur BE D1E und C1E.

 

Ich vermutet mal...Glück gehabt. :)

Laut FS darfst du jetzt 40Tonner fahren :)

 

Klasse CE beinhaltet meine ich automatisch ua Klasse T. Da du ja jetzt "richtig" CE "eingetragen bekommen hast" hast schätze ich wurde das Datum von Klasse T automatisch angepasst.

Aber es wurde auch falsch eingetragen ... Von daher....

 

Ich vermute mal für beide Fälle : Hier ist ein Sachbearbeiter Fehler passiert.

 

Kenne es nur anderes herum.

Ich hatte erst D, habe dann C/CE gemacht und DE wurde vergessen einzutragen.

 

Appell ans eigene Gewissen:

Was jetzt richtig ist entscheidest du für dich selber!

Ein gang zu deinem StVA wäre meiner Ansicht nach dann sicher ratsam, wenn ich mich mit meinen oben gemachten Aussagen nicht irre. :)

 

Cheers,

Platte

gelöscht

Themenstarteram 29. Mai 2020 um 10:32

Zitat:

@Plattensteher schrieb am 29. Mai 2020 um 09:46:30 Uhr:

Zitat:

@alfonsxp schrieb am 29. Mai 2020 um 00:56:14 Uhr:

Frage: Bekomme ich durch den Erwerb der DE auch den CE? Anders herum ist das so.

Warum wurde Klasse Traktor T von 1992 auf 2016 verändert?

Nein,

DE beinhaltet eigentlich nur BE D1E und C1E.

Ich vermutet mal...Glück gehabt. :)

Laut FS darfst du jetzt 40Tonner fahren :)

Klasse CE beinhaltet meine ich automatisch ua Klasse T. Da du ja jetzt "richtig" CE "eingetragen bekommen hast" hast schätze ich wurde das Datum von Klasse T automatisch angepasst.

Aber es wurde auch falsch eingetragen ... Von daher....

Ich vermute mal für beide Fälle : Hier ist ein Sachbearbeiter Fehler passiert.

Kenne es nur anderes herum.

Ich hatte erst D, habe dann C/CE gemacht und DE wurde vergessen einzutragen.

Appell ans eigene Gewissen:

Was jetzt richtig ist entscheidest du für dich selber!

Ein gang zu deinem StVA wäre meiner Ansicht nach dann sicher ratsam, wenn ich mich mit meinen oben gemachten Aussagen nicht irre. :)

Cheers,

Platte

Themenstarteram 29. Mai 2020 um 10:35

Ich sehe das auch so. Nun habe meiner Sachbearbeiter eine allgemeine Frage geschickt, ob ich die C/CE fahren darf

und ich mich wundere dass der FS noch nicht beim ZFER eingetragen wurde. Das war die Antwort:

___________________________________

Sehr geehrter Herr XXXXX

Sie können natürlich mit Ihrem neuen Führerschein beruflich die Klasse C+CE fahren, denn es ist alles richtig eingetragen (SZ:95). Die Meldung beim ZFER erfolgt erst, wenn wir die Rückmeldung der Auslieferung der Führerscheine erhalten.

Das kann noch einige Tage dauern.

Mit freundlichen Grüßen

______________________________

Reicht das fürs Gewissen oder muss ich schreiben, dass ich mich wundere weil ich vorher eine Begrenzug in der CE mit der KN 79 hatte?

:) solange du selbst der Meinung bist, dass es irgendwie falsch ist werd ich dir da nix gegenteiliges sagen :)

 

ABER:

 

Wenn du hier nur deinen neuen FS eingestellt hättest und fragst ob du damit C / CE fahren darfst hätte jeder JA gesagt ;)

 

Vielleicht ist hier ja noch jemand der es entweder besser weiß oder es erklären kann.

 

Cheers,

Platte

 

Edit:

 

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html

Themenstarteram 29. Mai 2020 um 11:22

Ich denke ich warte ab, was für Klassen im Zentralen Fahrerlaubnis Register drin stehen werden. Wenn das sich deckt, mach ich nichts, ansonsten ist es klar ein Fehler und ich lasse den FS umtauschen.

Ich meine, wenn im ZFER steht dass ich CE habe dann ist das dann einfach mal so.

Ich behaupte, (mindestens) einer der beiden Führerscheine ist falsch. Möglicherweise der erste, und weil der Computer das so nicht mehr verarbeiten konnte wurde der zweite auch falsch.

Deswegen die Frage, welche DDR Klassen wann erteilt wurden, was 1992 geschehen ist...

Zitat:

@alfonsxp schrieb am 29. Mai 2020 um 13:22:50 Uhr:

Ich denke ich warte ab, was für Klassen im Zentralen Fahrerlaubnis Register drin stehen werden

Wo kann man das denn einsehen?

 

Wird dort nicht das eingetragen , was das StVA denen übermittelt?

Die Register kann man direkt beim KBA online abfragen.

Zitat von der Seite:

Mit dieser Anwendung können Sie eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punkteauskunft), dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (Führerschein) und dem Zentralen Fahrzeugregister (Fahrzeugzulassungen) des Kraftfahrt-Bundesamtes erhalten. Diese umfasst ausgewählte Daten, die zu Ihrer Person gespeichert sind.

Nachfolgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

Ein Kartenlesegerät ist am Computer angeschlossen und betriebsbereit.

Die AusweisApp Software ist auf Ihrem Computer installiert und gestartet.

Ein Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat ist vom Kartenleser erkannt.

Die Online-Ausweisfunktion ist auf Ihrem Personalausweis aktiviert.

Dankeschön.

Interessant.

 

Das KBA wird auch nur die Daten verarbeiten die das örtliche StVA denen übermittelt.

Also wird dort sicher bald auch stehen, dass du Klasse CE hast.

 

Und das wäre dann genaugenommen wohl falsch.

Ein Führerschein ist ja keine Fahrerlaubnis ;)

 

Ich bin gespannt was der TE berichtet wird.

 

Cheers

Themenstarteram 10. Juni 2020 um 10:45

Zitat:

@Plattensteher schrieb am 29. Mai 2020 um 18:06:52 Uhr:

Dankeschön.

Interessant.

Das KBA wird auch nur die Daten verarbeiten die das örtliche StVA denen übermittelt.

Also wird dort sicher bald auch stehen, dass du Klasse CE hast.

Und das wäre dann genaugenommen wohl falsch.

Ein Führerschein ist ja keine Fahrerlaubnis ;)

Ich bin gespannt was der TE berichtet wird.

Cheers

Also heute wurde bei KBA im ZFER tatsächlich die CE ohne Einschränkung (also ohne KF 79) eingetragen.

Wenn nun im Fahrerlaubnisregister was falsches drin steht, ist es m.E. trotzdem eine Fahrerlaubnis, auch wenn diese versehentlich erteilt wurde. Es ist eben mehr als nur ein falscher Führerschein.

Es scheint, als hättest du Glück gehabt.

So hast du nun eine Fahrerlaubnis eingetragen bekommen ohne die erforderliche Prüfung gemacht zu haben.

 

Im ersten Moment, zB bei einer Kontrolle sollte das nicht auffallen. Ggfs später b

 

Richtig ist es aber nicht ;)

 

Na dann...allzeit gute Fahrt mit dem 40Tonner :)

Hallo,

Ich komme zwar aus Österreich und da gab es immer schon A, B, C ...

Auch gibt es noch immer kleine Unterschiede zwischen den Ländern, aber im Großen und Ganzen haben wir mittlerweile die gleichen Führerscheinklassen.

Wenn ich mir deine beiden Führerscheine ansehe, vermute ich, dass der neue Führerschein schon seine Richtigkeit hat.

Meiner Meinung nach gibt es keinen D ohne den C, ebenso keinen DE ohne CE.

Bei deinem alten Führerschein wurde das so noch nicht berücksichtigt, bzw. einfach deine alte Klasse 3 umgeschlüsselt und nicht beachtet, dass du ja DE dazu erworben hast.

Ein neues Datum beim Traktor könnte auch auf die Änderung beim Traktor hinweisen.

Zumindest in AT wurde die Klasse G = Selbstfahrende Arbeitsmaschinen ersatzlos gestrichen und zur Klasse F hinzugefügt.

Gab es in DE früher auch eine eigene Klasse für selbstfahrende Arbeitsmaschinen?

Grüsse, stromengl

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