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Beleuchtete Reklame im Auto?
Hallo,
Ist eine Led Anzeigetafel / Leuchtreklame an der Heckscheibe beim fahrenden / stehendem Auto erlaubt?
Antwort von Tüv siehe Bild: Zulässigkeit einer beleuchteten Reklame - Erläuterung 38 des §49a StVZO
Dort heißt es Sinngemäss:
Zusätzlich angebrachte Beleuchtungen am / im Auto, sowohl fahrend als auch stehend, wie LED-Leuchtreklametafeln sind unzulässig, weil sie die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer ablenken.
Aber warum?
1. Reklame-Beleuchtungen gibt es auch an Hauswänden, in Schaufenstern, etc. Diese lenken auch ab, wenn man hinschaut. Warum sind diese erlaubt?
Über Reklame-Beleuchtungen in fahrenden Fahrzeugen kann man noch disskutieren, aber in parkenden Fahrzeuge, lenken diese nicht mehr oder weniger ab, als Reklame-Beleuchtungen an Hauswänden, in Schaufenstern, etc.
2. Blitzlicher von stehenden und mobilen Radaranlagen treffen einen meist völlig unvorbereitet und wirken wie ein Schock. Warum sind diese erlaubt?
Gerade die mobilen Radaranlagen werden ja getarnt und versteckt aufgestellt, damit man überrascht wird!!!
An denkt an die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, die völlig unerwartet mit grellen Licht "geschockt" werden?
3. Attraktive Bekleidungen wie Miniröcke lenken "extrem" die Aufmerksamkeit von den meisten Männern und vermutlich auch von so manchen Frauen ab.
Es ist an der Zeit eine Petition einzureichen!!!
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20 Antworten
Parkt das Fahrzeug auf öffentlichem Grund und Boden, dann ist das wohl eine Sondernutzung.
Das Thema ist schon unlängst von höheren Stellen bewertet wurden.
Ergebnis:
- unzulässige lichttechnische Einrichtung
Da braucht es keine Petition, sondern eine Bauartgenehmigung. Die gibt es aber nicht in der Form.
Damit Ende.
Die Aufgelisteten anderen Ablenkungen sind notwendig oder von der Freiheit sich zu kleiden wie man möchte gedeckt. Man verbietet halt weitere unnötige Ablenkungen.
Soll das eine originelle Geschäftsidee werden oder was?
Ich bin recht froh darüber, dass mir nicht auch noch im Straßenverkehr lustig flackernde Werbung in Heck- und Seitenscheiben aufgenötigt wird.
@bonetrip Wende dich an den für deinen Wahlkreis gewählten Bundestagsabgeordneten. Vielleicht erreichst du da was.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 5. Dezember 2024 um 12:26:15 Uhr:
Soll das eine originelle Geschäftsidee werden oder was?
Keine Ahnung. Der Grund für den Thread erschließt sich mir bislang auch nicht.
Ich glaube nicht dass sowas verboten ist. Ich sehe solche Fahrzeuge mit bunten Lichtern jeden Tag. Manche haben zusätzlich noch beleuchtete Schilder wo drauf steht "Bitte folgen". Die wollen einen wahrscheinlich zu irgendwelchen Geschäften locken wo man dann viel Geld loswird. Manchmal winkt sogar der Beifahrer mit einem beleuchteten Tischtennisschläger aus dem Fenster.
Am besten ignorieren ...
r
Gibt es in berlin schon länger müssten die car sharing Autos von bolt, sixt oder miles sein ... die Seitenscheiben der hinteren Türen wirken als wenn da Bildschirme, oder eine Art Beamer sein würden .. ist extrem auffällig vorallem Nachts... weil die grell leuchten
Zitat:
@ranitegar schrieb am 5. Dezember 2024 um 17:58:12 Uhr:
Ich glaube nicht dass sowas verboten ist. Ich sehe solche Fahrzeuge mit bunten Lichtern jeden Tag. Manche haben zusätzlich noch beleuchtete Schilder wo drauf steht "Bitte folgen". Die wollen einen wahrscheinlich zu irgendwelchen Geschäften locken wo man dann viel Geld loswird.
Bekommt man im Gegenzug vielleicht ein paar Flens?
Zitat:
Manchmal winkt sogar der Beifahrer mit einem beleuchteten Tischtennisschläger aus dem Fenster.
Am besten ignorieren ...
Abhängen* sach' ich da nur.
* Ist mir bei einem Zivilfahrzeug mal passiert ... die haben es versucht, hatten aber keine Chance ... @home standen aber schon die "Kumpels"
Diese "Bildschirme" haben dann aber eine Zulassung. Und zwar eine EMV-technische UND eine lichttechnische Abnahme. Sowas kostet...
Zitat:
@Twinni schrieb am 05. Dez. 2024 um 19:17:34 Uhr:
Sowas kostet...
Ja, Hauptsache es wird ein Umsatz gemacht und ein Zettel ausgestellt. Dann ist alles gut.
Zitat:
bonetrip schrieb am 5. Dezember 2024 um 11:42:49 Uhr:
Ist eine Led Anzeigetafel / Leuchtreklame an der Heckscheibe beim fahrenden / stehendem Auto erlaubt?
nein, wie schon die Antwort vom "TÜV". Der screenshot vom SachVIP ist auch sicher nicht von dir selbst?!
Zitat:
Aber warum?
1. Reklame-Beleuchtungen gibt es auch an Hauswänden, in Schaufenstern, etc. Diese lenken auch ab, wenn man hinschaut. Warum sind diese erlaubt?
Weil eine Hauswand o.ä. nicht in den Bereich der StVO/StVZO fällt, ein (Kraft-)Fahrzeug aber schon.
Zitat:
Es ist an der Zeit eine Petition einzureichen!!!
Warum genau?! Brauch' jetzt nicht noch mehr Monitore um mich herum die "OBEY/CONSUME/CONFORM" (u.ä.) 24/7 ausstrahlen
Zitat:
@tartra schrieb am 5. Dezember 2024 um 19:04:37 Uhr:
Gibt es in berlin schon länger müssten die car sharing Autos von bolt, sixt oder miles sein ... die Seitenscheiben der hinteren Türen wirken als wenn da Bildschirme, oder eine Art Beamer sein würden .. ist extrem auffällig vorallem Nachts... weil die grell leuchten
Ist einfach optische Umweltverschmutzung. Haben wir auch hier, mit Werbevideos. Wegen der optischen Belästigung ins Schlafzimmer hinein habe ich bei der Carsharung-Firma spät am Abend angerufen und deutlich gesprochen. 10 Minuten später kam ein Kerl vorbei und hat es abgeschaltet.
Zitat:
@tartra schrieb am 5. Dezember 2024 um 19:04:37 Uhr:
Gibt es in berlin schon länger müssten die car sharing Autos von bolt, sixt oder miles sein ...
Genau die Kisten waren der Anlass für die Klarstellung von der MZ-ES-Freak schrieb. Derzeitiger Stand ist verboten. Punkt.
Eine Petition zu erstellen steht dem TE natürlich frei. Ich würde dagegen unterschreiben, nervige Leuchtreklame gehört nicht in/an ein Auto, auch nicht wenn das irgendwo parkt.