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Beleuchtetes VW Logo Multivan T7 Style

VW T7 I
Themenstarteram 16. November 2024 um 20:05

Hat jemand eine Idee ob man das beleuchtete Logo aus der ID Reihe beim neuen Multivan einbauen kann?

Die schöne durchgezogene Lichtleise mündet bei unbeleuchtetem Logo mittig in einem schwarzen Loch.

Ich hab ein beleuchtetes Logo für 389Eur gesehen und frage mich ob ich das nutzen könnte.

Sähe sicher viel besser aus.

Danke für Eure Ideen.

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18 Antworten

Moin,

bevor ich über eine technische Lösung zur Nachrüstung nachdenken würde, sollte die rechtliche Situation geklärt werden.

Gibt es Unterschiede in der "Algemeinen Betriebserlaubnis" oder "EG Übereinstimmungserklärung" zwischen den Ausführungen

a.W. mit Lichtleiste und a.W. ohne Lichtleiste?

Was sagt der TÜV?

Erlischt die ABE bei Nachrüstung?

Viel Erfolg

Hannes

Themenstarteram 16. November 2024 um 21:17

Seit 4. Januar 2023 ist sie in Kraft. Und die erlaubt nun auch beleuchtete Logos. Allerdings unter engen Bedingungen: Das Leuchtlogo darf mit den Außenmaßen maximal 100 Quadratzentimeter groß sein, was das VW-Logo spielend unterschreitet.

Bist denn weiter gekommen? Würde mich auch interessieren. Passt das Zeichen auch von der größe her? Wenn ja, wäre eine Teilenummer und ggf. Kabelbaum gut.

wo gibt es das beleuchtete Logo für 389Euro?

Moin,

man beachte den letzten Abasatz im Angebot:

Wichtige Informationen:

Werksseitig verbaut bietet VW das beleuchtete VW Logo aktuell bei US-Modellen an.

Bei europäischen / deutschen Fahrzeugen ist dies leider nicht bestellbar da diese Art der Leuchtreklame, unseres Wissens nach, nicht zulassungsfähig ist.

Aus diesem Grund bieten wir dieses Nachrüstpaket ausschließlich für SHOW-/Messefahrzeuge an.

Bitte führen Sie keine Nutzung im Straßenverkehr durch - ohne TÜV!

Gruß

Hannes

Jetzt ist die Frage was der tüv dazu sagt? Ich finde das sehr cool und frag mich warum das VW nicht direkt so anbietet.

Moin,

die Frage ist zunächst: Was sagt die Rennleitung?

Für dieses Beleuchtungsmittel gibt es vermutlich keine ABE und damit ist bei Benutzung dieses Leuchtmittel, die ABE des Fahrzeuges außer Betrieb.

Dies wird auch der Grund sein warum Volkswgen es nicht anbietet.

..........und nun?

Gruß

Hannes

Zitat:

@derbariton schrieb am 16. November 2024 um 22:17:52 Uhr:

Seit 4. Januar 2023 ist sie in Kraft. Und die erlaubt nun auch beleuchtete Logos. Allerdings unter engen Bedingungen…

Wer oder was ist seit Januar 2023 in Kraft und erlaubt irgendwas? Bitte mit Link zur Quelle.

Zitat:

@dreyer-bande schrieb am 2. Dezember 2024 um 11:47:53 Uhr:

Moin,

die Frage ist zunächst: Was sagt die Rennleitung?

Für dieses Beleuchtungsmittel gibt es vermutlich keine ABE und damit ist bei Benutzung dieses Leuchtmittel, die ABE des Fahrzeuges außer Betrieb.

Dies wird auch der Grund sein warum Volkswgen es nicht anbietet.

..........und nun?

Gruß

Hannes

Dafür gibt's ja den tüv, mein Oldtimer US Audi hat auch die ganzen Blinker und rücklichter eingetragen bekommen, obwohl sie kein ABE haben. Nur Frontscheinwerfer mussten getauscht werden.

Und ich glaube der Rennleitung ist das auch egal. Es fahren z.b. Haufen LKWs komplett beleuchtet draußen Rum und da sind auch Logos oder schriftzüge beleuchtet.

Ist ja auch scheinbar ein original VW Teil.

Zitat:

@derbariton schrieb am 16. November 2024 um 22:17:52 Uhr:

Das Leuchtlogo darf mit den Außenmaßen maximal 100 Quadratzentimeter groß sein, was das VW-Logo spielend unterschreitet.

Das VW Logo ist bei mir 15cm im Durchmesser. Das wären dann 176cm2. Nicht ganz so spielend also.

..............und dann noch einmal Butter bei die Fische!

Leuchtzeichen benötigen ein EG, ECE-Prüfzeichen!

zusätzliche Leuchtzeichen benötigen eine ABE oder TÜV-Gutachten!

ob das Dingensbums von VW ist spielt bei der Betrachtung keine Rolle!

Die Rennleitung interessiert es garantiert, falls ein anderer Verkehrsteilnehmer sich von dem Leuchtpunkt irritiert oder geblendet fühlt. Im Schadensfall auch die Versicherung.

Viel Erfolg bei der Einzelabnahmen, hier dürften nochmal ca. 200 Euro anfallen.

Monetär betrachtet, entwickelt sich dieses Zeichen zu einem wahren Leuchtturm!

Hannes

Themenstarteram 2. Dezember 2024 um 13:22

Zitat:

@dreyer-bande schrieb am 2. Dezember 2024 um 13:16:27 Uhr:

..............und dann noch einmal Butter bei die Fische!

Leuchtzeichen benötigen ein EG, ECE-Prüfzeichen!

zusätzliche Leuchtzeichen benötigen eine ABE oder TÜV-Gutachten!

ob das Dingensbums von VW ist spielt bei der Betrachtung keine Rolle!

Die Rennleitung interessiert es garantiert, falls ein anderer Verkehrsteilnehmer sich von dem Leuchtpunkt irritiert oder geblendet fühlt. Im Schadensfall auch die Versicherung.

Viel Erfolg bei der Einzelabnahmen, hier dürften nochmal ca. 200 Euro anfallen.

Monetär betrachtet, entwickelt sich dieses Zeichen zu einem wahren Leuchtturm!

Hannes

Schade. Es sieht ganz so aus. Diese ganzen Regularien hierzulande.

Ich hatte das beleuchtete Logo bei einem Golf gesehen und mir vorgestellt, dass es gut am Bulli aussehen würde.

Danke für die rege Teilnahme hier. Ich werde weiter recherchieren.

Grüße.

Themenstarteram 2. Dezember 2024 um 13:24

Zitat:

@Sushi_bb schrieb am 2. Dezember 2024 um 12:22:09 Uhr:

Zitat:

@derbariton schrieb am 16. November 2024 um 22:17:52 Uhr:

Seit 4. Januar 2023 ist sie in Kraft. Und die erlaubt nun auch beleuchtete Logos. Allerdings unter engen Bedingungen…

Wer oder was ist seit Januar 2023 in Kraft und erlaubt irgendwas? Bitte mit Link zur Quelle.

https://www.t-online.de/.../...egelung-macht-einfuehrung-leichter.html

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