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Benötige Hilfe, ob der Passat noch vom Dieselskandal betroffen ist + Comfortline Fragen

VW Passat B8
Themenstarteram 11. Mai 2021 um 18:48

Hallo liebe Community,

hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, da ich Autoverkäufern nicht traue und lieber von euch den Stand wissen möchte.

Wollte erst einen Superb, doch die Qualität kommt echt nicht an einen Passat. Somit möchte ich einen Passat kaufen, da die Materialien doch mehr als robust scheinen.

Leider gehöre ich zu einem Opfer vom Dieselskandal bei Audi mit meinem A4.

Jetzt bin ich einen Passat Highline mit 190PS gefahren. Nach der Probefahrt fragte ich, ob dieser Motor auch betroffen war, da der Wagen von 05/2016 war. Der Verkäufer hat mir gesagt, man kann dort ein Update machen, aber ist keine Pflicht.

1. Stimmt das? Der hat ja Ad-Blue und müsste doch von Fahrverboten verschont bleiben, richtig?

2. Habe auch einen Comfortline gesehen, der aber nur 150PS hat. Ist aber von 09/2017. Ist dieser Motor auch noch vom Dieselgate betroffen? Oder kann ich da beruhigt zugreifen?

3. Comfortline gefällt mir zwar von außen, aber innen ist die Silberfront doch nicht ganz meins. Da gefällt mir das schwarz besser. Kann man die Front beim Navi tauschen in schwarz oder geht das nicht so leicht?

4. Sind die Sitze in der Comfortline bequem auf längeren fahrten?

Vielen Dank im Voraus und hoffe mir kann jemand da etwas helfen bei meinen offenen Fragen.

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13 Antworten

Der 190 PS hat AdBlue und Euro 6(aber nicht d temp) und ist somit nicht von den Fahrverboten betroffen. Der 150 PS Diesel hat auch Euro 6, den gab es mit AdBlue und ohne. All diese Motoren sind von einem späteren sogenannten Diesel Skandal betroffen, da sie im Nicht-Betriebswarmen Zustand keine Abgasreinigung vorgenommen haben. Nach einem EuGH Urteil müssen diese ein Update haben. Das hat keine Auswirkungen auf die Laufleistung, allerdings steigt der AdBlue Verbrauch bei viel Kurzstrecke. Ich komme mit einer AdBlue Füllung ca 12 tkm, für mich (190 Ps) hat das somit keine Relevanz.

Themenstarteram 11. Mai 2021 um 19:19

Aber der Dieselskandal war doch Ende 2015. Wie kann es dann sein, dass 2017 immer noch die Autos davon betroffen sind? Also muss ich beim 150PS drauf achten, dass er AD-Blue hat, richtig? Dies wäre dann sicherer, so wie ich es verstanden habe.

Erst die Facelift Modell 2019 sind nicht mehr betroffen, da Schadstoffausstoß nach WLTP.

Der EA288 evo Motor ist ebenfalls nicht betroffen.

Du kannst bedenkenlos alle Motoren nehmen, viele sind mit dem 150 PS Diesel ohne AdBlue zufrieden, ich bevorzuge den 190 PS in Kombination mit dem Allrad(man muss aber sagen, dass der ein Turboloch hat, welches das DSG aber ausgleicht). Andere empfinden den 240 PS alsden besten Motor ( da kann aber das Zweimassenschwungrad ab 160tkm Probleme machen). Aber das ist alles im Rahmen

Die Radioblende kannst du tauschen, gibt es auch günstig als Nachbau. Die Dekorleisten sind meist auch gebraucht noch recht teuer.

am 11. Mai 2021 um 21:37

Fahrverbote haben nichts mit Ad Blue zu tun. Euro 6 ist Euro 6.

Zitat:

@Danijel1984 schrieb am 11. Mai 2021 um 21:19:35 Uhr:

Aber der Dieselskandal war doch Ende 2015. Wie kann es dann sein, dass 2017 immer noch die Autos davon betroffen sind? Also muss ich beim 150PS drauf achten, dass er AD-Blue hat, richtig? Dies wäre dann sicherer, so wie ich es verstanden habe.

Soweit ich verstanden habe, besagt der jetzige Skandal, dass die Abgaswerte auf dem Prüfstand nur mit komplett leerem / regeneriertem NOx Speicherkat gemessen werden.

Das ist nicht praxisgerecht.

Betrifft aber dann nur Modelle ohne AdBlue, weil die Adblue vor der evo Reihe kein Speicherkat haben.

Ich habe bisher keine Info über ein weiteres Update bekommen.

Alle Passat B8 die von dir im Spiel sind sind Euro 6. Und dass Euro 6 egal welche Subgruppe verboten wird steht momentan nicht zur Debatte und würde wenn dann auch alle anderen Hersteller treffen.

 

Dass der EA288 von einem Skandal betroffen sein soll wollen einen zwar viele dubiose Anwaltskanzleien weismachen, hat aber keine Substanz, denn dann müssten die real life Messungen ähnlich der EA189er dies zutage fördern, was nicht der Fall ist.

 

Hier ein Artikel dazu:

https://www.adac.de/.../#motor-ea288-ebenfalls-betroffen

Dieser Artikel ist ja brandneu. Wär auch ein Unding von VW es gleich noch einmal zu versuchen…….

Das erklärt natürlich auch warum BTDI‘s (meiner alle 80-100km) so häufig ihren Partikelfilter im Kurzstreckenbetrieb frei brennen.

Echt nervig aber so hält VW die Normen ein!

Nur Fahrzeuge die nach WLTP-Norm gemessen wurden, sind nicht betroffen.

https://www.finanznachrichten.de/.../...-kraftfahrt-bundesamts-007.htm

Zitat:

@Wierob schrieb am 16. Mai 2021 um 10:08:44 Uhr:

Nur Fahrzeuge die nach WLTP-Norm gemessen wurden, sind nicht betroffen.

https://www.finanznachrichten.de/.../...-kraftfahrt-bundesamts-007.htm

... schreibt ein Anwalt, der damit Geld verdienen will...

Zitat:

@Wierob schrieb am 16. Mai 2021 um 10:08:44 Uhr:

Nur Fahrzeuge die nach WLTP-Norm gemessen wurden, sind nicht betroffen.

https://www.finanznachrichten.de/.../...-kraftfahrt-bundesamts-007.htm

eine der vielen Internetseiten die genauso unnötig sind wie ein Kropf.

80 bis 90 % der Inhalte verlinken auf einen anderen Seitenbetreiber. Und das mit viel Werbung.

Der genannte Artikel stammt aus https://www.presseportal.de/pm/135256/4752983 und wurde dort selber (Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell) erstellt.

Mit andern Worten:

Es ist eine Anzeige, welche wie ein journalistischer Text daher kommen soll.

Zu dem ersten im Text genannte Urteil vom 29.07.2020, Az.: 3 O 39/20 gibt es bisher keine Veröffenlichung inkl. der Urteilsbegründung !

Sehr wohl aber zu dem zweiten im Text genannten Fall: Urteil vom 11.08.2020 - 3 O 134/19 LG Hagen

http://www.justiz.nrw.de/.../3_O_134_19_Urteil_20200811.html

Es geht um das Thermofenster, nicht um Prüfstanderkennung. Das Gericht wertet das Thermofenster allerdings als Abschalteinrichtung i.S.d. Art. 3 Nr. 10 EG-VO 715/2007. Und diese sind unzulässig. Die Hersteller werten das als Komponentenschutz.

Das die Hersteller (nicht nur VW) das Thermofenster sehr eng definiert haben ist seit Jahren bekannt und es wurde von den Herstellern, mit den bekannten Folgen (AGR), erweitern. In diesm Fall war es ein verpflichtender Rückruf von KBA, was wohl der Auslöser für diese Klage war.

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