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Benötige Kopie der ABE zum HJS City-Filter Russpartikelfilter KBA 17109

Themenstarteram 17. Mai 2020 um 12:07

Moin,

kann mir da jemand Vielleicht mit der ABE weiter helfen?

Danke im voraus.

 

Gruß Stefan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Mein Problem ist, ich habe mir einen gebrauchten Russpartikelfilter gekauft.

Die Werkstatt bestätigt mir schriftlich den Einbau, um ihn eintragen zu lassen braucht man aber noch die ABE.

So zumindest habe ich es verstanden.

Warum fragst Du nicht beim Hersteller um eine Kopie an?

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ABE? Ich dachte immer das Ding muss eingetragen werden, damit man die grüne Plakette bekommt.

Themenstarteram 17. Mai 2020 um 14:29

Mein Problem ist, ich habe mir einen gebrauchten Russpartikelfilter gekauft.

Die Werkstatt bestätigt mir schriftlich den Einbau, um ihn eintragen zu lassen braucht man aber noch die ABE.

So zumindest habe ich es verstanden.

Zitat:

Mein Problem ist, ich habe mir einen gebrauchten Russpartikelfilter gekauft.

Die Werkstatt bestätigt mir schriftlich den Einbau, um ihn eintragen zu lassen braucht man aber noch die ABE.

So zumindest habe ich es verstanden.

Warum fragst Du nicht beim Hersteller um eine Kopie an?

Oder meint er ein Teilegutachten....?

Das Ding hat wohl tatsächlich eine ABE und das Ding wird damit eingetragen. Das Papierdokument ist nur der Verwendungsnachwei, 6 Seiten. Hab mal bei mir in den Unterlagen geschaut, war bei mir damals auch so.

Ich hab aber leider einen anderen Filter.

HJS ist noch auf dem Markt. Kann man also Anfrage. Die Prüforganisationen haben es evtl auch im System. Den alles was du denen gibst zum eintragen wird Dokumentiert. Mit der KBA Nummer kann man das dann im System finden. D.h. kann man Glück haben und der Prüfer schaut im System und trägt es ein. Und das auch bei ner HU damit sie dann besteht. Nur wenn sie nix Elektronische haben musst du mit Papier kommen.

 

Sollte bei den Filtern das so sein wie bei Scheibentönungsfolien und man muss sie nicht eintragen aber mitführen wäre HJS der erste Ansprechpartner. Kostet dann evtl etwas und kommt per Postweg.

Hilf mir auf die Sprünge - eine ABE muss man AFAIK nicht abnehmen/eintragen lassen. Eintragungspflicht gilt aber für alles, was ein Telegutachten hat. Was in diesem Fall ggf. passieren kann - eine Bestätigung einer Prüforganisation wie eben dem TÜV, dass das Teil tatsächlich im PKW verbaut ist und nicht nur beim Halter im Keller liegt.

Auch eine Abe muss ggf auch eingetragen werden.. Ist auch bei Felgen so..

Themenstarteram 18. Mai 2020 um 13:44

HJS kann mir eine Ersatz-ABE ausstellen, dass kostet aber direkt 55€.

Die ABE wird nur benötigt für die Zulassungsstelle, wenn man einen Partikelfilter selbst einbaut kann der Tüv einen den Einbau bestätigen. Meine Filter wurde von einer AU-Werkstatt eingebaut, der Einbau wurde mir dementsprechend bescheinigt. Im Internet habe ich die ABE für Mercedes, bwm und Opel gefunden, natürlich nicht für Mazda...

Trotzdem Danke für eure Hilfe, ich werden mich dann direkt an den Hersteller werden,

Meine Hoffnung war einfach, dass jemand noch die ABE evt. hat und mir als Kopie rüber schicken können.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 18. Mai 2020 um 14:18:02 Uhr:

Auch eine Abe muss ggf auch eingetragen werden.. Ist auch bei Felgen so..

Nicht zwingend. Du kannst ggf., aber es muss nicht. Thema "Änderungsabnahme" bzw. "Auflagen". Siehe https://www.felgenshop.de/.../#abe für Details. IMHO gut und korrekt erklärt. Das trifft auch für "Filter", "Kaltlaufregler" und sonstige Komponenten zu, die über eine ABE verfügen. Du brauchst die ABE - entweder zur Vorlage beim TÜV bzw. einer Kontrolle oder wenn du den korrekten Einbau für die Papiere haben willst um zum Beispiel eine andere Schadstoffklasse oder "Umweltklasse" beantragst, z.B. wegen Plakette.

Zitat:

@Steve83145 schrieb am 18. Mai 2020 um 15:44:51 Uhr:

Meine Filter wurde von einer AU-Werkstatt eingebaut, der Einbau wurde mir dementsprechend bescheinigt.

und mit der Bestätigung gehst du zur Zulassungsstelle; wofür brauchst du dann noch die ABE?

In der ABE steht, für welche Autos der Filter erlaubt ist.

Soweit ich weis ABE braucht nicht eingetragen werden, Felgen z.B. wenn in der ABE das Fahrzeug aufgefürt ist.

TGA muss eingetragen werden, also sollte sofern eine ABE besteht das ohne Probleme zu schaffen sein, und wie oben angeführt sucht der TüVer das auch raus...( wenn er will )

Wenn eine ABE habe und nicht eintrage muss ich sie mitführen, deshalb tragen die manche ein. So hat mir das mal einer Erzählt. Und je nach dem was für ein Auto du hast kannst du sonst sehr viel Papier mitnehmen.

Aber ABE gilt immer nur im Serienzustand. Bei Felgen ist der Klassiker z.b. Spurverbreiterung, dann ist die ABE hinfällig. Weil bei der Erstellung der ABE wurde ja nicht mit Spurplatten die Freigängigkeit geprüft.

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