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Benötige neue Scheibe über TK, HUK24 möchte nur bestimmte Sätze zahlen

Themenstarteram 26. Dezember 2019 um 20:13

Ich benötige eine neuen Frontscheibe, die HUK24 möchte jedoch nur bestimmte Stundensätze übernehmen.

Ich fahre jedoch eine VW Leasingfahrzeug und die geben vor es in einer VW Werkstatt reparieren zu lassen.

Wie handele ich in solch einem Fall korrekt?

Eine Werkstattbindung ist NICHT vorhanden.

Beste Antwort im Thema

Was die HUK möchte, ist absolut irrelevant.

Da Du keine Werkstattbindung vereinbart hast, kannst Du reparieren lassen, wo Du willst.

Die dort anfallende Rechnung ist in voller Höhe zu bezahlen.

Das hier versuchte kriminelle Spielchen ist eine altbekannte Masche, die immer wieder versucht wird, weil all zu viele darauf hereinfallen und sich einschüchtern lassen...

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Was die HUK möchte, ist absolut irrelevant.

Da Du keine Werkstattbindung vereinbart hast, kannst Du reparieren lassen, wo Du willst.

Die dort anfallende Rechnung ist in voller Höhe zu bezahlen.

Das hier versuchte kriminelle Spielchen ist eine altbekannte Masche, die immer wieder versucht wird, weil all zu viele darauf hereinfallen und sich einschüchtern lassen...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 26. Dezember 2019 um 22:13:58 Uhr:

Was die HUK möchte, ist absolut irrelevant.

Da Du keine Werkstattbindung vereinbart hast, kannst Du reparieren lassen, wo du willst.

Die dort anfallende Rechnung ist in voller Höhe zu bezahlen.

Das hier versuchte kriminelle Spielchen ist eine altbekannte Masche, die immer wieder versucht wird, weil all zu viele darauf hereinfallen und sich einschüchtern lassen...

Traurig aber wahr.

So etwas gab es zu meiner Zeit nicht.

Edit: Wurde in diesem Forum schon mehrfach kommentiert.

Lasst mich jegliche Kommentare verkneifen und zur bislang unbeantworteten Frage des TE kommen:

Wie handele ich in solch einem Fall korrekt?

DAS würde mich ebenfalls brennend interessieren!

Rechnung einreichen, Frist setzen mit der Mitteilung, dass nach deren Ablauf Klage eingereicht wird. Das dann allerdings auch machen. ;)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Dezember 2019 um 23:00:01 Uhr:

Rechnung einreichen, Frist setzen mit der Mitteilung, dass nach deren Ablauf Klage eingereicht wird. Das dann allerdings auch machen. ;)

Und erfahrungsgemäß wird dann auch gezahlt.

so isses :)

Es soll auch Tarife geben wo ohne Werkstattbindung trozdem so verfahren wird mit der Windschutzscheibe. Er soll mal das kleingedruckte lesen was er unterschrieben hat ;)

Ich hatte vor kurzem einen Steinschlagschaden in der Windscheibe, da bot mir meine Versicherung an, keine SB zu erheben, wenn man die Reparatur (sofern möglich) bei einem ihrer Partner vornehmen lässt - fand ich in diesem Fall so ok, auch wenn ich keine Werkstattbindung im Vertrag hatte. Würde man mir aber wie im Fall des TE dies vorschreiben wollen(so wie ich den Eingangsbeitrag interpretiere), wäre ich meiner Versicherung auch nicht grade freudig verbunden.

Die Idee von carbonix ist gut, aber mich würde interessieren, ob es bei "normalen" TK-Verträgen (ohne Werkstattbindung und keine Super-Sonder-Preis-Direktversicherungen) dieses Vorgehen öfter gibt. Dann würde ich meinen Versicherungsmenschen nämlich fragen, warum so etwas beim Beratungsgespräch unter den Tisch fällt.

Dank der Sufu ist da eigentlich schon alles geschrieben.

https://www.motor-talk.de/.../warnung-vor-huk-coburg-t5418783.html?...

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 26. Dezember 2019 um 21:13:09 Uhr:

Ich benötige eine neuen Frontscheibe, die HUK24 möchte jedoch nur bestimmte Stundensätze übernehmen.

Ich fahre jedoch eine VW Leasingfahrzeug und die geben vor es in einer VW Werkstatt reparieren zu lassen.

Wie handele ich in solch einem Fall korrekt?

Eine Werkstattbindung ist NICHT vorhanden.

Willkommen in der Welt der Billigversicherer.

Wer billig kauft, kauft....

Viel Spas mit den Scherereien.

Spannend ist ob du daraus lernst...

Zu allen anderen ist unter Berücksichtigung deiner Angaben alles gesagt.

 

P.s. hast du gap Deckung?

Was soll eine GAP bei einer Frontscheibe bewirken?

Einfach zu VW bringen und Scheibe ersetzen lassen, du zahlst ja bei einem Leasingfahrzeug auch einen höheren Versicherungsbeitrag als bei einem finanzierten bzw einem bar bezahlten Fahrzeug

Zitat:

Willkommen in der Welt der Billigversicherer.

Wer billig kauft, kauft....

Viel Spas mit den Scherereien.

Spannend ist ob du daraus lernst...

Etwas zu arrogant geäußert. Die HDI (primär für Firmen) und die DEVK handeln genau so.

Nö, es ist einfach nur Fakt.

 

Das mit der Gap war nur der Hinweis auf vernünftigen Versicherungsschutz. Es davon auszugehen, dass das Fahrzeug auch nicht richtig = situationsgerecht versichert ist.

 

Das hat mit Arroganz nichts zu tun.

Beim vernünftigen Serviceversicherer passiert sowas nicht.

Da er bei der Huk24 ist und wenn er im Antrag angegeben hat, das es ein Leasingfahrzeug ist , hat er GAP und Werkstattbindung kann man dann nicht auswählen

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