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Benutzund des Gehwegs zum ausweichen, Verboten ???

Themenstarteram 29. März 2011 um 10:47

Am letzten Samstag haben mich 2 Dorfsheriffs angehalten.

zur Situation.

Da ich ein freund helfen wollte, brachte ich Ihn zu seiner Garage, dahin führt leider nur ein schmale Straße, wo nur ein PKW lang passt. Da auf der linke Seite aber schräg zu Fahrbahn Parplätze sind und ein Suzuki Swift vor mir schon Problem mit der Breite hatte. Dachte ich mit mir nichts großartiges und bevor mit der rechten Autohälfte auf den Gehweg um mein und andere Autos nicht zu beschädigen.

Nun zu den Sheriffs, da wohl gerade 1 von 2 nach hause wollte, sah er mich auch mit meiner s-klasse auf dem Gehweg fahren, er hielt mich sofort an, und fragte micht was das soll, ich würde ja so den Gehweg beschädigen und ob ich überhaupt Ahnung hätte mein Fahrzeug zubewegen. wenn hier nicht durchpasse darf ich auch hier nicht lang fahren.

Man wird wohl jetzt neudings bestraft wenn man vorrauschaunt fährt und unfälle vermeidet

Die Frage aber nun. Ist das ausweichen auf den Gehweg verboten ?

Ich bin ja nur mit Schrittgeschwindigkeit da lang. Und den Gehweg kaputt machen naja ? Pro Rad liegen doch höchsten 400 Kg auf dem Gehweg auf

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von TomSelleckx

Ich fuhr ja nur auf dem Gehweg 10-15m,

und das waren nunmal rechtlich 10-15m zuviel!

Zitat:

weil andere Autos schlecht geparkt waren

wenn andere autos die straße so zugeparkt haben, das du nicht durchkommst - kommst du halteben nicht durch - und musst einen umweg fahren.....so einfach ist die rechtslage schlicht und ergreifend!

Zitat:

Normalerweise sollte es doch so sein, das man erst den Schaden abwehren sollte

und hier liegt dein denkfehler....

den schaden an den anderen geparkten fahrzeugen, wehrst du dadurch ab, das du erst garnicht in die straße einfährst und nicht dadurch, das du über den gehweg fährst!

vorrausschauende fahrweise, im sinne von "ich passe hier nicht durch - also fahre ich erst garnicht in die straße rein" hast du hier also nicht an den tag gelegt...

und ob du nun mit schritt- oder höchstgeschwindigkeit über den gehweg fährst ist dahingehend egal, da du i.d.r. von außen nicht erkennen kannst, für welche belastung der gehweg bzw. dessen unterbau ausgelegt ist...

 

insofern war es rechtlich (auch wenn dir und einigen anderen hier das nicht passt) zu 100% in ordnung das der polizist dich auf dein fehlverhalten - für das es im übrigen auch ein verwarngeld geben kann - hingewiesen hat...

 

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Klar ist das verboten.

Ebenso Radwege usw...

Zitat:

Original geschrieben von TomSelleckx

Am letzten Samstag haben mich 2 Dorfsheriffs angehalten.

zur Situation.

Da ich ein freund helfen wollte, brachte ich Ihn zu seiner Garage, dahin führt leider nur ein schmale Straße, wo nur ein PKW lang passt. Da auf der linke Seite aber schräg zu Fahrbahn Parplätze sind und ein Suzuki Swift vor mir schon Problem mit der Breite hatte. Dachte ich mit mir nichts großartiges und bevor mit der rechten Autohälfte auf den Gehweg um mein und andere Autos nicht zu beschädigen.

Nun zu den Sheriffs, da wohl gerade 1 von 2 nach hause wollte, sah er mich auch mit meiner s-klasse auf dem Gehweg fahren, er hielt mich sofort an, und fragte micht was das soll, ich würde ja so den Gehweg beschädigen und ob ich überhaupt Ahnung hätte mein Fahrzeug zubewegen. wenn hier nicht durchpasse darf ich auch hier nicht lang fahren.

Man wird wohl jetzt neudings bestraft wenn man vorrauschaunt fährt und unfälle vermeidet

Die Frage aber nun. Ist das ausweichen auf den Gehweg verboten ?

Ich bin ja nur mit Schrittgeschwindigkeit da lang. Und den Gehweg kaputt machen naja ? Pro Rad liegen doch höchsten 400 Kg auf dem Gehweg auf

Das ist genau das, was ich an der Polizei so hasse!

Vorweg: Wir haben hier im Ort wirklich gute Polizisten/innen die wirklich nett sind aber 2 oder 3 sind dabei, den es offensichtlich einfach Spass bereitet Fehler zu suchen! Und an so jemanden bist du offensichtlich auch geraten.... hat er sich irgendetwas von dir aufgeschrieben ? Musstest du etwas Zahlen ?

Theoretisch gesehen hättest du natürlich nicht über den Bürgersteig fahren "dürfen" aber solange du genau sehen konntest dass du niemanden in den Weg kommst und es anders nunmal nicht passt ist es meiner Meinung nach vollkommen in Ordnung und "den Bürgersteig zerstört" hast du mit sicherheit nicht .... Oder sollen ab heute alle grob übergewichtigen Mitbürger auf der Straße laufen, weil sie ja mit ihrem vielen Gewicht auf wenig Fläche die Gehwege kaputt machen ?

Ich kann dich nur verstehen, wenn du dich fragst, ob es verboten ist oder nicht denn zwischen dem Gesetz und sinnvollem Handeln liegen leider oft Welten!

Mfg, sam

Themenstarteram 29. März 2011 um 11:02

Bezahlen musste ich nichts, ich fand es nur frech wie der Polizist mit mir um ging.

Er wurde ja richtig beleidigend. Mein Freund sahs ja mit im Auto.

Auf dem Gehweg war kein einziger Fußgänger, nicht mal weit und breit einer

Ich fuhr ja nur auf dem Gehweg 10-15m, weil andere Autos schlecht geparkt waren

Normalerweise sollte es doch so sein, das man erst den Schaden abwehren sollte und dann nach Ordnung und Gesetz handelt. Hätten keinen was gebracht, wenn 3 Autos beschädigt sind, aber hauptsache durch die Straße durch

Genau das ist meine Meinung zu der Situation und dann noch die unterstellung "Haben sie ihren Wagen nicht im griff" und so finde ich wirklich übetrieben.... Wäre doch kein Problem gewesen dich darauf mithilfe eines vernünftigen Gespräches hinzuweisen oder nicht ?

Naja mal gucken was die anderen Mitglieder hier darüber denken ...

Zitat:

Original geschrieben von TomSelleckx

Ich fuhr ja nur auf dem Gehweg 10-15m,

und das waren nunmal rechtlich 10-15m zuviel!

Zitat:

weil andere Autos schlecht geparkt waren

wenn andere autos die straße so zugeparkt haben, das du nicht durchkommst - kommst du halteben nicht durch - und musst einen umweg fahren.....so einfach ist die rechtslage schlicht und ergreifend!

Zitat:

Normalerweise sollte es doch so sein, das man erst den Schaden abwehren sollte

und hier liegt dein denkfehler....

den schaden an den anderen geparkten fahrzeugen, wehrst du dadurch ab, das du erst garnicht in die straße einfährst und nicht dadurch, das du über den gehweg fährst!

vorrausschauende fahrweise, im sinne von "ich passe hier nicht durch - also fahre ich erst garnicht in die straße rein" hast du hier also nicht an den tag gelegt...

und ob du nun mit schritt- oder höchstgeschwindigkeit über den gehweg fährst ist dahingehend egal, da du i.d.r. von außen nicht erkennen kannst, für welche belastung der gehweg bzw. dessen unterbau ausgelegt ist...

 

insofern war es rechtlich (auch wenn dir und einigen anderen hier das nicht passt) zu 100% in ordnung das der polizist dich auf dein fehlverhalten - für das es im übrigen auch ein verwarngeld geben kann - hingewiesen hat...

 

Es scheint sich noch nicht herumgesprochen zu haben, dass der Unterbau eines Gehsteigs nicht für das Befahren mit Kraftfahrzeugen ausgelegt ist. Die Geschwindigkeit spielt hier die große Rolle, wohl aber das Gewicht des Fahrzeugs.

Im Herbst vergangenen Jahres parkten wg. einer Baustelle ganz in der Nähe über Wochen hinweg immer wieder PKWs, Kleinbusse und LKWs bis 7,5 t schräg auf dem Gehsteig vor unserem Haus. Das führte dazu, dass die Gehwegplatten sich teilweise abgesenkt haben - sehr nachteilig im Winter beim Schneeschippen, weil man immer und immer wieder an den aufstehenden Kanten der Platten hängen bleibt und sich auf dem Gehweg immer kleine Pfützen bilden. 

Und wen macht man nun dafür haftbar, dass der Gehsteig  in diesem miesen Zustand ist und wer bezahlt die Reparatur?

Und wenn es die einzige Einfahrtsmöglichkeit ist? Ich meine, bevor man 20 km Umweg fährt ...

Zu Fuß erlaufen kann man es anscheinend nicht, sonst würde ja niemand sonst in der Straße parken.

cheerio

Das mit dem Parken ist ja schön und gut und ich kann Dich auch sehr gut verstehen, wenn du Probleme mit dem Schneeschippen hast. Das stell ich mir wirklich nervig vor .... Aber wie du schon gesagt hast: Die Autos (bis 7.5 Tonnen) parkten auf dem Gehweg und ich denke mal wenn die eine ganze Zeit lang dort parken werden die auswirkung weitaus größer sein, als der einzelne Mercedes (hab ich das richtig gelesen?) der ein paar Sekunden über die ganze Geschichte rüberrollt... das steht sich doch überhaupt nicht mehr im Verhältniss...

mfg

Es wird vor dem Mercedes "Gehsteigfahrer" gegeben haben und es wird auch nach ihm welche geben. Der Einzelne ist es ja nicht - auch das Nachundnach hat seine Auswirkung;)

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

weil andere Autos schlecht geparkt waren

wenn andere autos die straße so zugeparkt haben, das du nicht durchkommst - kommst du halteben nicht durch - und musst einen umweg fahren.....so einfach ist die rechtslage schlicht und ergreifend!

Warum hat der Polizist dann nicht die Fahrer der geparkten Fahrzeuge darauf hingewiesen, dass derart keine Fahrzeuge mehr durch die Straße fahren können? Also hat der doch noch weniger allumfassend die Situation im Blick.

Und ich meine, so ein Hausbrand passiert schnell mal. Was will der Herr PM denn dann zu dem Kraftfahrer auf dem Löschfahrzeug sagen? So schnell sind die ja schließlich nicht abgeschleppt.

Aber darauf hast Du sicher eine Antwort.

cheerio

Wenn die Polizei sowieso schon da war und weniger als 3 Meter Breite auf der Straße übrig waren wieso hast du nicht gleich die parkenden Fahrzeuge beim Polizisten angezeigt?

wieviele sterne hatte der oberförster polizist denn auf der krempe? besonders die mit einem stern führen sich immer besonders wichtig auf, die müssen sich ja erst noch ein paar verdienen...

Selbst wenn die falsch geparkt haben, hätte er nicht durchfahren dürfen.

Man hat kein "Recht" mit dem Auto überall hinzufahren/durchzufahren.

Mit Zerstörung des Bürgersteigs hat es nichts zu tun.

Ist dennoch eine OWG.

Sei doch froh, dass der Hund nur gebellt hat und nicht gebissen ;)

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Und wenn es die einzige Einfahrtsmöglichkeit ist....

....entbindet dies dennoch nicht von der stvo, die klipp und klar aussagt, das gehwege KEINE fahrbahnen sind...

und wenn man dann halteben 50m zu fuß laufen muss, ist das persönliches pech!

Zitat:

Warum hat der Polizist dann nicht die Fahrer der geparkten Fahrzeuge darauf hingewiesen, dass derart keine Fahrzeuge mehr durch die Straße fahren können?

woher weißt du, das der polizist hier nicht entsprechend knöllchen verteilt hat?

aber auch hier gillt: das fehlverhalten der anderen ist KEINE entschuldigung für das eigene fehlverhalten...

hinzu kommt, das es sehrwohl - mittels sondergenehmigung - möglich ist, bei der anlegung von parkplätzen die "mindestbreite" der fahrbahn zu unterschreiten...

das ist nunmal geltende rechtsprechung an der weder du noch ich oder sonstwer hier etwas ändern werden!

Zitat:

Aber darauf hast Du sicher eine Antwort.

fahrzeuge der feuerwehr, sind sofern der einsatz die überschreitung der stvo (hier das befahren des gehweges) erfodert von diesem verbot befreit :D

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