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Benzinkosten durch Leihwagen?

Themenstarteram 31. Mai 2011 um 15:32

Ich habe mal eine theoretische Frage:

Ich habe einen Golf 2 mit Fflüssiggas. Mit dem Auto fahre ich täglich knapp 200km zur Arbeit und wieder zurück. Was wäre nun bei einem Unfall?

Ich habe Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, klar. Aber was ist, wenn ich nur einen Benziner bekommen würde? Schließlich habe ich lediglich Anspruch auf die kleinste Mietwagenkategorie und dort sind Diesel eher selten.

Oder auch bei Diesel, selbst da wären die Kosten höher gegenüber Flüssiggas. Würde dieser "Schaden" ebenfalls ersetzt?

Besten Dank :)

Beste Antwort im Thema

Weil es nicht Aufgabe des Schadensersatzes ist, jeden erdenklichen Nachteil in Geld aufzuwiegen. Der Geschädigte nach einem Unfall soll möglichst wenig Einbuße an Mobilität erleiden. Darum gibt es den Anspruch auf Ersatz der Kosten für ein Mietfahrzeug.

 

Dass ihn der Mietwagen aber auch Geld kostet, gehört zum  allgemeinen Lebensrisiko und ist hinzunehmen, wenn man am Straßenverkehr teilnimmt.

 

Das gilt aber auch für alle anderen Bereiche möglichen Schadensersatzes. Auch wenn keine Versicherung und kein Auto im Spiel ist.

 

Es wird immer Nachteile geben, die einem ein anderer zufügt und für die man kein Geld bekommt.

 

Auch wenn das hierzulande auf immer mehr Unverständnis stößt, weil es ja immer irgendjemanden geben muss, der zahlt, weil er verantwortlich ist.

 

Ich sag mal nur: Schlaglöcher im Frühjahr, Bahnverspätung wegen Personenschaden, Quallen am Strand, Mauersegler am Nachbarhaus, zu wenig Regen, zu viel Regen usw. usw.

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von querys

Ich habe mal eine theoretische Frage:

Ich habe einen Golf 2 mit Fflüssiggas. Mit dem Auto fahre ich täglich knapp 200km zur Arbeit und wieder zurück. Was wäre nun bei einem Unfall?

Ich habe Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, klar. Aber was ist, wenn ich nur einen Benziner bekommen würde? Schließlich habe ich lediglich Anspruch auf die kleinste Mietwagenkategorie und dort sind Diesel eher selten.

Oder auch bei Diesel, selbst da wären die Kosten höher gegenüber Flüssiggas. Würde dieser "Schaden" ebenfalls ersetzt?

Besten Dank :)

Glaube kaum, wenn Du dann noch selbst Schuld bist, dann ist Pustekuchen mit kolo Leihwagen.

Du musst ja auch nicht an die Versicherung zahlen, wenn Dein "alter" 10 Liter schluckt und der Leihwagen nur 8!!!!

Nein, es gibt keinen Anspruch auf bestimmte Antriebe.

Und das ist auch gut so.

am 31. Mai 2011 um 17:15

Zahlst Du der Versicherung im Umkehrschluss auch was, weil Du ein moderneres Auto hast, als den Golf 2? Schließlich hast Du durch technische Weiterentwicklung auch den ein oder anderen Airbag mehr, evtl. ESP, etc.

 

Themenstarteram 31. Mai 2011 um 18:19

Zitat:

Original geschrieben von Disponent2011

Zahlst Du der Versicherung im Umkehrschluss auch was, weil Du ein moderneres Auto hast, als den Golf 2? Schließlich hast Du durch technische Weiterentwicklung auch den ein oder anderen Airbag mehr, evtl. ESP, etc.

Den würde ich nicht brauchen, sonst würde ich mir ein neues Auto kaufen ;)

Wären halt rund 50 Euro, die ich pro Woche mehr zu berappen hätte. Fände ich ziemlich extrem.

Themenstarteram 31. Mai 2011 um 18:52

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Nein, es gibt keinen Anspruch auf bestimmte Antriebe.

Und das ist auch gut so.

Warum findest du das gut?

Weil es nicht Aufgabe des Schadensersatzes ist, jeden erdenklichen Nachteil in Geld aufzuwiegen. Der Geschädigte nach einem Unfall soll möglichst wenig Einbuße an Mobilität erleiden. Darum gibt es den Anspruch auf Ersatz der Kosten für ein Mietfahrzeug.

 

Dass ihn der Mietwagen aber auch Geld kostet, gehört zum  allgemeinen Lebensrisiko und ist hinzunehmen, wenn man am Straßenverkehr teilnimmt.

 

Das gilt aber auch für alle anderen Bereiche möglichen Schadensersatzes. Auch wenn keine Versicherung und kein Auto im Spiel ist.

 

Es wird immer Nachteile geben, die einem ein anderer zufügt und für die man kein Geld bekommt.

 

Auch wenn das hierzulande auf immer mehr Unverständnis stößt, weil es ja immer irgendjemanden geben muss, der zahlt, weil er verantwortlich ist.

 

Ich sag mal nur: Schlaglöcher im Frühjahr, Bahnverspätung wegen Personenschaden, Quallen am Strand, Mauersegler am Nachbarhaus, zu wenig Regen, zu viel Regen usw. usw.

 

 

Zudem gibt es ja auch noch sowas wie ersparte Eigenkosten.

Eine Woche Leihwagne, knapp 1.000 km weniger KM auf dem eigenen Fahrzeug.

Weniger Reifenverschleiss, die Inspektion kommt später usw.

sorry, aber was für ne bescheuerte frage....

angenommen ich habe ienen 792PS wagen mit plutoniumantrieb und der muss unfallbedingt in die werkstatt...

der sinn eines leihwagens ist, dich angemessen (im bezug auf dein auto) mobil zu halten.

mehr nicht.

du hast nicht mal nen anspruch auf benziner oder diesel. lediglich auf ein fahrzeug angemessen zu deiner klasse.

bei einem golf 2, nochmal sorry, dürfte das irgendwas mit 4 rädern sein.

Zitat:

Original geschrieben von querys

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Nein, es gibt keinen Anspruch auf bestimmte Antriebe.

Und das ist auch gut so.

Warum findest du das gut?

Weil die Versicherung den Mietwagen zahlen muss und die anderen Versicherten dafür mitbezahlen müssen.

 

...spätestens dann wenn Versicherungen einen BMW Hydrogen 7 zahlen müssen...

..oder wie in den letzten 4 Jahren bei mir.. Betrieb mit Pflanzenöl nach DIN V51605, Diesel ist nicht mehr möglich.

am 1. Juni 2011 um 6:56

Sorry, aber einigee von euch schreiben vielleicht einen Blödsinn. Der TE hat eine berechtigte Frage gestellt und will keine unsinnigen Vergleiche hören.

 

Er fährt ein Fahrzeug das er auf Autogas hat umrüsten lassen und möchte nun wissen was mit der Differenz bei den Treibstoffkosten ist. Nicht mehr und nicht weniger.

 

Er möchte nicht wissen wie es sich mit dem ersparten Vorteilen an seinem Fahrzeug verhält, noch ob andere Versicherte den Leihwagen mit bezahlen.

 

Seine Aufwendung an Treibstoff ist bei dem Leihwagen knappe 100% höher und seine Frage ging dahin wer diese Differenz zu bezahlen hat und nicht ob der Leihwagen weniger Benzin / Diesel verbraucht und er deswegen ja auch keinen Cent an die Versicherung zahlen muss. Den wenn er nicht durch den Unfall geschädigt worden wäre hätte er diese Mehrkosten auch nicht.

 

Das diese Frage berichtigt ist steht außer Zweifel, nur ob er den ihm entstandenen Schaden ersetzt bekommt weil es zur allgemeinen Lebenssituation gehören kann, ist eine andere Sache. Hafi hat es bereits gut umschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

Sorry, aber einigee von euch schreiben vielleicht einen Blödsinn. Der TE hat eine berechtigte Frage gestellt und will keine unsinnigen Vergleiche hören.

Er fährt ein Fahrzeug das er auf Autogas hat umrüsten lassen und möchte nun wissen was mit der Differenz bei den Treibstoffkosten ist. Nicht mehr und nicht weniger.

Er möchte nicht wissen wie es sich mit dem ersparten Vorteilen an seinem Fahrzeug verhält, noch ob andere Versicherte den Leihwagen mit bezahlen.

Seine Aufwendung an Treibstoff ist bei dem Leihwagen knappe 100% höher und seine Frage ging dahin wer diese Differenz zu bezahlen hat und nicht ob der Leihwagen weniger Benzin / Diesel verbraucht und er deswegen ja auch keinen Cent an die Versicherung zahlen muss. Den wenn er nicht durch den Unfall geschädigt worden wäre hätte er diese Mehrkosten auch nicht.

Das diese Frage berichtigt ist steht außer Zweifel, nur ob er den ihm entstandenen Schaden ersetzt bekommt weil es zur allgemeinen Lebenssituation gehören kann, ist eine andere Sache. Hafi hat es bereits gut umschrieben.

Dann stelle ich auch mal eine Berechtigte Frage:

MUSS ICH BEI EINEM LEIHWAGEN; DER WENIGER SPRIT VERBRAUCHT WIE MEINER DIE ERSPARNIS AN DIE VERSICHERUNG ZURÜCK ZAHLEN???:confused:

edit

und was ist mit der Steuer und Versicherung in der Zeit wo das Auto in der Werkstatt ist????:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

...

Das diese Frage berichtigt ist steht außer Zweifel, nur ob er den ihm entstandenen Schaden ersetzt bekommt weil es zur allgemeinen Lebenssituation gehören kann, ist eine andere Sache. Hafi hat es bereits gut umschrieben.

die berechtigung der frage sehe ich nicht.

es geht im falle des falles darum, den geschädigten mobil zu halten.

da nicht davon auszugehen ist das man mit einem werkstattersatzwagen zig tausend kilometer fährt....sprechen wir, ganz ehrlich, von erbsenzählerei.

Zitat:

Original geschrieben von bobbysix

 

Dann stelle ich auch mal eine Berechtigte Frage:

MUSS ICH BEI EINEM LEIHWAGEN; DER WENIGER SPRIT VERBRAUCHT WIE MEINER DIE ERSPARNIS AN DIE VERSICHERUNG ZURÜCK ZAHLEN???:confused:

ja. sofern der leihwagen im gegensatz zu deinem wagen eine klimaanlage hat, wirste auch kurtaxe zahlen müssen :D

Zitat:

Original geschrieben von heltino

da nicht davon auszugehen ist das man mit einem werkstattersatzwagen zig tausend kilometer fährt....sprechen wir, ganz ehrlich, von erbsenzählerei.

....mal abgesehen davon, dass es nicht um einen Werkstattersatzwagen geht, wird in der täglichen Praxis manchmal schon um weit weniger gestritten, als die 50 EUR, die der TE in der Woche mehr zu bezahlen hat (bei einem Totalschaden sind wir dann im Übrigen auch schon bei 100 EUR)!

Und mit dem Leihwagen werden gerade viele km runtergerissen, da sonst schlicht ein Taxi die günstigere Lösung ist und der TE Probleme mit der Regulierung des Leihwagens bekommen wird und dann vermutlich auch nur den Nutzungsausfall erstattet bekommt!

Auch wenn der Geschädigte so zu stellen ist, als wenn der Schaden nicht passiert wäre, ist die genannte Mehrbelastung meiner Meinung nach durchaus zumutbar, gerade weil der Leihwagen natürlich auch ein Plus an Komfort und Sicherheit bietet und das selbstverständlich nicht vom gegnerischen Versicherer in Rechnung gestellt wird!

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