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Bereifung vom F11 Montage an F25 möglich?

BMW X3 F25

Hallo zusammen.

Habe eine Frage an die Reifenspezialisten hier.

Habe von meinem BMW F11 noch Komplettbereifung übrig.

Dimensionen VA: 245/35/20 8,5Jx20 H2

Dimensionen HA: 275/30/20 10Jx20 H2

Diese würde ich gerne auf einen F25 montieren.

Loch Kreis und Nabendurchmesser passen.

Im Gutachten von dem Felgen Hersteller, es sind die Tomason TN9,

steht drin, dass es möglich sei, sofern man die folgenden

Reifendimensionen beachtet:

VA 245/40/20 oder 255/35/20

HA 275/35/20 oder 285/30/20

Also sollte das doch möglich sein, wenn ich die Reifen dementsprechend

"anpasse"? Aber wie ist das mit der Einpresstiefe (F11:30, F25:48)?

Würde das klappen?

Gibt es hier jemanden, der eine vergleichbare Reifen/Felgen Kombination fährt?

Grüße

vega94

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11 Antworten

Zitat:

Im Gutachten von dem Felgen Hersteller,

Stehen nicht nur die Reifengrößen, sondern auch alle Auflagen (z. B. Kotflügelverbreiterung), die bei der Montage am F25 eingehalten werden müssen.

Zitat:

@vega94 schrieb am 17. Dezember 2016 um 15:59:53 Uhr:

Hallo zusammen.

Habe eine Frage an die Reifenspezialisten hier.

Habe von meinem BMW F11 noch Komplettbereifung übrig.

Dimensionen VA: 245/35/20 8,5Jx20 H2

Dimensionen HA: 275/30/20 10Jx20 H2

Diese würde ich gerne auf einen F25 montieren.

Loch Kreis und Nabendurchmesser passen.

Im Gutachten von dem Felgen Hersteller, es sind die Tomason TN9,

steht drin, dass es möglich sei, sofern man die folgenden

Reifendimensionen beachtet:

VA 245/40/20 oder 255/35/20

HA 275/35/20 oder 285/30/20

Also sollte das doch möglich sein, wenn ich die Reifen dementsprechend

"anpasse"? Aber wie ist das mit der Einpresstiefe (F11:30, F25:48)?

Würde das klappen?

Gibt es hier jemanden, der eine vergleichbare Reifen/Felgen Kombination fährt?

Grüße

vega94

Hallo kannst du nicht fahren ,du musst schaun was im Fahrzeugschein eingetragen ist ,die Felgen könnten gehen ,aber die Reifen nicht und eintragen musst sie dann sowiso lassen.

Zitat:

@BMW-Power14 schrieb am 17. Dezember 2016 um 16:49:39 Uhr:

Zitat:

@vega94 schrieb am 17. Dezember 2016 um 15:59:53 Uhr:

Hallo zusammen.

Habe eine Frage an die Reifenspezialisten hier.

Habe von meinem BMW F11 noch Komplettbereifung übrig.

Dimensionen VA: 245/35/20 8,5Jx20 H2

Dimensionen HA: 275/30/20 10Jx20 H2

Diese würde ich gerne auf einen F25 montieren.

Loch Kreis und Nabendurchmesser passen.

Im Gutachten von dem Felgen Hersteller, es sind die Tomason TN9,

steht drin, dass es möglich sei, sofern man die folgenden

Reifendimensionen beachtet:

VA 245/40/20 oder 255/35/20

HA 275/35/20 oder 285/30/20

Also sollte das doch möglich sein, wenn ich die Reifen dementsprechend

"anpasse"? Aber wie ist das mit der Einpresstiefe (F11:30, F25:48)?

Würde das klappen?

Gibt es hier jemanden, der eine vergleichbare Reifen/Felgen Kombination fährt?

Grüße

vega94

Hallo kannst du nicht fahren ,du musst schaun was im Fahrzeugschein eingetragen ist ,die Felgen könnten gehen ,aber die Reifen nicht und eintragen musst sie dann sowiso lassen.

Im Fahrzeugschein sind die normalen Serien Dimensionen eingetragen.

Eintragung ist nicht erforderlich, sofern man das Gutachten von dem Hersteller mitführt.

Das war auch beim F11 so gewesen.

 

Du hast aber im Gutachtenzur ABE in den Anlagen die Handelsbezeichnung ,Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. die Fahrzeuge gelistet da musst du mal schaun dahinter stehen auch die Auflagen und Hinweise .

@vega94

wenn´s die TN9 mit den Einpresstiefen(ET)

bei 8,5" >ET 35

bei 10" >ET 34

sind, gilt das entsprechende Teilegutachten sowohl für den F11 als auch den F25 :)

Allerdings gibt´s einige reifenbezogene Auflagen z.B. K.. = Karosseriearbeiten

und weitere Auflagen > siehe Teilegutachten ***

sowie die Auflage A02 = "TÜV"-Änderungsabnahme

Über die Eintragung (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ja/nein/später

gibt dann die Änderungsabnahmebestätigung Auskunft.

***http://www.tomason.de/gutachten_tn9_black_rim_polished.php

Hatte schon mehrmals von einer Typenreihe auf eine andere gewechselt, aber in keinem Fall konnte ich den (teuer bezahlten) Felgensatz "mitnehmen", nicht mal vom X1 auf den X3 !!!

Würde mich wundern, wenn BMW auf diese zusätzliche Einnahmequelle neuerdings verzichten würde.

Gruss peppino1

am 17. Dezember 2016 um 18:24

Zitat:

@peppino1 schrieb am 17. Dezember 2016 um 19:15:32 Uhr:

Hatte schon mehrmals von einer Typenreihe auf eine andere gewechselt, aber in keinem Fall konnte ich den (teuer bezahlten) Felgensatz "mitnehmen", nicht mal vom X1 auf den X3 !!!

Würde mich wundern, wenn BMW auf diese zusätzliche Einnahmequelle neuerdings verzichten würde.

Gruss peppino1

Sorry, aber der TE hatte geschrieben, dass es sich NICHT um BMW-Originalfelgen handelt, sondern um Tomason-Felgen. Zudem wurde bestätigt, dass sich das zugehörige Teilegutachten sowohl auf den F11 als auch auf den F25 bezieht (das Gutachten wurde sogar verlinkt). Allerdings wurde auch darauf hingewiesen, dass die Reifengrößen angepasst werden müssen und beim F25 u. a. zusätzliche Karosserieauflagen zu erfüllen sind.

Gruß

Der Chaosmanager

 

Zitat:

Eintragung ist nicht erforderlich, sofern man das Gutachten von dem Hersteller mitführt.

Das war auch beim F11 so gewesen.

Räder mit Teilegutachten sind immer abnahme- und eintragungspflichtig.

Themenstarteram 18. Dezember 2016 um 8:45

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 17. Dezember 2016 um 23:16:52 Uhr:

Zitat:

Eintragung ist nicht erforderlich, sofern man das Gutachten von dem Hersteller mitführt.

Das war auch beim F11 so gewesen.

Räder mit Teilegutachten sind immer abnahme- und eintragungspflichtig.

OK, dann hat mir der Verkäufer Mist erzählt!

Aber die Eintragung ist ja dann nur Formsache, wenn die erforderlichen Bestimmungen erfüllt sind.

Ich habe sogar auf der Seite des Herstellers 2 Fotos gefunden, die den X3 mit diesen Felgen zeigen.

Gar nicht so schlecht!

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Zitat:

Aber die Eintragung ist ja dann nur Formsache, wenn die erforderlichen Bestimmungen erfüllt sind.

Wenn du die TÜV-Abnahmebescheinigung hast, ist die Eintragung bei der Zulassungsstelle kein Problem.

(Die Eitragung Ist evtl. nicht sofort sondern erst bei »Nächster Befassung« fällig. Steht in der Abnahmebescheinung).

Zitat:

OK, dann hat mir der Verkäufer Mist erzählt!

Steht doch alles im Gutachten.

Auch Räder mit ABE sind bei Karosserie-, Fahrwerks- und/oder Tachoauflagen sofort abnahmepflichtig.

(Allerdings nicht eintragungspflichtig).

Gegenüber deiner Altbereifung hat die neue Kombination einen größeren Reifendurchmesser VA 245/40/20 oder 255/35/20 HA 275/35/20 oder 285/30/20. Liegt das im Toleranzbereich?

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