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Bes. schw. Fall des Diebstahls aus KFZ

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 16:58

Moin,

Kurz zur Geschichte...

Für mich absofort der Schwarze Montag...

Ich war vereist mit dem Zug und stellte mein Fahrzeug an einem Bahnhofsparkplatz ab...

Als ich wieder kam mit 3 Std verspätung aufgrund Notarzteinsatz am Gleis( ihr könnt es euch denken...)

stellte ich Fest mein Auto ist weg... Ich lief den Parkplatz 20 Min voller Verzweiflung ab und hab schon an mir selbst gezweifelt. Polizei angerufen die sagten mir, keine Sorge ihr Auto haben wir Sichergestellt war NUR ein Einbruch(*Ironie* Dann bin ich ja erleichtert).

Habe mich darauf hin auf den Weg gemacht mein Auto wieder zu bekommen. Das hat auch geklappt, Kosten in Höhe von 95€ für Abschleppen gezahlt(Werden wohl von ADAC übernommen).

So jetzt zum Schadensbild...

-Seitenscheibe auf der Beifahrerseite eingeschlagen.

-CDs und alles erdenkliche an Unterlagen Kreuz und Quer im Wagen verteilt.

-Handschufach leergeräumt.

-Splitter der Scheibe im kompletten Wagen verteilt bis in den Kofferaum.

-Klimatronic Bedienteil ist ein fall für den Müll ( Hebelversuche darunter, und Hebelversuche mit Zange oder ähnliches an den Drehknöpfen.)

-Schraubenzieher Abdrücke an Radioverkleidung.

-Kratzer in der Cockpit Oberfläche

-kleine Kratzer durch Kleidung oder ähnliches an der Beifahrertür

Polizei erstattete Anzeige gegen Unbekannt wegen Besonders schwerem Fall des Diebstahls aus Kraftzfahrzeugen.

Mein Auto wird nun durch ADAC Plus nach Hause gefahren 600km dort kommt es in die Werkstatt (Werkstattbindung)

Die Versicherung meinte am Telefon das Diebstahl etc. mit in der TK versichert sind.

Nun meine Frage da es sich wohl um Einbruch mit Versuchtem Diebstahl handelt, werden meine Schäden mit der TK reguliert??

Ich habe ein bisschen Bammel das die mir das Climatronic teil nicht bezahlen weil es ja noch da ist und nur kaputt ist und das kostet neu ca.400 €

Weiter Frage ich mich was ist mit den Kratzern und einer Innenraum Reinigung ist. Die Scheibe wird ersetzt da bin ich mir sicher. Aber was ist mit dem Rest...

Vielen Dank im vorraus

Hier ein paar Bilder vom Schaden

 

Beste Antwort im Thema

Kannst locker bleiben, läuft alles unter versuchtem Diebstahl und ist erstattungspflichtig.

Klaus

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Kannst locker bleiben, läuft alles unter versuchtem Diebstahl und ist erstattungspflichtig.

Klaus

Und wenns ne gute Werkstatt ist die zufriedene Kunden mag wird sie auch den Innenraum sauber machen.

am 12. Mai 2015 um 17:06

Deine Frage läuft auf TK ED-Gafahr Vs. VK Vandalismus hinaus:

schau mal hier:

http://www.kfz-versicherungen.com/.../

es ganz nennt beschrieben.

findest bei google.de auch diverse stellungnahmen zum thema

Zitat:

@carbonix schrieb am 12. Mai 2015 um 19:03:35 Uhr:

Und wenns ne gute Werkstatt ist die zufriedene Kunden mag wird sie auch den Innenraum sauber machen.

Was Du hier aufführst ist zwar das Unwichtigste.

Bei Werkstattbindung sind die "Partnerwerkstätten" in aller Regel verpflichtet die Fahrzeuge außen und innen zu säubern.

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 17:16

Ja genau das macht mir so angst... Ist es Vandalismus oder nicht... Für die Polizei wohl klarer Diebstahl den die Anzeige hab nicht ich aufgegeben sondern die Polizei selbst...

Das komplette Auto wurde auch durchstöbert liegt ja alles kreuz und quer rum.

Nur den Kofferraum haben sie gelassen die Vollpfos*** da wäre die Anlage für über 600€ gelegen.

am 12. Mai 2015 um 17:26

naja...

du siehst ja schon an formulierungen wie:

Der Bundesgerichtshof hat vor einigen Jahren entschieden (Urteil vom 17.05.2006 – IV ZR 212/05 ): In der Teilkaskoversicherung sind bei einem Einbruch in ein KFZ nur Schäden ersatzpflichtig, die durch die Realisierung der Tat entstanden sind oder damit in adäquatem Zusammenhang stehen.

das es teilweise wohl auslegungssache ist.

warum machst Du Dir überhaupt über ungelegte Eier gedanken.

Lasse Dir einfach eine Kostenübernahmeerklärung von Deinem Versicherer geben bzw. an die Werkstatt schicken und reparieren. Dann hast Du es schriftlich, dass die versicherung es übernimmt.

Lasst die Versicherung doch erst einmal auf die Idee kommen. Nachher beschäftigst Du Dich noch umsonst mit dem ganzen schei** oder verplabberst Dich im Telefonat und bringst die Gesellschaft erst auf ungünstige Gedanken.

also insofern:

mach dich mal locker :-)

Zitat:

@germania47 schrieb am 12. Mai 2015 um 19:13:54 Uhr:

Was Du hier aufführst ist zwar das Unwichtigste.

Bei Werkstattbindung sind die "Partnerwerkstätten" in aller Regel verpflichtet die Fahrzeuge außen und innen zu säubern.

Da lebt wohl noch jemand in der Vergangenheit ;)

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 19:28

Reinigung wird wohl zum Schaden dazugehören so wie die teile verstreut sind ist ohne Sitzausbau gar nicht möglich alles weg zu bekommen...

Das ist richtig, lass Dich von dem Laien nicht irritieren.

am 12. Mai 2015 um 19:47

Verunreinigungen sind wohl leider nicht versichert.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 12. Mai 2015 um 21:47:45 Uhr:

Verunreinigungen sind wohl leider nicht versichert.

Das ist vom Grundsatz her richtig.

Da ich aber mit den Werkstätten entsprechende Verhandlungen geführt habe, werden die Reinigungsarbeiten gar nicht berechnet.

Zitat:

@carbonix schrieb am 12. Mai 2015 um 19:03:35 Uhr:

Und wenns ne gute Werkstatt ist die zufriedene Kunden mag wird sie auch den Innenraum sauber machen.

Und bei einem Premium-Tarif, zahlt der Versicherer sogar dafür. Da aber Werkstattbindung ist, dürfte es kein Premium-Tarif sein. Beim Versicherer fragen.

Zitat:

A.2.8 Besonderheiten bei Werkstattbindung im Rahmen von

BASIS

Zusätzlich zu den Bestimmungen nach Abschnitt A.2.7 gilt bei

Werkstattbindung:

Auswahl der Werkstatt

A.2.8.1 Wir wählen im Schadenfall die Werkstatt aus unserem Werkstattnetz

aus.

Zusatzleistungen bei Reparatur in der von uns gewählten Werkstatt

A.2.8.2 Wir erbringen folgende Zusatzleistungen:

- ein nicht fahrfähiges oder nicht verkehrssicheres Fahrzeug

lassen wir auf unsere Kosten vom Schadenort oder von Ihrem

Wohnsitz in die von uns gewählte Werkstatt transportieren

- ein fahrfähiges und verkehrssicheres Fahrzeug lassen wir

nur dann auf unsere Kosten vom Schadenort oder von Ihrem

Wohnsitz in die von uns gewählte Werkstatt transportieren,

falls die Entfernung zwischen Ihrem Wohnsitz und der Werkstatt

mehr als 25 km Luftlinie beträgt

- die Kosten für den Transport des Fahrzeugs nach der Reparatur

von der Werkstatt zu Ihrem Wohnsitz übernehmen wir nur,

falls die Entfernung zwischen Werkstatt und Wohnsitz mehr

als 25 km Luftlinie und weniger als 50 km Luftlinie beträgt.

Diese Zusatzleistungen entfallen,

- bei reinen Glasbruchschäden

- bei Entwendung von Fahrzeugteilen

- wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten nach dem von

Ihnen geschilderten Schadenbild den Betrag von 500 EUR

unterschreiten.

Wenn Sie die Werkstatt selber wählen wollen

A.2.8.3 Wir übernehmen nur 85 Prozent der nach A.2.7 und A.2.13 berechneten

Ersatzleistung, wenn

- Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt mit uns aufnehmen

und wir deshalb die Werkstatt nicht auswählen können

und die Reparatur in einer anderen Werkstatt durchgeführt

wird oder

- das Fahrzeug aus sonstigen Gründen, die Sie zu vertreten

haben, nicht in einer von uns bestimmten Werkstatt repariert

wird, sondern in einer anderen Werkstatt.

Die Zusatzleistungen gemäß A.2.8.2 entfallen in diesen Fällen.

Wenn Sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen

A.2.8.4 Wird das Fahrzeug auf Ihren Wunsch nicht repariert, zahlen wir

den Betrag (ohne Mehrwertsteuer), der sich bei der Reparatur

des Fahrzeugs nach A.2.7 und A.2.13 in der von uns gewählten

Werkstatt ergeben hätte.

Werden Kostenvoranschläge anderer Werkstätten oder Gutachten

eines von Ihnen beauftragten Sachverständigen eingereicht,

übernehmen wir nur 85 Prozent des sich nach A.2.7

und A.2.13 ergebenden Betrags (ohne Mehrwertsteuer). Die

Zusatzleistungen gemäß A.2.8.2 entfallen in diesen Fällen.

Wann die Werkstattbindung nicht gilt

A.2.8.5 Die Ersatzleistung richtet sich ausschließlich nach A.2.7 und

A.2.13, wenn

- ein Totalschaden im Sinne von A.2.6.10 vorliegt

- sich der Schadenfall außerhalb der Bundesrepublik

Deutsch land ereignet hat und die Reparatur nicht in der

Bundes republik Deutschland erfolgt.

A.2.9 Besonderheiten bei Werkstattmanagement für Pkw in

OPTIMAL

A.2.9.1 Wenn Sie sich im Kaskoschadenfall dazu entscheiden, die

Reparatur Ihres Fahrzeugs in einer von uns gewählten Werkstatt

aus unserem Werkstattnetz vornehmen zu lassen, erhalten

Sie folgende Zusatzleistungen:

- das Fahrzeug lassen wir auf unsere Kosten vom Schadenort

oder von Ihrem Wohnsitz in die von uns gewählte Werkstatt

transportieren

- für die Dauer der Reparatur wird Ihnen ein Ersatz-Pkw der

kleinsten Klasse zur Verfügung gestellt

- das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt

- der Rücktransport des Fahrzeuges erfolgt auf unsere Kosten,

falls die Entfernung zwischen Werkstatt und Wohnsitz

weniger als 50 km Luftlinie beträgt.

A.2.9.2 Werkstattmanagement ist nicht möglich

- bei reinen Glasbruchschäden

- bei Entwendung von Fahrzeugteilen

- wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten nach dem von

Ihnen geschilderten Schadenbild den Betrag von 500 EUR

unterschreiten.

So,so.

Weiß der Laie wohl mal wieder mehr, wie der Rentern ;)

Nun. ich kenne ja nicht alle Tarife, muß ich auch nicht.

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