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Beschädigten Unfallwagen verkaufen, wie absichern?

Themenstarteram 31. Dezember 2017 um 14:17

Hallo liebe MTl'er

Ich hoffe ich bin damit im richtigen Unterforum, wenn nicht bitte verschieben.

Da mein Mazda 6 nun ein wirt. Totalschaden ist möchte ich diesen gern unrepariert verkaufen.

Ein Händler aus Polen würde mir den gerne für 4500€ abnehmen, das Gutachten des Gutachters nennt einen Rest von 2700€.

Meine Frage ist nun:

Wie sichere ich mich bestmöglich ab, dass der Käufer im Nachhinein mich nicht für irgendwelche Folgeschäden oder nicht erkannte Mängel haftbar machen kann?

Im Kaufvertrag hat man ja die Möglichkeit, Schäden anzugeben, nur sind es deutlich mehr Als es in 3Zeilen passen würde.

Ist es sinnvoll das Gutachten im Kaufvertrag anzuhängen oder darauf zu verweisen?

Muss ich bei einem beschädigten Fahrzeug auf noch etwas achten?

Hoffe ihr könnt mit helfen

Guten Rutsch und kommt gut ins neue Jahr

LG

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24 Antworten

Warum schreibst Du nicht einfach: Erhebliche Unfallschäden.Wirtschaftlicher Totalschaden. Und bei Bedarf schreibst Du noch: Siehe beigefügtes Gutachten und hängst es dran. Dann bist Du auf alle Fälle auf der richtigen seite.

Wenn das Auto nicht mehr fahrtüchtig ist dann schreib das am besten noch mit rein

Themenstarteram 31. Dezember 2017 um 15:48

Danke für deine Antwort!

Ja, so wollte ich es auch machen, aber bin ich denn so auch auf jeden Fall abgesichert?

Habe irgendwie das befürchten dass sich nach ein paar Wochen jemand meldet und Schadensersatz fordert bzw. Mich für irgendwas haftbar machen will.

Also wenn alles so drinn steht wie @StephanRE schrieb Plus Verweis auf GA und das Beiliegt, was soll da noch schief gehen? Da kann nachher kommen wer da wolle.

Falls Du dennoch besser schlafen kannst dann könntest Du ja zuvor noch in der Rechtsabteilung des ADAC Nachfragen ob das so in Ordnung ist!

Appropos ADAC: Da giebt es auch gute Vordrucke für kaufverträge.

Und noch was: Als Privatverkäuifer gilt noch immer: Gekauft wie Gesehen! Du hast alle Dir BEKANNTEN Mängel aufgeführt. Also was soll da noch kommen?

Falls er trotzdem etwas versuchen sollte wird das ganz einfach verpöuffen da er keinerlei Dinge hat die er Dir vorwerfen kann.

Zitat:

[

Ist es sinnvoll das Gutachten im Kaufvertrag anzuhängen oder darauf zu verweisen?

Als Privatmann muß du garnichts, ggf. Geld für ein Gutachter kannst du dir sparen.

Einfach reinschreiben : Fahrzeug mit der FGN.. hat erhebliche Mängel, Fahrzeug nicht fahrbereit bzw. Unfallwagen.

Mfg

Das ist nicht so einfach, wie manche schreiben.

Ich habe mal den Fall mitbekommen, wo ein Unfallbeschädigter Wagen zum Restwert (ca. 1.000 €) an einen Händler-Aufkäufer ging.

Hinterher war am Auto das Motorsteuergerät defekt, was der Händler bemängelte, denn dies wäre gut zu verkaufen.

Bei der Entscheidung durch das Gericht hatte der Händler am Ende Recht bekommen, und der Verkäufer musste einen Großteil vom Verkaufspreis zurück zahlen.

Das MSG war übrigens zweifelsfrei defekt. Die Motorkontrollleuchte war zeitweise an, ohne dass ein Fehler lokalisiert werden konnte. Das hatte der Verkäufer gewusst, und nicht angegeben.

Was lernen wir daraus? Alle Mängel angeben, fehlendes Bordwerkzeug oder anderes Radio, oder was sonst noch bekannt ist.

Zitat:

@Deloman schrieb am 31. Dezember 2017 um 18:26:33 Uhr:

Das ist nicht so einfach, wie manche schreiben.

Ich habe mal den Fall mitbekommen, wo ein Unfallbeschädigter Wagen zum Restwert (ca. 1.000 €) an einen Händler-Aufkäufer ging.

Hinterher war am Auto das Motorsteuergerät defekt, was der Händler bemängelte, denn dies wäre gut zu verkaufen.

Bei der Entscheidung durch das Gericht hatte der Händler am Ende Recht bekommen, und der Verkäufer musste einen Großteil vom Verkaufspreis zurück zahlen.

Das MSG war übrigens zweifelsfrei defekt. Die Motorkontrollleuchte war zeitweise an, ohne dass ein Fehler lokalisiert werden konnte. Das hatte der Verkäufer gewusst, und nicht angegeben.

Was lernen wir daraus? Alle Mängel angeben, fehlendes Bordwerkzeug oder anderes Radio, oder was sonst noch bekannt ist.

Genau DAS ist es! Wer ALLE bekannten Mängel angibt bzw. direkt schreibt "Fahrzeug hat erhebliche Mängel, ist nicht Fahrbereit" oder sowas in der Art, der kann definitiv nix falsch machen. Wenn der Käufer versucht irgendetwas zu drehen, hat man seiner Pflicht genug getan. Selbst wenn irgendein Richter da in irgendeiner Form involviert werden sollte, schaut der auf den Vertrag, sieht den Vermerk und das wars dann.

am 1. Januar 2018 um 17:23

Zitat:

@StephanRE schrieb am 31. Dezember 2017 um 17:28:32 Uhr:

Und noch was: Als Privatverkäuifer gilt noch immer: Gekauft wie Gesehen!

Gekauft wie gesehen gibt es schon lange nicht mehr. Das in den Vertrag zu schreiben bringt nichts, weil

nicht rechtskräftig. Sonst gebe ich dir Recht.

'Gekauft wie gesehen' geht ohnehin nur, wenn der Käufer den Wagen angesehen hat. Meist werden Unfallwagen aber quasi blind von den Aufkäufern gekauft, nur nach Zusendung des Gutachtens.

Hier muss der TE selbst wissen, wie die Sache abläuft.

Mach dir nichts so einen Kopf, Kaufvertrag + Hinweis Unfallwagen / Totalschaden / Ausschluss der Gewährleistung und gut ist´s.

Von dem Polen wirst du nie wieder was hören, habe an die schon viel vom Mopped bis zum Auto verkauft, die kommen packen Geld auf den Tisch und sind weg ....

Einzig wichtig waren denen bei mir immer die abgemeldeten Kennzeichen, aber mit gültigem HU Siegel. Irgendwie scheint denen eine gültige deutsche HU was zu bringen in PL, habe aber nie weiter nachgefragt und ist hier auch nicht Thema...

Moin, bin auch grade dran einen unfallwagen zu verkaufen.jetzt hab ich das Auto sogut wie verkauft.

Leider kommt der Herr aus nem ort der 600 km entfernt ist von mir und er möchte das Auto von wem anders abholen lassen.

Reicht mir das wenn ich den Kaufvertrag von dem Typ unterschreiben lasse der das Auto abholt ?

 

Hab jetzt nen Vertrag von mobile.

Würde jetzt bei sondervereinbarungen schreiben

„Defektes Unfallfahrzeug mit Front / heckschaden“

Der Käufer braucht eigentlich nur Motor und Antriebsstrang und ich weiß auch das der Motor läuft aber bin ich damit auxh ausm Schneider wenn der Typ der das Auto abholt ohne Kühlwasser auf seinen Anhänger fährt usw und das Schäden hinterlässt ?

Danke schon mal für Antworten :)

Ja bezogen auf beides ?:D

Zitat:

@E36Mike schrieb am 21. September 2019 um 16:55:02 Uhr:

 

Der Käufer braucht eigentlich nur Motor und Antriebsstrang und ich weiß auch das der Motor läuft aber bin ich damit auxh ausm Schneider wenn der Typ der das Auto abholt ohne Kühlwasser auf seinen Anhänger fährt usw und das Schäden hinterlässt ?

Danke schon mal für Antworten :)

Ohne Kühlwasser auf den Anhänger fahren ist sicher kein Problem - da wird der Motor ohnehin kaum warm nicht mal Handwarm. Also braucht er da auch noch keine Kühlung.

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