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Beschädigungen an geparktem PKW

Themenstarteram 21. Dezember 2016 um 18:59

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem: mein Auto wird hier im Wohngebiet auf ausgewiesenen Parkplätzen regelmäßig beschädigt. Diverse Kratzer auf der Motorhaube, Kennzeichen abtreten, Scheibenwischer abbiegen usw...

Anzeige habe ich zwar erstellt aber die Polizei wird da nichts unternehmen. Nachvollziehbar.

Nun kann ich schlecht die ganze Nacht im Auto sitzen (ich habs probiert, aber nach zwei Stunden wird es wirklich arschkalt und außerdem beschlagen die Scheiben^^), also dachte ich an eine Überwachung aus dem Auto heraus.

Hat da jemand Erfahrung mit? Ich stell mir da ne Dashcam mit Bewegungsmelder vor, die sich automatisch aktiviert, wenn jemand vor dem Fahrzeug ist und aufzeichnet.

Gibt es da Systeme für?

viele Grüße

Beste Antwort im Thema

so oder so ... ich würde erstmal wissen wollen, welcher Ochse sich da an meinem Auto zu schaffen macht ... Verstoß oder illegal oder verwendbar oder nicht - erstmal scheißegal. Es geht hier um mein Eigentum!

Darum kann man sich kümmern, wenn man den Täter kennt.

In solchen Dachen bin ich persönlich ein Fan von akuter angemessener Selbstjustiz ... aber das darf man ja hier nicht so laut schreiben, sonst regen sich hier diverse bekannte Wichtigtuer wieder maßlos auf :D

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Hast du von deinem Zuhause freie Sicht aufs Auto?

Bei beschlagenen Scheiben nimmt die Dashcam nichts brauchbares auf. Das mußt du irgendwie regeln.

Bei den Dashcams mit "Bewegungssensor" handelt es sich eigentlich um einen G-Sensor. Der checkt Bewegungen vom Auto, aber nicht, ob sich jemand vor dem Auto bewegt. Ich kann dir daher nur raten die Cam dauerhaft laufen zu lassen und eine große SDCH-Speicherkarte zu verwenden. Moderne Cams lassen den Bildschirm nach ein paar Minuten deaktivieren. Das spart massiv Akkulaufzeit. Mit einem 10000 mAh-Akku kommst du damit theoretisch 50 Stunden weit. Ich bin jetzt mal von 200 mA ausgegangen. Das dürfte realistisch sein.

Eine dauerhafte Überwachung auf öffentlicher Straße ist rechtlich nicht zulässig und nicht prinzipiell gerichtsverwertbar, wobei es eine Einzelfallentscheidung des Richters ist.

Das ist unzutreffend. Von privat illegal gemachte Aufnahmen sind im Strafprozess ohne Einschränkung verwertbar.

Garage mieten oder umziehen oder Auto verkaufen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Dezember 2016 um 23:27:38 Uhr:

Das ist unzutreffend. Von privat illegal gemachte Aufnahmen sind im Strafprozess ohne Einschränkung verwertbar.

wie nun, illegal gemacht aber ohne Einschränkung verwertbar, was ist dann illegal daran?

Gruß

Zitat:

@Günter schrieb am 22. Dezember 2016 um 10:30:41 Uhr:

, was ist dann illegal daran?

Gruß

Illegal wird es in Deutschland genannt, wenn die Aufnahmen ohne Wissen der anderen Person gemacht werden. Du könntst also durchaus ein Schild ins Auto hängen/kleben, wo -videoüberwacht- drauf steht.

Das gilt für private Räume. Eine Videoüberwachung des öffentlichen Raumes durch Privatpersonen ist nach gängiger Rechtsprechung mit hohen Hürden möglich.

ich geh mal davon aus, dass der TE nicht der einzige Betroffene ist, dessen Auto in einem Wohngebiet beschädigt wird... wieso fragt man nicht mal rum und tut sich dann mit anderen Betroffenen zusammen?

Sammel-Anzeige, man legt für ein brauchbares Video-Equipment zusammen, ... und ob die Überwachung erlaubt ist oder nicht, wäre mir als Betroffener, dessen Auto regelmäßig demoliert wird, im ersten Moment mal ziemlich egal! Ich würde erstmal wissen wollen, wer dieser Jockel ist!

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 22. Dezember 2016 um 12:34:52 Uhr:

Das gilt für private Räume. Eine Videoüberwachung des öffentlichen Raumes durch Privatpersonen ist nach gängiger Rechtsprechung mit hohen Hürden möglich.

Naja, ist es nicht so, dass eine stinknormale Dashcam auch den öffentlichen Raum überwacht ? Und dürfte demnach überhaupt keiner eine funktionsfähige Dashcam in seinem Fahrzeug installieren ?

In vorliegendem Fall wäre es eine bewegnungsgesteuerte Cam. Von einer dauerhaften Überwachung kann hier also keine Rede sein.

Aufnehmen darf ich den öffentlichen Raum schon, ich darf es nur nicht veröffentlichen. Man macht ja schliesslich auch Fotos von irgendwelchen Gebäuden oder Brücken ohne, dass da gleich der Staatsanwalt hinter einem steht. Solange das für den privaten Gebrauch erfolgt, kann da höchstens die Person, welche da vielleicht unbeabsichtigt mit draufgeraten ist, Einspruch einlegen. Und das auch erst, wenn sie Kenntnis davon erlangt, was aber bei einer Nichtveröffentlichung ziemlich unwahrscheinlich ist.

Wenn ein privater Mensch unter Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild und / oder der Privatsphäre Dritter selbige per Video oder Foto aufnimmt, dann ist das so gewonnene Bildmaterial im Strafverfahren gegen dabei abgebildete Tatverdächtige uneingeschränkt verwendbar. Es gibt keine dagegen stehende Rechtsprechung im Strafrecht (Staat gegen Bürger). Es ist dabei egal, ob das abgebildete Geschehen im privaten oder öffentlichen Raum stattgefunden hat. Einschränkungen bei der Verwertbarkeit machen da nur die Zivilgerichte (Bürger gegen Bürger). Einschränkungen im Strafrecht gibt es nur dort, wo die Ermittlungsbehörden selbst gegen vorgenannte Rechte verstoßen. Aber auch diese Einschränkungen sind nicht viel wert.

so oder so ... ich würde erstmal wissen wollen, welcher Ochse sich da an meinem Auto zu schaffen macht ... Verstoß oder illegal oder verwendbar oder nicht - erstmal scheißegal. Es geht hier um mein Eigentum!

Darum kann man sich kümmern, wenn man den Täter kennt.

In solchen Dachen bin ich persönlich ein Fan von akuter angemessener Selbstjustiz ... aber das darf man ja hier nicht so laut schreiben, sonst regen sich hier diverse bekannte Wichtigtuer wieder maßlos auf :D

häng die dashcam rein und gut. große speicherkarte. das reicht doch für einige stunden.

hast du verwertbares material, kannst du im extremfall immernoch behaupten dass selbst gefilmt zu haben. auf die frage warum du nicht ausgestiegen bist

->mußt du ziemlich sicher nicht antworten.

->kannst du auch behaupten bei deiner überwachungsaktion einfach eingepennt zu sein

->oder das aufzeichen tatsächlich an deine alarmanlage gekoppelt zu haben

alternative wäre noch die kamera in einem zweiten auto zu platzieren. dann hat da jemand eben wirklich ganz zufällig gefilmt.

die frage ist nur ob die dashcam tatsächlich so brauchbare aufnahmen liefert, so dass der täter ermittelt werden kann (du ihn also erkennst und anzeigst. oder eben die polizei ihn erkennt weil er kein unbekannter ist).

----------

weißt du denn worans liegt? parkplatzstreitigkeiten? falls ja dann würd ich ganz bewußt mal etwas provokanter parken (aber nicht völlig rechtswidrig) und schauen was passiert.

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