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Bescheinigung Pflichtversicherungsgesetz § 5 verloren

Themenstarteram 25. Oktober 2023 um 19:27

grande malheur de kack

Hallo zusammen….

Ich habe Ende Mai 2023 meinen KFZ Vertrag bei meinem Versicherer gekündigt, wegen Fahrzeugverkauf.

Ich habe mir eine Bescheinigung (s. Betreff) ausstellen lassen, weil ich erstmal kein Folgefahrzeug hatte und auch nicht abzusehen war wann ich wieder eins haben werde. Jetzt ging das doch schneller als gedacht, nächste Woche bekomme ich ein neues Auto. Versichern will ich es beim gleichen Versicherer wo ich auch das Vorfahrzeug versichert hatte. Der will jetzt die damals ausgestellte Bescheinigung um die SF Jahre anzurechnen. Problem ist, dass ich die Bescheinigung nicht mehr habe - Mail aus Versehen gelöscht. Jetzt soll ich von vorne anfangen, quasi als Fahranfänger, nach 22 Jahren Führerschein, ohne Anrechnung jeglicher SF Jahre.

Ich zitiere:

„ Mit Ausstellen der Bescheinigung nach $5 des Pflichtversicherungsgesetzes befinden sich die schadenfreien Jahre nicht mehr in Ihrem Vertrag. Dies ist analog einer Bestätigung an eine andere Versicherung zu sehen. Daher fordern wir die Bescheinigung an, um eine Anrechnung vornehmen zu können. Duplikate dieser Bescheinigungen können nicht erstellt werden.“

Ich bin natürlich selbst schuld, keine Frage.

Aber kann das echt sein? Ich verliere einen Zettel und alle SF Jahre sind für immer weg?

Viele Grüße :-(

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66 Antworten

Ein eindeutiges gefühltes Nein. Das muss natürlich auch bei der Versicherung noch immer wo gespeichert sein, würde ich sagen. Ist ja noch nichtmal 6 Monate her.

Am besten denen nochmals richtig auf den Zeiger gehen, ansonsten den Ombudsmann für Probleme mit Versicherung einschalten .Der regelt das schon.

Hast Du noch die jährlichen Rechnungen von der Versicherung? Da steht ja auch jedes Jahr die alte und dann neue SF Klasse drauf.

Normalerweise kommt so eine Bescheinigung per Post im Original und nicht per Mail.

Das Leben kann schon grausam sein.

Welche Versicherung ist das? Sehr kulant sind die nicht.

Themenstarteram 25. Oktober 2023 um 19:36

Ich habs schon mit drei Mails versucht bei der Huk24.

„ vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Bitte überprüfen Sie Ihren E-Mail-Eingang vom 02.06.2023. Ggf. ist dort die entsprechende Bescheinigung auffindbar.

 

Leider können wir die Versicherungszeit nur auf diesem Weg anrechnen.

 

Mit freundlichen Grüßen“

 

Völlig irre, zumal ich ja dort vorher auch war und sogar ne Beitragsrechnung mit den SF Jahren habe.

Ich würde in gleicher instanz bei dem Versicherer diese Bescheinigung nochmals anfragen:" wenn sie diese Bescheinigung benötigen, Frage ich diese Bescheinigung hiermit bei ihnen an, da ich bis zuletzt bei ihnen versichert war. Sobald mir die Bescheinigung ihrerseits vorliegt, werde ich diese an sie zurücksenden."

 

Dummstellen ist manchmal die einfachste lösung und funktioniert meistens.

Ja, welche Versicherung… und warum sprichst Du im letzten Satz von einem Zettel? Anfangs sagtest Du es war eine Mail?!

Edit: HUK 24? Komisch, bei denen bin ich auch schon länger, hatte geglaubt die wären nicht so….Merkwürdig.

Themenstarteram 25. Oktober 2023 um 19:39

Zitat:

@freespace49 schrieb am 25. Oktober 2023 um 21:36:58 Uhr:

Ich würde in gleicher instanz bei dem Versicherer diese Bescheinigung nochmals anfragen:" wenn sie diese Bescheinigung benötigen, Frage ich diese Bescheinigung hiermit bei ihnen an, da ich bis zuletzt bei ihnen versichert war. Sobald mir die Bescheinigung ihrerseits vorliegt, werde ich diese an sie zurücksenden."

Dummstellen ist manchmal die einfachste lösung und funktioniert meistens.

Siehe Zitat, ich habs versucht.

„ Duplikate dieser Bescheinigungen können nicht erstellt werden.“

Themenstarteram 25. Oktober 2023 um 19:39

Zitat:

@Pauliese schrieb am 25. Oktober 2023 um 21:38:25 Uhr:

Ja, welche Versicherung… und warum sprichst Du im letzten Satz von einem Zettel? Anfangs sagtest Du es war eine Mail?!

Im übertragenen Sinn „ein Zettel“. Es war eine Mail.

Dann würde ich denen sagen, dass du deinen Rechtsbeistand einschaltest, wenn das nicht funktioniert. Duplikate können immer erstellt werden und müssen sogar mit gesetzlichen Fristen aufbewahrt werden. Die versuchen dich zu linken.

 

Bemühe mal google

 

Edit:// oder schau nach einem Versicherungsmakler dieser Firma in deiner nähe.

Im Online Portal hat man in der HUK 24 doch einen Zugang mit Passwort. Meine HUK24 oder so.

Vielleicht ist in Deinem Postfach (innerhalb diese HUK 24. Accounts noch sowas drin.

Oder hast Du keinen Anmelde Login Zugang mehr in diesen Bereich?

Themenstarteram 25. Oktober 2023 um 19:45

Zitat:

@Pauliese schrieb am 25. Oktober 2023 um 21:44:08 Uhr:

Im Online Portal hat man in der HUK 24 doch einen Zugang mit Passwort. Meine HUK24 oder so.

Vielleicht ist in Deinem Postfach (innerhalb diese HUK 24. Accounts noch sowas drin.

Oder hast Du keinen Anmelde Login Zugang mehr in diesen Bereich?

Doch hab ich alles. Diese Bescheinigung wurde aber nur als Anhang in einer Mail gesendet und nicht im Online Postfach hinterlegt.

Hast ne PN

Es geht ja um Fakten und nicht um Material (Papier). Letzteres muss vielleicht neu ausgestellt werden, so bescheuert kann Deutschland sein, klar, aber wenn das so ist, muss man das so durchziehen.

Wie würde Spock sagen: Faszinierend!

Dann halte ich mich jetzt raus, wenn einer helfen kann dann Celica1992 mit seinem Insiderwissen.

Ansonsten könntest Deinen Mail Papierkorb durchsuchen. Endgültig gelöscht wird das je nach Email Anbieter auch erst nach 30 oder 90 Tagen.

Oder den Support fragen ob man die wiederherstellen kann. Gibt es ein älteres Backup von Deinem Computer oder Smartphone zum Aufspielen?

Grundsätzlich handelt die HUK hier korrekt.

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