1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Kraftstoffe
  6. Gaskraftstoffe
  7. Bescheinigung zur Eintragung Gasanlage?

Bescheinigung zur Eintragung Gasanlage?

Themenstarteram 28. Februar 2019 um 6:27

Hallo zusammen.

Welche Bescheinigung erhalten ich nach erfolgter Umrüstung vom Einbauer mit der ich dann die Anlage in die Papiere eintragen lassen kann?

Ich nenne jetzt mal Abgasbescheinigung nach R115 aber der Begriff ist wohl falsch.

Ist auf den Komponenten auch ein R115 Aufkleber oder muss da nix drauf?

 

Grüße. Papst

 

Beste Antwort im Thema

Ihr schafft Euch alle selbst ab :)

Schaue ich jetzt in die neue ECE Liste von Vialle, sind sämtliche Tanks und Bauteile die verarbeitet werden können aufgeführt. was der Umrüster davon verwenden möchte, je nach Möglichkeit, bleibt ihm selbst überlassen... Wichtig allein ist, Fahrzeugmodell und Motor muss aufgeführt sein...

Und ja, Tanks sind zwar komplett und doch beinhaltet die Einbaubescheinigung nicht nur die Tankart, sondern auch das Multiventil nebst der Anhänge, wie Pumpe bei Vialle.

Ich ergänze sogar mit Tanknummer und Literzahl...

(Ausschnitt aus Einbaubescheinigung)

Wie hatten ja schon mal eine Rückrufaktion eines Multiventils eines Verdampferanlagenvertriebs durch das KBA...

Ich finde es völlig unnötig dem Fragesteller korintekackerisch Angst zu machen...

Er fährt entspannt zur Zulassungsstelle und diese sagt ihm , ob er noch etwas braucht...

So einfach ist dies... ;)

Ausschnitt
46 weitere Antworten
Ähnliche Themen
46 Antworten

Die komplette Dokumentation der ECE R 115 Genehmigung. *

Einbaubescheinigung mit GSP

Zugehörige Einbauanleitung wenn vorhanden.

Tankzertifikat.

Handbuch/Bedienungsanleitung

* Kann nach § 19/2 abgenommen werden, ersetzt die TÜV-Abnahme die ECE R 115

Themenstarteram 28. Februar 2019 um 8:32

Danke. Wenn die Einbauanleitung nicht vorliegt ist das aber kein Beinbruch oder?

Deinen letzten Satz verstehe ich nicht. Kann abgenommen werden nach 19.2. ersetzt die TÜV Abnahme die ECe R?

Unter bestimmten Voraussetzungen (Fahrzeugmerkmale) , kann noch eine Abnahme nach § 19/2 vom TÜV erfolgen. Die Voraussetzungen wurden hier schon erörtert.

(Grob, Euro 2 als auch Fahrzeuge ohne EG Typengenehmigung)

Themenstarteram 28. Februar 2019 um 8:42

Achso. Jetzt hab ich's kapier. Nö. Würde bei meinem Wagen nicht zutreffen.

Also mit der Genehmigung und der Einbaubescheinigung Rumpel ich in die Zulassungsstelle und die tragen mir dann die Anlage in die Papiere ein....

 

Geben die Hersteller eigentlich nach R115 vor wo z.b. der Verdampfer und die anderen Teile genau verbaut werden müssen (genauer Platz im Motorraum) oder hat da der Umrüster flexible Möglichkeiten?

Genau... Auf der B-Säule sollte noch ein Aufkleber mit den Gasanlagendaten sein...

Themenstarteram 28. Februar 2019 um 8:53

Passt. Den Aufkleber liefert der Importeur bzw. der Anlagenhersteller ( hier Prins) hoffentlich mit.

Einbauposition der Teile ist egal?

Zitat:

@Papst1978 schrieb am 28. Februar 2019 um 09:53:16 Uhr:

Passt. Den Aufkleber liefert der Importeur bzw. der Anlagenhersteller ( hier Prins) hoffentlich mit.

Einbauposition der Teile ist egal?

Bei mir schon, nach der neuen ECE sowiso, da ist der Umrüster der Kapellmeister, was Einige ins Schwitzen bringt... ;)

Bei Dir kanns doch Wurst sein, muss ja nur noch zur Zulassungsstelle und die prüfen nicht...

Hallo,

 

sorry das ich mich jetzt hier mit einmische, aber das passt gerade zu meinem Thema.

Habe von meinem Umrüster nur die R115 Zulassung bekommen und der sagte das nur noch dieses bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.

Er hat auch die GSP Zulassung. Reicht das?

Asset.JPG

Theoretisch müsste der TÜV noch eine GAP machen? Oder reicht hier dass der Umrüster die Dichtheit sicherlich geprüft hat, für die Eintragung?

Meines wissens gibt es nicht für jedes Fahrzeug eine Anleitung. Man kann froh sein, wenn es überhaupt eine Montageanleitung zur Anlage gibt. Manche liefern nur einen allgemeinen Übersichtsplan. Ein für GSP ausgebildeter Mitarbeiter sollte schon wissen wie alles zusammen passt. So schwer ist das aber nicht, da eine Gasanlage nicht sonderlich komplex ist.

Zitat:

@lpg-Jogy schrieb am 28. Februar 2019 um 22:16:17 Uhr:

Theoretisch müsste der TÜV noch eine GAP machen? Oder reicht hier dass der Umrüster die Dichtheit sicherlich geprüft hat, für die Eintragung?

Das ist genau meine Frage.

Mir ist einfach nur wichtig, das ich jetzt nicht doppelt zur Zulassungsstelle muss. Mein Umrüster meint das diese Bescheinigung zur Eintragung reicht.

Was sagen die Experten unter uns?

Eine GSP (Gas SystemEinbauprüfung)- nicht GAP - brauchst schon noch, die sollte er eigentlich mit gemacht haben.

Anrufen?

Die Einbaubescheinigung protokolliert die GSP und die GAP ...Hat der Umrüster die Genehmigung , ist das so OK..

Ansonsten macht das auch der TÜV ... Ist aber nicht Sache des Kunden..

Dieser legt nur bei der Zulassung die R115 und die Einbaubescheinigung nebst seinem Kfz.- Schein vor..

Hier z.B. ist unter 1.1 die Dichtigkeitsprüfung angekreuzt...

2019-03-01-081339
Deine Antwort
Ähnliche Themen