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Beschilderung für Fahrradweg zwingend?

Themenstarteram 17. Dezember 2013 um 20:08

Hallo,

in meinem Umfeld gibt es zunehmend farblich abgesetzte Bereiche auf dem Gehweg. Ich formuliere das mal bewusst so neutral. Man denkt sofort an einem Fahrradweg. Es gibt aber keinerlei Beschilderung, auch keine Bodenmarkierung. Gibt es irgendeine Bestimmung, die einen Fahrradweg auch anders ausweisen kann, als durch eine Beschilderung? Oder wäre das formal gesehen ein Gehweg mit bunten Bereichen?

Gruß Uwe

Beste Antwort im Thema

Ja, die gibt es. Die blauen Lollies weisen einen benutzungspflichtigen Radweg aus. Es gibt aber auch Radwege, die nicht benutzungspflichtig sind. Nur dafür gibt es (unvorstellbarerweise) kein Schild. Hier zählt tatsächlich der optische Eindruck (farbiges Pflaster, abgesenkte Randsteine, etc.).

Es kann sogar sein, dass die Kommune die Schilder abgeschraubt hat. In vielen Fällen war eine Benutzungspflicht nämlich nicht zumutbar, deswegen müssen diese Schilder dann entfernt werden.

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Ja, die gibt es. Die blauen Lollies weisen einen benutzungspflichtigen Radweg aus. Es gibt aber auch Radwege, die nicht benutzungspflichtig sind. Nur dafür gibt es (unvorstellbarerweise) kein Schild. Hier zählt tatsächlich der optische Eindruck (farbiges Pflaster, abgesenkte Randsteine, etc.).

Es kann sogar sein, dass die Kommune die Schilder abgeschraubt hat. In vielen Fällen war eine Benutzungspflicht nämlich nicht zumutbar, deswegen müssen diese Schilder dann entfernt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Nur dafür gibt es (unvorstellbarerweise) kein Schild. Hier zählt tatsächlich der optische Eindruck (farbiges Pflaster, abgesenkte Randsteine, etc.).

Doch, auch dafür gäbe es ein Schild. Das Gehwegschild mit dem Zusatz "Radfahrer frei".

 

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Doch, auch dafür gäbe es ein Schild. Das Gehwegschild mit dem Zusatz "Radfahrer frei".

Und wenn's kein Gehweg ist, sondern ein von der Fahrbahn abgesetzer Fahrstreifen speziell für Fahrräder?

Zitat:

Original geschrieben von JNiederm

Und wenn's kein Gehweg ist, sondern ein von der Fahrbahn abgesetzer Fahrstreifen speziell für Fahrräder?

Dann ist es eine nette farbliche Designspielerei auf der Straße :D

Bei den Markierungen auf dem Gehweg wie in der Ausgangsfrage bleibt offen als was der beschildert ist. Steht der rein als Gehweg darf da egal welche farblichen Markierungen vorhanden sind kein Radfahrer fahren. Erst wenn gar keine Beschilderung oder Radfahrer frei angegeben ist darf dort ein Radfahrer fahren.

Ansonsten ist das eine halt die Überholspur für die schnelleren Fußgänger ;)

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Doch, auch dafür gäbe es ein Schild. Das Gehwegschild mit dem Zusatz "Radfahrer frei".

nein, denn durch dieses Schild wird es nicht zum Radweg. Damit kreieren die Kommunen eine Art "Shared Space" in dem Radfahrer zu besonderer Sorgfalt verpflichtet sind und nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.

Zitat:

„Radwege ohne Benutzungspflicht“ sind fahrbahnbegleitend und baulich angelegt und nach außen erkennbar für die Benutzung durch den Radverkehr bestimmt, aber nicht mit einem Verkehrszeichen beschildert. Sie sind daher für niemanden benutzungspflichtig, aber ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten. Zur Verdeutlichung können sie mit einem Fahrradpiktogramm gekennzeichnet sein. „Radwege ohne Benutzungspflicht“ dürfen nur befahren werden, wenn sie auf der rechten Seite der Straße liegen. Linke Radwege ohne die Zeichen 237 Zeichen 237.svg, 240 Zeichen 240.svg oder 241 Zeichen 241-30.svg dürfen laut § 2 StVO nur benutzt werden, wenn das durch das Zusatzzeichen 1022-10 Zusatzzeichen 1022-10.svg „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist.

Quelle: Wikipedia.

In D gibt es wirklich für alles Schilder, aber keins für einen nicht benutzungspflichtigen Radweg.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Ja, die gibt es. Die blauen Lollies weisen einen benutzungspflichtigen Radweg aus. Es gibt aber auch Radwege, die nicht benutzungspflichtig sind. Nur dafür gibt es (unvorstellbarerweise) kein Schild. Hier zählt tatsächlich der optische Eindruck (farbiges Pflaster, abgesenkte Randsteine, etc.).

Es kann sogar sein, dass die Kommune die Schilder abgeschraubt hat. In vielen Fällen war eine Benutzungspflicht nämlich nicht zumutbar, deswegen müssen diese Schilder dann entfernt werden.

So ist es.

Die STVO und die Verwaltungsvorschriften kennen Radwege mit und ohne Nutzungspflicht schon seit über 10 Jahren. Allerdings ist es auch in vielen Orten so, das die Verwaltungsvorschriften komplett ignoriert werden und es deswegen mangels praktischen Beispielen wohl unbekannt zu sein scheint, das die blauen Schilder vor den Radwegen da nur in Ausnahmefällen stehen dürften.

Themenstarteram 2. Juli 2014 um 19:56

Interessant ist die Antwort, dass auf solchen Mischwegen nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Mittlerweile ist die der Gehweg mit farblicher Absetzung seit gut einem halben Jahr in Betrieb. Fahrradfahrer mit geschätzten 30 km/h sind keine Seltenheit. Eigentlich ist ein schwerer Unfall nur eine Frage der Zeit.

am 2. Juli 2014 um 20:05

Schrittgeschwindigkeit nicht, aber es gibt besondere Sorgfaltspflicht bei gemeinsamen Rad-/Fußweg. Zum Vorankommen also nicht geeignet.

Hast du vielleicht ein Foto? Sowas ist immer ganz nett.

Zitat:

Original geschrieben von aquauwe

Interessant ist die Antwort, dass auf solchen Mischwegen nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf.

Das ist nicht ganz richtig, denn diese werden - wenn ueberhaupt - mit einem blauen Gebotszeichen mit einer horizontalen, weissen Trennlinie und einem Fussgaenger-Piktogram darueber bzw. Radfahrer-Piktogram darunter gekennzeichnet.

Zitat:

Mittlerweile ist dieser Gehweg mit farblicher Absetzung seit gut einem halben Jahr in Betrieb. Fahrradfahrer mit geschätzten 30 km/h sind keine Seltenheit.

Das ist auch voellig legitim, weil vom Prinzip her zumindest, Rad- und Fussgaenger ja "getrennt" sind (entsprechende farblich unterschiedliche Pflasterung bzw. eine weisse "Trenn"-Linie ist ja vorhanden).

Zitat:

Eigentlich ist ein schwerer Unfall nur eine Frage der Zeit.

Sehe ich nicht so, denn - wie ueberall im Leben - sollte ggf. gegenseitige Ruecksichtnahme Proritaet haben und nicht unbedingt der eigene Vorwaertsdrang (vor allem auf oeffentlichen Wegen und Strassen innerorts) ...

Im Uebrigen ist es auch so, das fuer die Kommune(n), auf ausgeschilderten Rad- und Mischwegen, fuer diese auch eine "Raeum- und Streupflicht" besteht, die bei uns in BW - zumindest fuer reine Geh- bzw. Fusswege innerorts - schon vor Jahrzehnten per Kommunal-Ordnung auf die Anwohner abgewaelzt wurde, was ihr aber fuer ausgeschilderte Radwege rechtlich verwehrt ist!

Zitat:

Original geschrieben von aquauwe

..............Fahrradfahrer mit geschätzten 30 km/h sind keine Seltenheit. ..............

Das sind die gleichen Typen die mit 270 km/h über die Autobahn brettern :rolleyes:

am 3. Juli 2014 um 7:11

30 ist viel zu schnell fuer radfahrer, nicht? die sollten absteigen und laufen, damit keine unfaelle passieren.

zur info: wenn mit dem fahrrad kein durchkommen ist, was nimmt man da? genau: das auto.

am 3. Juli 2014 um 7:38

Zitat:

Original geschrieben von d.i.b

30 ist viel zu schnell fuer radfahrer, nicht?

Je nach Situation durchaus. Jeder, der körperlich halbwegs fit ist, kann mit einem Fahrrad über längere Strecken 30 fahren. Aber auf einem baulich nicht (bzw. nur durch farbliche Hervorhebung) getrennten Rad / Fußweg kann man mit 30 durchaus zu schnell sein, wenn dort auch Fußgänger / Kinder unterwegs sind. Da sollte man als Radfahrer dann seine Geschwindigkeit anpassen. Für angepasste Geschwindigkeit braucht man gar keine Schilder, da reicht § 1 StVO und der gilt für alle Verkehrsteilnehmer.

Ich beobachte das regelmäßig an einer Bushaltestelle, an der ich täglich vorbei laufe. Rot gepflasterte Radspur führt zwischen Gehweg und Haltebucht entlang. Im Berufsverkehr warten da gerne mal 15 bis 20 Leute auf den Bus, so dass es recht voll ist. Dennoch beobachtet man regelmäßig Radfahrer, die zwar wild klingelnd, aber mit unverminderter Geschwindigkeit da durch rauschen.

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Je nach Situation durchaus. Jeder, der körperlich halbwegs fit ist, kann mit einem Fahrrad über längere Strecken 30 fahren.

Ich beobachte das regelmäßig an einer Bushaltestelle, an der ich täglich vorbei laufe. Rot gepflasterte Radspur führt zwischen Gehweg und Haltebucht entlang.

Längere Strecke ist bei dir 500m? Ich fahre viel Rennrad, auch mit recht gut trainierten Leuten. Die die einen 30er Schnitt über längere Zeit fahren sind selbst da schon klar die deutlich besser trainierten. ;-)

Bezüglich solcher Konstrukte an Haltestellen gehören die Verkehrsplaner erschlagen, das ist der Grund warum so viele Radfahrer Radwege meiden. Da werden Gefahrenpunkte geschaffen die nicht sein müssen. Wenn da kein Platz ist kann man den Radweg besser weglassen als solche hingepfuschten Konstrukte zu bauen.

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