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Beschleunigung mit 5 Personen, wie schlecht wird der Wert ?

VW Polo 5 Cross (6R / 6C)
Themenstarteram 5. September 2022 um 16:30

Hallo, ich habe folgendes Problem. Mein Sohn wurde in Auto-Unfall hineingezogen, seitlich durch Mercedes, der seine Spur verlor, gerammt. Mercedes Benz MAG, beschädigte das Auto des Sohnes schwer und wurde durch seine Energie und hochkatapultieren sogar um 180 ° gedreht, landete vor dem Auto des Sohnes und verursachte gut 60 Meter Brems- und Rutschspur. Keine Bremsspuren jedoch vom Sohn des Autos. Trotzdem behauptet Polizei und lies durch „sog. Fachexperten“ Expertiese erstellen, die da lautete, auch mein Sohn sei mit annähernd 95 km/h dahingerast. Gesagt sei, dass diese Strecke niemals mit einer solchen Geschwinmdigkeit befahren werden könnte. Der Mercedes soll sogar eine theoretische Geschwindigkeit dort von 125 km/h gehabt haben können. Die Experten gingen von einer nach Werksangaben Beschleunigung von 6.7 Sec. aus. Wichtig jedoch, und das liessen diese Experten ausser acht, obwohl wir das reklamierten, dass insgesamt 5 Personen im VW sassen, Gewicht zusammen 390 kg.

Habt Ihr verlässliche Aussagen, ev. mit Nachweis/Dokumentation wie gross in diesem Fall die Beschleunigung ist mit dieser Vollbesetzung des VW Polo GTI BMT ; 1798 ccm; 191 PS; Leergewicht 1332 kg?

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28 Antworten

Hallo willigO,

das bringt dich hier auch nicht weiter in dem Schadensfall deines Sohnes, da hilft dir nur ein weiteres Gutachten eines Sachverständigen und ein Rechtsanwalt, den dein Sohn hoffentlich schon hat.

Ich denke nicht, dass du dich da auf Aussagen berufen kannst, bzw. bei Gericht erfolgversprechend ist!

Freundlicher Gruß

Themenstarteram 5. September 2022 um 17:10

Zitat:

@deichgrafi schrieb am 5. September 2022 um 19:05:18 Uhr:

Hallo willigO,

das bringt dich hier auch nicht weiter in dem Schadensfall deines Sohnes, da hilft dir nur ein weiteres Gutachten eines Sachverständigen und ein Rechtsanwalt, den dein Sohn hoffentlich schon hat.

Ich denke nicht, dass du dich da auf Aussagen berufen kannst, bzw. bei Gericht erfolgversprechend ist!

Freundlicher Gruß

Wir haben schon ANWALT. Und auch Gegenexpertise. Jedoch auch dieser rechnet mit den offiziellen Werksangaben, da es ja keine anderen so greifbar hat! Jedoch schon die Berechnung und Gegenüberstellung des Leistungsgewichts zeigt eklatante Unterschiede, mit oder nur 1 Fahrer !

Hallo willigO,

dann wird auf Basis dieser Gutachten Recht gesprochen, da der Richter selbst ja kein Experte ist!

Vielleicht mal beim ADAC eine Anfrage stellen, die haben ja beides "Rechtsexperten" und "Auto-Sachverständige".

Freundlicher Gruß

Themenstarteram 5. September 2022 um 18:58

Ok mach ich

Themenstarteram 14. Januar 2023 um 13:43

Auch ADAC hat mir nicht weiterhelfen können.

Themenstarteram 14. Januar 2023 um 13:53

Es gibt doch überall Freaks, die GPS Zubehör haben und das leicht messen können. Oder irre ich mich da? Mit Do einem Draggy sollt das doch leicht zu bewerkstelligen sein.

Hallo willig0,

natürlich gibt es in einem Forum sicher Meinungen die sich für deinen Sohn aussprechen und es gibt auch Leute, die das Equipment haben, so etwas nachzustellen. Aber es muss letztendlich auch vor Gericht verwertbar und zugelassen sein.

Eine Gegendarstellung muss schon gutachterlichen Charakter haben, sonst hat es vor einem ordentlichen Gericht keine Chance. Dein Anwalt sollte sich um ein weiteres, gerichtlich bestelltes Gutachten kümmern.

Allerdings muss das auch erstmal vom Richter vorab bestellt und auch bezahlt werden!

Freundlicher Gruß

Themenstarteram 14. Januar 2023 um 15:40

Wir haben eigenen Experten engagiert und bezahlt!

Ergebnis, seine Expertise sei einfach so geschrieben worden, nicht glaubwürdig, sie halten an ihrer eigenen Expertise fest, obwohl sie an der erneuten 3 Stündigen Befragung gar nicht überzeugen konnten und vieles unbeantwortet liessen!

Richter war auf deren Seite und sprach Sohn schuldig! Wir müssen nun an nächsthöherrs Gericht !

Hallo willig0,

genau das ist der Knackpunkt, ein gerichtlich bestelltes Gutachten wiegt höher als ein Privatgutachten.

Der Richter bestellt nach Antrag den Gutachter, der Antragsteller bezahlt ihn, daß Gutachten wird erstellt und danach wird Recht gesprochen!

Was sagt den euer Anwalt, wie schätzt der eure Chancen ein?

Freundlicher Gruß

Themenstarteram 5. September 2023 um 4:04

Da der Anwalt sich die Ohren zuhält wenn wir Autofachwissen ihm erklären und er sagt er wolle das gar nicht wissen, erübrigt sich die Frage.....UND RICHTER scheinen gar kein Interesse daran zu haben, wirklich die Fakten erfahren zu wollen, ist es auf diesem Weg unmöglich, Gerechtigkeit zu erlangen!}> Auch habe ich den Weg zu VOLKSWAGEN eingeschlagen um Auskunft über ESP zu erhalten: ob ESP Auswirkung hat wenn ich voll Beschleunigen will auf SPITZENWERT in Kurve? ANTWORT; VW hält sich an Strassenverkehrsordnung und Sicherheit stehe an erster Stelle! Auf weitere Nachfrage kam immer die gleiche moralische Komponente als Antwort....!

Ja, da seid Ihr auf eine gewisse Art "eingekesselt" in dieser Situation... Das ist beklemmend und macht keine gute Stimmung.

Ihr müsst Euch einen für solche speziellen Fälle spezialisierten Fachanwalt wenden, ggf mit angeschlossenem Gutachter.

Suche doch mal mit Hilfe von Google nach so einem Spezialisten möglichst in Deiner Gegend.

Und wenn da keiner ist, dann müsst Ihr eben eine gewissen Strecke fahren.

Aber Ihr braucht da einen ganz speziellen Unfall-Fachanwalt mit entsprechender Expertise...

Dann sieht das ganze auch vor Gericht gleich ganz anders aus...

Ich hoffe Ihr seid Rechtsschutz versichert und die übernimmt...

Wie hoch ist das angesetzte Schaden-Volumen...?

In Berlin kenne ich einen hervorragenden Verkehrsanwalt persönlich...

Themenstarteram 5. September 2023 um 10:34

Leider bin ich nicht in Berlin! Und so lange das Gericht nur Ihre eigenen Gutachter mit Ihren Expertiesen anerkennt hat es wohl keinen Wert nochmal einen eigenen 2. Gutachter zu bestellen..... Denn unser erster Gutachter ist sogar in seiner Position über dem Gerichtsgutachter.... und der sprach, wenn man es richtig betrachtet, eigentlich herablassend über unseren Experten....!!!! Da macht es daher keinen grossen Sinn, nochmals einen eigenen Gutachter zu engagieren!

Ich sag es nochmal:

Ein spezialisierter Fachanwalt für Verkehrsrecht geht gleich ganz anders an die Sache heran und hat ein ganz anderes Auftreten als ein "normaler" Anwalt...

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