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Beschleunigung

BMW
Themenstarteram 30. Januar 2003 um 9:19

Hi Leute!

In wie weit ist es möglich, mit einem alten Subaru Kombi mit 3 Personen eine Strecke von 200 metern in 14 Sekunden zurückzulegen (beginnend mit 0 km/h - also Beschleunigen)??? Wie leicht müsste das Auto sein, wieviel PS müsste es haben usw.?!

Ich brauch keine exakte Rechnung (wäre natürlich besser), nur ungefähre Angaben über die Möglichkeit!!!

THX

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20 Antworten

Alter Subaru Kombi ?????

Wo liegt da der Bezug zu BMW ????

Lass uns folgendermassen arbeiten:

Wir vernachlässigen mal den Luftwiderstand, denn er verbietet es, dem Auto eine konstante Beschleunigung zuzuweisen (da delta v / delta t nicht konstant).

Annahme: Das Auto schafft es in 12 Sekunden von 0-100 km/h (realistisch?). Es gilt also:

a x t = v

a x 12 = 27,77 m/s

a = 27,77 / 12 = 2,31

Nun berechnen wir den Weg, den das Auto nach 12 Sekunden zurückgelegt hat:

l = a/2 x t²

l = 1,16 x 12²

l = 167

Antwort: Bei der Beschleunigungsfahrt von 0 auf 100 km/h hat das Auto (näherungsweise) 167 Meter zurückgelegt. Selbst, wenn es jetzt NICHT weiter beschleunigen würde, würde es von hier an 27,77 Meter pro Sekunde zurücklegen, also nach zwei weiteren Sekunden bereits über die 200-Meter-Marke hinausfahren.

Es ist also der Theorie nach durchaus möglich, die Strecke in der Zeit zu schaffen.

Uli

Was hier nicht bedacht wurde: Der Luftwiderstand sorgt dafür, dass Beschleunigungen bei höheren Geschwindigkeiten länger dauern. Der Anteil einer hohen Geschwindigkeit an der 0-100-Zeit ist also relativ höher als hier angenommen. Die Zeit für 200 Meter müsste also noch geringer sein.

Themenstarteram 30. Januar 2003 um 10:05

Also wenn ich das richtig verstehen, dann würde sie als 167 m zurücklegen bei der Beschleunigung auf 100 km/h, wenn sie ein super Fahrer wäre, und alleine im Auto ist. Nun ist die maximal erlaubte Geschwindigkeit 100 km/h - also noch 2 Sekunden zeit, die restlichen 23 m zurückzulegen....

100 km/h = 27,77 m/s * 2 = 55,54 m + 167 m = 223 m....

nun beachten wir doch, dass die Dame kein guter Fahrer ist, aber trotzdem Vollgas gibt.... also geben wir ihr 14 Sekunden, bis sie auf 100 km/h ist.... dies würde bedeuten, dass sie auf der Beschleunigungsstrecke insgesamt 194,4 m zurücklegt... jedoch ihre 14 Sekunden "aufgebraucht" hat.... also die 200 m Marke nicht rechtzeitig erreicht (zu beachten: Luftwiderstand etc. weggelassen (also Vakuum)).

oder kurz : klar geht das , zumindest bis das gegenteil bewisen ist .

welcher wagen ?es gibt auch subaru kombis mit über 200 ps , oedr hast du mit deinem bmw nen sprint verloren ??

Themenstarteram 2. Februar 2003 um 14:09

@edgar:

Alles andere als einen Sprint - eher meinen Führerschein verloren, weil diese Dame behauptet, dass ich sie zu einer Vollbremsung gebracht habe. Und sie habe gesehen, dass ich eine 500 m entfernte Ampel bei Rot überschritten hätte..... langer Thread "Führerscheinentzug"

hat sie dann nicht auch die ampel überfahren ??oder kam sie von einer anderen richtung ??

vielleicht bist du ja auch bei " dunkelgrün " drüber und sie bei rot von einer anderen seite ??

Themenstarteram 2. Februar 2003 um 14:16

Nee... ist ne längere Gesichte..... kannst du gut rechnen??? Pass mal auf...

ich stell meine rechnerische Widerlegung online.... dann kann sie jeder, der sich dafür interessiert, ansehen und nachrechnen. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir in dieser Sache helfen könntet (da ich ja nur davon ausgehe, dass sie 200 m vor dem 70er-Zone Schild die Vollbremsung hingelegt hat - man könnte ja die Strecke kürzer machen, und trotzdem noch mal widerlegend nachrechnen... damit ich eben meinem Anwalt eine widerlegende Rechnungen vorlegen kann!!!!)

das wäre dann in ca. 5 min. die folgende Adresse:

http://www.tt23.de/gericht

 

MFG

oh jee ich les mir das mal in ruhe durch .....aber ein rechenkünstler bin ich nicht .

da gibts ja auch physik-studenten hier , die können das besser .

wenn es aber rechnerisch widerlegabar ist , warum dann keinen sachverständigen hinzuziehen???

geht immerhin um deinen lappen .

hmmm....ich weiss nicht .

du gehts einfach davon aus , das eine vollbremsung, so wie sagt , dass auto immer bis zum stillstand verzögert .

hat sie gesagt , sie hätte richtig gestanden??dann schafft sie es nicht mehr .

aber wenn man bei ner vollbremsung aus ca 100 km/h nach zwei sekunden die bremse löst ( davon abgesehen was sie unter vollbremsung versteht ) hat man immer noch ca 50-60 km/h drauf .

setz doch mal statt von 0-100 , 50-100 km/h ein , dann wird eng für dich .

wobei ich bei solvhen rechenspielchen nciht der beste bin.

aber du gehst hier von zu vielen angenommen werten aus .

ich würde mal nen sachverständigen fragen

oder hier mal die physik-asse fragen

Themenstarteram 2. Februar 2003 um 14:54

Also, Reibung Gewicht etc. habe ich wie gesagt nicht miteinbezogen! Wenn ich dies mit einbeziehen würde, dann müsste sie noch nicht einmal auf 0km/h runterbremsen. Es würde langen, wenn sie auch noch 50 km/h drauf hätte.... aber das sind dann die Rechnungen, die ich am liebsten von jemande proffessionelem ausgerechnet haben wollte... (physik asse!!!)...

ließ dir doch mal den Text durch (rechnersiche Widerlegung). Da habe ich alles beschrieben! Ausserdem habe ich auch grad den Sachverhalt auf die index.htm geladen (F5 zum aktualisiern der Seite!)

Hallo furious,

also wenn Du wirklich rechts überholt hast, dann ist das schon mal eine ganz schlechte Ausgangsposition. Das mit der roten Ampel wird der Staatsanwalt wahrscheinlich so auslegen, dass Du versucht hast "zu entkommen", um damit der Klägerin die Möglichkeit zu nehmen dein Nummernschild zu notieren, was sie aber wohl auch so schon geschafft hat.

Wenn Du jetzt vor Gericht anfängst auf Meter und Sekunde nachzuweisen, dass sie dass mit der Ampel gar nicht gesehen haben kann, dann kannst Du dich gleich für schuldig bekennen. Das Gericht wird durch einen Sachverständigen schon selber rausbekommen, was gesehen werden konnte und was nicht, wenn Zweifel an der Aussage der Klägerin bestehen. Wenn Du nicht bei Rot über die Ampel gefahren bist, dann sag es einfach wenn Du danach gefragt wirst.

Behauptet sie denn, dass Du sie von der Seite gerammt hättest, wenn sie nicht gebremst hätte? Also hinten drauf fahren wäre ja nur gegangen, wenn Du dabei abgebremst hättest.

Eine Vollbremsung wird wohl, wie bereits oben erwähnt, eine Reduzierung der Fahrtgeschwindigkeit auf 50-60 km/h gewesen sein. Wenn Du mit konstanter Geschwindigkeit weitergefahren bist und sie wirklich auf 0 km/h abgebremst hätte, dann würde ich auch mal ihre Fahrfähigkeit in Frage stellen. Ich gehe also mal davon aus, dass sie wirklich nur ihre Geschwindigkeit deutlich reduziert hat. Und dann kann sie auch locker gesehen haben, wie Du vielleicht bei Rot über die Ampel "gerast" bist.

Wie sieht es denn mit dem LKW-Fahrer aus? Der wird ja nun nicht gerade 60 km/h gefahren sein. Er könnte dazu sicherlich auch etwas sagen. Hat man ihn als Zeugen ermitteln können?

Also, alles was Du NICHT getan hast, streitest Du auch vor Gericht ab. Alles was Du evtl. getan hast würde ich NIE durch solche "Das ging doch gar nicht weil, ..." versuchen abzuwenden. Dann lieber behaupten, dass die Ampel gerade umgesprungen ist und Du Dir sicher bist noch vor dem Rotsignal die Markierung überfahren zu haben. Denn aus einer entsprechenden Entfernung kann man diesen Sachverhalt nur sehr schlecht schätzen. Das wird Dein Anwalt aber sicher selber wissen und die Aussagen als unzuverlässig abstempeln. Wie gesagt, wenn es natürlich schon ewig Rot war, dann bringt das natürlich auch nichts.

Gruß, Das Radlager

Themenstarteram 2. Februar 2003 um 15:58

Meine Aussage ist folgende:

Ich war zu dieser Zeit nicht mit diesem Auto unterwegs. Ich war mit dem Wagen meines Vaters in entgegengesetzter Richtung unterwegs. Und das kann er bzw. meine Mutter unter Eid bezeugen. Ausserdem kann das meine Mutter auch (ich sage mal) "teilweise" beweisen, denn sie hat einen Kassenzettel, welcher 1 Stunde nach Tatzeit ausgestellt wurde.

Jetzt gehe ich jedoch davon aus, dass die Dame MICH gesehen hat (scheinbar weil sie mich kennt, und somit weiß, dass ich des öfteren mit diesem Wagen unterwegs bin - immerhin hatte mein Vater mehrere Jahre über ein großes und weltbekanntes SportZentr

um, weswegen mich tausende von Personen kennen, welche ich noch nie sah....). Ihr Sohn wird mich wohl auch kennen, und sagt auch, dass er mich gesehen hat.

" Behauptet sie denn, dass Du sie von der Seite gerammt hättest, wenn sie nicht gebremst hätte? Also hinten drauf fahren wäre ja nur gegangen, wenn Du dabei abgebremst hättest"

-sieh einfach mal den Brief vom Staatsanwalt auf http://www.tt23.de/gericht an. Da steht, dass sie einen zusammenstoß vermeiden musste.... ob mit dem LKW oder ihr, kann ich nicht erraten...

 

 

Sollte die beiden mich nicht kennen, dann haben sie mich wohl mit meiner Mutter verwechselt, denn sie hat mir gesagt, dass sie in den Tagen ihre Haare hochgesteckt getragen hat, da sie in dieser Zeit mit Wandfarbe rumhantierte (wir haben nämlich das Geschäft meines Vaters verkauft, und sind 18 km weiter ein anderes aufbauen gegangen (auch eine längere OHG Geschichte welche noch vor Gericht behandelt wird)). Verwechselnd ähnlich sind nämlich meine Mutter und ich von der Seite, denn ich habe längere Haare gehabt, und eben die große Nase meiner Mama ;-)) Da ich die Farbe mit einigen Kumpels aufgetragen hatte, war meine Mutter diejenige, die die Farbe kaufen gegangen ist. Und das war in diesem Fall eben die besagte Strecke.

Jetzte @Radlager: Sag mir mal, ob dies Zweifel genug aufrollen lassen?!?!?!?!

Themenstarteram 2. Februar 2003 um 16:01

Komisch... der ganze Text vorher ist ziemlich durcheinander geraten....

Zum LKW-Fahrer:

Ich habe bisher noch nicht erfahren, ob es unbeteiligte Zeugen gibt. Habe nur diesen besagten Brief vom Staatsanwalt erhalten. Da stehen als Zeugen nur die Polizisten und die Dame drinnen (noch nicht einmal ihre zwei Söhne, welche mit im Auto waren).. mein Anwalt hat jedoch immernoch keine Unterlagen vom Staatsanwalt erhalten. Falls es also einen Zeugen gibt, dann müsste ich es spätestens dann erfahren, oder?

wenn du nicht gefahren bist und für die tatzeit ein " alibi " hast , versteh ich nicht warum dein lappen weg ist .

hast du kein alibi , muss man erstmal zweifelsfrei beweisen ob du es warst .

wenn man dich mit deiner mutter schnell verwechseln kann.....ja dann würde ich darauf pochen .

wenn du es aber warst , und nur ne windige sache machen willst um rechnerisch da raus zu kommen .und du dir deiner schuld bewußt bist , dann stirb wie ein mann.

wenn nicht , dann leg einspruch ein !!

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