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- Beschluss 23.03.2020: Wohnungseigentümer dürfen Ladestationen einbauen
Beschluss 23.03.2020: Wohnungseigentümer dürfen Ladestationen einbauen
So, endlich ist es soweit: Eine WEG darf den Einbau von Ladestationen nicht mehr verhindern. Das Gesetz wurd eheute geändert.
D.h. jeder Eigentümer kann sich eine Ladestation an den Stellplatz/Garage bauen. Hier der Wortlaut vom Regierungssprecher:
https://www.youtube.com/watch?v=1pv_QsiW0ak&feature=youtu.be&t=1011
Nachtrag: Gilt auch für Mieter:
https://www.golem.de/.../...ch-auf-private-ladestelle-2003-147442.html
Beste Antwort im Thema
Du immer mit Deinen Ängsten und Sorgen....
Aber ne Küche für 10.000€ baut sich jeder völlig selbstverständlich ein.
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297 Antworten
Ein sicherlich sinnvoller Gesetzesentwurf, der Eigentümern das Leben erleichtern wird. Inwieweit Mieter das wirklich in Anspruch nehmen werden, muss man abwarten. Eine Ladevorrichtung auf eigene Kosten zu installieren und möglicherweise auch auf eigene Kosten wieder zu deinstallieren, ist für einen Mieter vermutlich oft ein beachtliches Risiko. Interessant könnte das vor allem für Mieter in Wohnungsgenossenschaften sein, da hier in der Regel langfristig gewohnt wird und keine Eigenbedarfskündigung zu befürchten ist.
Du immer mit Deinen Ängsten und Sorgen....
Aber ne Küche für 10.000€ baut sich jeder völlig selbstverständlich ein.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 23. März 2020 um 19:30:53 Uhr:
...vom Regierungssprecher:
https://www.youtube.com/watch?v=1pv_QsiW0ak&feature=youtu.be&t=1011
Ab Minute 17
Jetzt würde mich aber interessieren habe ich auch das Recht meine Schuko aufrüsten zu Lassen?
Eine Ladestation beinhaltet ja eigentlich sowas wie die Wallbox, somit wäre das gegeben.
Ja, das sehe ich auch so.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 24. März 2020 um 08:09:13 Uhr:
Du immer mit Deinen Ängsten und Sorgen....
Aber ne Küche für 10.000€ baut sich jeder völlig selbstverständlich ein.
Welche Ängste meinst Du? Manchmal glaube ich, Du suchst förmlich nach Aufregern, wo weit und breit keine sind.
Viele Mieter tun sich schon schwer, eine Birne im Hausflur auf eigene Kosten zu ersetzen. Investiert (auch in eine Einbauküche) wird dann, wenn man davon ausgeht, dort lange zu wohnen. Ansonsten wird das gekauft, was nötig ist und was man bei Bedarf wieder mitnehmen oder verkaufen kann.
Ich setze da mittelfristig auf die Vermieter, die mit einem Anschluß für ein E-Auto die Wohnung attraktiver machen. Früher oder später wird das ein gutes Argument für eine Wohnung sein.
Wieder so eine unnötige Regelung per Gesetz, weil einem die Hausverwaltungen und Vemieterverbünde nur Steine in den Weg legen, da sie keinen Nutzen aus der Geschichte ziehen. Ebenso bei kleinen Wohneinheiten, in denen sich die Eigentümer nicht einig werden, da sie selbst (noch nicht) davon partizipieren.
Als privater Vermieter habe ICH an so was doch Interesse und würde meinem Mieter mit einer 50:50 Lösung entgegen kommen, so wie es im Normalfall bei dem Wunsch nach Laminat, obwohl ein neuwertiger Teppichboden verlegt ist, auch der Fall ist. Beim Auszug bleibt alles drin, jeder hat was davon, die Kosten betragen nur 50% ... win win. Aber so denken nur sehr wenige Vermieter, in der Mehrzahl wohl bei Privatvermietungen.
Zitat:
@ToniCorsaC schrieb am 24. März 2020 um 07:09:56 Uhr:
Ein sicherlich sinnvoller Gesetzesentwurf, der Eigentümern das Leben erleichtern wird. Inwieweit Mieter das wirklich in Anspruch nehmen werden, muss man abwarten. Eine Ladevorrichtung auf eigene Kosten zu installieren und möglicherweise auch auf eigene Kosten wieder zu deinstallieren, ist für einen Mieter vermutlich oft ein beachtliches Risiko. Interessant könnte das vor allem für Mieter in Wohnungsgenossenschaften sein, da hier in der Regel langfristig gewohnt wird und keine Eigenbedarfskündigung zu befürchten ist.
Sehe ich genau so!!
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 24. März 2020 um 08:09:13 Uhr:
Du immer mit Deinen Ängsten und Sorgen....
Aber ne Küche für 10.000€ baut sich jeder völlig selbstverständlich ein.
Würde auch auch nie machen...
Als sich meine Eltern damals getrennt hatten und ich mit meiner Mutter ausgezogen bin, haben wir für 5.000€ eine neue Küche bestellt und aufbauen lassen...
2 Jahre später ist meine Mum, ihrer neuen Liebe hinterhergezogen, da hat die Küche zwar dann i-wie in die neue Wohnung gepasst...
So ein scheiß mach ich nicht nochmal, entweder man findet gebraucht was relativ passendes oder holt sich was erschwingliches bei Ikea...
In meinen 2 anschlüssigen Mietwohnungen waren, Gott sei Dank, Küchen drinn, genau so wie in der Eigentumswohnung, welche ich vor 3 Jahren gekauft habe!
.
Also ich freu mich auf das Gesetz und werde einen Anschluss legen lassen, auch wenn ich es vielleicht selbst nie nutzen werden...
Wenn ich in 5-8 Jahren vermiete, ist das ein nicht unwichtiger Punkt.
Zitat:
@Mopedcruiser schrieb am 24. März 2020 um 14:51:13 Uhr:
….Also ich freu mich auf das Gesetz und werde einen Anschluss legen lassen, auch wenn ich es vielleicht selbst nie nutzen werden...
Das hättest Du aber vorher schon machen können , oder gibt's dafür zusätzlich fett Subventionen?
Najo, hatte keine Lust mich mit der Eigentümerversammlung zu kuddeln, ohne ein Auto dafür zu besitzen
Ist doch wesentlicher einfacher/angenehmer zu sagen "ich mach das jetzt", sowie ein Bild das ich an die Wand hänge!!
Zitat:
@Zimpalazumpala schrieb am 24. März 2020 um 13:08:47 Uhr:
Wieder so eine unnötige Regelung per Gesetz, weil einem die Hausverwaltungen und Vemieterverbünde nur Steine in den Weg legen, da sie keinen Nutzen aus der Geschichte ziehen. Ebenso bei kleinen Wohneinheiten, in denen sich die Eigentümer nicht einig werden, da sie selbst (noch nicht) davon partizipieren.
Eben weil sich gerade Eigentümerversammlungen bisher aufgeführt haben wie die zerstrittenen EU Staaten und keine Einigung finden konnten was die Lademöglichkeit angeht ist eine solche Regelung per Gesetz mehr als nötig. Denn nun können endlich z.B. Freunde von uns einen Anschluss zum Stellplatz in der Tiefgarage legen lassen ohne dass es weiterhin von anderen verhindert werden kann. Und dabei geht es nicht um eine kleinere Wohneinheit, sondern eine gehobene 180 m² Wohnung mit Dachterrasse und eigenem Aufzug in die Tiefgarage.
Meine Worte ...
Passend hierzu wurde gerade meine Eigentümerversammlung bis auf weiteres verschoben.
Wobei das Logistisch mit offenen Türen in der Turnhalle und ein wenig Disziplin aller beteiligten kein Problem wäre.
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 25. März 2020 um 11:19:27 Uhr:
Passend hierzu wurde gerade meine Eigentümerversammlung bis auf weiteres verschoben.
Wobei das Logistisch mit offenen Türen in der Turnhalle und ein wenig Disziplin aller beteiligten kein Problem wäre.
Da es aktuell ein Kontaktverbot von mehr als 2 Personen gibt und Sportstätten (Turnhalle) schlichtweg geschlossen sind dürfen diese auch nicht genutzt werden. Einzige Möglichkeit einer Eigentümerversammlung wäre momentan eine Videokonferenz. Die rechtliche Seite einer solchen Eigentümerkonferenz mit nicht persönlicher Anwesenheit wäre allerdings zu prüfen. Leider ist das oft sehr altmodisch geregelt und wäre dann zumindest nicht beschlussfähig.
@TFSI_Q5
Kann mir nicht vorstellen, dass hier eine Videokonferenz rechtlich möglich ist, denn das müsste entweder in der WEG-Ordnung/Teilungserklärung vorgesehen sein oder per Beschluss vorher bestimmt werden.
Wir hatten das Thema mit einer Vereinsauflösung. Wir wollten die Versammlung mit den Auflösungsbeschlüssen per Videokonferenz durchführen, hatten da sogar beschlossen. Das Registergericht hat das aber für ungültig erklärt, da die Vereinssatzung keine Videokonferenz zulässt. Mussten uns also treffen, einer dafür von Berlin nach München reisen.
So würde das dann auch wohl bei WEG-Sachen laufen, schätze ich.