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Besoffener fährt auf, Versicherung will nicht zahlen
Hallo liebe Mtler,
ich bin neu hier, ein Kollege meint ihr könntet mir vernünftige Ratschläge geben. Hatte über die Suche nicht gefunden was zu meinem Problem paßt.
Mir ist folgendes Anfang August passiert. Ich stehe Morgens auf dem Weg zur Arbeit an einer Ampel und mir kracht einer voll hinten drauf und ich dann noch auf das Auto der Frau vor mir. Wir hatten schon ne ganze Zeit vor der Ampel gestanden als dieser Vollhorst ankam und uns zusammen schob. Ich steig aus und es war keinem was passiert, nur dieser Vogel hatte anscheint am WE einem besonderem Saft wohl zu gern zugesprochen, man konnte es meilenweit riechen. Also Rennleitung angerufen, auch wenn der es nicht wollte. Die kamen auch fix und der wurde mitgenommen, hatte wohl Restalk um 1 Prom. Oder so. Seine Karre wurde abgeschleppt, die Frau konnte auch fahren und ich wartete auf einen Kollegen der mein Auto abschleppen sollte. In der Zeit wo ich wartete hab ich dann übern Zentralruf, hatte mir einer von den Blauweisen gegeben, die Versicherung von der Spritnase angerufen und die wollten sich dann um alles kümmern.
Dann habe ich 2 Wochen nicht gehört und bin zu einem Gutachter. Der ein Gutachten gemacht und Reparaturkosten waren nach seiner Schätzung fast 11.000 Euro. Das Gutachten dann zur Versicherung vom Vollhorst geschickt und wieder nichts gehört, erst nach einem Anruf konnte aufgeklärt werden das die nicht zuständig waren. Also nochmal alles von vorn und die richtige Versicherung rausgefunden. Die waren sauer das ich mich erst 4 Wochen später bei denen gemeldet habe, sie hätten das alles regeln wollen mit Werkstatt und so. Na gut, war jetzt soweit erledigt und die wollten mir die Unterlagen und einen Scheck schicken. Bis auf eine Schreiben wo ich schildern sollte wie es passiert ist kam nicht.
Weitere 4 Wochen später kam dann eine Mahnung vom Gutachter, ich solle ihn jetzt bezahlen was ich etwas unverständlich fand da er mir ja sagte er rechnet mit der Versicherung ab, was er aber wohl nicht getan hatte und ich jetzt zahlen sollte. Ich zu dem hin und versucht mit dem zu sprechen, der war aber nicht da. Daraufhin habe ich dann die Versicherung angerufen und mal nachgefragt was das alles soll. Als Antwort bekam ich zu hören das der Gutachter zu teuer wäre und auch vieles falsch aufgeschrieben worden sei, man müsse das Auto selber begutachten, nur mein Auto war ja schon repariert. Das habe ich denen auch gesagt. Habe ich mit einem Kumpel der eine private Werkstatt hat selber gemacht. Man würde das noch mal alles prüfen und sich wieder melden. Das dauerte wieder 3 Wochen und es kam ein Schreiben das dem Gutachten ihres Gutachters nach der Schaden nicht so sein konnte wie in dem Gutachten vom meinem Gutachter. Man würde nur den Heckschaden bezahlen wollen und das auch nur so wie deren Gutachter festgestellt hatte: 3.750 Euro!!!
Jetzt wollen die nicht den Rest bezahlen und der Gutachter hat mir schon eine letzte Mahnung geschickt., weil sie den auch nicht bezahlen wollen weil der zu teuer wäre und das Gutachten falsch sei!Die Polizei hat doch die Schuld dem Besoffski gegeben und der hatte mich auch auf das andere Auto geschoben. Kann die Versicherung das so einfach ablehnen? Und wieso zahlen die nicht meinen Gutachter? Der sagte mir letzte Woche das das diese Versicherung immer so macht und ich müsste zu einem Anwalt.
Sry für die lange Ausführung, kürzer wäre wohl nicht alles rein gegangen.
Berny
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79 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bernys
Der sagte mir letzte Woche das das diese Versicherung immer so macht und ich müsste zu einem Anwalt.
Und genau das solltest du auch machen. Alles andere macht meines Erachtens auch keine Sinn...
Das Problem ist das ich keinen Rechtsschutz habe und ein Anwalt bestimmt nicht billig ist.
Berny
Nichtsdestotrotz solltest du erst mal den Gutachter bezahlen da auch du den Auftrag erteilt hast, kann ja nicht sein, dass dieser jetzt dem Geld nachrennen muss
Alles andere würde ich einem Fachanwalt in die Hände legen, gerade bei solch Alkohol Fällen, kann mir nicht vorstellen, dass dies einfach mal so ohne Rechtsverdreher zu erledigen ist (man sieht ja was du jetzt schon für Ärger hast)...
Das wäre meine Vorgehensweise...
Und wenn doch die Versicherung sagt das dem sein Gutachten falsch und zu teuer ist! Muß ich das dann trotzdem bezahlen?
Berny
PS: An meinem Auto war vorher auch nicht und ich bin auch nicht auf das vor mir stehende Auto der Frau aufgefahren. Dafür gibt es Zeugen die das gesehen haben wie der uns zusammen geschoben hatte. Wieso kommt ein anderer Gutachter dazu, ohne das der mein Auto gesehen hat, sowas zu behaupten das nur der Schaden hinten von dem Besoffski sein kann und das der Schaden hinten nicht so groß wäre wie mein Gutachter aufgeschrieben hat!
Zitat:
Original geschrieben von bernys
Muß ich das dann trotzdem bezahlen?
Ja, du hast den Auftrag dazu gegeben.
Und noch ist ja gar nicht klar ob das Gutachten wirklich falsch ist oder nicht. Geh zum Anwalt, gehe nicht über Los, ziehe keine 4000€ ein und gehe direkt dorthin. Deiner Schilderung nach hast du keine (Mit)Schuld am Unfall, d.h. deine Anwaltskosten muss dann auch die gegnerische Versicherung tragen. Rechtsschutz ist in dem Falle schön zu haben aber überflüssig.
Gegengutachter kann die Versicherung u.U. schicken, da dein Wagen schon repariert ist wird der aber wohl wenig feststellen können. Teile deinem Gutachter aber auch mit dass die Versicherung behauptet das Gutachten wäre unsinnig, wenn er seine Arbeit vernünftig gemacht hat wird er hinter dem stehen was er aufgeschrieben hat.
Und ein Tip: Halt die Klappe am Telefon! Nichts, aber auch rein gar nichts solltest du am Telefon beantworten. Wenn die was von dir wollen soll die Versicherung das schriftlich machen damit du was in der Hand hast. Zahlen die lange nicht und können dafür letztlich keinen guten Grund nennen kannst du u.U. sogar Verzugszinsen geltent machen.
Zitat:
Original geschrieben von bernys
Wieso kommt ein anderer Gutachter dazu
In den meisten Fällen weil es kein unabhängiger Gutachter ist sondern ein Versicherungs"fuzzi".
<Dafür gibt es Zeugen die das gesehen haben wie der uns zusammen geschoben hatte.
Zeugen - Fragebogen von der Polizei vorhanden ?
Die bestätigen diese Aussage ?
Hat die Versicherung diese Unterlagen erhalten ?
Ohne Anwalt wird das nichts....
Der Zentralruf hat "falsche Versicherungsdaten" übermittelt ?
Huk ?
Sonderbarer Fall,bin gespannt wie er ausgeht....
Man muss allerdings der Versicherung eine "Besichtigung" ermöglichen
und nicht sofort reparieren...
Ja, Polizei hatte alles aufgeschrieben und der Versicherung liegt auch wohl alles vor. Genauer weiß ich das aber nicht.
Genau, der Zentralruf hatte mir eine falsche Versicherung genannt, der hatte wohl gewechselt oder so. Das weiß ich auch nicht und ehrlich, interessierte mich auch nicht.
Wieso muß ich der Versicherung das Auto zeigen? Soll ich Wochenlang warten bis sich da was tut und Auto unrepariert stehen lassen? Damit konnte ich nicht fahren, wie soll ich zur Arbeit kommen? Wochenlang mit Bus und Bahn und das wo ich nicht schuld bin!
Hab eben noch mal mit dem Sachbearbeiter gesprochen und gesagt das ich es einem Anwalt geben werde. Ich soll bis Freitag warten, er will den Gutachter befragen wie er zu seinem Ergebnis kam das ich vorher aufgefahren wäre obwohl aus der Akte ja hervorgeht das es Zeugen dafür gibt das es so nicht war.
Berny
Anwalskosten sind als Sachfolgeschaden vom Schädiger zu ersetzen.
Ob SV Kosten zu hoch sind ist ein gängiger Vorwand. Marktfprschung ob SV Kosten angemessen sind, sind dem Geschädigten nicht zumutbar und darüber wird eine Versicherung keinen Streit führen.
Ob weitere Zeugen vorhanden sind dürfte m.E. keine große Rolle spielen. Die vordere Unfallbeteiligte kann von der Versicherung befragt werden, wieviele Anstöße sie beim Unfall gemerkt hat. Zwei Anstöße würden auf ein nachfolgendes Auffahren des Sprittis sprechen. Hat die Versicherung evtl. bei der Damen schon angefragt?
Ich würde den Vorgang auch an einen Rechtsanwalt übergeben. Der wird sich, wie von Dir beschrieben, bei einem einfachen Verkehrsunfall über leicht verdientes Geld freuen.
Zukünftig würde ich Dir eine Rechtsschutz empfehlen. Die Kosten von knapp 50,- € im Jahr sollten es jedem Autofahrer wert sein!
Ich habe mir jetz nicht alles durch gelesen, aber wenn der andere Schuld ist kanste dir ruhig nen Anwalt nehmen eigentlich trittst du dafür nicht in vorkasse, der Anwalt rechnet in der regel immer mit der gegnerichen versichrrung ab, und was den schaden betrifft sollte die gegnerische versichrrung in vorkasse treten und sich das Geld dan eigentlich vom Unfallverursacher wieder hollen wenn er den kein versicherrungs schutz wegen Algehol am Steuer geniesen kann, ich würde ihn auch wegen vahrlässigkeit anzeigen das auch das ganze noch mal vor gericht geht weil wenn es den da auch noch ein Urteil gibt haste wenigstens auch da noch was in der Hand.
Zitat:
Original geschrieben von Herm
Man muss allerdings der Versicherung eine "Besichtigung" ermöglichen
und nicht sofort reparieren...
Wer sagt das, wo steht das ?
Quellennachweis bitte.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von bernys
Als Antwort bekam ich zu hören das der Gutachter zu teuer wäre und auch vieles falsch aufgeschrieben worden sei, man müsse das Auto selber begutachten,
istn standart-textbaustein den gewisse versicherungen gerne schicken um ihre eigenen sachverständigen, die entsprechend geringere kosten ansetzen, das auto begutachten zu lassen! isnbesondere wenn man wie du "fiktiv" abrechnen will...
bei welcher versicherung ist der unfallverursacher versichert?
den gutachter musst natürlich vorerst du zahlen, wenn die vers. sich damit querstellt!
warum gewisse versicherungen sich bei der schadensregulieren immer querstellen, kann dir keiner sagen...anscheinend spart das wohl massig geld, wenn die versicherung bei eigentlich klaren sachlagen neben den eigentlichen schäden auch noch anwalts und gerichtsgebühren zahlen muss!
ansonsten wurde hier ja bereits gesagt, das du schon längst beim anwalt, der für dich als geschädigter kostenfrei ist, sein solltest!
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Original geschrieben von Herm
Man muss allerdings der Versicherung eine "Besichtigung" ermöglichen
und nicht sofort reparieren...
Wer sagt das, wo steht das ?
Quellennachweis bitte.
Würde mich auch mal interessieren, wo das stehen soll.
Wenn der Beweis zum Fahrzeugschaden durch das Gutachten gesichert wurde, kann selbstverständlich die Reparatur durchgeführt werden!
Also,
wenn das Gutachten nicht stimmen sollte, bist du nicht verpflichtet den ganzen Preis zu zahlen. Aber ich geh davon aus, dass der Gutachter korrekt gearbeitet hat. Ich kenn das Spiel der Versicherungen aus eigener Erfahrung.
Schreib denen ne Mail und gib an, dass du auf Kosten des Verursachers dich nun zum Fachanwalt begibst, der die Abwicklung für ich übernimmt. Normal dauert es dann nicht allzulange bis du ne Reaktion bekommst.
Zum Gutachter, bitte vor Bezahlung (oder steht im Vertrag drin, dass die Kosten direkt mit der VErsicherung abgerechnet werden) um eine förmliche Stellungnahme zur Weitergabe an die Versicherung. Normal sind die Gutachter so gut, dass Sie alle Daten entsprechend gesichert haben.
Bei meiner Freudin hat der Anwalt am Mittwoch nach dem ersten Gespräch an die Versicherung ein Fax gesandt, am Freitag Morgen war ein Boote mit Zahlungsanweisung vor der Haustür. Plötzlich ging es komischerweise ganz schnell. Davor meinten die Zweitgutachten, mindestnes 4 Wochen abwicklungszeit .... So haben die noch 200€ oder so mehr an meine Freundin zahlen müssen, weil der Anwalt meinte, sie hätte nicht alle ihr zustehenden Gelder beachtet. Dazu eben noch die Anwalts- und Bootenkosten.
GRuß