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besondere Art des Parkens in einer Ladezone?

Themenstarteram 26. Februar 2013 um 20:32

Hallo zusammen,

meine Mutter hat einen Schwerbehindertenparkausweis. Der lag beim Parken in einer Ladezone zusammen mit der Parkscheibe (absolut korrekt eingestellt) im Auto. In dieser Straße ist komplett Schrägparken angesagt, das wird so auch auf den Schildern angezeigt.

Als ich jetzt mit meiner Mutter zum Auto zurückkam, war eine Politesse dagewesen und hatte einen Schein hinterlassen auf dem Stand "Schrägparken in der Ladezone verboten". Das hatte ich jetzt noch nicht gehört und frage mich gerade in welchem Paragraphen der Straßenverkehrsordnung das steht. Kann mir das jemand sagen? Ich habe von den Schildern und den anderen Autofahrern geschlossen, dass hier überall schräg geparkt werden muss.

Ich weiß zur Zeit nicht, ob es ein Hinweis sein sollte oder die Androhung eines Knöllchens. Die rundherum hatten alle Verwarnungen bekommen wegen Parkens ohne Erlaubnis in der Ladezone, Parkens ohne Parkschein usw. usf. Das lief natürlich bei uns nicht, weil der Ausweis ja drin lang und (soweit) alles korrekt war.

Danke für Tipps.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur

Parkverstöße, sprich Tickets von Bordsteinschwalben sind IMO nicht in der RSV enthalten.

An deiner Stelle wurde ich sofort zahlen oder je nach Lust und Zeit bei der ausstellenden Stelle anrufen und Süßholz raspeln und im Falle eines Nichtentgegenkommens auch fristgerecht zahlen, da sonst der der ganze Kram richtig teuer wird.

HTH

Warum das? Bislang ist ja noch nicht mal klar, ob überhaupt ein Parkverstoß vorlag. In einem anderen Forum gibt es zu nicht-Parkverstößen einen ellenlangen Fred.

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Parkverstöße, sprich Tickets von Bordsteinschwalben sind IMO nicht in der RSV enthalten.

An deiner Stelle wurde ich sofort zahlen oder je nach Lust und Zeit bei der ausstellenden Stelle anrufen und Süßholz raspeln und im Falle eines Nichtentgegenkommens auch fristgerecht zahlen, da sonst der der ganze Kram richtig teuer wird.

HTH

Ist denn die ganze Straße "Ladezone"?

Generell hat man ansonsten in Fahrtrichtung parallel zum Bordstein zu parken / halten.

Ist also nur ein Teil der Straße Ladezone fällt diese natürlich nicht unter die eingezeichneten Parkflächen weils eben eine ausgewiesene Ladezone ist.

In einer Ladezone schräg zu parken halte ich eh für schlecht bis sinnlos, da dadurch die eventuell vorhandene Laderampe weit in den fließenden Verkehr ragen würde.

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur

Parkverstöße, sprich Tickets von Bordsteinschwalben sind IMO nicht in der RSV enthalten.

An deiner Stelle wurde ich sofort zahlen oder je nach Lust und Zeit bei der ausstellenden Stelle anrufen und Süßholz raspeln und im Falle eines Nichtentgegenkommens auch fristgerecht zahlen, da sonst der der ganze Kram richtig teuer wird.

HTH

Warum das? Bislang ist ja noch nicht mal klar, ob überhaupt ein Parkverstoß vorlag. In einem anderen Forum gibt es zu nicht-Parkverstößen einen ellenlangen Fred.

Themenstarteram 27. Februar 2013 um 0:12

Genau, es ist ja nicht klar, ob nun was war oder nicht. Es gab auch keine Laderampen. Man kann sich das so vorstellen, dass ein Schild dasteht: Parken nur schräg von x - y Uhr, dann Parken zu Ende, dann beginnt die Ladezone, Ladezone (übrigens ohne Laderampe, einfach nur ein weißer Strich auf dem Boden vor einem Geschäft) Ende, dann kommt wieder ein Schild, Parken nur schräg von x - y Uhr, so geht das die ganze bestimmt 500 m lange Straße mitten in einer Großstadt, nur ganz zum Ende gibt es einen kleinen Streifen, wo auf dem Seitenstreifen in Fahrtrichtung geparkt wird.

Parken nicht am rechten Fahrbahnrand?

Dürfte dann wohl korrekt sein, rein nach der Schilderung.

Bilder wären aber nicht schlecht, vor allem wie die "Laderampe" beschildert ist.

Am besten nen Anfang Parken, Ende Parken, Ladezone, Ladezone Ende, nächstes Anfang Parken.

Und was das für eine Straße ist - in einer Zone? Haltverbotszone, 30/20 Zone 30 per rundem Schild usw...

 

Sorry meinte natürlich LadeBordWand an einem LKW und nicht eine Laderampe an einem Gebäude.

Aber klar, wenn die Parkflächen zu Ende sind gilt wieder die "normale" StVO und es ist parallel zum Fahrbahnrand zu parken.

Was für ne Ladezone??

Abmarkiert??

Übrigens, daß keine Rampen sichtbar sind will nichts heißen, die können auch ausgefahren werden oder aus dem Boden gefahren werden können.

Wenn das ohne Sicht passiert, ist u.U. dein Wagen Schrott.

So gesehen in Stuttgart wo das Ding von der Wand eines Marktes abgeklappt wurde und das Dach eines Falschparkers eindrückte.

dann muß man das anders markieren z. B. als Parkverbot - außerdem die Schuld liegt eindeutig bei dem der die Rampe ausfährt.

Oder sag mir doch mal wo dein Auto steht wenn du das nicht so siehst. ;)

 

Falschparken im Sinne von Ladezone - je nach Beschildern (Haltverbot oder Parkverbot?)... muß das nicht sein.

Kann aber falsch sein im Sinne von nicht am rechten Fahrbahnrand.

Zitat:

Zu Nummer 11

Ausnahmegenehmigungen für schwerbehinderte Menschen

118 I. Parkerleichterungen

1. Schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung kann gestattet werden,

119 a) an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot angeordnet ist (Zeichen 286, 290.1), bis zu drei Stunden zu parken. Antragstellern kann für bestimmte Haltverbotsstrecken eine längere Parkzeit genehmigt werden. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe (§ 13 Absatz 2 Nr. 2, Bild 318) ergeben,

120 b) im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1) die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,

121 c) an Stellen, die durch Zeichen 314 und 315 gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,

122 d) in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken,

123 e) an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten zu parken, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,

124 f) auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden zu parken,

125 g) in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1) außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, zu parken,

126 sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die vorgenannten Parkerleichterungen dürfen mit allen Kraftfahrzeugen in Anspruch genommen werden.

127 Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.

Mal auf die Schnelle - kann noch mehr befreit sein. Helm z. B. usw...

Quelle VwV StVO

JAU! Ein Ausweis für Gehbehinderte Personen berechtigt also auch z.B. in einer Feuerwehrzufahrt zu parken, nur weil kein adäquater Parkplatz in der Nähe ist? LADEZONE bedeutet nun mal PARKVERBOT, genau wie in einer Bushaltestelle. Und da ist es egal ob derjenige Kopfstand macht, im Rolli sitzt oder Samba tanzt.

In einigen meiner Beiträge zum Thema Behindertentransport bin ich mehrfach "belehrt" worden, dass ich als Fahrer eines entsprechenden Fahrzeuges keine Sondererechte habe, also nicht überall halten darf. Ob das so stimmt, wage ich mal zu bezweifeln, weil es sich in der Praxis nicht durchführen lässt. Und wenn, wie die Tage mal wieder passiert, jemand einen gekennzeichneten Behindertenparkplatz "besetzt" und ich da nicht halten kann zum aussteigen lassen, stelle ich mich halt in zweiter Reihe auf die Straße.

Nochmal und das sagt schon ein gesunder Menschenverstand, dass ich auch mit einem Behindertenausweis, der berechtigt entsprechend gekennzeichnete Parkplätze zu nutzen oder auch mal im Halteverbot zu parken, NICHT in einer LADEZONE zu stehen und schon gar nicht zu parken! Angenommen, wie bei mir ja passiert, es kommt nun jemand zum abladen und wird daran durch einen parkenden PKW behindert, was dann??? Ich darf auch als Inhaber eines entsprechenden Ausweises keine Ausfahrt oder Verkehrsbehindert parken. Aber, nach den Beiträgen meiner Vorschreiber wird das als Bagatelle hingestellt. Andererseits, wäre es ein "normaler" PKW Besitzer ... würde gleich nach dem Abschlepper gerufen.

Leute, bleibt mal realistisch ... Auch als Behinderter habe ich keine Narrenfreiheit auch wenn das viele (Behinderte) gerne so sehen! Auch ICH habe einen Schwerbehindertenausweis ... Muss mich gleichwohl auch an Gesetze halten und kann mich nicht auf meinen Ausweis und damit auf irgendwelche Sonderrechte berufen. Es kann und MUSS auch einem Gehbehinderten zuzumuten sein, bestimmte gekennzeichnte Flächen zu meiden, auch wenn es bequemer ist.

Themenstarteram 27. Februar 2013 um 10:32

Nur nochmal kurz zum Mitschreiben. Parkverbot ist Parkverbot, Halteverbot aber, wie in dem Fall gegeben, bedeutet, dass ich bis zu drei Stunden mit Behindertenparkausweis plus ausgeleger Parkuhr dort parken darf.

Bitte also nicht die dummen Sprüche von Narrenfreiheit bei Behinderungen. Es ist schon schlimm genug, wenn jemand das hat. Wenn aber kein Behindertenparkplatz da ist, gibt es ja extra diese Regelungen, damit derjenige dann trotzdem die Möglichkeit hat sich irgendwohin zu parken.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

JAU! Ein Ausweis für Gehbehinderte Personen berechtigt also auch z.B. in einer Feuerwehrzufahrt zu parken, nur weil kein adäquater Parkplatz in der Nähe ist? LADEZONE bedeutet nun mal PARKVERBOT, genau wie in einer Bushaltestelle. Und da ist es egal ob derjenige Kopfstand macht, im Rolli sitzt oder Samba tanzt.

In einigen meiner Beiträge zum Thema Behindertentransport bin ich mehrfach "belehrt" worden, dass ich als Fahrer eines entsprechenden Fahrzeuges keine Sondererechte habe, also nicht überall halten darf. Ob das so stimmt, wage ich mal zu bezweifeln, weil es sich in der Praxis nicht durchführen lässt. Und wenn, wie die Tage mal wieder passiert, jemand einen gekennzeichneten Behindertenparkplatz "besetzt" und ich da nicht halten kann zum aussteigen lassen, stelle ich mich halt in zweiter Reihe auf die Straße.

Nochmal und das sagt schon ein gesunder Menschenverstand, dass ich auch mit einem Behindertenausweis, der berechtigt entsprechend gekennzeichnete Parkplätze zu nutzen oder auch mal im Halteverbot zu parken, NICHT in einer LADEZONE zu stehen und schon gar nicht zu parken! Angenommen, wie bei mir ja passiert, es kommt nun jemand zum abladen und wird daran durch einen parkenden PKW behindert, was dann??? Ich darf auch als Inhaber eines entsprechenden Ausweises keine Ausfahrt oder Verkehrsbehindert parken. Aber, nach den Beiträgen meiner Vorschreiber wird das als Bagatelle hingestellt. Andererseits, wäre es ein "normaler" PKW Besitzer ... würde gleich nach dem Abschlepper gerufen.

Leute, bleibt mal realistisch ... Auch als Behinderter habe ich keine Narrenfreiheit auch wenn das viele (Behinderte) gerne so sehen! Auch ICH habe einen Schwerbehindertenausweis ... Muss mich gleichwohl auch an Gesetze halten und kann mich nicht auf meinen Ausweis und damit auf irgendwelche Sonderrechte berufen. Es kann und MUSS auch einem Gehbehinderten zuzumuten sein, bestimmte gekennzeichnte Flächen zu meiden, auch wenn es bequemer ist.

Hab ich doch zitiert. :rolleyes:

Wenn man wollen würde, daß niemand (anders, das könnte jeder hier sein) hält (bis 3 Minuten) oder gar jemand anders zum Be- Entladen hält für länger als 3 Minuten oder ein Behinderter parkt muß man das als Haltverbot beschildern. Und denjenigen die da legal Laden/Entladen sollen Ausnahmegenehmigungen geben.

 

Dann darf auch ein Behinderter nicht mehr dort PARKEN wenn bereits das HALTEN verboten ist.

 

Ich denke immer noch, das Auto hätte parallel stehen müssen. Da würden Bilder helfen oder man ruft mal bei der Bußgeldstelle an.

wobei wenn ich da geparkt hätte, würde ich mir mal die "Kostentragungspflicht des Halters" ansehen.

Parkverstöße über 15 € zahle ich grundsätzlich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Mona1964

Als ich jetzt mit meiner Mutter zum Auto zurückkam, war eine Politesse dagewesen und hatte einen Schein hinterlassen auf dem Stand "Schrägparken in der Ladezone verboten".

Dort wo Parken erlaubt ist dort wo Ladezonen sind wird das mit Bodenmarkierungen angezeigt sein.

Schräg angeordnete Ladezonen dürfte eher ein Novum sein.

Demzufolge war das Schrägparken ein Parkirrtum.

am 27. Februar 2013 um 11:56

Zitat:

Original geschrieben von Mona1964

Nur nochmal kurz zum Mitschreiben. Parkverbot ist Parkverbot, Halteverbot aber, wie in dem Fall gegeben, bedeutet, dass ich bis zu drei Stunden mit Behindertenparkausweis plus ausgeleger Parkuhr dort parken darf.

Das ist falsch. Leider werden die Begriffe Haltverbot und Parkverbot sehr oft verwechselt. Haltverbot sagt, die Räder dürfen nicht zum Stillstand kommen, es sei denn, gerade Verkehrsbedingt, also noch nicht einmal jemanden sekundenschnell aus- oder einsteigen lassen..

 

Parken, mit entsprechendem Berechtigungsausweis, ist erlaubt:

Z 283 (X) "absolutes" Haltverbot: NEIN

Z 286 (/) eingeschränktes Haltverbot: Ja

amtliche Feuerwehrzufahrt: NEIN

abgesenkter Bordstein: NEIN

Ich hoffe, das ist verständlich.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Z 283 (X) "absolutes" Haltverbot: NEIN

Z 286 (/) eingeschränktes Haltverbot: Ja

Z 283 (X) "absolutes" Haltverbot: Umgangssprachlich Halteverbot.

Z 286 (/) eingeschränktes Haltverbot: Umgangssprachlich Parkverbot.

Also doch nicht so falsch.

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