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Besteuerung der BAFA-Prämie / Anzahlung bei Neuwagen Leasing

Themenstarteram 15. Januar 2021 um 10:15

Guten Tag,

ich habe eine kurze Frage zur Steuer bei der BAFA-Prämie.

Ich habe einen Neuwagen-Leasingvertrag unterschrieben, der 4.500 EUR Anzahlung vorsieht.

Laut Liste der förderfähigen Fahrzeuge wird der Wagen auch mit 4.500 EUR bezuschusst.

Heute habe ich eine Art Bestätigung per Brief erhalten auf der die einmaligen Kosten aufgelistet sind.

Hier wird jetzt eine Leasingsonderzahlung i.H.v. 5.355 EUR ausgewiesen. Sprich, 4.500 EUR + 19%MWST.

Ich bin von final 4500 EUR Anzahlung ausgegangen, die ich nach Antrag wieder vom Staat zurückbekomme.

Hab jetzt auch noch mal recherchiert, aber auch nichts zur steuerlichen Betrachtung gefunden.

Ist das jetzt Normalität, dass die Anzahlung nur in Netto ausgewiesen wird, aber brutto bezahlt werden soll?

Falls es wichtig ist - ich bin nicht vorsteuerabzugsfähig.

Danke schonmal für eure Hilfe!

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17 Antworten

Ja, die Sonderzahlung ist immer Brutto. Woher diese stammt, ist doch für den Leasingvertrag egal. Von daher wäre die Frage, welcher Betrag im Leasingantrag steht.

Themenstarteram 15. Januar 2021 um 11:15

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. Januar 2021 um 12:08:30 Uhr:

Ja, die Sonderzahlung ist immer Brutto. Woher diese stammt, ist doch für den Leasingvertrag egal. Von daher wäre die Frage, welcher Betrag im Leasingantrag steht.

Hier habe ich jetzt mal die Stelle im Leasingantrag herausgesucht.

Leasing Sonderzahlung Antrag

Ja, da steht doch eindeutig 4500 Euro ohne USt., also klar zzgl. 19%. Von daher war der Fehler, dies so zu unterschreiben.

Themenstarteram 15. Januar 2021 um 11:22

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. Januar 2021 um 12:19:38 Uhr:

Ja, da steht doch eindeutig 4500 Euro ohne USt., also klar zzgl. 19%. Von daher war der Fehler, dies so zu unterschreiben.

Bin ich hier also vom Händler hinters Licht geführt worden?

Ich meine das Angebot auf der Leasingseite spricht immer nur von 4.500 EUR Anzahlung.

Ich hab den Passus gelesen, bi aber davon ausgegangen, dass auf diesen Bonus demnach keine UST anfällt. Naja, whatever.

Mich würde jetzt wie gesagt nur interessieren, ob das bei jedem solchen Angebot mit Bafa Bonus so ist.

Ja, bist du. Und nein, ist es nicht, es kommt auf die Formulierung an.

Themenstarteram 15. Januar 2021 um 11:35

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. Januar 2021 um 12:28:08 Uhr:

Ja, bist du. Und nein, ist es nicht, es kommt auf die Formulierung an.

Das ist mal eine Aussage. Danke dir für deine Hilfe!

Es steht doch im unterschriebenen Vertrag.

Von daher erst lesen nachfragen und dann unterschreiben.

Themenstarteram 15. Januar 2021 um 11:38

Zitat:

@-Pitt schrieb am 15. Januar 2021 um 12:35:55 Uhr:

Es steht doch im unterschriebenen Vertrag.

Von daher erst lesen dann unterschreiben.

Meine Erklärung s.o..

War ich zu blauäugig.

Hab jetzt natürlich Bock den ganzen Spaß zu widerrufen.

Nicht aufgrund des zusätzlichen 855 EUR aber aufgrund dessen, dass im Antrag ein unverbindlicher Liefertermin am 01.05.21 angegeben ist und im Auftrag jetzt "Unverbindl. Liefertermin: August 2021" steht.

Kennt ihr euch da auch aus?

Ja, unverbindlich heißt unverbindlich. Hatte ich selber erst bei der Lieferung meines i3. Bei mir war Liefertermin unverbindlich Anfang September und es wurde dann Ende November.

 

An dem genannten Termin plus üblicherweise 6 Wochen später, zu Coronazeiten eher 10 Wochen oder noch länger, tritt Lieferverzug ein, welchen man unter Fristsetzung von 2 Wochen anmahnen muss.

 

D.h. es wäre der 01.07. immer noch im Rahmen unter normalen Umständen. Der 01.08. während Corona vermutlich auch.

 

Problem ist auch, dass der Händler in der AB den späteren unverbindlichen Termin bestätigt hat. Daher sollte man der Auftragsbestätigung mit Hinweis auf den früheren Termin widersprechen.

 

War bei mir übrigens auch so, dass der Händler im August einseitig versucht hat, meinen Liefertermin auf November zu verschieben, wogegen ich widersprochen habe.

Themenstarteram 15. Januar 2021 um 12:02

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. Januar 2021 um 12:53:40 Uhr:

Ja, unverbindlich heißt unverbindlich. Hatte ich selber erst bei der Lieferung meines i3. Bei mir war unverbindlich Anfang September und es wurde dann Ende November.

An dem genannten Termin pkus üblicherweise 6 Wochen später, zu Coronazeiten eher 10 Wochen oder noch länger, tritt Lieferverzug ein, welchen man unter Fristsetzung von 2 Wochen anmahnen muss.

D.h. es wäre der 01.07. immer noch im Rahmen unter normalen Umständen. Der 01.08. während Corona vermutlich auch.

Das mit unverbindlich verstehe ich. Und das mit dem Lieferverzug habe ich auch verstanden.

Hier das Problem in Bildern:

Dann könnte man ja sagen, dass die Frist erst ab 01.09.2021 überschritten ist...

EDIT: Ich werde dem ganzen jetzt schriftlich wiedersprechen, mal sehen was dann kommt.

Antrag
Kaufbestätigung

Korrekt, wenn man die neue Auftragsbestätigung akzeptiert, dann gilt 31.08. als unverbindlicher Liefertermin und erst 6 Wochen später könnte man dann eine Lieferfrist von zwei weiteren Wochen setzen, also bis Ende Oktober.

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. Januar 2021 um 12:53:40 Uhr:

 

Problem ist auch, dass der Händler in der AB den späteren unverbindlichen Termin bestätigt hat. Daher sollte man der Auftragsbestätigung mit Hinweis auf den früheren Termin widersprechen.

War bei mir übrigens auch so, dass der Händler im August einseitig versucht hat, meinen Liefertermin auf November zu verschieben, wogegen ich widersprochen habe.

Wo ist das Problem?

Wenn Händler in der Auftragsbestätigung den in der Bestellung genannten Termin abgeändert hat, ist mit Zusendung der Bestätigung kein Auftrag zustande gekommen.

Die Auftragsbestätigung ist ein neues Angebot, das angenommen werden kann, aber nicht angenommen werden muss. Wird es nicht angenommen, hat der Kaufinteressent keinerlei Verpflichtungen mehr.

 

O.

Ein seriöser Händler würde das so nicht so machen

Meine Anzahlungen waren immer Brutto

Die 4500.- + Mwst finde ich nicht OK

Vielleicht mal den Verkäufer darauf ansprechen. Vielleicht hat er sich vertan ?

Warum sollte eine Anzahlung denn nicht brutto sein? Manche kaufmännische/betriebswirtschaftliche Grundlage sollte man dann doch beherrschen.

Der Verkäufer hätte bei Privatleasing vielleicht noch einmal genau darauf hinweisen soll.

 

Liefertermine während Corona... ich glaube, das ist nicht so einfach.

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