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Bestuhlungsvarianten Vito Tourer - wie ist es am praktikabelsten?

Mercedes V-Klasse 447
Themenstarteram 2. April 2016 um 17:54

Hallo zusammen,

Wir überlegen eine V-Klasse kompakt zu kaufen.

Allerdings wurden wir von einem Freund darauf hingewiesen, dass man die Sitze im Fond nur maximal 10 cm (5 cm vor oder zurück) verschieben darf. In der virtuellen Betriebsanleitung steht ganz klar, 'wenn Sie den Fondsitz um mehr als 5cm verschieben, können Sie den Laderaum vergrößern. Ein Mitfahrer darf dann den Fondsitz nicht benutzen.'

Bei VW T5/6 sind die Sitze frei verschiebbar.

Wie lässt sich dieser Unterschied erklären bzw. kennt Jemand den Hintergrund, außer der Erklärung der Presse bez. Windowbags und sichere Sitzposition im Falle eines Unfalls? Das müsste ja dann auch für VW T5/6 Busse genauso gelten.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

@ morgenland,

genau so soll es auch sein ... jeder ist für sich selbst verantwortlich, egal ob "über"- oder "unter" versichert.

Bin jedenfalls täglich über die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten meines Lasten-Transporters V250 kompakt begeistert.

Möchte auch nicht wieder mit einem engen E-Klasse -Kombi tauschen.

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Ich habe einen Kompakt.... weil dieser genauso lang ist wie mein T5 zuvor...

Von diesen Einschränkungen ist mir aber nichts bekannt... schiebe meine Sitze wie ich es brauche!!

Themenstarteram 2. April 2016 um 18:29

Zitat:

@Timebrother schrieb am 2. April 2016 um 20:15:14 Uhr:

Ich habe einen Kompakt.... weil dieser genauso lang ist wie mein T5 zuvor...

Von diesen Einschränkungen ist mir aber nichts bekannt... schiebe meine Sitze wie ich es brauche!!

Themenstarteram 2. April 2016 um 18:32

Danke für die prompte Antwort.

In der schriftlichen wie der virtuellen Bedienungsanleitung steht es aber leider genau so drin und da stellt sich mir die Frage was sagt die Versicherung im Falle eine Schadens, am besten noch eines Personenschadens?

Weil man sich ja entgegen der ausdrücklichen Empfehlung des Herstellers verhält.

am 6. April 2016 um 12:10

Hier wurde schon häufiger über den Grund für die Einschränkung spekuliert ...

- Mangelhafte Beinfreiheit bei Unfall?

- Verankerung der Schienen nur in der gekennzeichneten Position ausreichend?

Am wahrscheinlichsten ist meiner Meinung nach, dass nur für diese Position eine Zulassung für den Personenverkehr besteht. Verlässt man diesen Bereich, dann verliert man die Zulassung und das hört die Versicherung im Zweifelsfall gerne ...

Mein V250 Kompakt, dient seit über einem Jahr vorrangig zum Motorrad-Transport.

Da wird das das Fahrzeug mit etwa 4 Ratschen-Gurten ( jeweils 1 Tonne Zuglast!) mit den 8 Feststellern von MB (dazugeliefert) bombenfest an den 4 Schienen "festgeknallt".

Bisher ist noch nicht eine einzige Boden-Schiene "gekommen".

Deshalb kann ich mir bei senkr.Drucklast mehrerer 2 Zentner-Männer auf den Einzelsitzen nicht so recht die Probleme vorstellen.

p.s.:

... aber viel fragen - bringt viel Antwort ...ist ja erlaubt.

Bildschirmfoto-2015-04-11-um-12-58-20
Bildschirmfoto-2015-04-16-um-19-20-45
Bildschirmfoto-2015-06-09-um-09-39-14
+2

Ich nehme das Risiko eines Rechtsstreites im Versicherungsfall nach Unfall mit Personenschäden im eigenen Auto bei meinem V und 2 Kindern im Fond nicht in Kauf, nur weil ein Sitz nicht in der Markierung stand (egal, ob das nun technisch und praktisch von Bedeutung ist), halte mich an die Vorgabe und habe aufgehört mich zu ärgern. So lebe ich ganz gut und beruhigt.

@ morgenland,

genau so soll es auch sein ... jeder ist für sich selbst verantwortlich, egal ob "über"- oder "unter" versichert.

Bin jedenfalls täglich über die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten meines Lasten-Transporters V250 kompakt begeistert.

Möchte auch nicht wieder mit einem engen E-Klasse -Kombi tauschen.

Bildschirmfoto-2016-04-06-um-18-45-52

Zitat:

@CPSLR schrieb am 6. April 2016 um 14:10:21 Uhr:

Hier wurde schon häufiger über den Grund für die Einschränkung spekuliert ...

Vielleicht Position Windowairbag.

Ich muss auch sagen, dass diese mangelnde Variabilität das Gesamtbild etwas trübt.

Themenstarteram 6. April 2016 um 19:02

Vielen Dank an alle, die mir geantwortet haben.

Wir sind einfach aufgrund des geringen Kofferraumvolumens bei 6/7 Sitzplätzen am überlegen ob das Auto für uns Sinn macht.

Die Einschränkung ist für uns leider sehr ärgerlich.

Uns wundert nur, dass es bei den VW Bussen diese Einschränkung nicht gibt.

Vermutlich geht das dann doch in Richtung Befestigungspunkte der Schienen.

Sehr schade, da die V-Klasse das bei weitem schönere Auto ist.

Ich möchte mich auch nochmal an der Diskussion über die Sitzposition beteiligen.

 

Meine Vermutung nach insgesamt 14 Tagen mit 2 verschiedenen Vorführern ist, dass die Schienen die Sitze und Bänke in jeder Position auch bei schweren Bremsungen und sogar Überschlägen halten.

 

Auch die Airbag-Wirkung oder eine (erhöhte) Verletzungsgefahr halte ich bei den verschiedenen innerhalb der gekennzeichneten Bereiche erlaubten Möglichkeiten für ein Gerücht. Man stelle sich nur einmal die Möglichkeiten mit vorwärts und rückwärts gerichteten Sitzen vor. Wenn die Rückenlehnen im Fond auch noch in der Neigung verstellbar sind (habe ich zugegebenermaßen nicht getestet), dann wäre diese Begründung auch ad absurdum geführt.

 

Ich werfe mal meine gewagte These in den Raum, dass die Beschränkung nur dazu da sein könnte, damit im Falle eines sonst wie gearteten Unfalls die Insassen der 3. Sitzreihe einen noch ausreichenden Fluchtweg von hinten haben. Bei der Nutzung der Vorführer musste ich nämlich feststellen, dass eine Flucht über die Sitze eigentlich fast unmöglich erscheint. Nur wenn die Sitze innerhalb der vorgeschriebenen Bereiche sind, könnte man sich in Fall der Fälle noch zwischen Sitzen und C-Säule hindurch quetschen.

 

Ist nur so eine Idee. Ich persönlich werde die Sitze auch außerhalb der Markierungen nutzen. Da ich bei dieser gebotenen Flexibilität eigentlich keine Abstriche machen möchte.

 

Ist denn nirgends mal ein offizielles Statement zu bekommen?

 

LG Karsten

Nun, die Bedienungsanleitung sagt doch, dass man die Sitze verschieben kann, aber nur innerhalb der Markierungen Personen transportiert werden dürfen (!). Mir ist das offiziell genug.

Habt Ihr mal probiert, ob der eingeschränkte Verstellbereich der Sitze tatsächlich (d.h. im Alltag) eine Einschränkung darstellt?

Wenn bei uns jemand hinten sitzt, würde ich die Sitze eh nicht weiter vorschieben, da es sonst recht wenig Beinfreiheit gibt. Und weiter nach hinten möchte ich sie auch nicht schieben, da wir den Platz im Kofferraum benötigen (in unserem Kompakt).

Wir haben die hinteren beiden Einzelsitze aber auch schon bis zur vorderen Sitzreihe vorgeschoben (und umgeklappt), wenn wir mehr Platz im Kofferraum benötigten. Und wenn dass noch nicht gereicht hat, waren die Einzelsitze schnell und durch mich alleine aus- und wieder einbaubar.

Gruss,

Dinch

Genau so sieht's bei uns auch aus. Trotz vier Kindern, Hund und der damit verbundenen notwendigen Variabilität habe ich mich noch nie durch die Einschränkung eingeschränkt gefühlt....

Nach einem Jahr sieht man bei uns die Markierungen auf der Schiene teilweise sowieso nicht mehr ;)

Themenstarteram 7. April 2016 um 6:09

Zitat:

@Samsara81 schrieb am 7. April 2016 um 07:54:52 Uhr:

Genau so sieht's bei uns auch aus. Trotz vier Kindern, Hund und der damit verbundenen notwendigen Variabilität habe ich mich noch nie durch die Einschränkung eingeschränkt gefühlt....

Nach einem Jahr sieht man bei uns die Markierungen auf der Schiene teilweise sowieso nicht mehr ;)

Hallo!

Kurze Frage: mit 4 Kindern und Hund (bei uns ähnlich;-)) - reicht euch dann der verbleibende Kofferraum für gepäckintensive Urlaube zB Skifahren? Wie ist bei euch die Sitzkonfiguration? 3er Bank plus Einzelsitz?

Habt ihr auch den Kompakten V?

Danke!

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