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Betriebshaftpflicht oder was machen, wenn die Werkstatt versagt?
Hallo zusammen, ich brauche dringend euren Rat zu folgendem Problem:
Ich habe als Werbe- und Kommunikationsberater eine Autowerkstatt beraten. Als Vergütung war vorgesehen, meine Leistung über Reparaturleistungen an meinen Youngtimern zu verrechnen. Ich habe daraufhin ein SAAB 900 Cabrio bj 92 mit echten 140.000 km dort hin verbracht, um ein Motorproblem zu lösen und zu TÜVen.
Desweiteren standen kosmetische Arbeiten im Raum, wie Verdeck wechseln (zu dem Zeitpunkt noch dicht, nur nicht mehr schön).
Da ich noch ein weiteres Cabrio mein eigen nennen darf, hatte ich Anfangs auch keinen Zeitdruck und mit Rücksicht auf die angespannte finanzielle Lage des Betriebs in seiner damaligen Gründung mich darauf verständigt, dass immer mal wieder zwischendurch an dem dort verblieben Fahrzeug weiter gearbeitet werden soll.
Nach 6 Monaten habe ich das Fahrzeug abgemeldet, weil es immer noch nicht fertig war und die Lage des Unternehmens immer noch wacklig war (nach eigener Auskunft). Mittlerweile floriert das Unternehmen und es sind ca 3 Jahre vergangen, in denen ich immer wieder vertröstet worden bin. Nun ist mir die Hutschnur geplatzt, weil einfach nichts passiert ist und der Zustand des Wagens sich sichtlich verschlechtert hat, weil er auch nicht - wie versprochen - trocken untergestellt wurde. Ich habe den Wagen dann aus der Werkstatt in eine andere Werkstatt verbringen lassen, weil "meine" Werkstatt das auch ganz recht war, mit der Auflage, dass meine Werkstatt die Kosten für die Instandsetzung übernimmt.
Heute kam dann der befürchtete Anruf:
Durch die schlechte "Lagerung" meines Autos und dem Aussetzen der Witterung hat der Wagen in den letzten 3 Jahren irreparabeln Schaden genommen. Neben der nicht reparierten Zylinderkopdichtung (Ausgangsproblem) ist im Laufe der Zeit Wasser eingeflossen an dem ittlerweile verrotetem Verdeck, nicht abgeflossen durch Verschmutzung und hat im Fahrzeug gearbeitet, so dass von Innen Rost im gesamten Hinterwagen und den Seitenteilen einen Schaden einm wirtschaftlichen Totalschaden gleichkommend verursacht hat.
Was mache ich nun? Ist so etwas über die Betriebshaftpflicht "meiner" Werkstatt abgesichert? Wie kriege ich raus, ob meine Werkstatt überhaupt eine solche Haftpflicht hat? Wie gehe ich am besten vor, ich möchte meine Werkstatt nun auch erst mit der Situation konfrontieren, wenn ich einen Plan zum besten Vorgehen habe. Jeder Rat ist sehr willkommen. Ich weiss da gerade echt nicht weiter, wie ich den Besitzer der Werkstatt packen kann ... und vertrösten lassen habe ich mich nun oft genug.
Beste Antwort im Thema
Was sagt überhaupt das Finanzamt zu deiner Beratung ohne entsprechenden Vertrag bzw. Abrechnung? Andere würden das ja Schwarzarbeit nennen ...
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17 Antworten
Die wichtigste Frage:
Habt ihr das schriftlich per Vertrag geregelt?
Lässt sich also irgendwie nachweisen, welches Abkommen du mit der Werkstatt geschlossen hast, wurde evtl. sogar der Fahrzeugzustand dokumentiert?
Super wäre es natürlich auch, wenn Ihr irgendwo festgehalten habt, dass das Fahrzeug trocken "gelagert" werden soll.
Es muss ja irgendwann von deiner Seite aus ein Auftrag an die Werkstatt gegangen sein, dass sie gewisse Arbeiten vornehmen sollen.
Natürlich lässt sich nachvollziehen, dass der Wagen dort stand und warscheinlich lassen sich per Gutachter auch die entstandenen Schäden auf die Standzeit in der Werkstatt zurückführen.
Es gibt Haftpflichtversicherungen für Werkstätten, die unter anderem auch so etwas mit abdecken (können).
Allerdings sind KFZ-Werkstätten kein all zu gern gesehenes Risiko, weshalb die Prämien i.d.R. auch entsprechend sind. Daher haben viele kleinere Betriebe solch eine Versicherung nicht.
Deine Ansprüche stellst du ja aber direkt an den Betrieb. Ob er solch eine Versicherung hat oder nicht ist ja erst einmal zweitrangig.
Hallo und vielen Dank für die rasche Antwort. Ich habe damals keinen schriftlichen Auftrag erteilt, sondern - nachdem ich liegen geblieben bin - den Wagen von der werkstatt in die Werkstatt bringen bringen lassen. Wir haben immer nur mdl. Vereinbarungen getroffen, in Treue und Glauben an Erfüllung (bin jetzt wohl klüger geworden), so dass ich heute nur noch den Zustand jetzt (inkl. Der Verrottung des Dachs) und die erfolgte Stillegung dokumentieren kann. Ist denn eine betriebliche Haftpflicht falls vorhanden ausreichend, oder wird dazu eine Kfz Zusatzversicherung benötigt? Wie hoch stehen wohl die Chancen, dass solche Versicherungen vorhanden sind, es handelt sich bei der Werkstatt um einen Opel, Ford und "meisterhaft" Vertragspartner mit ca. 7 Mitarbeitern, 4-5 davon in der Werkstatt selbst.
Ich möchte natürlich eine Konfrontation über den Anwalt vermeiden, da ich "so gut wie nix" in der Hand habe. Wie kann ich rauskriegen, ob und welcher Versicherungsschutz besteht? Sind solche Versicherungen eventuell sogar Auflagen durch die Vertragspartner?
Nochmals danke für jedes Feedback
Zitat:
Original geschrieben von flosen23
Lässt sich also irgendwie nachweisen, welches Abkommen du mit der Werkstatt geschlossen hast, wurde evtl. sogar der Fahrzeugzustand dokumentiert?
Das ist m.E. die Hauptfrage...
Du bist als Geschädigter nachweispflichtig und der Werkstatt nachzuweisen, dass die Schäden durch deren Verschulden verursacht wurden ist ohne Dokumentation des Fahrzeugzustands zu Beginn der "Werkstattobhut" relativ schwierig.
Hinsichtlich dem gesetzlichen Anspruch ist auch entscheidend, was die Werkstatt mit Deinem Auto gemacht hat. Das einfache Abstellen auf dem Hof dürfte als Anspruchsgrundlage recht dünn sein, da auch ein Saab Cabrio Wind und Wetter stand halten sollte!
Was sagt überhaupt das Finanzamt zu deiner Beratung ohne entsprechenden Vertrag bzw. Abrechnung? Andere würden das ja Schwarzarbeit nennen ...
Zitat:
Original geschrieben von Nordender
Ich möchte natürlich eine Konfrontation über den Anwalt vermeiden, da ich "so gut wie nix" in der Hand habe. Wie kann ich rauskriegen, ob und welcher Versicherungsschutz besteht? Sind solche Versicherungen eventuell sogar Auflagen durch die Vertragspartner?
Nochmals danke für jedes Feedback
Aus diesem Grund solltest du es als "schlechte Erahrung" abbuchen und nicht noch mehr gutes Geld schlechtem hinterherwerfen, es könnte sich für dich sogar als Bummerang erweisen.
Moin,
die mündlichen Absprachen dürften wohl unter zugesicherte Eigenschaften fallen und das dürfte in keiner Betriebshaftpflicht versichert sein, genauso, als wenn eine Repa schlampig erledigt wurde, solche Sachen kann man meines Wissens nicht versichern.
Die andere Seite ist, wie schon einer meiner Vorposter geschrieben hat, dass ggf die Sache vor Gericht als Schuß nach hinten losgehen kann.
Stichwort = Geld am Finanzamt vorbei geschoben.
Noch mals Danke für eure Antworten. Es ist nicht so, dass hier Geld am Finanzamt vorbeigeschoben wird.
Ich habe Rechnung gestellt und auch versteuert, die Begleichung der Rechnung soll und sollte über Gegenrechnung der Werkstattleistung erfolgen, mangels damaliger Liqudität der Werkstatt.
Dann wär das mit der Steuer zumindest kein Thema.
Allerdings bleiben die Erfolgsaussichten (mangels Dokumentation) doch eher düster.
Letzten Endes würde es darauf hinauslaufen, dass Wort gegen Wort steht.
Selbst wenn du vor Gericht gewinnen würdest, wäre noch zweifelhaft, ob dieser Schaden überhaupt durch die Haftpflicht gedeckt ist.
Wenn die Werkstatt dann selbst auch nicht sonderlich liquide ist, bleibst du doch wieder auf den Kosten sitzen.
Ich würde versuchen, mit dem Chef zu reden, dass er den Wagen (sofern möglich) wieder repariert.
Wenn das nicht mehr möglich ist kann man die ganze Geschichte eigentlich nur dem Stempel "Lehrgeld" ablegen.
Zitat:
Original geschrieben von flosen23
Dann wär das mit der Steuer zumindest kein Thema.
Wie funktioniert denn das? Ich zahle Steuer nur für Leistungen, die ich erhalte (Geld oder geldwerte Sachleistungen). Bei mir beginnt die Steuerpflich regelmäßig mit dem Tag des Empfangs der Leistung.
Auf eventuell irgend wann mal in Aussicht gestellte Leistungen musste ich bisher keine Steuern zahlen.
Guß situ
gestrichen!
unzutrefender Thread
O.
Es geht doch ganz simpel um das profane Geld-die Werkstatt hat die Gegenleistung nicht eingehalten,ihr geht es finanziell wieder gut-jetzt stellst Du Deine Rechnung für Deine Beratende Tätigkeit,die wie "abgesprochen" dann Fällig wird wenn der Betrieb wieder in ruhigem Fahrwasser schwimmt-Da wirst Du zwar im endeffekt ein Minus machen; aber Du hast wenigstens den Wert des Saabs im Urzustand wieder raus-und einen Teil der Reperaturkosten
Zitat:
Original geschrieben von Flykai
Es geht doch ganz simpel um das profane Geld-die Werkstatt hat die Gegenleistung nicht eingehalten,ihr geht es finanziell wieder gut-jetzt stellst Du Deine Rechnung für Deine Beratende Tätigkeit,die wie "abgesprochen" dann Fällig wird wenn der Betrieb wieder in ruhigem Fahrwasser schwimmt-Da wirst Du zwar im endeffekt ein Minus machen; aber Du hast wenigstens den Wert des Saabs im Urzustand wieder raus-und einen Teil der Reperaturkosten
Kann er wahrscheinlich nicht mehr, nach drei Jahren ist die Forderung normal verjährt.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,
die mündlichen Absprachen dürften wohl unter zugesicherte Eigenschaften fallen und das dürfte in keiner Betriebshaftpflicht versichert sein, genauso, als wenn eine Repa schlampig erledigt wurde, solche Sachen kann man meines Wissens nicht versichern.
Das ist nicht ganz korrekt, wenn was schlampig erledigt wurde hat natürlich die Werkstatt das Recht selber nachzubessern, bevor man wo anders den selben Schaden oder ein Folgeschaden reparieren lässt.
Allerdings gibt es hier eine Ausnahme.
Vor einigen Jahren hatte meine Firma an meinem Actros LKW die Antriebsachse neu belegen lassen. Hierzu mussten die Scheibenbremsen mit ausgetauscht werden. Beim Austausch Bremsscheiben muss hier die halbe Antriebsachse zerlegt werden, zumindest müssen hier die Steckachsen raus. Beim einsetzen musst man hier mit Gefühl dran gehen, sonst beschädigt man den Simmerring der Steckachse im Differenzialgetriebe.
Die Reparatur wurde an einem Freitag auf den Samstag gemacht. Der wagen wurde von einem Kollegen abgeholt und hier wurde noch nichts gemerkt. Ich selber fuhr auch erst Sonntag spät (22:00Uhr) in den Fernverkehr und im Dunkeln konnte man auch nichts sehen. Zu der Zeit konnte man wahrscheinlich auch noch nichts sehen.
Zumindest bemerkte ich 700 km später einen sehr starken Öl Verlust an der Radnabe. Ich hatte eine Tour die noch weitere 1500 km dauerte, so dass ich hierzu nicht zurück zur Werkstatt konnte. Der Schaden wurde dann in einer Mercedes Werkstatt im Fernverkehr behoben.
Hierbei mussten die Bremsschreiben und die Beläge mit erneuert werden, da diese total verölt waren. Die Werkstatt die zuvor die Reparatur ausgeführt hatte, hat dann die Rechnung der zweiten Werkstatt an seine eigene Versicherung weiter gegeben. Der Werkstatt Inhaber der ersten Werkstatt wurde zuvor natürlich darüber unterrichtet.
Der Werkstatt Meister von Mercedes bestätigte hier, dass ihm so was selber schon passiert ist, da dieses einsetzten der Steckachse sehr feinfühlig gemacht werden muss.
Hier wurden die Reparaturkosten der Mercedes Werkstatt von der Versicherung übernommen.
Um wieder aufs Thema zu kommen...
Ich denke nicht das du hier was machen kannst.
Zum einem bestand kein Schriftlicher Auftrag und innerhalb dieser Jahre hättest du eigentlich auch sehen müssen, dass der Wagen draußen steht und sich verschlechtert.
Und ehrlich gesagt, was man in den ersten Monate nicht gemacht bekommt, wird irgendwann auf Eis gelegt und drei Jahren sind hier auch kein Pappenstiel wenn man einfach zuschaut und nichts unternimmt.
Ich habe Zweifel, dass hier überhaupt ein Haftüflichtschaden vorliegt.
Die Werkstatt hat aktiv nichts dazu beigetragen, dass am Fahrzeug ein Schaden entsteht. Das stand halt rum.
Der Eigentümer des Fahrzeuges hat laut seinen eigenen Angaben die letzten Jahre sich auch nicht so richtig um das Fahrzeug gekümmert und hat es stehen lassen.
Eine Verzugsetzung der Werkstatt betreffend des Auftrages, der nie schriftlich erteilt wurde, ist auch nie erfolgt.
Wo soll hier ein Haftpflichtschaden entstanden sein?
Hallo,
als Werbe- und Kommunikationsberater nützt keine Betriebshaftpflichtversicherung etwas. Dafür muss man eine gesonderte Vermögensschadenversicherung abschließen. Da durch die beratende Tätigkeit kein Personen- oder Sachschaden entstehen kann. Die Vermögensschäden in einer ***editiert wg Werbung, mfg steini111*** decken nur Schäden in Folge eines Personen- oder Sachschadens ab.
Viele Grüße
Stefan