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betrifft 'abzocke von VAG ?'

Audi TT 8N
Themenstarteram 26. Oktober 2009 um 13:15

ja,ich war der TE!

mir war es einfach zu blöd nach der 4ten und 5ten 'ANTWORT' zu reagieren.

es war von mir eine einfache fragestellung _ist der endpreis gerechtfertigt_ ,habe mit so unquali. antworten nicht gerechnet.hier sind ja 'n paar ganz schlaue unterwegs.

wie ich mich in einem anderen fall bewegen muß ,weiß ich selber!!!

es gab im übrigen schon dämlichere threads!!!!

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9 Antworten

Unqualifizierte Antworten gibt es, keine Frage.

Aber jetzt hierfür extra einen neuen Thread zu starten ist auch in einem gewissen Maße dämlich... :rolleyes:

**alarmiert**

Zitat:

Original geschrieben von strutzer1959

ja,ich war der TE!

mir war es einfach zu blöd nach der 4ten und 5ten 'ANTWORT' zu reagieren.

es war von mir eine einfache fragestellung _ist der endpreis gerechtfertigt_ ,habe mit so unquali. antworten nicht gerechnet.hier sind ja 'n paar ganz schlaue unterwegs.

wie ich mich in einem anderen fall bewegen muß ,weiß ich selber!!!

Selbst nach mehrmaligem Lesen des Ursprungsbeitrags verstehe ich (und sicherlich auch etliche andere User) dein Problem nicht. :confused:

=> Ein Vorkostenanschlag ist nicht verbindlich!

Schau mal hier: Klick!

Zitat:

Original geschrieben von strutzer1959

es gab im übrigen schon dämlichere threads!!!!

Stimmt! Gwenk sei dank! ;)

Ich verstehe in dieser Hinsicht den Themenersteller schon.

Die Werkstatt begründet die Zusatzkosten mit dem Umstand, dass sie etwas vergessen haben - nämlich den Wechsel der Stabis. Berechtigt das zu einem Nachschuß? Wohl kaum! Der Kunde kann durch die Schlafmützigkeit der Mechaniker nicht schlechter gestellt werden.

Selbst wenn dem nicht so wäre, kann man von einer Autowerkstatt im allgemeinen und von einer Audi-Vertragswerkstatt im besonderen erwarten, dass sie die Kosten im voraus auf wenige Euro genau kalkulieren können.

Erstens machen sie die Arbeiten regelmäßig, d.h. sie können auf Erfahrungswerte zurückgreifen.

Zweitens haben sie Vorgaben betreffend der Arbeitswerte und der Stundensätze und sind darüberhinaus exakt im Bilde bezüglich der Ersatzteilpreise.

Und sollte sich drittens trotz allem ein Kalkulationsfehler einschleichen, wird jeder halbwegs zurechnungsfähige Geschäftsmann zwecks Kundenbindung darüber hinwegsehen - Stichwort "Kulanz"

Die von Dir erwähnte Unverbindlichkeit eines Kostenvoranschlags mag da richtig und angebracht sein, wo der Gegenstand eines Werkvertrags aufgrund der Individualität der Arbeit nicht bis ins Letzte vorhersehbar ist. Bspw. wenn ein Elektriker damit beauftragt ist, ein altes Fachwerkhaus mit einer zeitgemäßen Elektroinstallation zu versehen. Da könnten Überraschungen zutage treten, die den Handwerker u.U. ruinieren. Und hiervor will das Gesetz schützen.

Grüsse!

Zitat:

Original geschrieben von sam_gawith

Ich verstehe in dieser Hinsicht den Themenersteller schon.

Die Werkstatt begründet die Zusatzkosten mit dem Umstand, dass sie etwas vergessen haben - nämlich den Wechsel der Stabis. Berechtigt das zu einem Nachschuß? Wohl kaum! Der Kunde kann durch die Schlafmützigkeit der Mechaniker nicht schlechter gestellt werden.

Selbst wenn dem nicht so wäre, kann man von einer Autowerkstatt im allgemeinen und von einer Audi-Vertragswerkstatt im besonderen erwarten, dass sie die Kosten im voraus auf wenige Euro genau kalkulieren können.

Erstens machen sie die Arbeiten regelmäßig, d.h. sie können auf Erfahrungswerte zurückgreifen.

Zweitens haben sie Vorgaben betreffend der Arbeitswerte und der Stundensätze und sind darüberhinaus exakt im Bilde bezüglich der Ersatzteilpreise.

Und sollte sich drittens trotz allem ein Kalkulationsfehler einschleichen, wird jeder halbwegs zurechnungsfähige Geschäftsmann zwecks Kundenbindung darüber hinwegsehen - Stichwort "Kulanz"

Die von Dir erwähnte Unverbindlichkeit eines Kostenvoranschlags mag da richtig und angebracht sein, wo der Gegenstand eines Werkvertrags aufgrund der Individualität der Arbeit nicht bis ins Letzte vorhersehbar ist. Bspw. wenn ein Elektriker damit beauftragt ist, ein altes Fachwerkhaus mit einer zeitgemäßen Elektroinstallation zu versehen. Da könnten Überraschungen zutage treten, die den Handwerker u.U. ruinieren. Und hiervor will das Gesetz schützen.

Grüsse!

@Sam:

Überwiegend gehe ich mit Dir konform (obwohl du Blech über deinem Haupt favorisierst.) :)

Nur verstehe ich nicht, warum der TE eine solche (angebliche) Abzocke überhaupt zulässt? :confused:

Meist ist es nur eine Frage, wie man auftritt und mit wem man ein freundliches aber forderndes Gespräch führt.

Dass ein KVA eines Autohauses genauer ausfallen muss, als der eines Handwerkers, sollte klar sein - Sorry für den "Handwerker-Link",

damit wollte ich nur verdeutlichen, dass ein KVA (egal von wem) immer unverbindlich ist, mehr nicht!

Übrigens hat der TE bisher nur magere Infos gegeben, was imho nur spekulative Schlüsse zulässt.

Meine Lanze zerbreche ich deswegen erstmal für Niemand. ;)

 

...so long & Gruss

am 27. Oktober 2009 um 8:27

Ohne den ursprünglichen Thread des TE gelesen zu haben, folgende Anmerkungen:

Wurden Arbeiten im Kostenvoranschlag vergessen, später aber dennoch ohne vorherige Rücksprache ausgeführt, ist klar, wer dafür aufkommt. Anders sieht es aus, wenn der Ausführung nachträglich zugestimmt wird.

Ein Kostenvoranschlag kann auch bei einem Autohaus durchaus verbindlich sein. Aus eigener Erfahrung bei der Nachrüstung einer GRA, die zeitlich gesehen wesentlich Aufwändiger war, als kalkuliert, wurde nur der vorab kalkulierte Preis verrechnet. Darüber hinaus noch Arbeiten und Material von rd. € 320,- vom Autohaus getragen, als anschließend ein Bauteil einen Fehler produzierte, der vorher nicht da war.

Dazu müsste man wohl in einigen Vertragswerkstätten intensiv diskutierten - hier war es keine Frage.

Gruß H.

am 27. Oktober 2009 um 9:53

Insgesamt stellt sich die Frage, ob der TE den Kostenvoranschlag schriftlich hat. Die Rechnung hat er ja erhalten, denn er hatte sie ja bereits bezahlt, bevor er feststellte, dass ein Teil der vereinbarten Reparaturen nicht ausgeführt wurde.

Hat er beides schriftlich in den Händen, so ist der Fall klar, dass nichts nachgezahlt werden muss. Vielleicht möchte der TE ja auch beides, wenn möglich, noch einscannen hier bei MT, wobei gewisse Daten besser geschwärzt werden sollten (seine Adresse und die der VAG-Werkstatt).

War das eine wörtliche Abmachung mit dem Kostenvoranschlag, so wäre zu überlegen, ob man jemals wieder diese Werkstatt besuchen sollte. In so einem Fall würde ich sagen, dass ich stets zwei Standpunkte habe, nämlich meine Füße und dass ich jetzt mal Abstimmung mit den Füßen betreiben würde, indem ich sicherlich nicht wiederkommen würde. Allerdings würde ich die Ausbesserung zum Materialkostenpreis noch machen lassen und wer weiß: Vielleicht tut sich was, denn niemand verliert gerne Kunden.

Mit Ausdrücken wie "Abzocke" oder so sollte imho etwas vorsichtiger umgegangen werden, wenn so etwas öffentlich gemacht wird. :)

ich empfinde eher, dass die Ausdruckweise "abzocke von VAG" unsachlich ist, weil es

a) um ein händler- oder gar personenspezifisches Problem geht, was keinesfalls berechtigt, die als VAG-Abzocke zu pauschalisieren

b) solche Beiträge sowieso fast immer aus dem Ruder laufen, weil emotional motiviert

Dass die Vorgehensweise der Werkstatt nicht korrekt ist und der TE sauer darüber, sollte außer Diskussion stehen. Die Frage ist nur, welche Hilfe man diesbzgl. aus einem Forum erwarten kann;)

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